Protocol of the Session on September 17, 2004

Bereits für das Haushaltsjahr 2004 sind die Sportmittel des Landes um 10 % gekürzt worden. Den Sportorganisationen ist im Gegenzug Planungssicherheit bis ins Jahr 2007 versprochen worden. Nun sehen sich die Sportverbän

de neuen Kürzungsplänen gegenübergestellt, die auch massiv die ehrenamtliche Arbeit gefährden werden.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie hoch sind die von ihr geplanten Kürzungen, die den Sportbereich betreffen, und wie verteilen sie sich?

2. Um welchen Betrag werden die zweckgebundenen Mittel der Spielbankenabgabe und des Sportwettengesetzes für die einzelnen Destinatäre gekürzt?

3. Wie beurteilt die Landesregierung die Rechtsauffassung, dass Glücksspieleinnahmen des Staates nur dann gerechtfertigt sind, wenn diese in erster Linie sozialen und kulturellen Zwecken sowie zur Förderung der Jugend- und Sportarbeit eingesetzt werden?

Die Landesregierung hat in ihrer Sitzung am 29./30. Juni 2004 beschlossen, den zweckgebundenen Teil der Konzessionsabgaben sowie der Spielbankabgabe um möglichst 20 Millionen Euro p. a. zu vermindern. Das Konzept zur Umsetzung dieses Beschlusses wird bis zum 20./21. September 2004 abschließend erarbeitet.

Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind hierzu noch keine Angaben möglich, da die Landesregierung ihre Entscheidung erst am 20./21. September 2004 trifft.

Zu 2: Siehe Antwort zu 1.

Zu 3: Die Landesregierung teilt die dargelegte Rechtsmeinung nicht. Die Glücksspieleinnahmen des Landes teilen sich auf in Lotteriesteuer, Spielbankabgabe und Konzessionsabgaben. Die Lotteriesteuer und die Spielbankabgabe werden nach dem Rennwett- und Lotteriegesetz des Bundes bzw. nach dem Niedersächsischen Spielbankgesetz erhoben und unterliegen als Steuer keiner Zweckbindung. Die Konzessionsabgaben werden nach Maßgabe des Niedersächsischen Gesetzes über das Lotterie- und Wettwesen erhoben und stehen dem Land zu.

Die Konzessionsabgaben tragen dem Grundsatz Rechnung, dass Gewinne der Veranstalter weitgehend abgeschöpft werden. Eine Verpflichtung, die Konzessionsabgaben nur dann zu erheben, wenn sie zu den in der Anfrage genannten Zwecken verwendet werden, folgt daraus nicht.

Es ist erklärte Absicht der Landesregierung, Einnahmen aus den Konzessionsabgaben zur Verstärkung der Landesmittel für gemeinnützige Zwecke zu verwenden. Sie verfolgt daher weiterhin das Ziel, einen Teil dieser Einnahmen zweckgebunden weiterzuleiten.

Anlage 20

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 23 der Abg. Ina Korter (GRÜNE)

Aus für „Aktionsprogramm für die Zusammenarbeit von Schule und Sportverein in Niedersachsen“?

Im Jahr 1995/96 wurde das „Aktionsprogramm für die Zusammenarbeit von Schule und Sportverein in Niedersachsen“ beschlossen. In diesem Schuljahr werden im Rahmen dieses Programms über 1 800 Kooperationen durchgeführt. Die Übungsleiterentgelte in Höhe von insgesamt ca. 400 000 Euro pro Jahr werden aus dem Haushalt des Landessportbundes finanziert.

Zeitungsberichten zufolge hat in diesem Sommer der Landessportbund an die Sportvereine geschrieben, dass die Übungsleiterkosten nicht mehr vom LSB bezahlt werden könnten. Die Begründung dafür sei, dass der LSB befürchten müsse, dass auch sein Etat 2005 im Rahmen der Haushaltskürzungsbeschlüsse der Landesregierung gekürzt werde.

Auf dieses Schreiben des LSB hin wurden örtlich bereits Sport-AG in Schulen kurzfristig gestrichen.

Ich frage die Landesregierung:

1. An wie vielen Schulen - insbesondere an wie vielen Ganztagsschulen - wurden für das laufende Schuljahr Sportangebote im Rahmen des „Aktionsprogramms für die Zusammenarbeit Schule und Sportverein in Niedersachsen“ geplant?

2. Auf welche Weise soll das Nachmittagsangebot in denjenigen Ganztagsschulen sichergestellt werden, in denen jetzt kurzfristig Angebote durch Sportvereine abgesagt werden, und zwar insbesondere in denjenigen Ganztagsschulen, die keine zusätzlichen Personalmittel (Ganztagszuschlag) vom Land bekommen?

3. Welche Steuerungsmöglichkeiten hat das Land noch für die Verwendung der Mittel, die der Landessportbund vom Land erhält, und wie will die Landesregierung künftig sicherstellen, dass mit diesen Mitteln vorrangig Aufgaben erfüllt werden, die im besonderen Interesse des Landes liegen?

Das „Aktionsprogramm für die Zusammenarbeit von Schule und Sportverein in Niedersachsen“ ist ein sehr erfolgreiches Programm. Getragen und finanziell gefördert wurde und wird das Aktionsprogramm, gemeinsam vom Kultusministerium, dem Ministerium für Inneres und Sport sowie den Partnern LSB, der Niedersächsischen Lotto-Stiftung und der Sparkasse Hannover für die Region Hannover. Während die Mittel des Ministeriums für Inneres und Sport in die Finanzhilfe für den LSB eingeflossen sind, liegt die Verantwortung für die Bereitstellung der übrigen Mittel weiterhin allein bei den beteiligten Partnern.

Für die Abwicklung der gestellten Kooperationsverträge sind das Kultusministerium und der LSB zu gleichen Teilen verantwortlich. Die Beratung und Genehmigung als Schulveranstaltung werden von den Bezirksregierungen wahrgenommen. Nach Überprüfung der Übungsleiterlizenzen bewilligt der Landessportbund Niedersachsen die finanzielle Förderung der Kooperationsmaßnahmen und zahlt sie gemäß tatsächlich erteilter Übungsleiterstunden aus. Die außerordentlich positive Entwicklung des Aktionsprogramms hat dazu geführt, dass nicht mehr für alle gestellten Kooperationsverträge Finanzmittel zur Verfügung stehen, sodass bereits jetzt mehr als ein Viertel der Kooperationsmaßnahmen ohne finanzielle Förderung aus dem Aktionsprogramm durchgeführt werden.

Zur Umsetzung des Programms sind und waren erhebliche Anstrengungen vonnöten. Umso mehr ist hervorzuheben, dass das Miteinander von Vereinsübungsleitern und Schulkindern und Jugendlichen ein gelungenes Beispiel für die Öffnung von Schule sowie für die Kooperation von Schule und außerschulischen Anbietern im Schulumfeld darstellt.

Das Kultusministerium ist mit dem LSB übereingekommen, das Programm modifiziert fortzusetzen. Auf die gemeinsame Presseerklärung vom gestrigen Tage wird verwiesen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich im Namen der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:

Zu 1 und 2: Insgesamt bestehen zurzeit 1 529 Kooperationen zwischen Schule und Verein. Angaben zur genauen Anzahl der Schulen liegen nicht vor, da einige Schulen auch mehrere Kooperationen mit einem oder auch mit mehreren Vereinen haben.

Grundsätzlich werden aus dem Aktionsprogramm keine Sportangebote an Ganztagsschulen gefördert, weil es für Zusatzangebote an Vormittagsschulen aufgelegt worden ist. Ganztagsschulen verfügen über ein Budget, mit dem auch sportliche Aktivitäten gefördert werden können. Entsprechendes gilt für Betreuungsangebote in den Verlässlichen Grundschulen, die ebenfalls durch Personalbudgetierung solche Angebote sicherstellen können. Es wird geprüft, ob die fast 50 Ganztagsschulen, die keine Budgetmittel für Zusatzangebote im Ganztagsbetrieb erhalten, in das Programm einbezogen werden können.

Zu 3: Das Ministerium für Inneres und Sport kann durch Verordnung Mindestanteile an der Finanzhilfe festlegen, die zur Förderung einzelner der in § 8 Abs. 3 des Niedersächsischen Gesetzes über das Lotterie- und Wettwesen genannten Aufgabenbereiche zu verwenden sind. Dies ist durch § 3 der VO-Sport vom 1. März 2004 (Nds. GVBl. S. 95) geschehen. Darüber hinaus regelt die VO-Sport, in welchen Fällen Entscheidungen des LSB des Einvernehmens des Ministeriums für Inneres und Sport bedürfen.

Anlage 21

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 24 der Abg. Ina Korter und HansJoachim Janßen (GRÜNE)

Auswirkungen des JadeWeserPort auf die Morphologie der Jade

Im Rahmen eines Gespräches mit dem Bürgermeister der Gemeinde Butjadingen, Herrn Rolf Blumenberg, und weiteren Vertretern der Gemeinde wurden wir auf fachliche Bedenken gegen die Untersuchung der Bundesanstalt für Wasserbau (BAW) zum Einfluss des JadeWeserPort auf die Morphodynamik der Jade aufmerksam gemacht. Diese Untersuchung ist Bestandteil des laufenden Planfeststellungsverfahrens zum Bau des JadeWeserPort.

Herr Professor Dr. Ulrich Zanke, Direktor der Versuchsanstalt für Wasserbau der Technischen Universität Darmstadt, äußert erhebliche Kritik an der von der BAW gewählten Untersuchungsmethodik: Die Kritik Professor Dr. Zankes bezieht sich vor allem auf die Nichtberücksichtigung des Seegangs und des bodennahen Transportes von Sedimenten in der morphodynamischen Simulation des BAW. Außerdem sei der gewählte Analysezeitraum von knapp zwei Wochen erheblich zu kurz.

Der WWF äußert in seiner Studie „Die Auswirkungen des JadeWeserPort“ vom August 2003 ähnliche Bedenken gegen die Untersuchungsmethodik der BAW: Das angewandte zweidimensionale Modell liefere keine ausreichenden Informationen über die an der Gewässersohle herrschenden Kräfte, diese seien jedoch für verlässliche Aussagen über Sedimentationsund Resuspensionsvorgänge unerlässlich.

Als Folge dieser Differenzen kommen BAW und JadeWeserPort-Realisierungsgesellschaft zu erheblich anderen Einschätzungen des mittelbis langfristigen Einflusses des JadeWeserPort auf die Morphologie der Jade, als sie von Professor Dr. Zanke vorgetragen werden: Während BAW und Realisierungsgesellschaft keine Auswirkungen auf ufernahe Bereiche und den Fedderwarder Priel erwarten, geht Professor Dr. Zanke für den Fedderwarder Priel mittelfristig von „Auswirkungen im Dezimeter-Bereich“ aus. Derartige Auswirkungen dürften die für den Hafen Fedderwardersiel ohnedies außerordentliche problematische Morphologie des Prieles vollständig unbeherrschbar machen.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Sind ihr die methodischen Bedenken des Direktors der Versuchsanstalt für Wasserbau der Universität Darmstadt gegen die Untersuchung des BAW zum Einfluss des JadeWeserPort auf die Morphodynamik der Jade bekannt?

2. Wie beurteilt sie die von Professor Dr. Zanke und vom WWF vorgetragene methodische Kritik an der BAW-Untersuchung?

3. In welcher Weise wird sie angesichts erheblicher fachlicher Zweifel an der Einschätzung des BAW zu den Auswirkungen des JadeWeserPort auf die Morphologie der Jade und des Fedderwarder Priels sicherstellen, dass die Zufahrt zum Hafen Fedderwardersiel langfristig erhalten bleibt?

Im Vorfeld des laufenden Planfeststellungsverfahrens zum JadeWeserPort wurden diverse Untersuchungen zur Machbarkeit und den Auswirkungen in Auftrag gegeben und durchgeführt. Ein Gutachten hiervon ist das der Bundesanstalt für Wasserbau zum Einfluss des JadeWeserPort auf die Morphodynamik der Jade. Dieses Gutachten ist Bestandteil des Antrages auf Planfeststellung und wird im Verfahren von der Wasser- und Schifffahrtsdirektion berücksichtigt werden.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die fachlichen Auffassungen von Herrn Professor Dr. Zanke waren bereits Gegenstand von Fachgesprächen im Frühjahr des Jahres 2004 bei niedersächsischen Behörden und haben zu keinen

veränderten Erkenntnissen der Auswirkungen des Projektes geführt.

Im Rahmen des laufenden Planfeststellungsverfahrens wurden durch unterschiedliche Einwender die durch Herrn Professor Dr. Zanke geäußerten Auffassungen vorgebracht. Sie sind der Landesregierung insofern seit längerem bekannt. Zum Beleg der vorgetragenen Aussagen liegen jedoch weiterhin keinerlei nachprüfbare Untersuchungen vor.

Zu 2: Die von Herrn Professor Dr. Zanke und vom WWF vorgetragene methodische Kritik ist unzutreffend. Es entspricht nicht den Tatsachen, dass die Bundesanstalt für Wasserbau in der Wasserbaulichen Systemanalyse, die die Auswirkungsprognose für den JadeWeserPort darstellt, Systemparameter wie Seegang und bodennahen Transport von Sedimenten unberücksichtigt gelassen hat. Diese Analyse basiert auf fundierten jahrelangen wasserbaulichen Kenntnissen des spezifischen, zu betrachtenden Systems und stützt sich nicht isoliert auf reine Rechenmethoden. Die beiden Parameter Seegang und bodennaher Transport von Sedimenten wurden in der Systemanalyse gesondert betrachtet und hinsichtlich ihrer Relevanz auf die Prognose der ausbaubedingten Veränderungen überprüft. In nachfolgenden Rechenläufen wurden sie dann in der weiteren Modellrechnung vernachlässigt, da sie lediglich eine untergeordnete Rolle spielen.

Eine Berechnung des morphologischen Anpassungsprozesses über Jahrzehnte ist rechentechnisch zwar möglich, aber fachlich nicht vertretbar, weil schon aufgrund der natürlichen Dynamik des betrachteten Systems keine langfristig zuverlässige, prüffähige Prognose gegeben werden kann. Für die qualitative Lokalisierung von Erosions- und Sedimentationsbereichen ist der gewählte Analysezeitraum ausreichend. Der WWF hat in seiner Studie eine eigene Bewertung der Hydrodynamisch-numerischen-Modellergebnisse (HN-Modell- ergebnisse) durchgeführt. Diese Modellergebnisse wurden von der Bundesanstalt für Wasserbau im Rahmen von Studien zur grundsätzlichen technischen und wirtschaftlichen Machbarkeit des JadeWeserPort im Auftrag der Wilhelmshavener Hafenwirtschaftsvereinigung in den Jahren 1999 und 2000 erarbeitet. Diese Untersuchungen hatten die Tiefe einer Voruntersuchung und waren deshalb zweidimensional. Die vom WWF verwendeten Modellergebnisse sind nach dem heutigen Planungsstand veraltet, weil die aktuellen Gutachten für das Planfeststellungsverfahren von optimierten