Protocol of the Session on April 4, 2003

Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die einzelnen Fragen wie folgt:

Zu 1: Um mit größeren Schiffen die Unterweser befahren zu können, soll die Fahrrinne bereichsweise zwischen Nordenham und Brake von 9,1 m auf 10,1 m unter Seekartennull (SKN) und von Brake bis Bremen von 9,6 auf 10,2 m unter SKN vertieft werden.

Zu 2 und 3: Niedersachsen hat nach eigenen Voruntersuchungen im Jahr 2000 den Antrag auf Aufnahme in den Bundesverkehrswegeplan (BVWP) gestellt. Der Bund hat entsprechend der BVWPSystematik eine Umwelt-Risiko-Einschätzung und eine Nutzen-Kosten-Untersuchung durchgeführt. Das Nutzen-Kosten-Verhältnis liegt über 26 und weist damit einen der höchsten Werte aller Verkehrsprojekte auf. Die Maßnahme ist im Referentenentwurf zum BVWP 2003 in den vordringlichen Bedarf aufgenommen worden.

Für die Maßnahme ist ein Planfeststellungsverfahren notwendig, das die Wasser- und Schifffahrtsdirektion (WSD) Nordwest durchzuführen hat.

Wir haben ebenso wie Bremen ein Interesse an einer schnellen Abwicklung. Deshalb haben wir mit dem Bund und Bremen eine Lenkungsgruppe eingerichtet, die die Aufgabe hat, den Planungsprozess des Bundes möglichst effektiv zu begleiten. Hierbei wird auch die von Bremen beantragte Außenweservertiefung mit in die Überlegungen einbezogen.

Anlage 2

Antwort

des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 5 des Abg.. Enno Hagenah (GRÜNE):

Neue Landesregierung nicht fit für das internationale Wirtschaftsparkett?

Am 10. und 11. März dieses Jahres fand im Vorfeld der CeBIT im Congress Centrum Hannover ein hochkarätiges Treffen von Vorständen der weltweit größten Computer- und Telekommunikationsunternehmen statt. Tagungssprache des ICT World Forum war Englisch, und entsprechend hielten alle Vortragenden ihre Beiträge in englischer Sprache. Einzige Ausnahme war nach Zeitungsberichten der niedersächsische Wissenschaftsminister Lutz Stratmann, der in Vertretung von Ministerpräsident Wulff die Eröffnungsrede halten durfte. Den Berichten zufolge verstanden die internationalen Gäste von seinem Beitrag deshalb nur seine englisch vorgetragene Entschuldigung „My staff wrote my speech in German“.

Ich frage die Landesregierung:

1. Ist die Vorbereitung und Ausführung des Redebeitrages in deutscher Sprache Teil der von der Regierung Wulff angekündigten Rückbesinnung auf traditionelle niedersächsische Werte?

2. Wie beurteilt die Landesregierung die Möglichkeit, dass ein solches Vorgehen von den internationalen Gästen als unhöflich, provinziell und unprofessionell empfunden werden könnte?

3. Wie, wann und wo will die Landesregierung erfolgreiches Standortmarketing für Niedersachsen in den Zukunftsbranchen der IT-Industrie betreiben, wenn Chancen der Selbstdarstellung, wie beim ICT World Forum, derart negativ genutzt werden?

Again, for the second time, my staff wrote my speech in german. So, listen please:

Es ist zutreffend, dass Englisch die Fachsprache der IuK-Branche ist. Zum ICT World Forum am 10. März 2003 war ich aber nicht eingeladen, um mich in den Round Tables und Breakout Sessions mit den anderen Experten über Visionen und Strategien der Branche auszutauschen. Vielmehr sollte ich ein Grußwort an die Teilnehmer richten. Es entspricht durchaus der internationalen Gepflogenheit, ein Grußwort in der Sprache des Gastgeberlandes zu halten, in diesem Falle also auf Deutsch. Wäre ich Franzose, Engländer oder Russe, hätte ich selbstverständlich en francais, in englisch oder „pa ruski“ (d. h. auf russisch) gesprochen. Im übrigen ist es auch internationaler Standard und bei der Messe AG seit Jahren ständige Praxis, die technischen Einrichtungen für eine Simultanübersetzung vorzuhalten. So war es auch hier angekündigt. Es verwundert mich sehr, dass diese Gepflogenheiten bei Teilen der Landtagsopposition offenbar nicht bekannt sind. Dies umso mehr, als doch der Bundeskanzler himself einen Tag später die CeBIT vor

internationalem Publikum gleichfalls mit einem Grußwort in seiner Muttersprache eröffnet hat.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Mündliche Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Nein, s. o.

Zu 2: Die Frage bzw. die dahinter stehende Vermutung ist abwegig, weil es sich bei den Teilnehmern des ICT World Forums um gebildete und weltoffene Gäste handelte, die die Usancen kennen und gar nicht auf die Idee kommen, ein in der Muttersprache gehaltenes Grußwort als provinziell oder gar unhöflich zu betrachten.

Zu 3: Es ist eines der wesentlichen Ziele der neuen Niedersächsischen Landesregierung, ein erfolgreiches Standortmarketing für unser Land zu betreiben. Auch hier werden wir so schnell wie möglich die Versäumnisse der alten Landesregierung ausgleichen.

Insgesamt vermag ich in der vorliegenden Anfrage nur einen positiven Punkt zu erkennen: Wenn sich die Qualität der Oppositionsarbeit in derartigen Anfragen erschöpft, dann hat die neue Landesregierung nicht viel zu befürchten.

Anlage 3

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 6 der Abg. Ursula Körtner (CDU):

Wiederbesetzung gesperrter Schulleitungsstellen an selbständigen Hauptschulen und Realschulen

Die SPD-Landesregierung hat zahlreiche Schulleitungsstellen an bisher selbständigen Hauptschulen und Realschulen gesperrt, um ihr Ziel der Zusammenfassung von Hauptschule und Realschule im Rahmen einer Kooperativen Haupt- und Realschule, faktisch einer Kooperativen Gesamtschule ohne Gymnasialzweig, durchzusetzen. Die CDU-geführte Landesregierung hat dagegen angekündigt, selbständige Hauptschulen und Realschulen und damit das Realschulland Niedersachsen nachdrücklich zu stärken.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele und welche Schulleitungsstellen an welchen selbständigen Hauptschulen und Realschulen wurden von der Vorgängerregierung gesperrt?

2. Teilt die Landesregierung meine Einschätzung, dass die Besetzung von Schulleitungsstellen an selbständigen Hauptschulen und Realschulen für die Funktionsfähigkeit dieser Schulen unabdingbar ist?

3. Zu welchem Zeitpunkt wird die Landesregierung die gesperrten Schulleitungsstellen an selbständigen Hauptschulen und Realschulen wieder besetzen und damit auch einen Beitrag zur Stärkung der selbständigen Hauptschulen und Realschulen in Niedersachsen leisten?

Seit Oktober 2000 hat die alte Landesregierung die Ausschreibung von Funktionsstellen an selbständigen Hauptschulen und Realschulen vorübergehend ausgesetzt. Nur vereinzelt wurden auf Antrag der Bezirksregierungen und nach Prüfung im Kultusministerium Funktionsstellen an Hauptschulen und Realschulen ausnahmsweise ausgeschrieben und in der Folge besetzt. Dies galt beispielsweise für Funktionsstellen an Schulen in sozialen Brennpunkten.

Der Ausschreibungsstopp erfolgte mit dem Ziel, Haupt- und Realschulen verstärkt als kooperative Systeme zu führen. Diese schulpolitische Fehlentwicklung wird durch die Verabschiedung eines neuen Niedersächsischen Schulgesetzes gestoppt. Die Schuljahrgänge 5 und 6 werden ab dem 1. August 2004 an den Schulformen Hauptschule, Realschule und Gymnasium geführt. Damit schaffen wir in Niedersachsen ein begabungsgerechtes, differenziertes, klar gegliedertes Schulsystem. Wir stärken die Hauptschule und geben der Realschule wieder den Stellenwert, den sie in unserem Land viele Jahre hatte. Und wir ermöglichen damit eine Verkürzung der Schulzeit bis zum Abitur auf 12 Jahre.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die einzelnen Fragen wie folgt:

Zu 1: Die Aussetzung der Ausschreibung von Funktionsstellen an selbstständigen Hauptschulen und Realschulen hat mit Stand vom 1. Februar 2003 zur Nichtbesetzung folgender Funktionsstellen an diesen Schulformen geführt:

Hauptschulen

12 Stellen einer Schulleiterin oder eines Schulleiters

15 Stellen einer stellv. Schulleiterin oder eines stellv. Schulleiters

Realschulen

25 Stellen einer Schulleiterin oder eines Schulleiters

35 Stellen einer stellv. Schulleiterin oder eines stellv. Schulleiters

Insgesamt handelt es sich hier also an beiden Schulformen um 87 Funktionsstellen, die mit Stand vom 1. Februar 2003 nicht besetzt sind. Eine Auflistung der betroffenen Schulen wird dieser Antwort beigefügt.

Zu 2: Die Landesregierung ist der Auffassung, dass die Leistungsfähigkeit einer Schule mit einer guten und qualifizierten Schulleitung steht und fällt. Die Schulleitung ist das unverzichtbare Bindeglied zwischen Schulverwaltung und Schulwirklichkeit. Wir wollen die Entscheidungskompetenz der Schulleiterinnen und Schulleiter deshalb stärken und ihre Eigenverantwortung fördern. Im vorliegenden Schulgesetzentwurf der Fraktionen der CDU und FDP wird entsprechend die Stellung der Schulleitung nachdrücklich gestärkt, indem die

Verantwortung der Schulleitung für die Qualitätssicherung und –entwicklung der Schule sowie der Vorsitz in den Zeugniskonferenzen ebenso schulgesetzlich festgeschrieben werden wie der Besuch und die Beratung der in der Schule tätigen Lehrkräfte.

Damit, meine Damen und Herren, dürfte deutlich werden: Schulleitungen sind auch für Hauptschulen und Realschulen nicht nur unverzichtbar, sondern sie sind Motor der Entwicklung eines Schulwesens mit profilierten Hauptschulen und Realschulen. Deshalb wird die Landesregierung die Ausschreibung und Besetzung dieser nicht besetzten Funktionsstellen zügig vorantreiben.

Zu 3: Wir veranlassen die sofortige Ausschreibung der bisher gesperrten Schulleitungsstellen an selbständigen Hauptschulen und Realschulen.

Die schnelle Wiederbesetzung gilt insbesondere für die 14 Funktionsstellen, die bereits zwei Jahre und länger nicht besetzt sind.

Freie Funktionsstellen an selbständigen Schulen der Schulformen

Hauptschule und Realschule Stand 01.02.2003

lfd. Nr. Schule Schulleiter/in Bes.Gr. Stelle unbesetzt seit ständige/r Vertreter/in Bes.Gr.

Stelle unbesetzt seit