Protocol of the Session on January 26, 2005

Als Alternative zu diesen Batterie betriebenen Rauchmeldern gibt es auch die Netz gespeisten Rauchmelder, welche das erforderliche Sicherheitsniveau erreichen können. Diese Rauchmelder müssen bei Stromausfall allerdings mit einem Akku oder mit Batterien versorgt werden, um alarmieren zu können. Besonders wirkungsvoll sind auch diese Rauchmelder nur dann, wenn sie untereinander vernetzt sind. Meine Damen und Herren, wenn in irgendeinem Raum Rauch auftritt und man sich auf der anderen Seite des betreffenden Gebäudes befindet, muss man die Rauchmelder nicht unbedingt hören. Insoweit ist hier eine besondere Installation der Melder erforderlich, wenn sie denn Wirkung erzielen sollen.

Doch so sinnvoll die Netz betriebenen Rauchmelder auch sind, so verursachen der Einbau und insbesondere die Nachrüstung sowie die Vernetzung im Altbaubestand so erhebliche Kosten, dass die Verhältnismäßigkeit nicht mehr gewahrt ist. Auf meine Kleine Anfrage zu diesem Thema im Jahre 2002 hat die von Herrn Gabriel geführte Landesregierung geantwortet und mir mitgeteilt - ich zitiere auszugsweise die Antwort aus dem von Herrn Kollegen Bartling damals geleiteten Innenministerium -:

„Um eine sichere Alarmierung ständig gewährleisten zu können, bedürfen die Rauchmelder einer ständigen Wartung und Instandhaltung.... Würden Rauchmelder gesetzlich für Wohnungen vorgeschrieben, könnte aufgrund der gewollten sicherheitstechnischen Bedeutung von Rauchmeldern die Wartung und Instandhaltung kaum allein dem Eigentümer oder Mieter überlassen bleiben, insbesondere dann nicht, wenn der Einbau nicht freiwillig und aus Überzeugung erfolgt.... Um sicherzustellen, dass die gesetzlich geforderte Frühwarneinrichtung auch jederzeit funktioniert, müssten (kos- tenpflichtige) wiederkehrende Prüfungen durch Bauaufsichtsbehörden oder Sachverständige... vorgesehen werden, welche das Bauordnungsrecht bisher nur für Sonderbauten vorgesehen hat. Dies bedeutet einen Systembruch, stellt das bisherige Sicher

heitskonzept infrage und bewirkt eine Verschärfung der Anforderung für Wohnungen.... Für die Bauaufsichtsbehörden würden sich im Falle einer gesetzlichen Vorgabe zusätzliche Tätigkeiten aus ihren Überwachungsaufgaben aufgrund von Beschwerden und Eingaben über fehlende sowie nicht oder falsch funktionierende Rauchmelder und den daraus resultierenden ordnungsrechtlichen Maßnahmen ergeben.“

(Zuruf von der CDU: So, so!)

„Da batteriebetriebene Rauchmelder das erforderliche Sicherheitsniveau... einer gesetzlich geforderten Frühwarneinrichtung nicht erreichen können“

(Zuruf von den GRÜNEN: Warum?)

- fragen Sie das Innenministerium, fragen Sie Herrn Bartling, der das damals so beantwortet hat

„und eine Nachrüstung mit Netzstrom betriebener... Rauchmelder mit enormen Kosten verbunden ist, dürfte durch eine Rauchmelderpflicht im Gebäudebestand der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit tangiert werden. Einer Einbaupflicht für bestehende Gebäude könnte auch das grundgesetzlich geschützte Eigentumsrecht und daraus abgeleitet der Bestandschutz entgegenstehen, der nach herrschender Rechtsprechung nur zur Abwehr einer erheblichen (konkreten) Gefahr aufgehoben werden kann. Diese Gefahrenlage“

- so stellt es Herr Bartling fest

„liegt jedoch nicht vor.“

Das Fazit der SPD-geführten Landesregierung aus dem Jahre 2002 ist - ich möchte es wiederholen -:

„Die Landesregierung beabsichtigt daher nicht, eine gesetzliche Verpflichtung zur Installation von Rauchmeldern in Wohngebäuden, die keine Sonderbauten sind, herbeizuführen.“

(Beifall bei der CDU - Zuruf von der CDU: Das war ein Eigentor!)

Meine Damen und Herren, die CDU-Landtagsfraktion hält die Argumentation der vorherigen von Gabriel geführten Landesregierung für schlüssig, schließt sich dieser Haltung an und lehnt demzufolge diesen Gesetzentwurf ab. - Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Jetzt hat noch einmal der Kollege Harden das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das ist schon eine witzige Debatte.

Herr Kollege Beckmann, die Überschrift über Ihre Kleine Anfrage war: „Brandschutz ist Opferschutz Rauchmelder können Leben retten“. Das unterstreiche ich voll und ganz.

(Beifall und Heiterkeit bei der SPD)

Das, was anschließend in der Beantwortung aufgeschrieben worden ist, wurde mit „in Vertretung des Staatssekretärs, Lueder“ unterschrieben. Ich meine, man tritt Herrn Lueder nicht zu nahe, wenn man sagt: kein eingeschriebenes SPD-Mitglied.

(Zurufe von der CDU: Hey! - Unruhe)

- Warum regen Sie sich eigentlich auf? Das verstehe ich überhaupt nicht. Wenn Sie richtig zugehört hätten, dann hätten Sie festgestellt, dass ich gesagt habe, dass auch schon vorherige Landesregierungen - in der Tendenz - genauso geantwortet haben wie diese auf meine Kleine Anfrage. Wir haben uns auch schon einmal mit dem Petitum des Landesfeuerwehrverbandes befasst. Leider kam das im Jahre 2002 zur Änderung der NBauO zu spät; wir waren mit dem Verfahren schon durch, sonst hätten wir uns damit intensiver befassen können und wären möglicherweise schon damals zu dem Ergebnis gekommen, dass der Landtag eine andere Meinung hat als die Fachabteilung. Das kann ja passieren.

(Beifall bei der SPD)

Mich überzeugt alles das, was Sie hier sagen, nicht. Das scheint mir ein bisschen gesucht zu sein. Ich meine, dass die Erfahrungen aus Großbritannien überzeugend sind. Wir können im Ausschuss einmal darüber sprechen, ob man diese Kontrolle durchführen kann. Es gibt ja Leute, die

jedes Jahr ins Haus kommen. Die Frage ist, ob man das will. Aber wenn man einen nennenswerten Anteil der Bevölkerung dazu kriegt, sich an diese Vorgabe, so sie denn beschlossen wird, zu halten, dann führt das dazu, dass die Zahl der Brandopfer nennenswert reduziert werden kann.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Jede 4 % Mehrbeteiligung an der Ausrüstung mit Brandmeldern hat in Niedersachsen statistisch einen Toten weniger zufolge. Von Verhältnismäßigkeit zu reden, Herr Beckmann - das war sicherlich nicht so gemeint -, ist, meine ich, falsch.

Frau Meißner, nun zu dem Thema, was das alles mit Bürokratie zu tun hat. Wir sollten einmal über passiven Brandschutz reden.

(Gesine Meißner [FDP]: Das habe ich gar nicht gesagt!)

Sollen denn die Feuerwehrleute, also die Retter, alleine das Risiko tragen? Sollen die alleine in ihre Ausbildung investieren, die immer komplizierter, immer teurer und immer langwieriger wird? Ständig neue Vorschriften aus dem Innenministerium, was die Ausbildung der Feuerwehrleute angeht - vom verlängerten Grundlehrgang bis zu immer neuen Arten von Gerätewartungen.

(Zuruf von der CDU: Was hat das mit Brandschutz zu tun?)

- Was hat das mit Brandschutz zu tun? - Die einen belastet man immer mehr, und bei den anderen sagt man: Das ist uns zu viel Bürokratie. Das wollen wir nicht. Es ist technisch vielleicht auch ein bisschen schwierig.

(Gesine Meißner [FDP]: Das habe ich gar nicht gesagt!)

Wir können noch einmal über diesen technischen Aspekt reden, also darüber, ob das noch so ist wie vor ein paar Jahren. Aber die Technik ist weitergegangen, gerade im Bereich der Mikroelektronik.

(Zuruf von der CDU: Der Brandmelder verhindert doch keinen Löschangriff! Diese Maßnahmen bleiben nach wie vor, wenn die Feuerwehr ausrückt! Die gehen nach wie vor ins Haus hin- ein!)

- Aber wenn das Feuer schneller bemerkt wird - da werden Sie mir zustimmen -, dann kann die Feuerwehr eher da sein, oder nicht?

(Beifall bei der SPD)

Können Sie mir denn erklären, warum sich die Feuerwehr so sehr dafür einsetzt, dass die Wohnungen mit Brandmeldern ausgestattet werden, und warum uns der Landesfeuerverband im Prinzip sagt „ihr macht einen Fehler, wenn ihr diesem Petitum nicht nachkommt“? - Mein Appell ist: Hören Sie auf die Feuerwehr, und reduzieren Sie mit uns die Zahl der Brandopfer!

(Beifall bei der SPD)

Jetzt hat sich noch einmal der Kollege Beckmann gemeldet. Herr Beckmann, bitte!

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Natürlich haben wir uns auch im Jahre 2002 mit diesem Thema befasst. Dass meine Kleine Anfrage seinerzeit mit „Brandschutz ist Opferschutz - Rauchmelder können Leben retten“ überschrieben worden ist, macht deutlich, dass uns dieses Thema bewegt hat. Die Frage war natürlich auch für uns die, wie wir helfen und was wir tun können. Es ist auch folgerichtig, dass man dann die Landesregierung fragt, welche Chancen und Möglichkeiten sie sieht.

Herr Beckmannn, die Kollegin Wörmer-Zimmermann möchte eine Frage stellen. Aber Ihre Redezeit beträgt noch eine halbe Minute.

Ich habe nur noch wenig Zeit.

Herr Harden, nun haben Sie die Antwort der Landesregierung heute ad absurdum geführt, indem Sie das aufteilen und sagen, welche Person im Landesministerium sich mit dieser Frage beschäftigt hat. Mit anderen Worten wollen Sie deutlich machen, dass man die damalige Landesregierung mit dieser Antwort nicht hat ernst nehmen können. Dies halte ich an und für sich für einen Skandal.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Frau Kollegin Polat, Sie haben noch eine halbe Minute Redezeit.

Ich möchte nur ganz kurz etwas zu den technischen Details sagen. Sie haben die Stromversorgung, die Vernetzung der Rauchmelder und deren Kostenintensität angesprochen. Wir sind heute im Technologiezeitalter. Das ist auch an den Rauchmeldern nicht vorbeigekommen. Sie bekommen schon Rauchmelder, die vernetzt sind, für 18,90 Euro, welche von der Stiftung Warentest mit „sehr gut“ beurteilt wurden.

(Bernd Althusmann [CDU]: Dann kaufen Sie sich doch einen!)

Wenn wir über technische Details und über die Umsetzung reden wollen: Dazu gibt es in etlichen Ländern - international und mittlerweile auch in Deutschland - schon gute Erfahrungen damit. Also lassen Sie uns im Sinne des Ziels daran arbeiten.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)