Protocol of the Session on October 29, 2004

2. Plant sie, zur Stabilisierung der Wega-Rinne - wie im Gutachten der Forschungsstelle Küste empfohlen - wasserbauliche Maßnahmen zu realisieren?

3. Ist sie zur Vermeidung langwieriger gerichtlicher Auseinandersetzungen im Zuge der Genehmigung des JadeWeserPort bereit, die Aufrechterhaltung der Zufahrt zum Hafen Fedderwardersiel und zum Yachthafen langfristig zu garantieren?

Die Verlandungstendenzen im Fedderwarder Priel waren wiederholt Anlass für morphologische Untersuchungen. Da die Entwicklung in zunehmendem Maße die Schiffbarkeit des südlichen Fedderwarder Priels beeinträchtigte, wurde 2001 die Forschungsstelle Küste des Niedersächsischen Landesamtes für Ökologie vom Niedersächsischen Hafenamt Jade-Weser gebeten, die morphologische Entwicklung des Priels zusammenfassend darzustellen und Alternativen zu suchen, die geeignet sind, die Fahrwasserverhältnisse zu verbessern. Als Ergebnis der Untersuchungen wurde vorgeschlagen, durch gezielte Baggerungen in Anpassung an die zukünftig zu erwartenden und natürliche Entwicklung des Priels mit begrenztem Aufwand zu akzeptablen Fahrwasserverhältnissen zu gelangen. Durch diese Vorgehensweise wird auch die Zusage der Landesregierung eingehalten,

die Zufahrt zum Hafen Fedderwardersiel zu sichern. Dazu ist die in gewässerkundlicher und technischer Hinsicht unter Kostengesichtspunkten optimale Lösung jeweils festzulegen. Im April 2003 wurden im Auftrage des NHA Jade-Weser Maßnahmen zur Umsetzung des Vorschlages der Forschungsstelle Küste durchgeführt. Begleitend und zur Dokumentation der Nachhaltigkeit wurde bei der Forschungsstelle Küste eine morphologische Untersuchung zur Fahrwasserbaggerung in Auftrag gegeben. Das Ergebnis dieser Untersuchung wurde im Frühjahr 2004 vorgelegt.

Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Das Gutachten der Forschungsstelle Küste stellt fest, dass unter der Voraussetzung einer Fortsetzung der bisherigen Entwicklung der Priel eine strömungstechnische günstige Lage einnehmen wird. Wann diese Fortsetzung der bisherigen Entwicklung tatsächlich eintritt, wird dagegen nicht prognostiziert. Eine solche Prognose ist in einem so stark veränderlichen System wie dem Fedderwarder Priel auch nicht möglich. Die Forschungsstelle kommt zu dem Ergebnis, dass die mit der Baggerung vom Frühjahr 2003 verbundenen Erwartungen weitgehend erfüllt sind. Für massive Eingriffe bestehe absehbar kein Anlass. Unterhaltungsbaggerungen bleiben weiterhin erforderlich und werden mit fortschreitender Verlandung im Wurzelbereich häufiger und in insgesamt größerem Umfang erforderlich werden.

Die Landesregierung wird weiterhin, wie zugesagt, durch geeignete Unterhaltungsmaßnahmen im Bereich des jeweils aktuellen Fahrwassers dafür Sorge tragen, dass im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel die Zufahrt zum Hafen Fedderwarder Siel gesichert bleibt. Für die erforderlichen Unterhaltungsmaßnahmen gibt es keine gesonderten Ansätze innerhalb des Hafenbudgets. Die Maßnahmen werden aus den allgemeinen Unterhaltungsmitteln bestritten und stehen damit immer auch in Konkurrenz zu anderen Baumaßnahmen in den landeseigenen Seehäfen.

Zu 2: Da die Wega-Rinne als alternative Hafenzufahrt nicht existent ist, besteht keinerlei Veranlassung, die von der Forschungsstelle Küste genannten wasserbaulichen Maßnahmen zur Stabilisierung der Wega-Rinne zu realisieren. Es ist im Gutachten lediglich angeführt, dass der Prielverlauf - unterstellt der Priel würde sich entsprechend verlagern - in der Wega-Rinne nur durch wasser

bauliche Eingriffe auf längere Sicht zu stabilisieren wäre. Da der Priel diese Lage zurzeit nicht angenommen hat und auch nicht zu erkennen ist, dass er sich dorthin verlagern wird, sind entsprechende wasserbauliche Maßnahmen nicht geplant.

Zu 3: Die Landesregierung hat zugesagt, die Zufahrt zum Landeshafen Fedderwardersiel durch geeignete Unterhaltungsmaßnahmen im Bereich des jeweils aktuellen Fahrwassers sicherzustellen. Dazu ist die in gewässerkundlicher und technischer Hinsicht unter Kostengesichtspunkten optimale Lösung jeweils festzulegen.

Der JadeWeserPort befindet sich zurzeit im Planfeststellungsverfahren. Mögliche Auswirkungen des Vorhabens auf das Umfeld und gegebenenfalls den Fedderwarder Priel sind durch die Planfeststellungsbehörde, die Wasserund Schifffahrtsdirektion Nord-West in Aurich, bei ihrer Entscheidung zu berücksichtigen. In dieses Verfahren wird die Landesregierung nicht eingreifen, sondern die Entscheidung der Planfeststellungsbehörde abwarten. Nach Erkenntnissen der Landesregierung liegen bisher keine belastbaren schriftlichen Unterlagen vor, die Zusammenhänge zwischen dem JadeWeserPort und Auswirkungen auf den Fedderwarder Priel belegen würden. Unabhängig davon hat die Zusage der Landesregierung zur Sicherung der Zufahrt zum Landeshafen Fedderwardersiel selbstverständlich weiterhin Bestand.

Anlage 34

Antwort

des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit auf die Frage 38 der Abg. Ursula Helmhold (GRÜNE)

Hilfe für minderjährige Migrantinnen?

Eines der Ergebnisse der Studie des Bundesfamilienministeriums zur Gewalt gegen Frauen war, dass türkische und osteuropäische Frauen, die in Deutschland leben, offenbar häufiger und schwerer körperliche und sexuelle Gewalt erleiden als der Durchschnitt der deutschen weiblichen Bevölkerung. Die Studie führt dies vor allem auf die Gewalt zurück, die diese Frauen bereits in Kindheit und Jugend in der Herkunftsfamilie erlitten haben und in der Partnerschaft weiter erleiden.

Bei den türkischen Frauen hat in der Studie zudem die besondere Problematik der Zwangsverheiratung eine Rolle gespielt. Ein Viertel der türkischen Frauen, die mit einem türkischen Partner verheiratet sind, haben diesen vor der Ehe nicht kennen gelernt. Bei 50 % von ihnen

war der türkische Ehemann von Verwandten ausgewählt worden. Ein Viertel der Frauen, deren türkischer Ehemann von Verwandten ausgesucht wurde, wurde vor der Eheschließung nicht nach ihrer Meinung gefragt, und 17 % der Frauen hatten das Gefühl, zu dieser Ehe mit dem türkischen Partner gezwungen worden zu sein.

Ich frage die Landesregierung:

1. Von wie vielen Fällen körperlicher Gewalt gegen minderjährige ausländische Mädchen bzw. Zwangsheirat hat sie in Niedersachsen Kenntnis?

2. In welcher Form werden die von Gewalt oder Zwangsheirat bedrohten Mädchen betreut?

3. Welchen Stellenwert misst die Landesregierung der Arbeit der niedersächsischen Mädchenhäuser in diesem Zusammenhang zu?

Für die Studie „Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland“, deren Ergebnisse das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vor kurzem veröffentlicht hat, wurden auf der Basis einer repräsentativen Gemeindestichprobe 10 000 Frauen im Alter von 16 bis 85 Jahren in ganz Deutschland umfassend zu ihren Gewalterfahrungen, zu ihrem Sicherheitsgefühl und zu ihrer psychosozialen und gesundheitlichen Situation befragt. Die Aussagen zu türkischen und osteuropäischen Migrantinnen beziehen sich auf insgesamt 397 Interviews mit türkischen und 862 Interviews mit osteuropäischen Migrantinnen.

Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Der Landesregierung liegen keine Zahlen vor. Die Polizeiliche Kriminalstatistik differenziert bei Körperverletzungsdelikten nicht nach der Nationalität der Opfer.

Zu 2: Die in Niedersachsen bestehenden Gewaltberatungsstellen, Kinderschutzzentren und Mädchenhäuser stehen allen Mädchen, die von Gewalt betroffen sind, unabhängig von ihrer Nationalität, offen. Weiterhin kommt als vorübergehende Maßnahme nach § 42 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) eine Inobhutnahme in Betracht. Die örtlichen Jugendämter entscheiden in ihrem eigenen Wirkungskreis, welcher Bedarf für Hilfen zur Erziehung in entsprechenden Fällen festgestellt wird, wie z. B. ambulante Betreuung, Heimerziehung.

Zu 3: Der Landesregierung liegen keine Hinweise darauf vor, dass Mädchen, die von Zwangsheirat bedroht sind, in besonderem Maße die drei niedersächsischen Mädchenhäuser aufsuchen.

Anlage 35

Antwort

des Justizministeriums auf die Frage 39 des Abg. Dieter Möhrmann (SPD)

Verfahren beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg

Mit Schreiben vom 20. Juli 2004 teilt das Oberverwaltungsgericht Lüneburg prozessbeteiligten Anwälten mit, dass vier Großverfahren nicht in der angekündigten Zeitdauer durchgeführt werden können.

In der Antwort auf meine Kleine Mündliche Anfrage teilt das Ministerium im September-Plenum des Landtages mit, dass die durchschnittliche Verfahrensdauer im Jahr 2004 fünf Monate betrug.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Um welche Großverfahren handelt es sich, welche Verfahrensdauer haben die einzelnen Verfahren jeweils in den einzelnen Gerichtsinstanzen bisher benötigt, und wie lang ist die durchschnittliche Verfahrensdauer vor Oberverwaltungsgerichten im Bundesdurchschnitt?

2. Welche Zeitdauer haben die in den Verfahren beklagten Sachverhalte, soweit es sich um Investitionsentscheidungen von der Stellung des Bauantrages bis zur gerichtlichen Überprüfung handelt, bisher durchlaufen?

3. Welche Zeitdauer der streitigen Verfahren bis zur Umsetzung von Investitionsentscheidungen hält die Landesregierung für Investoren in Niedersachsen für zumutbar?

In der Antwort auf die Mündliche Anfrage Nr. 35 im September-Plenum 2004 hat die Landesregierung mitgeteilt, dass die durchschnittliche Verfahrensdauer der Rechtsmittelverfahren vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht (verkürzt als Berufungen bezeichnet) im ersten Halbjahr 2004 fünf Monate betrug. Statistisch sind hierbei Berufungsverfahren, Verfahren auf Zulassung der Berufung, Beschwerdeverfahren gegen Hauptsacheentscheidungen in Personalvertretungssachen und Beschwerdeverfahren in Disziplinarsachen zusammengefasst worden. Der Umstand, dass die Berufungszulassungsverfahren kurze Laufzeiten aufweisen (3,2 Monate im ersten Halbjahr 2004) und die Zahl der anderen Verfahren bei weitem

übersteigen, führt dabei dazu, dass die durchschnittliche Verfahrensdauer aller o. g. zweitinstanzlichen Verfahren relativ gering ist.

Dies vorangeschickt, beantworte ich die Frage im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu 1 und 2: Bei den angesprochenen vier Großverfahren handelt es sich um Verfahren, die sämtlich das geplante „Designer-Outlet-Center“ in Soltau betreffen.

Gegenstand des Berufungsverfahrens 9 LC

188/03 (Stadt Soltau./. Bezirksregierung Lü- neburg) ist die Versagung der Genehmigung der 26. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Soltau. Diese Änderung des Flächennutzungsplans war von der Stadt Soltau im Hinblick auf das Projekt „Designer-OutletCenter“ im Juli 2000 beschlossen worden. Daraufhin hatte die Bezirksregierung Lüneburg die Genehmigung für die Flächennutzungsplanänderung durch Bescheid vom 23. Januar 2001 versagt. Hiergegen hat die Stadt Soltau am 8. Februar 2001 beim Verwaltungsgericht Lüneburg Klage erhoben. Das Verwaltungsgericht hat durch Urteil vom 22. März 2003 (2 A 18/01) den Bescheid der Bezirksregierung aufgehoben und festgestellt, dass die Genehmigung für die 26. Änderung des Flächennutzungsplans gemäß § 6 Abs. 4 BauGB als erteilt gilt. Dagegen richtet sich die Berufung der beigeladenen Städte Lüneburg, Rotenburg/Wümme und Verden/Aller, die am 8. Juli 2003 beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht eingegangen ist.

Hier beträgt die gerichtliche Verfahrensdauer in erster Instanz 25,5 Monate und in zweiter Instanz bisher rund 15 Monate.

Das Normenkontrollverfahren 9 KN 201/03

(Stadt Verden/Aller, Stadt Rotenburg/Wümme und Stadt Lüneburg./. Stadt Soltau) betrifft den Bebauungsplan Nr. 2 „Designer-OutletCenter Soltau“ vom 23. Mai 2003. Dieses erstinstanzliche Verfahren ist seit dem 25. Juli 2003 beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht anhängig. Gerichtliche Verfahrensdauer bisher rund 15 Monate. In dem Normenkontrollverfahren 9 KN 199/03 (Bezirksregierung Lüneburg./. Stadt Soltau) , das am 23. Juli 2003 beim Oberverwaltungs

gericht einging, ist ebenfalls beantragt worden, den o. g. Bebauungsplan der Antragsgegnerin für nichtig zu erklären.

Gerichtliche Verfahrensdauer bisher rund 15 Monate.

In dem weiteren beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht am 23. Oktober 2003 anhängig gewordenen Normenkontrollverfahren 9 KN 295/03 (Stadt Soltau./. Niedersäch- sisches Ministerium für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucher- schutz) streiten die Beteiligten über die Wirksamkeit von Ziffer C 1.603 Satz 11 der Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen - Teil 2 - vom 28. November 2002, die bestimmt, dass Hersteller-Direktverkaufszentren aufgrund ihrer besonderen Ausprägung und Funktion nur in Oberzentren an städtebaulich integrierten Standorten zulässig sind.

Gerichtliche Verfahrensdauer bisher zwölf Monate.

Ein Bauantrag für das Vorhaben „Designer-OutletCenter“ liegt noch nicht vor. Die Firma F.O.C. Objekt Soltau GmbH hat am 24. Februar 2003 lediglich eine Bau-Voranfrage gestellt, die vom Landkreis Soltau-Fallingbostel durch Bescheid vom 18. September 2003 abgelehnt worden ist. Da der gegen den ablehnenden Bescheid erhobene Widerspruch nicht beschieden worden ist, hat die Klägerin am 19. Mai 2004 beim Verwaltungsgericht Lüneburg Untätigkeitsklage erhoben (2 A 77/04).