Protocol of the Session on October 29, 2004

3. Was hat sie bisher getan und was möchte sie zukünftig unternehmen, um die führende Position Niedersachsens als Fahrradland in Deutschland zu stärken?

Die Bedeutung des Radverkehrs als Bestandteil der Alltagsmobilität hat in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Fast 15 % aller täglichen Wege werden in Niedersachsen mit dem Fahrrad erledigt. Parallel dazu befindet sich auch der Radtourismus in stetigem Aufwind. Als Urlaubsaktivität hat das Rad fahren einen noch weitaus größeren Stellenwert erlangt. Rund 43 % aller Urlauber nutzen im Urlaub das Fahrrad. Dieser Entwicklung trägt die Landesregierung mit einer Vielzahl von Aktivitäten Rechnung. Dazu gehört auch die Durchführung des Landeswettbewerbes „Fahrradfreundliche Kommune“. Damit sollen neben der Honorierung besonders vorbildlicher Lösungen und Initiativen auch Impulse für Veränderungen und die Umsetzung fahrradfreundlicher Maßnahmen gegeben werden, die die Bereitschaft zur Fahrradnutzung fördern.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die Finalisten bzw. Preisträger des Landeswettbewerbes haben nicht nur eine fahrradfreundliche Infrastruktur nachgewiesen, sondern auch durch ihre Aktivitäten verdeutlicht, dass sich dort ein intensives Verständnis und Bewusstsein für die Interessen der Radfahrer entwickelt hat. Diese Rahmenbedingungen, verbunden mit dem vielfältigen touristischen Angebot Ostfrieslands, bieten beste Voraussetzungen für die weitere touristische Entwicklung der angesprochenen Orte.

Zu 2: Unbestritten ist, dass die Bereitstellung der erforderlichen Infrastruktur - wie etwa qualitativ hochwertige Wege, gute Ausschilderung usw. - die Grundvoraussetzung für eine radtouristische Positionierung von Kommunen oder Tourismusregionen ist. Dies alles erfordert den Einsatz finanzieller Mittel. Daneben gibt es allerdings auch eine Vielzahl von Maßnahmen, die keine hohen Investitionen auslösen. Eine positive Grundstimmung gegenüber Belangen des Radverkehrs ist eine wichtige Voraussetzung, Wünsche der Radtouristen zu erkennen und aufzugreifen. Hier kann etwa durch die Bildung von Serviceketten beteiligter Akteure viel erreicht werden. Die Hoteliers können sich z. B. durch Bereitstellung geeigneter Unterstellmöglichkeiten für die Räder, Wasch- und Trockenmöglichkeiten für die Radbekleidung oder den Gepäcktransport zur nächsten Unterkunft als radfahrerfreundliche Unterkünfte profilieren. Fahrradabstellmöglichkeiten an den touristischen Anziehungspunkten einer Kommune oder die Zusammenarbeit mit Radgeschäften hinsichtlich eines Pannenservices sind weitere Möglichkeiten ohne hohe Folgekosten. Die Tourismusorganisationen der Regionen sind gefordert, aus vielen Einzelbausteinen buchbare Angebote zu entwickeln und durch gutes Marketing die Qualität des Produktes auch bekannt zu machen.

Zu 3: Die Landesregierung betreibt eine pragmatische Radverkehrspolitik, die klare Prioritäten setzt und mit relativ wenig Mitteln viel bewirkt. Der noch aus den 70er-Jahren stammende Radwegebedarfsplan sowie der Bau- und Planungsstopp für Radwege an Landesstraßen wurden aufgehoben. Die Planung von Radwegen wurde vereinfacht, bürokratische Hürden wurden abgebaut. Priorität haben dabei die Schulwegsicherung, Lückenschlüsse und diejenigen Strecken, die mit dem touristischen Niedersachsennetz deckungsgleich sind. Das touristische Niedersachsennetz wurde aus der Planungs- in die Umsetzungsphase überführt. Die Landesregierung wird auch in Zukunft im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten den Bau von Rad

wegen an Landesstraßen fortführen und den Landespreis „Fahrradfreundliche Kommune“ jährlich ausloben. Eine begleitende Dokumentation „guter Beispiele“ wird veröffentlicht. Auch im Bereich des Fahrradtourismus soll das im Aufbau befindliche landesweite Radfernwegenetz Niedersachsen (N-Netz) schrittweise komplettiert und gemeinsam mit der Tourismus Marketing Niedersachsen (TMN) und den regionalen Tourismusorganisationen soll die Vermarktung der radtouristischen Angebote intensiviert werden.

Anlage 13

Antwort

des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 17 der Abg. Angelika Jahns (CDU)

Sozialhilfezahlungen an Asylbewerber mit ungeklärter Staatsangehörigkeit

Nach uns vorliegenden Informationen sollen Scheinasylbewerber mit ungeklärter Staatsangehörigkeit der deutschen Staatskasse bereits hohen finanziellen Schaden zugefügt haben. Vorwiegend kurdische Wirtschaftsflüchtlinge gäben sich zu tausenden als politisch verfolgte Libanesen aus, um in Deutschland Asyl beantragen zu können.

Sei dies erst einer Person gelungen, werde die ganze Großfamilie nachgeholt. 70 Angehörige seien keine Seltenheit, manche Clans umfassten sogar 1 500 Personen, denn geheiratet werde ausschließlich innerhalb der Familie. So seien ganze Dörfer in Südost-Anatolien inzwischen verwaist. Die wirkliche Existenz werde durch fehlende Personalpapiere verschleiert, und bis es den Behörden gelinge, die Herkunft nachzuweisen, flössen erhebliche Sozialleistungen. Eine Rückforderung des zu Unrecht erlangten Geldes bleibe meist aussichtslos. Ein Fall aus dem westfälischen Soest sei bekannt geworden, bei dem eine 70-köpfige kurdische Familie zu Unrecht Leistungen in Höhe von 1,77 Millionen Euro kassiert habe, bevor eine Abschiebung gelungen sei. Die Familie führe nun im westtürkischen Izmir ein reiches Leben auf Kosten des deutschen Steuerzahlers. Allein in Essen seien 1 785 ungeklärte Fälle angeblicher Staatsangehöriger aus dem Libanon registriert, in den letzten fünf Jahren konnten aber nur 44 Personen abgeschoben werden.

Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, hätten deutsche Behörden ein Netzwerk entwickelt, dem sich bereits 80 Städte angeschlossen hätten. In Ausländerämtern beschäftigten sich nun Ermittlungskommissionen ausschließlich mit Asylbewerbern angeblich libanesischer Provenienz, denn allein in den etwa 20 in NRW ermittelnden Kommunen lebten heute noch etwa 5 000 Menschen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit, jedoch angeblich libanesischer

Herkunft. Die Ermittler betrieben akribische Nachforschungen, um den Großfamilien und Clans ihre türkische Herkunft nachzuweisen. Erfolgreiche Recherchen zögen Strafverfahren wegen Betrugs, Urkundenfälschung und Verstoßes gegen das Ausländergesetz nach sich.

Ein weiteres Problem sei die erhöhte, unkalkulierbare Gewaltbereitschaft der Schein-Libanesen. Die Kriminalität dieses Personenkreises in Sachen Drogenhandel und Gewaltdelikte habe besonders in Berlin und Bremen ein großes Ausmaß angenommen. In diesen Brennpunktstädten seien daraufhin durch landesweite Kommissionen die Kräfte der Ermittler gebündelt worden, um wirksamer vorgehen zu können.

Ich frage die Landesregierung:

1. Inwieweit wird derzeit gegen mutmaßliche Scheinasylbewerber ermittelt, bzw. haben sich auch niedersächsische Behörden dem bundesweiten Ermittlungsnetzwerk angeschlossen?

2. Was unternimmt die Landesregierung in Zukunft, um kriminellen Scheinasylbewerbern zuvorzukommen und um verstärkt Asylbewerbern mit ungeklärter Staatsangehörigkeit ihre wirkliche Herkunft nachzuweisen?

Das in der Anfrage angesprochene Problem, dass sich Flüchtlinge durch Verschleierung oder Verfälschung ihrer Identität ein Aufenthaltsrecht im Bundesgebiet verschaffen, ist bereits seit längerer Zeit bekannt. Eine besondere Gruppe stellen hierbei die Personen dar, die angegeben haben, aus dem Libanon zu stammen, und sich auf ihre kurdische Volkszugehörigkeit berufen, nach erfolglosem Asylverfahren wegen fehlender Identitätspapiere jedoch nicht in ihr Herkunftsland zurückgeführt werden konnten. Diese Personengruppe hat aufgrund dieser Umstände häufig ein Aufenthaltsrecht nach einer Bleiberechtsregelung erhalten. Im Laufe des weiteren Verfahrens hat sich dann in einer großen Zahl von Fällen herausgestellt, dass es sich tatsächlich um türkische Staatsangehörige kurdischer Volkszugehörigkeit handelt, die als so genannte Gastarbeiter mit ihren Familien über mehrere Jahre im Libanon gelebt haben und im Zusammenhang mit den Bürgerkriegswirren aus dem Libanon ausgereist sind. Soweit sie ihre türkische Staatsangehörigkeit verschwiegen und ihre wahre Identität durch Verwendung typisch libanesischer Namen verschleiert haben, haben diese Personen ihr Aufenthaltsrecht erschlichen. Um solche Fälle aufzuklären oder von Anfang an zu verhindern, sind umfangreiche Maßnahmen ergriffen worden.

Eine wichtige Maßnahme, um eine mehrfache Asylantragstellung unter Angabe verschiedener Identitäten zu verhindern, ist die flächendeckende Einführung der ed-Behandlung im Zusammenhang mit der Neuregelung des Asylverfahrens im Jahre 1992. Seither werden Asylbewerber von den Grenzbehörden, den Ausländerbehörden oder der Polizei unverzüglich erkennungsdienstlich behandelt. Eine erkennungsdienstliche Behandlung erfolgt spätestens bei dem Eintreffen in den Zentralen Anlaufstellen. Dadurch wird sichergestellt, dass die Angaben über die Identität der betreffenden Personen frühzeitig erfasst werden, sodass eine spätere Angabe von Alias-Identitäten, z. B. bei doppelter Asylantragstellung, sofort auffällt.

Als Maßnahmen zur Unterstützung der Kommunen bei der Aufklärung der Identität ist die Zentralisierung der Passbeschaffung zu nennen. So wurde die Passersatzbeschaffung für bestimmte afrikanische Länder (Liberia, Nigeria, Togo, Sierra Leone und Sudan) bei der Grenzschutzdirektion Koblenz zentralisiert.

Die Bezirksregierungen (zukünftig die Zentralen Aufnahme- und Ausländerbehörden) in Niedersachsen leisten - unter gleichzeitiger Spezialisierung auf bestimmte Herkunftsländer - den Ausländerbehörden Amtshilfe bei der Passersatzbeschaffung. Sie führen die ausreisepflichtigen Personen den Botschaften ihrer vermuteten Heimatländer vor. Sie organisieren Sammelvorführungen vor Vertretern ausländischer Missionen und beteiligen sich an Sammelvorführungen in anderen Bundesländern.

Darüber hinaus führen die Bezirksregierungen Sprechtage in den Justizvollzugsanstalten durch, um die Abschiebungshaftgefangenen über ihre aufenthaltsrechtliche Situation zu informieren und sie zu veranlassen, ihren Verpflichtungen zur Mitwirkung bei der Ausstellung von Passersatzpapieren nachzukommen.

Seit Frühjahr 1998 ermöglicht das Land den kommunalen Ausländerbehörden, ausreisepflichtige Ausländerinnen und Ausländer, deren Identifizierung den Ausländerbehörden nicht gelingt, in die bei den Zentralen Anlaufstellen für Asylbewerberinnen und Asylbewerber in Braunschweig und Oldenburg eingerichteten Ausreiseeinrichtungen zu schicken. Die Ausländerinnen und Ausländer sollen dort durch intensive Betreuung, Beratung und Befragung veranlasst werden, ihre Identifizierung

zuzulassen und an der Passersatzbeschaffung mitzuwirken.

In diesem Zusammenhang wird auch von der gesetzlichen Möglichkeit Gebrauch gemacht, bei Personen, die ihren Aufenthalt in Deutschland durch Verschleierung ihrer Identität verlängern, die Leistungen nach dem AsylbLG weiter („auf das im Einzelfall nach den Umständen unabweisbare Maß“) zu reduzieren, d. h. konkret, dass Ihnen gekürztes oder gar kein Taschengeld gewährt wird.

Neben diesen Maßnahmen des Landes ist auch der Bund gefordert, die Rückführungsmodalitäten zu verbessern. Dies betrifft im Wesentlichen das Vorgehen gegenüber unkooperativen Staaten, u. a. durch Erörterung der bestehenden Probleme mit den Botschaftern der betroffenen Länder, Abschluss von Rückübernahmeabkommen und Verfahrensabsprachen mit Herkunftsstaaten unterhalb der Ebene förmlicher Rückübernahmeabkommen zur Klärung der Identifizierungsvoraussetzungen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen wie folgt:

Zu 1: Das Ministerium für Inneres und Sport hat hinsichtlich der Identitätsaufklärung von Personen, die angegeben haben, aus dem Libanon zu stammen und kurdische Volkszugehörige zu sein, mit den Bezirksregierungen und den hauptsächlich betroffenen Ausländerbehörden in Dienstbesprechungen vereinbart, insbesondere die Aufklärung zu intensivieren und den Informationsaustausch zu verstärken. Es wurde für jeden Regierungsbezirk eine Arbeitsgruppe - unter Leitung entweder der Bezirksregierung oder einer besonders betroffenen Ausländerbehörde - eingerichtet, um die bisher bekannten Informationen und Ermittlungsergebnisse zu sammeln und in einem strukturierten Informationsaustausch allen Ausländerbehörden zur Verfügung zu stellen. Außerdem haben die niedersächsischen Behörden untereinander und auch mit Behörden in anderen Bundesländern unter Beteiligung von Polizeidienststellen Netzwerke gebildet, um Informationen und Ermittlungsergebnisse über die Identitätsaufklärung des genannten Personenkreises auszutauschen. Es findet - im Rahmen von regelmäßigen Dienstbesprechungen - ein ständiger Erfahrungs- und Informationsaustausch, auch mit Ausländerbehörden aus anderen Bundesländern, statt.

Zu 2: Neben den in den Vorbemerkungen und in der Antwort auf Frage 1 dargestellten Maßnahmen

wird die Landesregierung verstärkt die inzwischen gesetzlich verankerten Ausreiseeinrichtungen nutzen und die Befragung und die Vorführung bei Auslandsvertretungen zur Aufklärung der Staatsangehörigkeit unvermindert fortsetzen und intensivieren.

Es gestaltet sich jedoch außerordentlich personalund zeitaufwändig, die weit verzweigten Familienstrukturen aufzuklären und die Identität der einzelnen Personen zweifelsfrei nachzuweisen. Dies bedingt lange Verfahrenszeiten. In Zusammenarbeit aller beteiligten Behörden wird jedoch ständig nach neuen Wegen gesucht, um verwertbare Erkenntnisse über den genannten Personenkreis zu gewinnen, diese auszutauschen und damit die Identitätsklärung zu erreichen.

Außerdem wird die Landesregierung über den Bundesrat darauf hinwirken, dass § 2 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) gestrichen wird. Diese Bestimmung ist durch das Zuwanderungsgesetz dahin gehend geändert worden, dass alle Empfänger von Leistungen nach dem AsylbLG nach drei Jahren die höheren Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) erhalten, soweit sie nicht die Dauer des Aufenthalts rechtsmissbräuchlich selbst beeinflusst haben. Da dieser Nachweis nur in Einzelfällen gelingen wird, führt diese Bestimmung dazu, dass auch Personen, deren Aufenthalt wegen fehlender Identitätsnachweise nicht beendet werden kann, nach drei Jahren Leistungen nach dem BSHG erhalten. Die Landesregierung hält dieses Ergebnis für unerträglich und wird sich für eine Streichung des § 2 AsylbLG einsetzen.

Anlage 14

Antwort

des Ministeriums für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz auf die Frage 18 der Abg. Karin Stief-Kreihe, Klaus Fleer, Claus Johannßen, Rolf Meyer, Dieter Steinecke und Uwe Harden (SPD)

Verpassen niedersächsische Landwirte den Anschluss an den Boom der Biogasanlagen?

Mit der Verabschiedung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und der Änderungen des Baugesetzbuches (BauGB) sind die Anträge zum Bau von Biogasanlagen sprunghaft angestiegen. Zum einen wurden die Einspeisevergütung nach dem EEG für Biogasanlagen wesentlich verbessert und eine besondere Vergü

tung für den Einsatz nachwachsender Rohstoffe und neuester Technik im neuen EEG vorgesehen, zum anderen unterliegen mit der Änderung des BauGB nun auch die Biogasanlagen der Privilegierung nach § 35. Es sind nach Auskunft der Fachverbände also sehr gute finanzielle Ausgangsbedingungen für den Betrieb und planungsrechtliche Voraussetzungen für den Bau von neuen Biogasanlagen durch die Bundesregierung geschaffen worden.

Für die Landwirtschaft werden damit lukrative Einkommensalternativen geschaffen. Wichtiger Planungsgrundstein zur Finanzierung des Baus von Biogasanlagen waren AFP-Zuschüsse. In Niedersachsen wurde kürzlich ein Antragsannahmestopp für Biogasanlagen und andere Maßnahmen zur Energiegewinnung und Einspeisung in ein öffentliches Netz verhängt. Ohne die AFP-Förderung sind viele Landwirte nicht in der Lage, eine Biogasanlage zu finanzieren. Es ist zu befürchten, dass die niedersächsischen Landwirte von dem bundesweit ausgelösten Boom nicht profitieren können und gegenüber Kollegen aus anderen Bundesländern benachteiligt sind.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

1. Seit wann besteht ein Antragsannahmestopp, und wie viele Anträge (Anzahl, Investiti- onsvolumen, Fördervolumen) wurden bisher abgelehnt bzw. gestoppt?

2. Aus welchen Haushaltsstellen (MW, ML, MU) können Biogasanlagen gefördert werden, und welche Summen standen 2003/2004 und stehen 2005 zur Verfügung?

3. Welche Förderkriterien liegen einer Bewilligung von Fördermitteln zugrunde?

Mit der Verabschiedung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) wurde für die Landwirtschaft eine lukrative Einkommensalternative geschaffen. Die Einspeisevergütungen sind so hoch, dass die Anlagen ohne eine investive Förderung aus dem Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) wirtschaftlich betrieben werden können. Außerdem besteht im AFP allein aus allen anderen Maßnahmen in Niedersachsen bereits ein Antragsüberhang mit einem Mittelbedarf von rund 14 Millionen Euro.

Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen wie folgt.

Zu 1: Der Antragsannahmestopp wurde mit Erlass vom 29. Juli 2004 verfügt. Betroffen von dem Antragsannahmestopp sind 16 Anträge mit einem Bruttoinvestitionsvolumen in Höhe von 8 681 704 Euro, dies entspricht einem förderungsfähigen Investitionsvolumen (Bruttovolumen

abzüglich Mehrwertsteuer und sonstige nicht förderungsfähige Kosten) von 7 445 625 Euro und einem beantragten Förderungsmittelvolumen in Höhe von 1 532 346 Euro. Darunter befinden sich auch einige Anträge, für die bisher keine Baugenehmigungen vorliegen und auch ungewiss ist, ob diese in absehbarer Zeit zu erhalten sind.

Zu 2: Es gibt keine Regelförderung für Biogasanlagen in Niedersachsen, nicht beim MW und auch nicht beim MU und ML.

Zu 3: Bei einer möglichen Antragstellung im Rahmen des AFP wären auch die dafür vorgegebenen Förderungskriterien einzuhalten.