Protocol of the Session on September 17, 2004

Eine Berechnung des morphologischen Anpassungsprozesses über Jahrzehnte ist rechentechnisch zwar möglich, aber fachlich nicht vertretbar, weil schon aufgrund der natürlichen Dynamik des betrachteten Systems keine langfristig zuverlässige, prüffähige Prognose gegeben werden kann. Für die qualitative Lokalisierung von Erosions- und Sedimentationsbereichen ist der gewählte Analysezeitraum ausreichend. Der WWF hat in seiner Studie eine eigene Bewertung der Hydrodynamisch-numerischen-Modellergebnisse (HN-Modell- ergebnisse) durchgeführt. Diese Modellergebnisse wurden von der Bundesanstalt für Wasserbau im Rahmen von Studien zur grundsätzlichen technischen und wirtschaftlichen Machbarkeit des JadeWeserPort im Auftrag der Wilhelmshavener Hafenwirtschaftsvereinigung in den Jahren 1999 und 2000 erarbeitet. Diese Untersuchungen hatten die Tiefe einer Voruntersuchung und waren deshalb zweidimensional. Die vom WWF verwendeten Modellergebnisse sind nach dem heutigen Planungsstand veraltet, weil die aktuellen Gutachten für das Planfeststellungsverfahren von optimierten

(damit veränderten) Hafengeometrien und Wassertiefen in der Zufahrt ausgehen. Wie unter 1 dargelegt, wird die von den Einwendern vorgebrachte Kritik derzeit im Rahmen der Erörterungstermine behandelt. Die Erörterung mit den Fachbehörden ist bereits abgeschlossen. Es lassen sich bislang keine Gesichtspunkte erkennen, die inhaltliche Zweifel an der Methodik der BAW Untersuchungen ergeben. Zu 3: Die Bundesanstalt für Wasserbau geht aufgrund sehr detaillierter Modelluntersuchungen (es wurden allein drei verschiedene international aner- kannte und international eingesetzte Modellverfah- ren verwandt) davon aus, dass der JadeWeserPort keine Auswirkungen auf die morphologische Entwicklung des Fedderwarder Priels und seine ufernahen Bereiche haben wird. Die Möglichkeit der Beeinflussung lässt sich aus keinem realistischen Szenario ableiten. Die von Herrn Professor Dr. Zanke zum Ausdruck gebrachte Möglichkeit einer mittelfristigen Entwicklung von „Auswirkungen im Dezimeter-Bereich“ kann auf Grundlage realistischer Szenarien nicht nachvollzogen werden.

Anlage 22

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 25 der Abg. Reinhold Coenen, Christina Philipps und Joachim Stünkel (CDU)

Filialschließungen der Deutschen Post AG

Anfang des Jahres brachten die Länder Niedersachsen und Hessen eine Gesetzesinitiative in den Bundesrat ein mit dem Ziel, eine angemessene und ausreichende Versorgung mit Postdienstleistungen - insbesondere im ländlichen Raum - sicherzustellen.

Von der Umsetzung wurde Abstand genommen, als die Deutsche Post AG am 2. April 2004 im Rahmen einer Selbstverpflichtungserklärung zusagte, eine weitgehende Versorgung in der Fläche sicherzustellen.

Die Post verpflichtete sich dabei u. a., in Wohngebieten mit mehr als 2 000 Einwohnern mindestens eine stationäre Einrichtung bereitzustellen bzw. in Wohngebieten mit mehr als 4 000 Einwohnern stationäre Einrichtungen in der Form zu betreiben, dass eine solche für jeden Kunden in maximal 2 000 m Entfernung zu erreichen ist.

Nunmehr kündigte die Deutsche Post AG jedoch an, mehrere hundert „Kleinstfilialen“ zu schließen, die sich vorwiegend im ländlichen Raum befinden. In den betroffenen Orten wür

den die Postdienste dann soweit möglich in Partnerfilialen angeboten, etwa Supermärkten und Zeitungsläden. Ob derartige Partnerfilialen gefunden werden, ist noch nicht geklärt, da sich zum einen gerade im ländlichen Raum nur noch wenige Einzelhändler befinden und zum anderen die Mitarbeiter lediglich für zwei Stunden Postarbeit pro Tag bezahlt werden. Die Übernahme der Filiale wird damit unattraktiv.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie beurteilt sie die Maßnahmen der Post AG im Hinblick auf die gesamtgesellschaftliche Verantwortung des Unternehmens auch für den ländlichen Raum?

2. Hat es derzeit Konsequenzen für die Deutsche Post AG, wenn sie sich nicht an ihre Verpflichtungserklärung hält?

Eine flächendeckende, hochwertige und effiziente Versorgung mit Postdienstleistungen ist für Wirtschaft und Gesellschaft von hoher Bedeutung. Dieses gilt vor dem Hintergrund der Daseinsvorsorge insbesondere für die Angleichung der Lebensverhältnisse in allen Teilen des Landes, gerade auch in ländlichen und strukturschwächeren Regionen.

Aufgrund der zwischenzeitlich gesammelten umfangreichen Erfahrungen mit der Post-Universaldienstleistungsverordnung (PUDLV) verbunden mit einem deutlich erkennbaren Abbau der Postversorgung hatte sich ein dringender Handlungsbedarf eingestellt. Das Land Niedersachsen hat zusammen mit Hessen daher Anfang des Jahres eine Gesetzesinitiative in den Bundesrat mit dem Ziel eingebracht, eine angemessene und ausreichende Versorgung mit Postdienstleistungen - insbesondere im ländlichen Raum - nachhaltig sicherzustellen.

Bedauerlicherweise war es auf Bundesebene politisch nicht durchsetzbar, bestimmte Qualitätsstandards durch Änderungen im Postgesetz bzw. in der PUDLV festzuschreiben. Gleichwohl hat die Bundesratsinitiative die kritische Auseinandersetzung mit der Universaldienstleistungsverpflichtung überhaupt erst ermöglicht und den Diskussionsprozess in Gang gesetzt. Die Bemühungen der Niedersächsischen Landesregierung waren insofern erfolgreich, als den Forderungen in vielen Punkten nachgekommen wurde und die Deutsche Post AG am 2. April 2004 eine Selbstverpflichtung abgegeben hat, die die PUDLV ergänzt bzw. konkretisiert.

Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die gemeinsame Bundesratsinitiative hat gezeigt, dass die Landesregierung die Ängste der Bevölkerung sehr ernst nimmt. Sie beobachtet die derzeitige Entwicklung mit großer Sorge. Dabei ist der Landesregierung durchaus bewusst, dass die Deutsche Post AG in ihrer Doppelrolle als PostUniversaldienstleister und börsennotiertes Unternehmen besonderen Herausforderungen unterliegt. Einerseits muss sie eine flächendeckende und kostenintensive Infrastruktur für ihre Kunden bereithalten, andererseits ist sie gehalten, kostenbewusst am Markt zu agieren. Gleichwohl ist die Landesregierung der Auffassung, dass auch ein wettbewerblich am Markt tätiges Unternehmen wie die Deutsche Post AG, bis heute übrigens noch mehrheitlich im Staatsbesitz des Bundes, einen Anteil an der Gesamtverantwortung gerade in strukturschwächeren Gebieten trägt. Die Landesregierung hat dieses in Gesprächen mit der Deutschen Post AG noch einmal deutlich gemacht.

Neben dieser wirtschaftspolitischen bzw. wettbewerblichen Betrachtungsweise müssen die Maßnahmen der Deutschen Post AG aber auch einer ordnungspolitischen Bewertung unterzogen werden. Die im Zuge der Filialumwandlungen geäußerten Befürchtungen, dass sich damit das Angebot generell verschlechtert, können in dieser pauschalen Form nicht geteilt werden. Insbesondere die posteigenen Kleinstfilialen standen wegen zu geringer Öffnungszeiten (vormittags oder nach- mittags ein bis zwei Stunden) häufig in der Kritik. Dagegen haben die Agenturpartner in der Regel deutlich längere Öffnungszeiten.

Sowohl hinsichtlich möglicher Vakanzen zwischen Filialschließung und Eröffnung einer Partneragentur als auch Einschränkungen im Qualitätsstandard hat die Landesregierung aber bereits im Mai 2004 die niedersächsischen Städte und Gemeinden um Rückmeldung gebeten, sofern Verstöße gegen die Selbstverpflichtung bzw. Umsetzungsdefizite erkannt werden. Aufgrund von zwischenzeitlich eingegangenen konkreten Beschwerden wurde die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post von der Landesregierung um Prüfung gebeten, ob in Einzelfällen Verstöße gegen die PostUniversaldienstleistungsverordnung oder die Selbstverpflichtung vorliegen. Wegen der Vielzahl ähnlicher Beschwerden aus dem gesamten Bundesgebiet ist mit ersten Ergebnissen allerdings nicht vor Ende Oktober zu rechnen.

Zu 2: Die Selbstverpflichtungserklärung der Deutschen Post AG begründet eine einseitige Erklä

rung, freiwillig über den bestehenden Rahmen des rechtlich verpflichtend zu erbringenden Universaldienstes hinaus bestimmte Postdienstleistungen anzubieten. Die Landesregierung hat der Selbstverpflichtung nicht zuletzt wegen fehlender Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen kritisch gegenübergestanden und in der Diskussion mit Bund und Ländern wiederholt auf diesen Mangel hingewiesen. Aus diesem Grund hat der Bundesrat dann am 11. Juni 2004 beschlossen, eine Initiative zum Universaldienst im Postmarkt einzubringen, sofern Verstöße gegen die Selbstverpflichtung festgestellt werden (BR-Drs. 457/04 [Beschluss]). Zudem hat der Deutsche Bundestag anlässlich seiner Sitzung am 18. Juni 2004 die Bundesregierung aufgefordert, die Einhaltung der Selbstverpflichtung zu überprüfen und dem Bundestag und dem Bundesrat regelmäßig zu berichten. Daneben behält sich auch der Bundestag vor, bei Nichteinhaltung von Ziel und Inhalt der Selbstverpflichtung gesetzgeberische Maßnahmen zu ergreifen, die die entsprechenden Verpflichtungen detailliert regeln und wirksame Sanktionsmöglichkeiten vorsehen.

Anlage 23

Antwort

des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit auf die Frage 26 der Abg. Uwe Schwarz, Michael Albers, Ulla Groskurt, Uwe Harden, Marie-Luise Hemme, Gerda Krämer, Manfred Nahrstedt und Dörthe Weddige-Degenhard (SPD)

Zukunft der Familienfreizeiten und Familienerholung

Das Land fördert Familienfreizeiten und Familienerholungsmaßnahmen durch Zuschüsse zu Teilnahmebeiträgen bzw. Übernachtungskosten. Die Zuschüsse sind einkommensschwächeren Familien vorbehalten, die dadurch oftmals erst in die Lage versetzt werden, sich einen gemeinsamen Familienurlaub zu leisten. Die Förderrichtlinien, in denen die Voraussetzung und Durchführung von Familienerholung und Familienfreizeit geregelt sind, laufen am 31. Dezember 2004 aus.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

1. Welche Erfahrungen liegen mit der Förderung von Familienfreizeiten und Familienerholungsmaßnahmen bisher vor?

2. Wird es eine Landesförderung von Familienerholung und Familienfreizeit auch über den 31. Dezember 2004 hinaus geben?

3. Welche Änderung der Förderrichtlinien strebt die Landesregierung an?

Zentrales politisches Anliegen der Landesregierung ist, Familien in ihrer aktiven Lebensphase zu unterstützen. Die hier angesprochenen Fördermaßnahmen für Familienerholung und Familienfreizeiten werden diesem Anspruch gerecht. Ein gemeinsamer Urlaub von Eltern und Kindern ist nicht nur für die Erholung wichtig, sondern dient insbesondere auch dem Zusammenhalt der Familie, der Vertiefung der Bindungen zwischen den Familienmitgliedern und ist deshalb ein wichtiger Bestandteil des Familienlebens. Urlaub ist somit nicht nur etwas für begüterte Schichten unserer Gesellschaft. Die Lebenssituation einer Vielzahl junger oder kinderreicher Familien, die hohe Anzahl der Sozialhilfeempfänger, die stetig steigende Anzahl der allein Erziehenden sowie die Situation der von Arbeitslosigkeit betroffenen Familien begründen unverändert sowohl den Bedarf als auch das erhebliche Interesse des Landes, die Familienerholung zu fördern.

Darüber hinaus unterstützt das Land Familien, das Angebot der Familienfreizeiten wahrzunehmen. Begleituntersuchungen zum niedersächsischen Modellversuch Erziehungsgeld haben aufgezeigt, dass es Eltern oft nicht leicht fällt, sich auf die durch Geburt eines Kindes veränderte Lebenssituation einzustellen. Für Paare gilt es zu einer partnerschaftlichen Aufgabenteilung zu kommen, damit die Familien- und Erziehungsarbeit nicht allein zulasten der Frauen geht. Hier stehen in vielen Fällen weder die im eigenen Elternhaus erlebten Muster noch überzeugende Modelle einer modernen partnerschaftlichen Familie als Orientierungsmöglichkeit zur Verfügung. Feststellbar ist ein großes Interesse an Informations- und Erfahrungsaustausch mit Familien, die sich in ähnlicher Lage befinden. Mit den Familienfreizeiten wird diesem Bedürfnis entsprochen. Thematisiert werden Ehe-, Familienund Erziehungsfragen sowie Fragen der gesundheitlichen Vorsorge. Zielgruppen sind hier nicht nur „einkommensschwächere Familien“, sondern Familien aus unterschiedlichen gesellschaftlichen und sozialen Verhältnissen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Urlaub und Erholung sind ein Grundbedürfnis, das für Eltern und ihre Kinder eine besondere Bedeutung hat. Vielen jungen Familien und allein Erziehenden mit geringem Einkommen sind für den Familienurlaub jedoch enge finanzielle Gren

zen gesetzt. Die Förderung der Erholungsmaßnahmen für einkommensschwächere Familien hat nichts an Aktualität verloren. Im Jahre 2003 wurden 1 183 (Vorjahr 1 243) Familien mit 3 655 (Vorjahr 3 809) Kindern gefördert. Allein erziehend waren hiervon 364 (Vorjahr 379) Familien mit 805 (Vorjahr 802) Kindern.

Mit Schreiben vom 1. September 2004 hat die Arbeitsgemeinschaft der Familienverbände aufgezeigt, dass die Nachfrage nach Unterstützung bei der Familienerholung schon für 2005 ungebrochen hoch ist. Im Zuge der Umsetzung der Arbeitsmarktreformen (Hartz IV) erwarten die Familienverbände eine weitere Zunahme der Anträge. Auch im Rahmen der Familienfreizeiten bestätigt die rege Nachfrage das unverändert große Interesse. Seitens der Maßnahmeträger wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass insbesondere die Ausgestaltung der Familienfreizeiten - einerseits gemeinsame Freizeitgestaltung für Familienmitglieder und andererseits Begegnung und Erfahrungsaustausch - ursächlich für die Teilnahme der Väter ist. 2003 nahmen 2 185 (Vorjahr 2 942) Mütter und Väter mit 2 703 (Vorjahr 2 967) Kindern an diesen Maßnahmen teil. Hiervon waren 290 (Vorjahr 388) allein Erziehende, deren Kinderzahl nicht gesondert erfasst wurde.

Zu 2: Ja, ausgehend vom derzeitigen Stand der Haushaltsplanberatungen. In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass trotz der äußerst angespannten Haushaltslage im laufenden Haushaltsjahr die Fördermittel in Höhe des Vorjahres (Familienerholung = 582 000 Euro, Familienfrei- zeiten = 297 000 Euro) und somit ungekürzt zur Verfügung gestellt wurden.

Zu 3: Keine, zum 1. Januar 2005. Einem Wunsch der Arbeitsgemeinschaft der Familienverbände folgend, werden jedoch Vorstellungen der Verbände zur Frage möglicher Modifizierungen in Kürze mit dem Fachreferat meines Hauses erörtert.

Anlage 24

Antwort

des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 27 der Abg. Ursula Helmhold und Professor Dr. Hans-Albert Lennartz (GRÜNE)

Aus für Prävention und Opferhilfe - Land streicht Präventionsprogramm Polizei-Sozialarbeit

Seit 1979 arbeitet nach einer dreijährigen Modellphase bei der Polizeidirektion Hannover die Dienststelle Präventionsprogramm PolizeiSozialarbeit (PPS). Gemäß der Zuständigkeitsverordnung zum Niedersächsischen Gefahrenabwehrgesetz ist der Polizeidirektion Hannover die „Soforthilfe durch Sozialarbeit im polizeilichen Aufgabenbereich“ übertragen worden, d. h. Krisenintervention, Beratung und Kurzzeitbetreuung für Menschen in akuten sozialen und psychischen Notsituationen, insbesondere bei Suizidgefährdeten, Paar- und Familienkonflikten, Opfern von Straftaten, psychisch Kranken, kriminalgefährdeten oder straffällig gewordenen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Darüber hinaus werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hinzugezogen, wenn Todesnachrichten zu überbringen sind.

Bei steigender Tendenz wurde im Jahre 2003 in 2 100 Fällen sozialarbeiterische Hilfe durch PPS geleistet. Als Besonderheit ist PPS für die Polizei rund um die Uhr, für Klientinnen und Klienten täglich auch in den Abendstunden, in denen die Probleme häufig präsenter werden bzw. eskalieren, und auch an Wochenenden und Feiertagen, wenn andere Institutionen nicht mehr verfügbar sind, erreichbar. Etwa 60 % der Fälle betreffen häusliche Gewalt.

Trotz aller Bekenntnisse der Landesregierung zu Prävention und Opferschutz beabsichtigt die Landesregierung, die Arbeit von PPS zum Jahresende 2005 zu beenden.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie soll zukünftig die Betreuung von Verbrechensopfern oder hilflosen Personen erfolgen?

2. Mit welchen Mehrbelastungen der Einsatzkräfte und welchem personellen Mehrbedarf ist zu rechnen, wenn diese zukünftig die Betreuung der Opfer übernehmen?

3. Wie soll im Falle häuslicher Gewalt die Beratung der betroffenen Frauen und Kinder sowie auch der gewalttätigen Männer mit dem Ziel der Vermeidung weiterer Gewalttaten sichergestellt werden?