Protocol of the Session on December 16, 2004

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Danke schön. - Für die SPD-Fraktion hat sich die Kollegin Frau Rübke zu Wort gemeldet. Bitte schön, Frau Rübke!

Frau Präsidentin! Meine Herren, meine Damen! Nach Auflösung der Bezirksregierungen muss nun die überörtliche Kommunalprüfung neu organisiert werden. Die Kommunalprüfungsanstalt ist daher die Konsequenz aus der Abschaffung der Bezirksregierungen. Ab dem 1. Januar 2005 soll die Kommunalprüfungsanstalt in der Form einer rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Braunschweig errichtet werden. Ich erspare Ihnen, aber auch mir aufgrund der noch vor uns liegenden Tagesordnung, auf nähere Einzelheiten des Gesetzentwurfes einzugehen, und beschränke mich, Ihr Einverständnis voraussetzend,

(Hans-Christian Biallas [CDU]: Selbst- verständlich!)

auf unsere Kritikpunkte.

Nun gehen Sie, meine Herren und Damen von der CDU und der FDP, mit der Einrichtung dieser Kommunalprüfungsanstalt Ihren Weg der Verwaltungsreform,

(Bernd Althusmann [CDU]: Einen gu- ten Weg!)

den ich und meine Fraktion und mit uns viele Verwaltungsfachleute nach wie vor für falsch halten, zwar weiter, aber Ihnen, meine Herren und meine Damen, geht so allmählich die Luft aus.

(Beifall bei der SPD - Jörg Bode [FDP]: Wie bitte? Wem?)

- Ihnen auch, Herr Bode. - Sie schwächeln an ganz entscheidenden Stellen, um es einmal sportlich auszudrücken.

(Sigmar Gabriel [SPD]: Zumindest gestern ist euch die Puste ausgegan- gen!)

Ich möchte Ihnen das an einigen Punkten auch verdeutlichen:

(Heinz Rolfes [CDU]: Wer hat Sie denn eigentlich gefragt?)

- Sie bestimmt nicht, sonst würde ich hier nur Stuss reden.

(Beifall bei der SPD)

Es waren die kommunalen Spitzenverbände, die Sie erst davon überzeugen mussten, dass die überörtliche Kommunalprüfung eine verfassungsrechtlich verankerte staatliche Aufgabe ist und somit das Land die damit verbundenen Kosten in voller Höhe zu tragen hat. Hier liegt bereits Ihr erster Schwachpunkt. Mit einer völlig unzureichenden Finanz- und Personalausstattung - Sie haben den Landeszuschuss von 1,36 auf 1,31 Millionen Euro gedrückt, weil die Versorgungsleistungen und die Beihilfeleistungen vom Land übernommen und erbracht werden - laufen Sie Gefahr, dass die Kommunalprüfungsanstalt den Anforderungen überhaupt nicht gerecht werden kann. In Ihrer Begründung zum ersten Gesetzentwurf heißt es unter 2 a beim Leitgedanken:

„Das derzeitige Finanzvolumen, das vom Land zur Aufgabenwahrnehmung eingesetzt wird, bildet die absolute Obergrenze für die zukünftige Aufgabenerfüllung. Eine Kostenreduzierung muss in jedem Fall mittel- und langfristig erreicht werden.“

Meine Herren, meine Damen, da drängt sich doch die Frage auf: Wie soll das funktionieren, wenn ab 2008 auch die übrigen kreisangehörigen Gemeinden dazukommen? Ihre Annahme, dass es nach Ausweitung der Zuständigkeit auf sämtliche Kommunen mittelfristig durch die zentrale Aufgabenwahrnehmung zu Synergieeffekten kommen wird und damit zu Möglichkeiten, Personal von jetzt 26 auf dann noch 14 Stellen einzusparen, halte ich, gelinde gesagt, für gewagt.

(Jörg Bode [FDP]: Wir können ja später nachzählen!)

- Können Sie das überhaupt, Herr Bode? - Ist es nicht eher doch so, dass Sie sich auch hier mit der Kommunalprüfungsanstalt die Kosten der Verwaltungsreform wieder einmal schönreden wollen?

Meine Herren, meine Damen, ich weise Sie auf einen nach unserer Auffassung weiteren Schwach

punkt hin. Sie haben für die Kommunalprüfungsanstalt die Form Anstalt des öffentlichen Rechts gewählt, wohl auch deshalb, weil diese Organisationsform ein hohes Maß an wirtschaftlicher und rechtlicher Selbstständigkeit bietet und wegen Ihrer Unabhängigkeit für Prüfungstätigkeiten besonders geeignet ist. Dann aber, bei den Organen der Kommunalprüfungsanstalt, insbesondere bei der Stellung der Präsidentin bzw. des Präsidenten und dem Verwaltungsrat, brechen Sie diesen eigenständigen Charakter, diese Unabhängigkeit der Einrichtung. Denn Dienstvorgesetzter der Präsidentin oder des Präsidenten ist der Verwaltungsrat, und im Verwaltungsrat dominiert die kommunale Seite. Ein Widerspruch in sich!

(Beifall bei der SPD)

Dann, meine Damen und Herren, die Frage der Qualifikation für das Amt des Präsidenten oder der Präsidentin, des Vizepräsidenten oder der Vizepräsidentin. Es muss die durch die Prüfung erworbene Befähigung zum höheren allgemeinen Verwaltungsdienst oder zum Richteramt vorliegen.

(Hans-Christian Biallas [CDU]: Ge- werkschaftsmitgliedschaft reicht nicht!)

- Na, Pastor reicht aber auch nicht.

(Beifall und Heiterkeit bei der SPD)

Auf eine von Ihnen selbst formulierte langjährige und vielseitige Berufserfahrung wird nun allerdings vonseiten der CDU- und FDP-Fraktion verzichtet. Ein Schelm, der Böses dabei denkt.

Meine Herren und meine Damen, meine Fraktion wird dem Gesetzentwurf auch deshalb nicht zustimmen, weil Sie im Rahmen der Kommunalaufsicht und der kommunalen Prüfung zu doppelgleisigen Strukturen kommen. Sie rühmen sich doch so gern damit, wie mutig Sie doch seien.

(Jörg Bode [FDP]: Es ist ja auch so!)

Aber hier geht Ihnen wohl nicht nur die Puste aus. - Danke schön fürs Zuhören.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Herr Professor Lennartz, bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich will einige wenige Punkte behandeln. Wir werden dem Gesetzentwurf nicht zustimmen. Ich will das begründen.

Es werden zurzeit in Deutschland fünf unterschiedliche Modelle dabei praktiziert, wie man die Rechnungsprüfung für die Kommunen wahrnimmt. Das aus unserer Sicht beste wird in Hessen praktiziert, seit 1994, damals aufgrund eines fraktionsübergreifenden Beschlusses. Bei dieser Konzeption ist quasi eine Koordinierungsstelle beim Präsidenten des Rechnungshofes angesiedelt. Es ist aber eine separate Abteilung mit eigener Zuständigkeit. Sie koordiniert im Wesentlichen, dass Private die Prüfungen durchführen, und die Kosten werden vom Land, also nicht von den Kommunen übernommen.

Bei dieser speziellen Komponente in Hessen ist besonders interessant, dass es um vergleichende Prüfungen geht. Damit wird sozusagen überhaupt erst erhoben und ausgewertet, wer aufgrund welcher Erfahrungen von anderen Kommunen lernen kann.

Dieses Modell ist hier in Ihren Vorprüfungen zwar kurz angeschaut, aber nach meiner Kenntnis dann leider verworfen worden. Sie haben sich sehr schnell auf die jetzt eingeschlagene Linie festgelegt. Sie wollen eine Anstalt. Man kann eine Anstalt einrichten. Man sollte allerdings, wenn man die Anstalt einrichtet, auf jeden Fall konsequent sein. Frau Rübke hat gerade davon gesprochen. In meinen Augen vermischen Sie das Modell eines Kommunalprüfungsverbands, wie es das in Bayern gibt, wo also die Kommunen Mitglieder eines Verbandes sind, mit dem Anstaltsmodell. Das wird in der Regelung des § 6, also Zusammensetzung des Verwaltungsrates, deutlich. Die Kommunalrechnungsprüfung ist eine staatliche Angelegenheit, um das einmal klar zu machen. Sie bestücken den Verwaltungsrat als Gremium mit acht Leuten. Das passt nicht zu Ihren ständigen Aussagen, Sie würden verschlanken, deregulieren und so etwas. Sie würden mit vier Leuten genauso gut auskommen. Aber Sie besetzen dieses Gremium Verwaltungsrat mit zwei landesseitigen Vertretern und jeweils zwei, welche die drei kommunalen Spitzenverbände vorschlagen. Damit haben die kommunalen Spitzenverbände sechs Leute in diesem Gremium, während das Land zwei Leute hat. Der Präsident

oder die Präsidentin ist direkt nachgeordnet. Der Verwaltungsrat ist also Dienstvorgesetzter. Das führt in der Praxis zu einem für uns möglicherweise unerfreulichen Ergebnis: Kommt es zu einem Konflikt im Kontext einer konkreten Prüfung beispielsweise bei einem Landkreis, dann wird anschließend der Verwaltungsrat, der in der Mehrzahl aus Vertretern der kommunalen Seite besteht, den Präsidenten zur Seite nehmen und ihm sagen: Hör mal zu, lieber Präsident, wir sind dein Dienstvorgesetzter. Wir möchten nicht, dass solche Art von Prüfungen in Zukunft wieder vorkommen, weil unsere Mitgliedskommunen über die Art und Weise verärgert sind, was ihr da festgestellt habt. - Das ist sozusagen eine Grundkrux in Ihrem Modell. Dies sollten Sie noch korrigieren. Sie werden das natürlich wie in allen anderen Punkten, wozu wir in den letzten eineinhalb Jahren konstruktive Bedenken vorgetragen haben, nicht tun. Aber trotzdem sollten Sie es vielleicht im nächsten Jahr tun. Dann ist es nicht mehr so auffällig.

Ein letzter Punkt, die Finanzfrage. Der Sachverständige, den wir in die Anhörung eingeladen hatten und der in Hessen für diese Prüfung zuständig ist, hat uns auf Nachfrage gesagt: Auch in der derzeit geplanten abgespeckten Version werden Sie nicht in der Lage sein, mit 1,31 Millionen Euro diese Kommunalprüfungsanstalt zu betreiben. In Hessen werden dafür, in der erweiterten Form allerdings - -

Herr Kollege Lennartz, Sie müssen jetzt zum Schluss kommen.

- ja, tue ich, Frau Präsidentin -, 5 Millionen Euro pro Jahr aufgewendet. Deswegen ist das sozusagen eine fiktive Nummer, die Sie in den Haushalt schreiben. Sie werden dort zum Ende des nächsten Jahres nachbessern müssen. - Ich bedanke mich.

(Beifall bei den GRÜNEN und Zu- stimmung bei der SPD)

Für die FDP-Fraktion Herr Kollege Bode!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Eigentlich hatte ich gedacht, man könnte es kurz machen.

(Zurufe von der CDU: Bitte!)

Allerdings heißt es dann hinterher, mir würde die Puste ausgehen. Dem muss ich doch ganz entschieden widersprechen.

Ich bin Ihnen, liebe Kollegen von der SPD, dankbar, dass Sie noch einmal deutlich gemacht haben, dass es sich hierbei um einen wesentlichen Baustein in unserer sehr gelungenen Verwaltungsreform handelt. Sie können an der Einrichtung der Kommunalprüfanstalt erkennen, wie die Ausführungen, die ich gestern zur Verwaltungsreform und ihrer Fortsetzung gemacht habe, tatsächlich gemeint sind und dass sie auch realisiert werden. Wir betreiben Verwaltungsreform nicht nur im eigenen Bereich, also mit den eigenen Leuten, sondern nehmen auch die Kunden der Verwaltung mit ins Boot, in diesem Fall die Kommunen.

Die Kommunen haben auch zu Ihrer Zeit, Herr Gabriel, immer schon gesagt, die Kommunalprüfung müsse geändert werden, das sei nicht vergleichbar, man verstehe nicht, warum in dem einen Regierungsbezirk etwas so gemacht werde, während in dem anderen Landkreis die Auflagen ganz anders seien.

Wir haben diese Aufgabe nicht nur neu organisiert, sondern wir haben mit den Kommunen gesagt - das war der zweite Teil meiner Ausführungen gestern -: Lasst uns doch einmal sehen, ob es noch andere Schnittstellen gibt, an denen wir verbessern können. Deshalb wollen wir auch die Rechnungsprüfung der kreisangehörigen Gemeinden zentral zusammenfassen. Wir haben dann eine einheitliche Bewertung, und es gibt vergleichbare Maßstäbe. Das ist ganz hervorragend. In diesem Stil werden wir Verwaltungsreform weiterleben.

Liebe Kollegen von SPD und Grünen, wir haben dabei einen neuen Ansatz. Von den Kunden ist gesagt worden: Wir wollen nicht nur die starre Prüfung haben, wir brauchen auch, wenn wir hieraus die richtigen Schlüsse ziehen wollen, Beratung und Service, also Beratung, wie wir uns vielleicht aufgrund der Prüfergebnisse verbessern können. Es ist ganz wichtig, dass wir hier sagen: Wir werden dies nicht mit dem Landeszuschuss machen

- das war auch bisher keine staatliche Aufgabe -, hierfür muss es Entgelte geben. Wenn wir über diese zusätzlichen, neuen und verbesserten Angebote reden, dann müssen auch die Kommunen in dieser Prüfanstalt ein angemessenes Mitspracherecht im Verwaltungsrat bekommen.