Protocol of the Session on November 17, 2004

Das Wahlergebnis wird in Kürze bekannt gegeben. Ich unterbreche die Sitzung, bitte aber alle Mitglieder des Landtages, auf ihren Plätzen zu bleiben. In dieser Zeit werden die an dem Wahlvorgang beteiligten Schriftführerinnen und Schriftführer Frau Somfleth, Herr Pörtner, Frau Langhans und Frau Vogelsang sowie die Vizepräsidentinnen und der Vizepräsident Herr Biel, Frau Kuhlo, Frau Seeler, Frau Vockert und ich die Stimmen auszählen.

Die Sitzung ist unterbrochen.

Unterbrechung: 13.36 Uhr.

Wiederbeginn: 13.40 Uhr.

Wir setzen die unterbrochene Sitzung fort.

Ich gebe das Wahlergebnis bekannt: Abgegeben wurden 174 Stimmen. Die Zweidrittelmehrheit von 174 Stimmen sind 116 Stimmen. 149 Mitglieder des Landtags haben mit „Ja“ gestimmt, 24 mit „Nein“, und ein Mitglied des Landtags hat sich der Stimme enthalten.

Damit ist Herr Rilinger zum stellvertretenden Mitglied des Staatsgerichtshofs gewählt worden. Ich gratuliere ihm sehr herzlich.

(Beifall im ganzen Hause)

Meine Damen und Herren, ich möchte Ihnen noch mitteilen, dass die Mittagespause bis 15.30 Uhr dauern wird. Ich bitte Sie, pünktlich wieder hier zu sein, weil dann die Vereidigung von Herrn Rilinger stattfinden wird. - Die Sitzung ist unterbrochen.

Unterbrechung: 13.42 Uhr.

Wiederbeginn: 15.32 Uhr.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bitte Sie, Platz zu nehmen.

Wir kommen jetzt zur Vereidigung des neu gewählten stellvertretenden Mitglieds des Staatsgerichtshofs, das unmittelbar vor der Mittagspause gewählt worden ist.

noch Tagesordnungspunkt 4: Vereidigung des neu gewählten stellvertretenden Mitglieds des Staatsgerichtshofs

Ich bitte Herrn Rilinger, als neu gewähltes stellvertretendes Mitglied in den Plenarsaal vor das Präsidium zu treten.

(Herr Rilinger betritt den Plenarsaal)

Meine Damen und Herren, bitte erheben Sie sich. Ich muss auch die Besucher bitten, sich zu erheben.

Verehrter Herr Rilinger, der Eid, den Sie vor dem Landtag ablegen, entspricht der besonderen Stellung des Staatsgerichtshofs als Verfassungsgericht. Ich bitte Sie, den in § 4 Abs. 2 des Staatsgerichtshofsgesetzes vorgeschriebenen Eid in vollem Wortlaut zu leisten. Der Eid lautet:

„Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, getreu der Verfassung des Landes Niedersachsen und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen.“

Der Eid kann, wie Sie wissen, mit der Beteuerung „So wahr mir Gott helfe“ oder ohne sie geleistet werden. Ich bitte Sie nun, den Eidestext zu sprechen:

Lothar C. Rilinger:

Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, getreu der Verfassung des Landes Niedersachsen und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen. So wahr mir Gott helfe.

Herr Rilinger, ich spreche Ihnen im Namen des Hauses noch einmal meinen herzlichen Glückwunsch aus und wünsche Ihnen bei der Ausübung dieses wichtigen und bedeutenden Amtes und dem, was Sie zu tun haben oder hoffentlich nicht zu tun haben, alles Gute.

Lothar C. Rilinger:

Danke schön.

(Beifall im ganzen Hause)

Vielen Dank, dass Sie sich erhoben haben.

Meine Damen und Herren, ich rufe nun auf

Tagesordnungspunkt 5: Zweite Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Stiftungsgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 15/1129 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport - Drs. 15/1424

Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen. - Der Kollege Coenen hat das Wort. Bitte schön.

(Vizepräsidentin Ulrike Kuhlo über- nimmt den Vorsitz)

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Am 5. November dieses Jahres berichtete die Neue Osnabrücker Zeitung vom ersten Stiftungstreffen. In dem Bericht wird ein Stifter wie folgt zitiert: Es gibt eine Hemmschwelle, sich zu Lebzeiten von einem Teil seines Vermögens zu trennen. Wenn es aber gelingt, den Sinn von Stiftungen auch anderen Vermögenden zu vermitteln, dann erzeugt man damit auch Glück. - Besser und eindrucksvoller kann man nach meiner Meinung eine Stiftung nicht beschreiben. Besser kann man auch nicht zum Ausdruck bringen, was eine Stiftung vermag. In diesem Jahrzehnt werden rund 2 Billionen Euro von einer Generation an die nächste vererbt. Allein im Jahr 2002 sind in Deutschland Erbschaften in Höhe von 12,1 Milliarden Euro und Schenkungen in Höhe von 4,6 Milli

arden Euro versteuert worden. Wenn von diesen gewaltigen Summen nur Bruchteile in Stiftungen wandern, sind im Bereich von Kultur, Bildung, Soziales gewaltige Förderungen zu erwarten.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Niedersächsischen Stiftungsgesetzes sollen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden. Mit dem Gesetz wird erreicht: Anpassung des Niedersächsischen Stiftungsgesetzes an geändertes Bundesrecht; gesetzliche Regelungen über die Führung von Stiftungsverzeichnissen; Vereinfachung der Stiftungsaufsicht; Verzicht auf Gebühren bei gemeinnützigen Stiftungen.

Während in den USA ein dichtes Netz von Stiftungen besteht, was als vorbildlich zu bezeichnen ist, ist Deutschland im Bereich von Stiftungen noch entwicklungsfähig. In vielen Bereichen des öffentlichen und gesellschaftlichen Lebens werden wir nach meiner Meinung zukünftig ohne Stiftungen nicht mehr auskommen. Viele Zukunftsaufgaben in Niedersachsen sind nur mit der Großzügigkeit des Herzens über Stiftungen zu bewältigen. Mit diesem Gesetzentwurf der Landesregierung verbinde ich die große Hoffnung und Erwartung, dass viele neue Stiftungen im Lande Niedersachsen errichtet werden. „Gemeinsam Gutes anstiften“ lautet der Slogan der Deutschen Bürgerstiftung. 85 Stiftungen gibt es bisher im Landkreis Osnabrück. Eine, die Stadt-Stiftung Quakenbrück - die Einladung liegt mir vor -, hat am 1. Oktober auf ihr fünfjähriges Bestehen zurückblicken können und ist somit die zweitälteste Bürgerstiftung in Niedersachsen.

Der vorliegende Gesetzentwurf wurde im federführenden Ausschuss für Inneres und Sport einstimmig verabschiedet. Selbst der von uns geschätzte, aber immer kritische Gesetzgebungs- und Beratungsdienst hatte keinerlei Einwände gegen diesen Gesetzentwurf - was selten vorkommt. Ich bitte um Ihre Zustimmung.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Nächste Rednerin ist Frau Rübke von der SPDFraktion.

Frau Präsidentin! Meine Herren! Meine Damen! Durch die Änderung zweier Gesetze im Stiftungsrecht auf Bundesebene war die Landesregierung

im Zugzwang, das Niedersächsische Stiftungsgesetz zu novellieren. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ist das Verwaltungsverfahren vereinfacht worden. Darüber hinaus sind Vorschriften geschaffen worden, die die Autonomie von Stiftern und Stifterinnen stärken.

Auch in Niedersachsen wird es zukünftig ein öffentlich zugängliches Stiftungsverzeichnis über rechtsfähige Stiftungen geben. Bei der Anhörung ist mehrfach angeregt worden, im Verzeichnis weiter gehende Angaben als vorgesehen aufzunehmen, um eine noch größere Transparenz zu gewährleisten. Diese Anregung ist nicht aufgenommen worden. So wird der Vorwurf aus der Anhörung bestehen bleiben, dass diese Novellierung des Stiftungsrechts nicht der große Wurf sei.

Durch die Vereinfachung der Stiftungsaufsicht werden Doppelprüfungen vermieden, was wir ausdrücklich begrüßen; denn meine Fraktion ist immer dann dabei, wenn Verwaltung vereinfacht wird. Nicht dabei sind wir, wenn funktionierende Strukturen wie Mittelinstanzen zerschlagen werden.

(Beifall bei der SPD)

Auch wir erhoffen uns, dass durch den vorliegenden Entwurf Stiftungen in ihrer Rolle der Weiterentwicklung bürgerlichen Engagements für die Gesellschaft gestärkt werden. Wir sind dabei auf einem guten Wege. Die SPD-Fraktion wird der Gesetzesvorlage zustimmen. - Danke schön.

(Beifall bei der SPD)

Als nächster Redner hat Herr Professor Lennartz das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Heute ist insofern ein guter Tag für das bürgerschaftliche Engagement in Niedersachsen, als nun die Reform des Stiftungsrechts auf Landesebene abgeschlossen wird. Sieben Jahre, nachdem die rot-grüne Koalition in Berlin - die Initiative ging damals von den Grünen aus - mit der Reform des Stiftungsrechts auf Bundesebene begonnen hat, kommen wir in der Anpassung des Landesrechts an das Bundesrecht zu einem Ergebnis, dem auch wir zustimmen werden.

Das Hauptziel war, Anreize für Stifter zu geben und das Interesse an Stiftungen zu wecken. Stiftungen setzen kreative Kräfte frei und sind Ideenschöpfer für eine moderne Gesellschaft. Schon die konkreten Anreize für Stifter durch die steuerlichen Reformen sorgten für eine Erfolgsgeschichte: Die Bürgerinnen und Bürger ergriffen die Gelegenheit beim Schopf, und vor allem Bürgerstiftungen wuchsen inzwischen an vielen Orten aus dem Boden.

Auch in Zeiten, in denen Sparmaßnahmen unumgänglich sind, ist intelligente Gesellschaftspolitik möglich. Dies hat die Bundestagsmehrheit mit ihrem bundesrechtlichen Regelungsrahmen bewirkt; dies bewirkt auch der Landtag in Niedersachsen mit der Änderung des Niedersächsischen Stiftungsgesetzes.

Die Einrichtung von Stiftungen macht es für Bürgerinnen und Bürger leichter und steuerlich attraktiver, selbst zu entscheiden, welche Kultur sie fördern wollen. Wir betrachten dieses Gesetz daher als einen wichtigen Schritt zur Basisnähe und zu einer Bürgergesellschaft. Das Genehmigungsverfahren ist obsolet geworden. Die Stiftung wird anerkannt, wenn das Stiftungsgeschäft den Anforderungen des § 81 Abs. 1 BGB entspricht. Damit gibt es ein formuliertes Recht auf Stiftung. Stiftungszweck kann jedes Anliegen eines Stifters sein, das nicht gegen die Gesetze verstößt. Nur so ist die Vielfalt der Stiftungen zu gewährleisten. - Ich bedanke mich.

(Beifall bei den GRÜNEN)