Protocol of the Session on September 17, 2004

1. Wann wird die Lärmschutzwand gebaut werden?

2. Durch welche Maßnahmen wird die Landesregierung bis zur Fertigstellung des Lärmschutzes sicherstellen, dass die Gesundheit der Anwohner und Anwohnerinnen nicht weiter beeinträchtigt wird?

3. In welcher Form hat sich die Gemeinde Auetal in dieser Angelegenheit bereits an das Straßenbauamt Hannover gewandt, und wie wurde darauf reagiert?

Der angesprochene Planfeststellungsbeschluss bezieht sich auf den Abschnitt der BAB A 2 zwischen östlich der AS Rehren und östlich der Arensburger Brücke (km 268,000 bis km 276,940). Von diesem insgesamt ca. 9 km langen Abschnitt ist vor der EXPO 2000 nur die östliche ca. 5,9 km lange Teilstrecke vollständig sechsstreifig auch mit allen Lärmschutzanlagen ausgebaut worden. Der übrige Abschnitt hatte bereits vor der EXPO 2000 sechs Fahrstreifen - bereits seit den 70er-Jahren wird der Verkehr hier sechsstreifig ohne Standstreifen geführt - und ist deshalb vor der EXPO 2000 nicht weiter ausgebaut worden. Allerdings fehlen auf dieser Teilstrecke noch auf dem größten Teil die Standstreifen. Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens waren für diesen Teilbereich lediglich die Vervollständigung der BAB zu einem endgültigen Regelquerschnitt mit sechs Fahrstreifen und Standstreifen einschließlich des Einbaus von offenporigem Asphalt auf dem gesamten Querschnitt und der Bau einer Lärmschutzwand im Bereich Bernser Landwehr. Diese aus dem Planfeststellungsbeschluss resultierenden Veränderungen stehen noch bevor.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Der Beginn der Bauarbeiten ist zurzeit für 2007 disponiert. Die Realisierung steht jedoch unter dem Vorbehalt der ausreichenden Mitteldotierung durch den Bund. Zwischen den ausstehenden Erdarbeiten und dem Bau der Lärmschutzwand bestehen untereinander zeitliche Abhängigkeiten, da der Bau der Lärmschutzwand erst nach Durchführung der Erdarbeiten für die Verbreiterung des Straßenkörpers zur Herstellung der Standstreifen ausgeführt werden kann. Nach Erstellung der Standstreifen erfolgt auch der Einbau des offenporigen Asphaltes auf der gesamten Fahrbahn, da der offenporige Asphalt ohne Nähte über Fahrund Standstreifen eingebaut werden muss.

Zu 2: Bis zum Bau der Lärmschutzmaßnahmen sind keine Zwischenmaßnahmen vorgesehen. Ein Vorziehen z. B. der Lärmschutzwand hätte Beeinträchtigungen des Bauablaufs und der technischen Qualität zur Folge. Aus haushaltsrechtlichen Gründen wäre dieser unwirtschaftliche Mitteleinsatz nicht zu rechtfertigen, zumal die rechtlichen Grundlagen zur Erstellung der Lärmschutzanlagen erst mit der Verbreiterung des Querschnittes in diesem Abschnitt gegeben sind. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass auf dem be

treffenden Streckenabschnitt eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 120 km/h besteht.

Zu 3: Auf eine Anfrage der Bürgermeisterin der Gemeinde Auetal, Frau Sapia, vom 11. März 2004 an die Präsidentin des Niedersächsischen Landesamtes für Straßenbau ist detailliert durch ein Schreiben vom 23. März 2004 geantwortet worden.

Anlage 12

Antwort

des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 15 der Abg. Dr. Gabriele Heinen-Kljajić (GRÜNE)

Neue wissenschaftliche Erkenntnisse des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur

In einer Pressemeldung vom 22. Juli 2004 äußerte sich Wissenschaftsstaatssekretär Lange zur teilweisen Rücknahme der im „Hochschuloptimierungskonzept“ festgelegten Verlagerung der Sportwissenschaften von Osnabrück nach Oldenburg. Entgegen den ursprünglichen Plänen wird nun lediglich der Studiengang Sport für das Lehramt an Gymnasien nach Oldenburg verlagert, während der Studiengang Sport für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen am Standort Osnabrück verbleibt. Staatssekretär Lange führte zur Begründung aus, „jüngste wissenschaftliche Veröffentlichungen zur Gesundheit von Schulkindern“ hätten für einen Verbleib des einen Studienganges in Osnabrück gesprochen. „Darüber hinaus wäre Osnabrück bei einer vollständigen Verlagerung aller Sportstudiengänge der einzige Standort für die Ausbildung von Grundschullehrern, an dem das Fach Sport nicht angeboten würde.“

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche jüngsten wissenschaftlichen Veröffentlichungen zur Gesundheit von Schulkindern und zum Bewegungsmangel von Kindern und dessen negativen Folgen liegen dem Ministerium für Wissenschaft und Kultur vor, die in ihrer Tragweite bei der Beschlussfassung des „Hochschuloptimierungskonzeptes“ noch unbekannt waren?

2. Wann gelangte das Ministerium für Wissenschaft und Kultur zu der Erkenntnis, dass Osnabrück bei einer vollständigen Verlagerung aller Sportstudiengänge der einzige Standort für die Ausbildung von Grundschullehrern wäre, an dem das Fach Sport nicht angeboten würde, und wäre diese Eingebung unter Umständen nicht vor der Entscheidung im Rahmen des „Hochschuloptimierungskonzeptes“ möglich gewesen?

3. Können auch Hochschulen außerhalb Osnabrücks unter dem Eindruck jüngster wissenschaftlicher Veröffentlichungen mit Änderungen

der Beschlüsse des „Hochschuloptimierungskonzeptes“ rechnen?

Das Hochschuloptimierungskonzept sieht für die Universitäten Oldenburg und Osnabrück die Konzentration der Sportwissenschaften in Oldenburg vor. Die Festlegung dient der Stärkung der Sportwissenschaften in Oldenburg. Das Ziel wird durch die Konkretisierung im Zuge der Umsetzung nicht in Frage gestellt.

Derzeit ist an allen Standorten der Lehrerausbildung in Niedersachsen das Unterrichtsfach Sport vertreten. Dieses Angebot umfasst alle Lehramtsstudiengänge und ist dem absehbaren zukünftigen Lehrerbedarf angepasst. Im Rahmen der Verhandlungen über das Hochschuloptimierungskonzept war zunächst vorgesehen, das Fach Sport - insbesondere mit Blick auf den relativ schlechten Zustand der Sportanlagen - in Osnabrück insgesamt zu schließen. Dies hätte jedoch zur Folge gehabt, dass nicht mehr an allen Lehramts-Ausbildungsstandorten das Fach Sport vorgehalten wird. Um sowohl die Stärkung der Sportwissenschaften in Oldenburg umzusetzen als auch sicherzustellen, dass weiterhin wegen der Bedeutung der Bewegungserziehung in der Schule an allen Lehramts-Ausbildungsstandorten das Fach Sport vertreten ist, wurde die Entscheidung zur Teilverlagerung getroffen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1 und 2: Die ersten Überlegungen zum HOK wurden im Frühjahr vor einem Jahr angestellt. Zu der Zeit waren die Fragen der Bewegungserziehung in der Schule nicht Gegenstand der öffentlichen Diskussion. Im Zuge der Erörterung der Umsetzungsmaßnahmen des Hochschuloptimierungskonzeptes ist sowohl von der Universität Osnabrück als auch vom Kultusministerium auf die besondere Bedeutung der Sportlehrerausbildung hingewiesen worden. Das Kultusministerium hat dazu auf das Projekt „Bewegte Schule“ hingewiesen. Verschiedene Aktionen, z. B. die Plattform Ernährung und Bewegung, die Studie „Fit sein macht Schule“ von AOK und DSB und andere bestärken diese Entscheidung.

Zu 3: Die Entscheidung zur Teilverlagerung bedeutet keine Änderung, sondern eine Konkretisierung der Festlegungen im Hochschuloptimierungskonzept. Es erfolgt weiterhin eine Verlagerung von Osnabrück nach Oldenburg und damit eine Konzentration der Sportwissenschaften in Oldenburg.

Konkretisierungen im Rahmen der Umsetzung sind bei zahlreichen Festlegungen im Hochschuloptimierungskonzept ausdrücklich normiert und demzufolge keine Besonderheit.

Anlage 13

Antwort

des Umweltministeriums auf die Frage 16 des Abg. Manfred Nahrstedt (SPD)

„Prost Mahlzeit, Amt Neuhaus“ - Aussagen von Umweltminister Sander zur Finanzierung des Elberadweges durch die Gemeinde Amt Neuhaus

Umweltminister Sander hat im Rahmen seiner Sommerreise auch das Amt Neuhaus im Landkreis Lüneburg besucht und öffentliche Aussagen zur gemeindlichen Selbstverwaltung der Gemeinde Amt Neuhaus getätigt.

Laut Landeszeitung vom 7./8. August 2004 hat Minister Sander den Beschluss der Ratsmehrheit, wonach der Landkreis Lüneburg den Elberadweg wegen seiner überregionalen Bedeutung zu finanzieren hat und sich die Bedarfszuwendungsgemeinde Amt Neuhaus mit 20 % an den Kosten beteiligt, wie folgt kommentiert: „,Der Radweg muss dringend verwirklicht werden. Das Schlimmste wäre, wenn dieser nicht gebaut wird, erklärte der Gast aus Hannover. Er bezeichnete den Streit als schizophren und engstirnig. Für den finanziell stark belasteten Kreis ist das Vorhaben schwer zu realisieren. Das geht schlichtweg nicht. Ich kann nur noch den Kopf schütteln über das, was passiert. Prost Mahlzeit für die Entwicklung der Gemeinde Amt Neuhaus, wenn es dort nur noch um politisches Kräftemessen geht, kommentierte er. Sander ließ durchblicken, dass er sich persönlich der Angelegenheit Radweg auf dem Deich’ widmen werde.“

In der Bleckeder Zeitung vom 6./7. August 2004 wurde berichtet: „Das Gerangel um den Radweg auf dem Deich im Amt Neuhaus beobachte er (Minister Sander) fassungslos, die Kurzsichtigkeit einiger Ratsmitglieder sei erschreckend. Er lässt prüfen, ob nicht sein Ministerium durch Umschichtung der Mittel 20 000 Euro Beihilfe leisten könne, damit der Radweg gebaut werden kann.“

Nach der Niedersächsischen Verfassung und der Niedersächsischen Gemeindeordnung verwaltet die Gemeinde ihre Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung mit dem Ziel, das Wohl ihrer Einwohnerinnen und Einwohner zu fördern. Die Ratsmitglieder üben ihre Tätigkeit im Rahmen der Gesetze nach ihrer freien, nur durch die Rücksicht auf das Gemeinwohl geleiteten Überzeugung aus.

Dies vorausgeschickt, frage ich die Landesregierung:

1. Wie beurteilt sie die Aussagen von Minister Sander über das Stimmverhalten von Ratsmitgliedern unter Berücksichtigung des verfassungsrechtlich garantierten Selbstverwaltungsrechts von Kommunen?

2. Wenn der Minister feststellt, dass für den finanziell stark belasteten Landkreis Lüneburg das Vorhaben eines Elberadweges schwer zu realisieren ist und schlichtweg nicht geht, wie soll es dann die Bedarfszuwendungsgemeinde Amt Neuhaus aus Sicht der Landesregierung schaffen?

3. Sieht die Landesregierung Möglichkeiten, den Anteil der finanzschwachen Gemeinde Amt Neuhaus, die sich bereits in den Vorjahren an den Kosten des Elberadweges auf dem alten Deich beteiligt hatte und durch die Deicherneuerung erneut an den Baukosten des Radweges beteiligt wird, durch Landesmittel zu senken?

Herr Minister Sander hat im Rahmen seiner Sommerreise vom 2. bis 6. August die Regionen von Cuxhaven entlang der Elbe und weiter entlang der ehemaligen innerdeutschen Grenze bis nach Wolfenbüttel besucht. Er hat auf seiner Reise mit den Beteiligten vor Ort Möglichkeiten erörtert, den Naturtourismus und das Erleben von Natur zu verbessern. Neben weiteren inhaltlichen Schwerpunkten spielte eine Radwegeroute entlang der ehemaligen innerdeutschen Grenze und entlang der Elbe eine besondere Rolle. Einen hervorragenden Ausgangspunkt für die Entstehung dieses möglichen Radweges von Cuxhaven bis in das Dreiländereck Niedersachsen, Thüringen und Hessen bietet der im Amt Neuhaus geplante und in Teilstrecken schon realisierte Elbradweg. Anlässlich des Besuches von Herrn Minister Sander im Amt Neuhaus ist an ihn herangetragen worden, dass das Vorhaben in der Region gefährdet sein könnte. Er hat darüber sein Unverständnis ausgedrückt, was in den Medien seinen Niederschlag gefunden hat.

Dieses vorausgeschickt, beantwortet die Niedersächsische Landesregierung die Kleine Anfrage des Herrn Abgeordneten Nahrstedt wie folgt:

Zu 1: Im Rahmen des in Artikel 28 Abs. 2 GG und Artikel 57 Abs. 1 der Niedersächsischen Verfassung verankerten Rechts der kommunalen Selbstverwaltung üben die Ratsmitglieder gemäß § 39 Abs. 1 NGO ihre Tätigkeit im Rahmen der Gesetze nach ihrer freien, nur durch die Rücksicht auf das Gemeinwohl geleiteten Überzeugung aus. Die Aussage von Minister Sander berührt das verfassungsrechtlich garantierte Selbstverwaltungsrecht der Kommunen nicht. Sie ist als Kritik an einer Sachentscheidung zu verstehen.

Zu 2: Eine solche Feststellung hat Herr Minister Sander nicht getroffen. Die finanzielle Leistungsfähigkeit des Landkreises Lüneburg ist aufgrund der vorliegenden Haushaltsdaten als eingeschränkt anzusehen. Der Verwaltungshaushalt ist von hohen strukturellen Defiziten gekennzeichnet.

Die Gemeinde Amt Neuhaus ist Bedarfszuweisungsempfängerin. Der Haushalt 2004 wurde vom Landkreis Lüneburg als Kommunalaufsichtsbehörde nicht beanstandet. Zu der Finanzierung des Elberadweges ist auf Folgendes hinzuweisen:

Im Vermögenshaushalt 2004 der Gemeinde Amt Neuhaus ist der Elbefernradweg mit 700 000 Euro in der Ausgabe vorgesehen. Gegenzurechnen sind mögliche Einnahmen durch EU-Mittel von 350 000 Euro und Mittel aus dem Förderfonds Hamburg-Niedersachsen in Höhe von 175 000 Euro.

Die geplante Ausgabe ist kommunalaufsichtlich nicht beanstandet worden. Somit kann die Gemeinde die Ausgabe leisten, solange sie nicht den Beschränkungen der vorläufigen Haushaltsführung unterliegt.

Der Landkreis Lüneburg ist aufgrund seiner Haushaltshaltslage kommunalaufsichtlich verpflichtet worden, Investitionen und freiwillige Leistungen restriktiv zu handhaben.

Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Zuschüssen des Landkreises besteht nicht. Der Radweg liegt in der Baulastträgerschaft der Gemeinde.

Aufgrund der positiven strukturellen Effekte des Elbefernradweges im touristischen Bereich ist die Entscheidung des Landkreises, den Bau trotz der Finanzlage der Gemeinde kommunalaufsichtlich zu tolerieren, aus Sicht der Bezirksregierung Lüneburg als für den Landkreis zuständige Kommunalaufsichtsbehörde nicht zu beanstanden. Letztlich liegt die Entscheidung für den Bau und für die Finanzierung des Elbefernradweges jedoch in der Verantwortung der Gemeinde.

Zu 3: Herr Minister Sander hat aufgrund der besonderen Bedeutung des Elberadweges für das Erleben der Natur im Rahmen seines oben erwähnten Besuches zugesagt, prüfen zu lassen, ob aus Mitteln des Umweltministeriums in Höhe von 10 000 bis 20 000 Euro der Radwegbau unterstützt werden kann. Wegen der herausragenden Funktion des Elberadweges für das Vorhaben „Natur er

leben“ im Biosphärenreservat und an der Elbe soll zur Finanzierung des Radweges vom Niedersächsischen Umweltministerium eine Zuwendung von 15 000 Euro gewährt werden, sofern die Gesamtfinanzierung des Vorhabens gesichert ist.

Anlage 14

Antwort