Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die acht Minuten Redezeit, die ich habe, will ich heute nicht ausschöpfen. Als Erstes möchte ich sagen: Alles, was der Herr Minister hier vorgetragen hat, kann die CDU-Fraktion voll unterstreichen. Wir wollen ganz genau dasselbe.
- So funktioniert das, wenn es gut geht: Eine Regierungsfraktion macht das, was die Regierung will, und die Regierung macht das, was die Regierungsfraktion will. So einfach ist das.
Auch wir sind überzeugt, dass es richtig ist, die Amtszeit der Hauptverwaltungsbeamten auf acht Jahre zu verlängern. Auch nach unserer Überzeugung muss deutlich festgehalten werden, dass es eine Mär ist, wenn behauptet wird, wir wollten die Frauenbeauftragten abschaffen. Sie sind weiterhin gesetzlich vorgeschrieben, und zwar als hauptberufliche Kräfte in den Landkreisen, in der Region Hannover sowie in den großen selbstständigen und kreisfreien Städten. Auch wird unterstreichen, dass es eine Pflichtaufgabe bleibt, ergänzt durch die Verpflichtung, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu fördern.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir werden den Gesetzentwurf ausführlich im Ausschuss besprechen. Deswegen will ich mich auch kurz fassen. Gestatten Sie mir trotzdem noch einen Hinweis: Wir wollen natürlich auch die vielen gesellschaftlichen Gruppen beteiligen, die zwar nicht direkt im Rat vertreten sind, die aber in vielfältiger Weise Ratsentscheidungen beeinflussen und bereichern können. Ich denke z. B. an die Seniorenbeiräte, die die Interessen der älteren Menschen mit einbringen können. Aber wir erwägen auch, z. B. den Fahrlehrerverband bei Entscheidungen, die die Verkehrssicherheit und die Straßenführung betreffen, zu beteiligen. Ich kann eine solche Beteiligung noch nicht zusagen, aber wir wollen sie doch in Aussicht stellen.
Meine Damen und Herren, es gibt also vielfältige Dinge im Ausschuss zu beraten. Das werden wir tun. - Vielen Dank fürs Zuhören.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit dem Abbau der bestehenden Regelungsdichte für die Kommunen haben wir auch keine Probleme. Da wird auch einiges mit unserer Unterstützung laufen. Aber es wird Sie nicht überraschen, Herr Kollege Biallas und meine lieben Kolleginnen und Kollegen der Regierungsfraktionen, dass wir uns vehement dagegen wehren werden, die Frauenbeauftragten in kleinen Städten und Gemeinden in die Ehrenamtlichkeit zu drängen.
Ich finde es geradezu absurd, wenn man so tut, als würde sich die desolate Haushaltslage in unseren kleinen Städten und Gemeinden durch die Wegnahme der Verpflichtung zur Bestellung einer hauptamtlichen Frauenbeauftragten verbessern.
Meine Damen und Herren, inzwischen kommt niemand mehr daran vorbei zuzugeben, dass unsere Frauenbeauftragten eine sehr gute Arbeit leisten. Das ist nun einmal nicht so nebenbei im Ehrenamt zu leisten.
Wie dringend erforderlich auch weiterhin die hauptamtliche Arbeit ist, meine Damen und Herren, zeigt der Bericht der Landesregierung über die Durchführung des Niedersächsischen Gleichbe
rechtigungsgesetzes für den Zeitraum Januar 1999 bis Dezember 2002. Kollege Biallas, ich rate Ihnen, diesen Bericht vor der Ausschussberatung zu lesen. Dann wissen Sie, wie dringend notwendig überall in unserem Land hauptamtliche Frauenbeauftragte sind.
Der zweite wichtige Schwerpunkte Ihres Gesetzentwurfs ist die Verlängerung der Amtszeit der Hauptverwaltungsbeamten auf acht Jahre. Auch da werden wir nicht zustimmen.
Ich will nicht verhehlen, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass es auch in meiner Partei immer wieder eine Diskussion über die Verlängerung der Amtszeit gegeben hat.
Einige Amtsinhaber und auch jene, die beabsichtigen, für ein solches Amt zu kandidieren, haben die Verlängerung immer wieder ins Gespräch gebracht. Es gibt auch Gründe, die dafür sprechen. Aber, meine Damen und Herren, ich will es kurz machen: Wir haben einen ganz klaren Landesparteitagsbeschluss, der besagt, die Amtszeit soll fünf Jahre betragen.
- Hören Sie doch erst einmal zu! - Das ist sinnvoll. Dafür gibt es eine Reihe gewichtiger Gründe. Die kann ich aufgrund der Zeit hier nicht mehr nennen, die werde ich Ihnen aber im Ausschuss nennen. Wir wollen dieselbe Amtszeit für Landräte, Bürgermeisterinnen und Bürgermeister wie für die Mandatsträgerinnen und Mandatsträger. Wir wollen nicht, dass die sich verselbständigen. Unsere Ortsvereine müssen die Wahlkämpfe führen. Sie sind jetzt schon durch sehr viele Wahlkämpfe sehr angestrengt.
Wir haben hier den Wunsch der Mehrheit unserer Basis zu vertreten. Das ist Demokratie, meine Damen und Herren.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Biallas, Kölner Karneval ist noch nicht. Der Vorschlag mit dem Fahrlehrerverband ist wirklich eine Neuerung. Den werden wir natürlich abwägen, gewichten und ernsthaft prüfen, ganz bestimmt, Herr Biallas. Sie sind ja immer gut für konstruktive Vorschläge.
Meine Damen und Herren, wir sind nicht überzeugt von dem Vorschlag, der heute eingebracht wird, von diesem Entwurf, den die Landesregierung schon vor einigen Monaten in der Presse angekündigt und uns heute präsentiert hat. Mit diesem Entwurf machen Sie deutlich, meine Damen und Herren von der CDU/FDP-Koalition, wohin die gesellschaftspolitische Reise im Land Niedersachsen geht. Sie geht nicht mehr in Richtung Frauenförderung, mehr Gender Mainstreaming und mehr und bessere Gleichstellung für Frauen. Nein, die Reise geht zurück in die finstere Vergangenheit der 80erund 90er-Jahre, als die Ressentiments gegenüber den Frauenbeauftragten geschürt wurden, als wir sie 1990/94 hier in Niedersachsen per Gesetz eingeführt haben. Das ist eine Reise in eine finstere Zukunft für die Frauenpolitik in diesem Land!
Meine Kollegin Frau Helmhold hat Ihr Vorgehen im Februar dieses Jahres trefflich charakterisiert. Sie hat gesagt: Frauenpolitik in Niedersachsen geht baden, und es brechen finstere Zeiten für die Gleichstellungspolitik in den niedersächsischen Kommunen an. Dem ist nichts hinzuzufügen. Wir haben leider Recht behalten. Ihr Entwurf spricht hier eindeutig eine negative Sprache.
Frau Ministerin von der Leyen, da hilft es auch nichts, wenn Sie den Aufgabenkatalog der Gleichstellungsbeauftragten um den Zusatz „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ erweitern.
Sie haben sich mit dieser Alibihandlung - so werten wir sie jedenfalls - nicht als starke Stütze der Frauen hervorgetan. Nein, Ihr Ministerium ist zu einem wackligen Gebäude geworden. Aus einer Stütze wurde ein Sturz in die Bedeutungslosigkeit der Frauenbeauftragten in diesem Land.
Meine Damen und Herren, Herr McAllister, mit diesem Gesetzentwurf verabschieden Sie sich, von einer erfolgreichen Frauenpolitik, die in den 90erJahren unter Rot-Grün begonnen wurde, mit dem Ergebnis, dass zukünftig die Zahl der hauptamtlich bestellten Frauenbeauftragten um 60 % abnehmen wird.
Die Regelung, die die Abwahl der Frauenbeauftragten mit einfacher Mehrheit ermöglicht, lässt sie zu einem Spielball der Politik werden und gefährdet ihre Unabhängigkeit.
(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD - David McAllister [CDU]: Wie reden Sie über die kommunale Selbstverwaltung?)
Dies ist insbesondere von der Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Frauenbüros in Niedersachsen massiv kritisiert worden. Wir schließen uns dieser Kritik in umfassender Weise an.
Meine Damen und Herren, ich will auch zu einem zweiten Bereich des Gesetzesvorhabens Stellung nehmen. Sie schlagen vor, die Amtszeit der direkt gewählten Bürgermeister und Landräte von fünf auf acht Jahre zu verlängern. Wir folgen Ihnen auch in dieser Frage nicht. Die alte Regelung hat sich aus unserer Sicht bewährt. Es ist gut, dass sich die Hauptverwaltungsbeamten nach fünf Jahren dem Votum der Bürgerschaft stellen müssen.
Die vorgeschlagene Regelung führt dazu, dass sich die gewählten Personen vom Souverän entfernen. Wir haben mit dieser Eingleisigkeit in Lüneburg negative Erfahrungen gemacht. So muss man sich von diesen direkt gewählten Oberbürgermeistern und Bürgermeistern sagen lassen: Was der Rat will, das interessiert mich nicht. Meine Damen und Herren, das sollen wir als Kommunal
vertreter zukünftig acht Jahre lang ertragen? Solche Positionen sind unerträglich, meine Damen und Herren!
Diese Regelung wird auch dazu führen, dass die Oberbürgermeister und Bürgermeister über die Geschicke der Kommune oftmals am Rat vorbei entscheiden werden. Außerdem führt sie dazu - diese Regelung hat auch eine finanzielle Seite -, dass künftig die Pensionsansprüche bereits nach der ersten Amtszeit entstehen. Die fünfjährige Amtszeit war eine gute Regelung. Nach fünf Jahren konnte man einen Strich ziehen. Dann war zu entscheiden, ob sich diese Bürgermeisterin, dieser Oberbürgermeister in ihrem bzw. seinem Amt bewährt hat. Dann sind sie für weitere fünf Jahre gewählt worden, waren also zehn Jahre im Amt und hatten nach acht Jahren einen Pensionsanspruch. Das war eine vernünftige Regelung, meine Damen und Herren.