Weitere Versetzungen in den einstweiligen Ruhestand sind grundsätzlich nicht geplant und können auch nur dann in Betracht kommen, wenn die Voraussetzungen des § 109 Abs. 2 NBG gegeben sind.
des Ministeriums für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz auf die Frage 19 der Abg. Karin Stief-Kreihe, Klaus Fleer, Claus Johannßen, Rolf Meyer, Dieter Steinecke und Uwe Harden (SPD)
Die Zeitungsmeldungen Anfang der Woche waren voll mit Meldungen über dioxinbelastete Eier aus Freilandhaltung. Hintergrund waren die seit dem 1. Januar 2005 geltenden schärferen Grenzwerte, die durch eine EU-Verordnung eingeführt worden sind. Durch die zahlreichen Berichterstattungen ist der Eindruck entstanden, dass der Verzehr von Eiern aus Freilandhaltung zu einer höheren Aufnahme von Dioxin führe und sich damit auch das Krebsrisiko erhöhen könne. Der niedersächsische Landwirtschaftminister schaltete sich ebenfalls in die Diskussion ein und stellte fest: „Fakt ist, dass Eier aus Käfigen oder anderen geschlossenen Systemen kaum Dioxin enthalten.“ (Hannover- sche Allgemeine Zeitung 18. Januar 2005) Er soll die Verbraucherinnen und Verbraucher sogar aufgefordert haben, besser Eier aus Käfighaltung als Eier aus Freilandhaltung oder Bioeier zu kaufen.
Diese Diskussion verunsichert wieder einmal Verbraucherinnen und Verbraucher, und es stellt sich eine Vielzahl von Fragen, z. B. wie groß die Gefährdung durch Dioxin in den Eiern tatsächlich ist und welche Maßnahmen seitens der Länder ergriffen werden, um die Lebensmittel sicherer zu machen.
1. Auf welche Untersuchungen gehen die Angaben über erhöhte Dioxinwerte in Freilandeiern zurück, und gibt es solche Untersuchungen auch für andere Lebensmittel, wenn ja, mit welchen Ergebnissen?
3. Welche aktuellen Kontrollen gibt es in Niedersachen, wie oft werden die Kontrollen durchgeführt, und was genau wird kontrolliert?
Die SPD-Fraktion nimmt die Pressemeldungen dieser Woche zum Anlass, die Basis dieser Meldungen, also die zugrunde liegenden Untersuchungsergebnisse, zu hinterfragen. Hierzu will ich Ihnen gerne genauere Informationen geben.
Die zu den erhöhten Dioxinwerten in Freilandeiern gemachten Aussagen beziehen sich auf die Untersuchungsergebnisse von Eiern, die im Rahmen des so genannten Nationalen Rückstandskontrollplanes in Niedersachsen untersucht worden sind. Der Nationale Rückstandskontrollplan legt bundesweit für jedes Lebensmittel in Abhängigkeit des Produktionsumfanges im jeweiligen Bundesland fest, wie viele Proben zu entnehmen sind und auf welche Fragestellungen hin diese Lebensmittel untersucht werden müssen.
Für Niedersachsen liegen für das vergangene Jahr 68 Untersuchungsergebnisse für Eierproben vor. Sieben der untersuchten Eierproben stammen aus Freilandhaltungen. Legt man die jedoch erst seit diesem Jahr geltenden Vorgabewerte der EU zugrunde, so lag eine untersuchte Probe über dem so genannten Auslösewert. Dies ist ein Warnwert, der die betroffenen Betriebe und auch die Überwachungsbehörden auf ein Problem aufmerksam macht. Eine Probe lag über dem jetzt geltenden Grenzwert. Von größerer Bedeutung ist aber, dass alle sieben Dioxinwerte im Mittel deutlich über denen der Käfighaltungseiern lagen.
Für das Jahr 2005 werden im Rahmen der Abarbeitung der Vorgaben des Nationalen Rückstandskontrollplans von insgesamt 65 Proben aus allen Haltungssystemen anteilig 27 Proben aus Freilandhaltungen entnommen und untersucht werden. Darüber hinaus sollen, soweit die Kapazität des Dioxinlabors im Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) dies zulässt, weitere Bestandsproben von Freilandeiern untersucht werden, um die nieder
sächsische Situation möglichst weitgehend überblicken zu können. Ergebnisse der rechtlich vorgegebenen Eigenkontrolle der Erzeugerbetriebe werden die Erkenntnisse aus den amtlichen Untersuchungen ergänzen.
Aufgrund der aktuellen Diskussion sind in der letzten Woche die ersten zwölf Proben, bestehend aus jeweils 20 Eiern, aus Freilandhaltungen entnommen worden. Alle Ergebnisse dieser Untersuchungen liegen unterhalb des Auslösewertes, im Durchschnitt aber über den bislang bekannten Werten bei geschlossenen Systemen.
Sie sollten in diesem Zusammenhang wissen, dass eine Dioxinuntersuchung mit der vorgeschriebenen Doppeluntersuchung mit 1 000 bis 1 200 Euro zu Buche schlägt. Im normalen Laborbetrieb dauert die Bearbeitung eingehender Proben etwa zwei Wochen. Sie können daran erkennen, dass die Mitarbeiter des Dioxinlabors des LAVES mit Hochdruck - auch am Wochenende - an diesen aktuellen Proben gearbeitet haben.
Der Rückstandskontrollplan umfasst, wie ich eingangs schon erwähnt habe, alle Lebensmittel. Wir haben also ein umfassendes Bild der Dioxinbelastung aller in Niedersachsen produzierten Lebensmittel. Grenzwertüberschreitungen sind bei allen diesen Untersuchungen nicht festgestellt worden.
Lassen Sie mich abschließend ganz deutlich sagen: Eine akute Gesundheitsgefahr geht auch von den festgestellten erhöhten Werten nicht aus. Dioxin ist aber ein Umweltgift, das in den Böden der Industrieländer überall vorhanden ist, sich kaum abbaut und das mittel- und insbesondere langfristig Krebs erzeugende Eigenschaften hat. Wir haben also dafür zu sorgen, dass der einzelne Mensch so wenig Dioxin wie eben möglich aufnimmt. Deshalb ist mir wichtig, dass der Verbraucher von der höheren Belastung weiß und sie in seine Kaufentscheidung einfließen lassen kann. Das ist aktiver Verbraucherschutz, für den ich stehe.
des Ministeriums für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz auf die Frage 20 der Abg. Karin Stief-Kreihe (SPD)
Das Dorferneuerungsprogramm hat in den vergangenen Jahren dazu beigetragen, die Lebensqualität unserer Dörfer zu verbessern. Zahlreiche Maßnahmen, Verbesserung der Infrastruktur, Erhaltung von Bausubstanz, Ausbau touristischer und kultureller Angebote und die Schaffung von Arbeitsplätzen konnten durch das Programm gefördert werden.
In der mittelfristigen Finanzplanung 2004 - 2008 sind für den Bereich der Dorferneuerung im Gegensatz zur mittelfristigen Finanzplanung 2003 - 2007 keine Finanzmittel eingeplant worden.
Durch Presseveröffentlichungen wird deutlich, dass noch viele Dörfer auf die Aufnahme in das Programm bzw. auf entsprechende Bewilligungsbescheide warten. Unsicherheiten bestehen auch hinsichtlich der Weiterfinanzierung von Maßnahmen für Dörfer, die bereits in das Dorferneuerungsprogramm aufgenommen wurden.
1. Welche Dörfer befinden sich gegenwärtig im Dorferneuerungsprogramm einschließlich Finanzvolumen, und in welchen zeitlichen Vorgaben erfolgt die Mittelzuweisung, bzw. ist die Weiterfinanzierung gesichert?
2. Welche Dörfer haben die Aufnahme in das Dorferneuerungsprogramm beantragt, und werden 2005 neue Dörfer aufgenommen?
3. Gibt es Dörfer, die bereits in das Dorferneuerungsprogramm aufgenommen worden sind, aber 2005 keine Finanzmittel erhalten?
Für die Landesregierung ist die Entwicklung des ländlichen Raumes eine zentrale Aufgabe. Die Dorferneuerung ist dafür ein wichtiges Instrument. Daher hat die Landesregierung trotz der angespannten Situation des Landeshaushaltes in den Jahren 2003 und 2004 insgesamt rund 78 Millionen Euro an EU-, Gemeinschaftsaufgabe- und Landesmitteln für die Dorferneuerung zur Verfügung gestellt.
Auch in den folgenden Jahren wird die Landesregierung erhebliche Mittel aus der Gemeinschaftsaufgabe und aus ProLand für die Dorferneuerung bereitstellen. Die Ausweisung der Dorferneuerungsmittel erfolgt in der mittelfristigen Finanzplanung nur deshalb nicht mehr ausdrücklich, weil die Dorferneuerung Bestandteil der Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung geworden ist. Die Mittel für die integrierte ländliche Entwicklung
sind dafür in den Jahren 2005 und 2006 auf 25 Millionen Euro aufgestockt worden. Damit werden die im Dorferneuerungsprogramm befindlichen Dörfer auch in den folgenden Jahren die wesentlichen Projekte für ihre dörfliche Entwicklung umsetzen können.
Zu 1: Es befinden zur Zeit 435 Orte im Dorferneuerungsprogramm. Bei Bedarf kann eine Liste mit den Namen der einzelnen Dörfer zur Verfügung gestellt werden. Für diese Orte wurde ein finanzieller Rahmen von 230 Millionen Euro festgesetzt, von dem bereits rund 100 Millionen Euro bewilligt worden sind. Die Landesregierung geht davon aus, dass dieses Fördervolumen in fünf bis sechs Jahren abgearbeitet sein kann. Dies ist u. a. wesentlich davon abhängig, wie viel Mittel der EU in einem Nachfolgeprogramm ProLand zur Entwicklung des ländlichen Raumes nach Niedersachsen fließen werden.
Zu 2: Insgesamt haben 569 Dörfer einen Antrag auf Aufnahme in das Dorferneuerungsprogramm gestellt. Die Landesregierung wird zum 1. Juli 2005 eine Fortschreibung des Programms vornehmen.
Zu 3: Die Finanzplanung für das Jahr 2005 ist bei den Behörden für Geodaten, Landentwicklung und Liegenschaften (GLL) noch nicht abschließend erfolgt. Die Landsregierung geht davon aus, dass die wesentlichen für das Jahr 2005 vorgesehenen Maßnahmen gefördert werden können.
des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 21 der Abg. Heiner Bartling und Volker Brockmann (SPD)