des Kultusministeriums auf die Frage 7 der Abg. Ingrid Eckel, Wolfgang Jüttner, Walter Meinhold, Claus Peter Poppe, Silva Seeler, Dr. Gitta Trauernicht-Jordan, Jacques Voigtländer, Wolfgang Wulf (SPD) :
Niedersachsens Schulwesen gilt als eines der durchlässigsten Schulwesen in der Bundesrepublik. In einem Interview zu den Folgen der Schulreform vom 12. März 2003 in der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung äußert sich Kultusminister Bernd Busemann zur Durchlässigkeit folgendermaßen: „Wir wollen, dass die Schulen durchlässig bleiben, dass die Schüler die Chance behalten, auf einen besseren Schultyp zu kommen.“
1. Durch welche Maßnahmen wird die Durchlässigkeit des Schulwesens zukünftig in Niedersachsen im Verhältnis zum derzeit geltenden Schulgesetz verbessert?
2. Wie soll der Widerspruch zwischen profilierten Bildungsaufträgen und Zielen der Schulformen einerseits und Stärkung der
3. Soll an den so genannten profilierten Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien in den schulformbezogenen Eingangsklassen 5 und 6 nach einheitlichen Rahmenrichtlinien unterrichtet werden, um Schülerinnen und Schülern den Zugang zur Realschule oder zum Gymnasium zu ermöglichen? Wenn ja: Bis wann werden die Richtlinien geändert, um eine Planungssicherheit für alle Schulen zu gewährleisten?
Die Durchlässigkeit zwischen den Schulformen ist in Niedersachsen zwar vergleichsweise schon gut geregelt, wir wollen sie allerdings besser machen. Die SPD kündigte auf ihrem Parteitag am 3.März 2002 an: „Wir werden die Durchlässigkeit unseres Bildungssystems für Schülerinnen und Schüler verbessern.“
Für die Sekundarstufe I ist der Wechsel zwischen den Schulformen in der „Verordnung über Versetzungen, Aufrücken, Übergänge und Überweisungen an allgemein bildenden Schulen“ (VVO) vom 19. Juni 1995 (Nds. GVBl. S. 184; SVBl. S 182) i. d. F. vom 1. Juli 1999 (Nds. GVBl. S. 139; SVBl. S. 147) geregelt. Danach wird eine Schüle