Protocol of the Session on January 28, 2005

Zur Historie: Der Steinbruch ist eine genehmigungsbedürftige Anlage im Sinne des BundesImmissionsschutzgesetzes (BImSchG); die nach damaligem Recht erforderliche Bodenabbaugenehmigung wurde am 2. Dezember 1976 vom Landkreis erteilt. Nunmehr ist das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim zuständige Aufsichtsbehörde nach Immissionsund Arbeitsschutzrecht

Die Standsicherheit der Südwand des Steinbruchs wurde im Jahr 1999 in einem von dem Betreiberunternehmen in Auftrag gegebenen Gutachten eingehend untersucht. In diesem Gutachten, das der Landkreis Schaumburg, das Katasteramt Rinteln, die Fürstliche Hofkammer Bückeburg (Forst- amt), das NLfB und das Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim zur Kenntnis erhielten, wurde die Abbauwand in erstens akut, zweitens latent und drittens nicht rutschungsgefährdete Bereiche eingestuft. Zur Sicherung des als rutschungsgefährdet beurteilten Gebirgsbereichs wurde empfohlen, verschiedene Teilabsprengungen durchzuführen und das Schuttmaterial als Widerlager am Wandfuß zu belassen. Diese Maßnahme, die im fortschreitenden Abbaubetrieb auch erfolgen sollte, wurde in Verbindung mit einem spezifischen Messund Überwachungssystem als geeignet und ausreichend angesehen, um künftige Gesteinsabrutschungen zu verhindern.

Nach einer entsprechenden Änderung der Bodenabbaugenehmigung durch den Landkreis Schaumburg ordnete das GAA Hildesheim die Vorsprengungen sowie begleitende Messungen an und ließ diese Maßnahmen in den Jahren 2000 und 2001 in dem als „akut rutschungsgefährdet“ eingestuften Bereich des westlichen Teils der Südwand durchführen. Ausweislich des maßgeblichen Erläuterungsberichts waren im Zuge des fortschreitenden Abbaus in östlicher Richtung drei weitere Vorsprengungen vorgesehen; die nächste Vorsprengung sollte im Jahr 2005 erfolgen. Als begleitende Maßnahmen und zu Kontrollzwecken wurden regelmäßige Bewegungsmessungen vorgeschlagen und auch durchgeführt. Die Ergebnisse dieser digitalen Distanzmessungen zeigten zunächst eine deutliche Verringerung der Bewegungsgeschwindigkeit. Da die Gleitbewegung jedoch noch nicht vollständig zum Stillstand gekommen war, wurden von dem Betreiberunternehmen weitere Vermessungen und Gutachten zur Geologie, zur strukturgeologischen Situation und zur Untersuchung der Standsicherheit der Südböschung sowie zur Gewährleistung eines sicheren weiteren Gesteinsabbau in Auftrag gegeben. Gemäß einem Gutachten vom Januar 2003 konnten über bereits vorhandene Erkenntnisse hinaus keinerlei Hinweise auf weitere Gleitbewegungen am Messingsberg festgestellt werden. In einem weiteren Gutachten vom August 2004 wurden zur Erhöhung der Standsicherheit und als Grundvoraussetzung für den sicheren Abbau (lediglich) die Unterbindung der

Kluftwasserdrücke durch Drainagebohrungen zur Entwässerung der Klüfte und ein Monitoring zur Beobachtung der Bergwasserstände und der Verschiebung im Kammbereich empfohlen.

Zur gegenwärtigen Situation: Der Bergrutsch hat sich nunmehr genau in dem Bereich ereignet, in dem die Vorsprengungen in diesem Jahr erfolgen sollten. Bereits wenige Tage nach Schadenseintritt wurde der international anerkannte Experte Professor Dr. E. Krauter (geo-international, Vorsitzen- der der Forschungsstelle Rutschungen an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz und Sach- verständiger für Geotechnik des Eisenbahn- Bundesamtes) mit der Begutachtung beauftragt.

Der Gutachter stellt fest, dass das Gefährdungspotenzial durch Felsrutschungen, Kipp- und Sturzbewegungen im Bereich der Abbausüdwand in den vorangegangenen Gutachten unterschätzt worden sei. Die dort empfohlenen Sicherungs- und Kontrollmaßnahmen seien nicht ausreichend gewesen. Durch „Teilabsprengungen“ sei vielmehr die seitliche Einspannung der unmittelbar anschließenden Abbauwände reduziert worden, was letztlich zum weiteren Stabilitätsverlust in diesen Felsbereichen geführt habe.

In diesem Zusammenhang weist er ausdrücklich darauf hin, dass weder das Unternehmen noch die Aufsichtsbehörden das tatsächliche Gefährdungspotenzial hätten erkennen können, sodass auch keine Notwendigkeit zu besonderen bzw. zusätzlichen Sicherungsmaßnahmen bestanden habe. Auch für etwaige Änderungen der Abbaumethode habe es keinen sichtbaren Anlass gegeben.

Der Gutachter führt weiter aus, dass das Unternehmen die Empfehlungen über erforderliche Sicherungsmaßnahmen, Absprengungen in Verbindung mit Vorschüttungen sowie einer episodischen Kontrolle von Bewegungen durch Messbrücken im Bereich von Spalten und durch Messpunkte ordnungsgemäß umgesetzt habe. Nach den Messergebnissen habe man im Beobachtungsbereich gegenwärtig nicht mit einer Felsrutschung rechnen müssen.

Zutreffend ist die in der Kleinen Anfrage enthaltene Aussage, dass es nicht Ziel des Abbaus sein könne, den Berg vollständig abzutragen und damit die Landschaft und wertvolle Naturbereiche grundlegend zu verändern. Der Abbau von Rohstoffen ist vielmehr ein singuläres Interesse, das in Konkurrenz zu verschiedenen anderen, grundsätzlich

gleichwertigen Interessen steht; zur Beurteilung der Angemessenheit einer geplanten Maßnahme bedarf es deshalb immer einer sorgfältigen Abwägung sämtlicher Umstände des Einzelfalls. Die Verträglichkeit des Rohstoffabbaus mit anderen Nutzungen hat für die Landesregierung einen hohen Stellenwert. Dies gilt insbesondere für den Aspekt der Umweltverträglichkeit. Einen Berg abzutragen, ist niemals Ziel, sondern allenfalls notwendige Folge eines Abbaus. Ziel ist immer die Versorgung mit Rohstoffen, die als wesentliches Element der Daseinsvorsorge große volkswirtschaftliche Bedeutung hat und daher nicht ernsthaft zur Disposition stehen kann.

Zutreffend ist weiter die Feststellung, dass auf einer Zeichnung des ersten Aufmasses das Wort „Abbauoptimierung“ vermerkt ist. Dieses Wort steht allerdings nicht im Zusammenhang mit dem Erdrutsch, sondern mit dem Bemühen des Unternehmens, die Abbaureihenfolge in den Blöcken sowie die Rekultivierungsreihenfolge zu überprüfen. Die zu diesem Zweck von einem Planungsbüro gefertigten Pläne wurden unmittelbar nach dem Erdrutsch verwendet, um nicht mit der Herstellung neuer Pläne unnötig Zeit zu verlieren.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Bei dem Messpunkt der Landesvermessung und Geobasisinformation Niedersachsen (LGN) handelt es sich um einen so genannten trigonometrischen Punkt. Dies ist ein Fixpunkt für die Landesvermessung, der der Bestimmung des Raumbezuges dient. Ein solcher Punkt darf sich nicht bewegen, damit die Veränderungen des Raums im Verhältnis zu diesem Punkt gemessen werden können. Als im Jahr 1995 festgestellt wurde, dass sich der trigonometrische Punkt auf dem Kamm des Messingsbergs bewegt hat, wurden von dort keine Daten mehr aufgenommen und ausgewertet. Es liegen somit nur Daten bis zum Jahr 1995 vor, die für die aktuelle Fragestellung nicht verwertbar sind. Darüber hinausgehende Bewegungen des Punktes sind nicht feststellbar.

Zu 2: Der Bergrutsch im Steinbruch Steinbergen ist ein Unglücksfall, der - schon im Hinblick auf die Sicherheit der Beschäftigten und Erholung Suchenden - nicht hätte vorkommen dürfen und der sich auch nicht wiederholen darf. Unternehmen, Landesregierung und Fachbehörden, aber auch der eingeschaltete Gutachter unternehmen daher alles Erforderliche, um schnellstmöglich die Scha

denursache zu ermitteln und Vorkehrungen treffen zu können, damit sich ein solches Unglück nicht wiederholen kann. Es muss an dieser Stelle jedoch ausdrücklich betont werden, dass der Böschungsrutsch nach den vorliegenden Gutachten, Messungen und Prognosen nicht vorsehbar und damit auch nach den seinerzeitigen Erkenntnissen nicht vermeidbar war.

Im Hinblick auf den zukünftigen Schutz sollen kurzfristig alle notwendigen Sicherungsmaßnahmen ergriffen und von den zuständigen Behörden überwacht werden.

Als konkrete Sicherungsmaßnahmen im Steinbruch Steinbergen sind beabsichtigt: permanente Überwachung, Installation eines Frühwarnsystems, Maßnahmen zur Abstützung des bestehenden Südhangs (insbesondere durch stabile Vorschüt- tungen). Damit soll verhindert werden, dass der Kamm komplett abrutscht und das Landschaftsbild nachhaltig verändert wird.

Als Sofortmaßnahme wird im Moment ein Kontrollund Frühwarnsystem für ein permanentes Monitoring installiert. Dieses System dient zum einen der Arbeitssicherheit im Steinbruchbetrieb, zum anderen der Sicherheit der Mannschaften, die die Sicherungsmaßnahmen durchführen. Gleichzeitig bietet es auch einen Schutz für Fußgänger auf dem Kammweg bei unerwarteten Spaltenöffnungen. Auch die Wirksamkeit der empfohlenen Absprengungen und Vorschüttungen kann damit überprüft werden.

Eine Gefährdung von Beschäftigten, Anwohnern und Erholung Suchenden kann gegenwärtig ausgeschlossen werden, weil der Abbaubetrieb eingestellt, das Betreten des Gefahrenbereichs untersagt und der Kammbereich weiträumig durch Wildschutzzaun und Verbotsschilder abgesperrt und gesichert sind. Anwohner sind im Gefährdungsbereich nicht ansässig, und für die Ortschaften im Süden des Messingsbergs bestehen aufgrund der geologischen Gegebenheiten keine Gefahren.

Zu 3: Das aktuelle erste Teilgutachten des Gutachters Professor Krauter bestätigt, dass die damals handelnden Personen aus den vorliegenden früheren Gutachten die richtigen Schlussfolgerungen gezogen haben und ihnen keine schuldhaften Versäumnisse vorgeworfen werden können. Aus heutiger Sicht muss man hinsichtlich der Sicherheit des Abbaus jedoch zu anderen Ergebnissen kommen (s. o. zum Gutachten von Professor Krauter).

Das Risiko von fehlerhaften Einschätzungen in Gutachten ist nie ganz auszuschließen.

Bezüglich der weiteren Abbaufähigkeit des Messingsberg ist der jetzt eingeschaltete Gutachter Professor Krauter auch beauftragt worden, für die genehmigten Flächen im Norden und Osten des Steinbruchs eine erneute Gefährdungseinschätzung vorzunehmen und gegebenenfalls Schutzmaßnahmen vorzuschlagen.

Als präventive Maßnahme beabsichtigt das Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim als zuständige Behörde, für die im Aufsichtsbezirk gelegenen Steinbrüche mit vergleichbaren geologischen Verhältnissen neue Überprüfungen bezüglich der Standsicherheit der Abbauwände vorzunehmen. Bei konkreten Hinweisen auf Bergbewegungen werden geeignete Kontroll- und Sicherungsmaßnahmen veranlasst.

Anlage 7

Antwort

des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 10 des Abg. Andreas Meihsies (GRÜNE)

Fristlose Kündigung des Direktors des Ostpreußischen Landesmuseums

Der Vorsitzende des Stiftungsrates der Ostpreußischen Kulturstiftung hat dem Leiter des Ostpreußischen Landesmuseums, Dr. Kabus, mit sofortiger Wirkung eine Kündigung seines Arbeitsverhältnisses ausgesprochen. Diese Kündigung ist bei zahlreichen Verantwortlichen in Stadt und Landkreis auf Erstaunen und Unverständnis gestoßen. Unter der Leitung von Dr. Kabus hat sich das Ostpreußische Landesmuseum, so der Erste Kreisrat des Landkreises Lüneburg, Dr. Prowol, zu „einem Publikumsmagneten“ verwandelt. Der Oberbürgermeister der Stadt Lüneburg bezeichnete Dr. Kabus als „einen führenden Kulturmanager der Stadt“. Das Land Niedersachsen ist an der Finanzierung des Landesmuseums mit 28 % beteiligt. Laut den Aussagen des CDU-Abgeordneten Bernd Althusmann gab es „Differenzen zwischen Bund, Land, Stiftung und Dr. Kabus“. Und weiter: „Dieses hätte dazu geführt, die Zusammenarbeit mit Dr. Kabus zu beenden“. Das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur hat am Donnerstag in der Landeszeitung für die Lüneburger Heide keine Stellungnahme abgegeben und „wegen der Personalangelegenheit auf die Stiftung als Ansprechpartnerin“ verwiesen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Differenzen hat es zwischen Bund, Land, Stiftung und Dr. Kabus gegeben?

2. Wie wurden diese Differenzen beigelegt?

3. Welche Position hat das Land Niedersachsen in diesem Zusammenhang eingenommen?

Das Ostpreußische Landesmuseum Lüneburg ist eine etablierte Einrichtung, die fachlich anerkannte Ausstellungen und Veranstaltungen zur Kultur-, Natur- und Kunstgeschichte Ostpreußens anbietet. Das Ostpreußische Landesmuseum in Lüneburg ist in der Trägerschaft der Ostpreußischen Kulturstiftung mit Sitz in Ellingen/Bayern. Die zuständige Stiftungsaufsicht hat ihren Sitz in Ansbach/Mittelfranken. Es wird nach § 96 des Bundesvertriebenengesetz vom Bund mit 70% gefördert, das Land gibt knapp 30% der anfallenden Kosten. Das Ostpreußische Landesmuseum hat im Durchschnitt zwischen 20 000 und 25 000 Besucher pro Jahr.

Angesichts der historischen Entwicklung seit 1989/90 hatte das Museum Anfang 2003 ein Konzept für eine Neuorganisation und Erweiterung, insbesondere um eine deutsch-baltische Abteilung vorgelegt. Dieses Konzept erschien dem MWK nicht hinreichend tragfähig. Deshalb wurde dem Ostpreußischen Landesmuseum mit Schreiben des MWK vom 19. Juni 2003 mitgeteilt:

„Bezüglich des inhaltlichen Konzeptes blieben allerdings erhebliche Fragen offen. An erster Stelle sind hier die Aussagen zur Sammlungsstruktur und das Sammlungskonzept für die zukünftigen Ausstellungsflächen sowie die neue Abteilung ‚Baltikum‘ unzureichend. Auch ist ein detaillierteres Gestaltungs- und Vermittlungskonzept unabdingbar. Darüber hinaus müssten die derzeitigen und geplanten Beziehungen zum aktuellen Kunst- und Kulturgeschehen in den heutigen Staaten auf ostpreußischen und baltischem Territorium präzisiert und in eine zeitliche Entwicklungsplanung gebracht werden. Diese konzeptionellen Grundlagen sind besonders im Hinblick auf die künftige Entwicklung des Ostpreußischen Landesmuseums von großer Bedeutung, steht doch in der aktuellen Diskussion in den Geschichtswissenschaften der ‚Dreiklang‘ Vertreibung - Integration - Aussöhnung im Zentrum. Dieses erfordert auch die Darstellung der Vernetzung des Museums mit vergleichbaren Museen und Einrichtungen vergleichbarer Aufgabenstellung."

Auf dieser Grundlage und wegen der besonderen Verantwortung gegenüber der Kultur der Vertriebenen wurde im Jahr 2004 auf intensives Betrei

ben des Landes eine neue Konzeption für das Museum erarbeitet, die einen besonderen Schwerpunkt auf den intensiven kulturellen Kontakt mit den heutigen Ländern in Nordosteuropa legt. Diese Konzeption wurde im Dezember 2004 vom Museumsträger, der Ostpreußischen Kulturstiftung, vorgelegt. Sie entspricht den Entwürfen des Direktors Dr. Kabus.

Dieses vorausgeschickt, beantworte ich Ihre Frage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Zwischen dem Museumsträger, der Ostpreußischen Kulturstiftung, und dem Direktor hat es schon in der Vergangenheit Differenzen gegeben. Das Land hat und hatte - abgesehen von den dargestellten inhaltlichen Fragen - weder Differenzen mit dem Direktor des Museums noch mit der Ostpreußischen Kulturstiftung als Träger der Einrichtung.

Zu 2 und 3: Auf die Antwort zu Frage 1 und die einleitenden Ausführungen wird verwiesen. Zu dem schwebenden Verfahren in Bezug auf die Personalangelegenheit kann keine Stellung genommen werden.

Anlage 8

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 11 des Abg. Enno Hagenah (GRÜ- NE)

DB darf Schienennetz in Niedersachsen nicht ruinieren

Bis 2010 will die Deutsche Bahn (DB) bundesweit 5 200 km Gleis und 22 800 Weichen abbauen, um Kosten zu senken. Private und kommunale Eisenbahnen befürchten, dass es dadurch zu massiven Engpässen insbesondere beim Schienengüterverkehr kommt. Eine Studie des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) aus dem Vorjahr belegt, dass schon jetzt und noch vor der Umsetzung der Bahnpläne der Schienengüterverkehr durch Netzstilllegungen beeinträchtigt ist und weitere Einbußen kaum verträgt. In anderen Bundesländern wie Schleswig-Holstein sind vorschnell entfernte Kreuzungsgleise bereits wieder eingebaut worden. Damit solche Pannen und Fehler in Niedersachsen vermieden werden können, ist es notwendig zu wissen, wo und in welchem Ausmaß das niedersächsische Schienennetz von den Planungen der Bahn betroffen ist.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche niedersächsischen Strecken, Gleise, Weichen und Kreuzungen sind von den

5 200 Schienenkilometern, die die DB bis 2010 abbauen will, genau betroffen?

2. Wie wird die Landesregierung den massiven Abbau an Schienenkilometern verhindern?

3. Unter welchen Bedingungen wäre für die Landesregierung die Übernahme regionaler Netze analog zur Aufteilung der Straßenverkehrswege in Bundesstraßen, Autobahnen und Landesstraßen ein denkbarer Weg zur Sicherung einer flächendeckenden Schieneninfrastruktur in Niedersachsen?

Aus den bisherigen Veröffentlichungen zu den Rückbauplänen der DB AG ergibt sich, dass sich diese weniger auf Strecken als auf Nebengleise, Rangier- und Abstellanlagen beziehen. Die Finanzplanung des Unternehmens geht davon aus, dass der Anlagenumfang des Schienennetzes dort, wo es notwendig ist, angepasst werden muss. Das ist z. B. dann der Fall,