Protocol of the Session on February 23, 2005

- Einmal im Monat, Herr Jüttner. - Der Aufwand, der dafür in Hannover getrieben wird - zig Lkw stellen den gesamten Bereich um das Sprengelmuseum herum zu, es werden riesige Spesenrechnungen produziert -, wird vor dem Hintergrund dessen, was wir eben gehört haben, dazu führen, dass man mir in einem halben Jahr sagt: Die Produktion in Hamburg ist so und so viel billiger als die Produktion in Hannover, und deswegen brauchen wir demnächst eine Gebührenerhöhung.

Dazu kann ich nur sagen: Das ist mit mir nicht zu machen.

(Lebhafter Beifall bei der CDU und bei der FDP - David McAllister [CDU]: Sehr richtig!)

Schließlich werden 56 % des gesamten Gebührenaufkommens des Norddeutschen Rundfunks in Niedersachsen aufgebracht. Außerdem hat das Landesfunkhaus Hannover die Technik, die Räumlichkeiten, die Leute und die redaktionelle Kompetenz. Das Landesfunkhaus Hannover kann das. Ich fände es gut, wenn sich langsam herumspräche, dass Niedersachsen kein Entwicklungsland ist, das es noch zu kolonialisieren gilt und dem andere in allen Fragen auf die Sprünge helfen müssen, sondern dass wir es sehr wohl selbst können.

Dieses Grundvertrauen in den Medienstandort Niedersachsen hätte ich gern auch in den Reihen der Grünen und der Sozialdemokraten angetroffen. Dann würde das beim NDR nämlich leichter durchzusetzen sein. Es wäre gut, wenn auch die schleswig-holsteinischen oder mecklenburg-vorpommerschen Freunde einmal sagen würden: Ab und zu im Jahr trauen wir uns das auch in Kiel und in Schwerin zu.

Es muss nicht alles von Hamburg ausgehen, es kann auch einmal von den Regionen ausgehen. Dafür hätte ich Sie gerne gewonnen. - Danke schön.

(Lebhafter Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat um zusätzliche Redezeit gebeten. Herr Briese, ich gewähre Ihnen zwei Minuten.

Ich mache es auch ganz kurz.

(Bernd Althusmann [CDU]: Das reicht schon!)

Herr Ministerpräsident, niemand hat etwas dagegen, wenn der Medienstandort Niedersachsen, wenn das Land Niedersachsen in Medienfragen selbstbewusster auftritt. Darüber herrscht hier auch Einigkeit.

(Zuruf von der CDU: Dann tun Sie et- was dafür!)

Wir kritisieren nur - darauf sind Sie in ihrem Beitrag allerdings nicht eingegangen; ich muss zugeben, Sie verschleiern das sehr geschickt -, dass die Ministerpräsidenten das unabhängige Verfahren mit der KEF beschädigt haben. Wenn die KEF gesagt hätte, die Rundfunkgebühren werden in diesem Jahr nur um 20 Cent, um 10 Cent oder auch gar nicht erhöht, dann hätte sich niemand von uns beschwert, dann hätte niemand gesagt, das sei nicht in Ordnung.

Diese verfassungsrechtliche Vorgabe gibt es nun einmal, und Sie kennen sie auch ganz genau. Das Verfassungsgericht hat damals gesagt, nicht die Exekutive soll das vorbringen, sondern eine unabhängige Kommission. Dieses Verfahren haben die Ministerpräsidenten nun schwer beschädigt. Nur dagegen richtet sich unsere Kritik, und das können Sie überhaupt nicht schönreden. - Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Jetzt hat sich noch einmal der Ministerpräsident zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.

Frau Präsidentin! Das Bundesverfassungsgericht hat ausdrücklich gesagt, dass es den Länderparlamenten zukommt, die Frage der Sozialverträglichkeit zu beantworten.

(David McAllister [CDU]: Richtig!)

Das heißt, wir äußern uns in diesem Verfahren nicht zu dem KEF-Bericht - das haben wir auch nicht getan - oder zu den strukturverändernden Maßnahmen - die haben hier nichts zu suchen -, sondern wir äußern uns zu der Frage der Sozialverträglichkeit, also zu der Frage, ob die vorgeschlagene Gebührenerhöhung in die Landschaft passt.

Aber, meine Damen und Herren, wenn wir diese Prüfungskompetenz nicht hätten, wenn wir, wie Sie meinen, sowieso nur Ja sagen dürften, weil alles andere ein Verfassungsbruch wäre, dann wäre es doch eine Farce, dass wir in zwei Beratungen jeweils eine Stunde darüber diskutieren. Ich finde, kein Parlament dieses Landes darf sich in einer solchen Weise vorführen lassen.

Kein Ministerpräsident wäre bereit, an einem Verfahren mitzuwirken, bei dem quasi nur noch abgenickt werden darf, was die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs, die KEF, festgelegt hat. Die Ministerpräsidenten haben vielmehr die Aufgabe, den Vorschlag der KEF im Hinblick auf seine Sozialverträglichkeit kritisch zu beurteilen. Und dann haben die Länderparlamente zu beschließen. Das ist ein geordnetes Verfahren, das der Verfassung in allen Punkten Rechnung trägt.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Wir kommen zur Abstimmung. Ich rufe auf:

Artikel 1 einschließlich Staatsvertrag. - Unverändert.

Artikel 2. - Unverändert.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Der Gesetzentwurf ist angenommen.

Jetzt müssen wir noch über die Nr. 2 der Beschlussempfehlung des Ausschusses abstimmen. Wer der Nr. 2 der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit die in die Beratung einbezogene Eingabe der Landesregierung als Material überweisen und dem Einsender außerdem zur Erläuterung die ministerielle Stellungnahme zukommen lassen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? - Dann ist auch dies so beschlossen.

Wir kommen jetzt zu

Tagesordnungspunkt 6: Einzige (abschließende) Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Hochschulzulassungsgesetzes - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 15/1101 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Kultur - Drs. 15/1693 - Änderungsantrag der Fraktion der SPD - Drs. 15/1700

Die Beschlussempfehlung lautet auf Annahme mit Änderungen.

Berichterstatter ist der Abgeordnete Herr Schrader.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der federführende Ausschuss für Wissenschaft und Kultur empfiehlt Ihnen in der Drucksache 1693, den Gesetzentwurf der Landesregierung mit den aus der Beschlussempfehlung ersichtlichen Änderungen anzunehmen. Die mitberatenden Ausschüsse für Haushalt und Finanzen sowie für Rechts- und Verfassungsfragen haben dieser Empfehlung zugestimmt. Die Beschlüsse kamen jeweils mit den Stimmen der Regierungsfraktionen gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen zustande.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, damit möchte ich es auch bewenden lassen. Ich gebe den Bericht zu Protokoll, verbunden mit der Bitte namens des federführenden Ausschusses, der Beschlussempfehlung in der Drucksache 1693 zuzustimmen. - Schönen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

(Zu Protokoll:)

Weil der Gesetzentwurf im Vorwege an die Ausschüsse überwiesen worden ist, erlauben Sie mir einige Worte zu seinem Anlass und seinem Inhalt. Das Niedersächsische Hochschulzulassungsgesetz regelt die Vergabe von Studienplätzen in zulassungsbeschränkten Studiengängen durch die Hochschulen in staatlicher Verantwortung. Dies betrifft zunächst Studiengänge mit örtlichen Zulassungsbeschränkungen. Darüber hinaus wird nach dem Siebten Gesetz zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes vom 28. August 2004 künftig auch ein Teil der Studienplätze in den Studiengängen, die in das ZVS-Verfahren einbezogen sind, von den Hochschulen vergeben. Auch diese Verfahren sollen nunmehr im Niedersächsischen Hochschulzulassungsgesetz geregelt werden. Entsprechend der Zielsetzung auf Bundesebene sollen mit dem vorliegenden Gesetz im Wesentlichen zwei Ziele erreicht werden: Zum einen soll sich die Auswahl unter den Studienplatzbewerberinnen und -bewerbern künftig stärker nach der Eignung für das betreffende Studium richten. Hierfür wird den Hochschulen die Möglichkeit gegeben, ein Auswahlverfahren durchzuführen. Dabei können dann der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung - der Abiturnote - und der Wartezeit eine geringere Bedeutung als bisher zukommen. Zum anderen soll den Hochschulen ein größerer Entscheidungsspielraum bei der Auswahl ihrer Studierenden eingeräumt werden. Auf diese Weise sollen die Profilbildung der Hochschulen gefördert und ihre Wettbewerbsfähigkeit erhöht werden. Beide Regelungsziele waren im Hinblick auf mögliche verfassungsrechtliche Risiken Gegenstand eingehender Diskussionen im federführenden Ausschuss. Dabei wurde vor allem die vorgesehene Möglichkeit einer deutlichen Verringerung der Wartezeitquote zwischen den Regierungsfraktionen einerseits und den Oppositionsfraktionen andererseits kontrovers erörtert. Außerdem möchte ich darauf hinweisen, dass der ursprüngliche Gesetzentwurf durch zwei Änderungsanträge der Regierungsfraktionen im Verlauf der Beratung im federführenden Ausschuss einige Änderungen erfahren hat.

Nun möchte ich kurz auf die wesentlichen Änderungsempfehlungen des federführenden Ausschusses eingehen:

Zunächst zum Kernstück des Gesetzes, der Änderung des § 5. Hier empfiehlt der federführende Ausschuss in Absatz 1 eine größere Änderung gegenüber dem Gesetzentwurf der Landesregierung. Diese Änderung soll aber im Wesentlichen der

Klarstellung dienen und hat keine inhaltlichen Auswirkungen. Absatz 6 hat ebenfalls eine deutliche Änderung erfahren. Allerdings sind damit auch hier keine wesentlichen inhaltlichen Veränderungen verbunden.

Ein besonderer Streitpunkt bei den Beratungen im federführenden Ausschuss war die in der Beschlussempfehlung als Absatz 9 vorgesehene Gebührenregelung. Die Oppositionsfraktionen haben sich dafür eingesetzt, auf die Erhebung von Gebühren für das Auswahlverfahren gänzlich zu verzichten, um die Bewerberinnen und Bewerber nicht unzumutbar zu belasten. Demgegenüber haben sich die Regierungsfraktionen dafür ausgesprochen, lediglich die im ursprünglichen Gesetzentwurf vorgesehene Regelung einzuschränken und eine Gebührenerhebung nur noch bei Auswahlgesprächen und schriftlichen Eignungstests zuzulassen. Im Übrigen sei den Bewerberinnen und Bewerbern eine Gebührenzahlung durchaus zumutbar.

Der neue § 8, den sie unter Nr. 7/1 der Beschlussempfehlung finden, geht auf einen Änderungsvorschlag der Regierungsfraktionen zurück. Diese Regelung betrifft die Studienplätze, die zwar im ersten Semester in das ZVS-Verfahren einbezogen sind, aber nach der bereits erwähnten Änderung des Hochschulrahmengesetzes nunmehr auch von den Hochschulen vergeben werden.

Umstritten war die unter Nr. 8 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc der Beschlussempfehlung vorgesehene Änderung des § 9 des Hochschulzulassungsgesetzes. Durch die beabsichtigte Neuregelung soll nun auch die Zulassung zu weiterführenden Studiengängen, einschließlich Masterstudiengängen, durch Verordnung des Ministeriums geregelt werden können. Bisher waren die Hochschulen für derartige Zulassungsregelungen zuständig. Die Oppositionsfraktionen sprachen sich dafür aus, die bisherige Regelung beizubehalten. Eine Zielvereinbarung sei hier ausreichend. Dies entspreche der Forderung nach mehr Autonomie der Hochschulen. Der Regierungsentwurf führe hingegen zu mehr Zentralismus. Die Regierungsfraktionen schlossen sich dagegen der Auffassung des Wissenschaftsministeriums an. Dieses hatte erklärt, in diesem Bereich sei eine Regelung durch eine landesweit geltende Verordnung erforderlich, um sicherzustellen, dass in allen Fächern genügend Plätze angeboten würden.

Neu eingefügt finden Sie einen Artikel 1/1 mit Übergangsbestimmungen. Die Absätze 2 und 3 dieses Artikels beruhen auf einem Änderungsvorschlag der Regierungsfraktionen. Hierdurch soll es den Hochschulen, die die Voraussetzungen für die Durchführung von Auswahlverfahren nicht rechtzeitig schaffen können, ermöglicht werden, bis spätestens Sommersemester 2006 noch das bisherige Recht anzuwenden. Diese Regelung war unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten umstritten. Denn die Entscheidung darüber, welches Recht anzuwenden ist, soll lediglich vom Präsidium der Hochschule durch Beschluss getroffen werden. Die Regierungsfraktionen verwiesen jedoch darauf, dass eine solche Regelung erforderlich sei, weil aus Zeitgründen weder eine Verordnung noch ein Beschluss des Senats rechtzeitig vor Beginn des Semesters herbeigeführt werden könne.

Hiermit möchte ich meine Ausführungen beenden. Die Erläuterungen zu den Änderungsvorschlägen im Einzelnen können Sie dem schriftlichen Bericht entnehmen, der noch erstellt werden wird.

Für die CDU-Fraktion erteile ich Herrn Güntzler das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der heutigen Verabschiedung des Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Hochschulzulassungsgesetzes führen die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen von CDU und FDP den Weg konsequent fort, die Wettbewerbsituation der Hochschulen in Niedersachsen noch weiter zu verbessern.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Autonomie und Selbstverantwortung der Hochschulen werden durch dieses Gesetz gestärkt. Durch die Erhöhung der hochschuleigenen Auswahlquote bei den örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen von derzeit 24 % auf bis zu 90 % werden den Hochschulen die notwendigen Freiräume bei der Auswahl ihrer Studierenden geschaffen.

Die Hochschulen haben im Anhörungsverfahren diese Steigerung der Auswahlquote einhellig begrüßt.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)