3. Welche Verstärkungen sind im Zuge der Verwaltungsmodernisierung geplant, und wann sollen sie umgesetzt werden?
Das Gesetz über das Biosphärenreservat „Niedersächsische Elbtalaue“ stellt Anforderungen an die Reservatsverwaltung. Diese reichen über herkömmliche Naturschutzaufgaben hinaus und verlangen eine Verknüpfung der Naturschutzarbeit mit den Nutzungsinteressen. Die SPD-Landesregierung hat es seinerzeit nicht geschafft, diese Verwaltung so auszugestalten, dass sie diesen Anforderungen gerecht werden kann. Wir werden daher die Biosphärenreservatsverwaltung im Rahmen der Verwaltungsreform stärken und personell besser aufstellen. Sie ist nicht mehr Bestandteil einer Mittelinstanz, sondern sie wird eine eigenständige und unmittelbar dem Niedersächsischen Umweltministerium nachgeordnete Behörde werden. Ich möchte, dass die Biosphärenreservatsverwaltung ihre Aufgaben effektiver erledigt und ein willkom
Ich werde dafür Sorge tragen, dass es noch klarere Zielvorgaben für die Arbeit der Biosphärenreservatsverwaltung gibt. Durch Dienstbesprechungen, Schulungen und Verbesserung des Informationsflusses soll das Personal in die Lage versetzt werden, den hohen Anforderungen und Erwartungen aus der Region noch besser gerecht zu werden. Wir brauchen eine aufgeschlossene Mannschaft, die den Geist des Biosphärenreservatsgesetzes mit Gespür für die Belange der Menschen und zugunsten der Erhaltung und Entwicklung dieser herrlichen Stromlandschaft umsetzt.
Bei meiner Sommerreise in die Elbtalaue ist deutlich geworden, dass wir die Menschen über die vielfältigen Tätigkeiten der Biosphärenreservatsverwaltung kontinuierlicher und wirkungsvoller informieren müssen. Es gibt teilweise Kenntnisdefizite und Missverständnisse über die Aufgaben, Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Biosphärenreservatsverwaltung, die es abzubauen gilt. Auch hier werden wir tätig werden.
Ich halte es aber auch für unverzichtbar, dass der Beirat für das Biosphärenreservat in seiner Funktion erheblich gestärkt wird. Im Beirat sind alle für die Elbtalaue relevanten Gruppierungen und Institutionen vertreten, sodass dort die Vorstellungen und Sorgen der Menschen vor Ort zur Sprache kommen können. Der vorhandene Sachverstand im Beirat ist hochwillkommen und soll mehr als bisher nutzbar gemacht werden. Ich habe darüber bereits mit dem Beiratsvorsitzenden gesprochen und werde bei der übernächsten Beiratssitzung im November oder Dezember selbst an einer Beiratssitzung teilnehmen, um Weiteres zu besprechen.
Zu 1: Zwei Bedienstete haben vor ihrem Studium eine landwirtschaftsbezogene Ausbildung absolviert. Grundkenntnisse zu landwirtschaftlichen Fragen sind daher vorhanden. Über Personal mit Kenntnissen aus den Sachgebieten Wirtschaft und Tourismus verfügt die Biosphärenreservatsverwaltung nicht. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kennen jedoch aus der bisherigen Zusammenarbeit mit Fachleuten der Wirtschaft und des Tourismus deren Belange und beziehen diese in ihre Arbeit ein.
Zu 2: Der aufgrund des Beschlusses des Landtages vom 23. Oktober 2002 im April 2003 eingerichtete „Gesprächskreis Landwirtschaft“ wird von der Biosphärenreservatsverwaltung organisatorisch betreut. Die fachgerechte Behandlung der zu erörternden Themen wird durch die Zusammensetzung des Gesprächskreises gewährleistet. In dem Gesprächskreis sind u. a. die Kreisverbände Lüchow-Dannenberg und Lüneburg des Niedersächsischen Landvolkes, die Arbeitsgemeinschaft Bäuerliche Landwirtschaft, die Bezirksstelle Uelzen der Landwirtschaftskammer Hannover, das Domänenamt Stade und das Amt für Agrarstruktur Lüneburg vertreten.
Der „Gesprächskreis Wirtschaft“ kommt im Herbst dieses Jahres erstmals zusammen. Die fachgerechte Betreuung wird vom stellvertretenden IHKHauptgeschäftsführer, der gleichzeitig Vorsitzender des Biosphärenreservatsbeirates ist, im Zusammenwirken mit der Biosphärenreservatsverwaltung sichergestellt.
Zu 3: Wir werden eine Diplom-Agraringenieurin (FH) im Zuge der Auflösung der Bezirksregierung Lüneburg in die Biosphärenreservatsverwaltung versetzen. Wir werden weiterhin eine Stelle der Biosphärenreservatsverwaltung mit einem Forstwirtschaftsmeister, der auch geprüfter Natur- und Landschaftspfleger ist, besetzen. Außerdem hat die Forstverwaltung angeboten, einen Bediensteten des nach der Forstreform künftig für den Elberaum zuständigen Forstamtes Göhrde bereitzustellen. Der genaue Umfang wird noch bestimmt. Wir beabsichtigen, zusätzliche Personalverstärkungen in den Sachgebieten „Wirtschaft“ und „Tourismus“ vorzunehmen. Und schließlich wollen wir klären, inwieweit die künftige Regierungsvertretung in Lüneburg unterstützende Aufgaben im Bereich der regionalen Entwicklung im Biosphärenreservat wahrnehmen kann.
leisten nach Aussage von Fachleuten hervorragende und notwendige Arbeit im Bereich des Natur- und Umweltschutzes.
Angesichts der knappen Haushaltsmittel muss es im Interesse aller liegen, die verfügbaren Finanzen so effektiv wie möglich einzusetzen. Die bisher den Umweltverbänden zur Verfügung gestellten Landesmittel sind nach Auffassung dieser Fachleute in vorbildlicher Weise für Umwelt- und Naturschutzprojekte in Niedersachsen eingesetzt worden. Im Rahmen der Haushaltsberatungen kommen auch die Landeszuschüsse an die Umweltverbände immer wieder auf den Prüfstand.
1. Welche finanziellen Zuwendungen bekommen die 13 anerkannten Naturschutzverbände in Niedersachsen im Einzelnen aus dem Landeshaushalt, und für welche Aufgaben werden diese Mittel eingesetzt?
2. Wie viel Drittmittelstiftungen, EU-Anträge etc. werden zusätzlich von den jeweiligen Verbänden eingeworben, und wofür wird dieses Geld eingesetzt?
3. Gibt es andere - nicht nach § 59 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) anerkannte - Vereine oder Verbände, die im Natur- und Umweltschutz tätig sind und Zuwendungen des Landes erhalten? Wenn ja, welche sind das, wie hoch sind die Zuwendungen, und für welche Zwecke werden sie eingesetzt?
Arbeit im Bereich Natur- und Umweltschutz leisten, wird bestätigt, ebenso die Feststellung, dass es im Interesse aller liegt, die knappen für den Naturschutz verfügbaren Haushaltsmittel so effektiv wie möglich einzusetzen. Die Landesregierung musste allerdings feststellen, dass der Mitteleinsatz für die Verbände in der Vergangenheit nicht ausgewogen erfolgt ist, weil nur 4 der 13 anerkannten Verbände an der institutionellen Förderung teilhatten. Im Übrigen war es aufgrund der von der Vorgängerregierung hinterlassenen desolaten Haushaltslage unumgänglich, auch bei der institutionellen Förderung der Naturschutzverbände Einschritte vorzunehmen.
Dieses vorausgeschickt, beantwortet die Landesregierung die Fragen des Herrn Abgeordneten Friedhelm Helberg (SPD) wie folgt:
Zu 1: Von den 13 anerkannten Naturschutzverbänden haben auf der Grundlage des Gesetzes zur finanziellen Förderung der Arbeit von Umweltund Naturschutzverbänden in Niedersachsen vom 6. Juni 1994 die Verbände NABU, BUND, NVN und LBU im Jahr 2003 eine Finanzhilfe von insgesamt 615 148,05 Euro als institutionelle Förderung erhalten. Diese Summe verteilt sich auf die einzelnen Verbände wie folgt:
Die Mittel sind entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zur Deckung der persönlichen, sächlichen und investiven Kosten der Verwaltung des Verbandes zu verwenden. Zusätzlich haben die anerkannten Verbände Zuwendungen zur Projektförderung in Höhe 178 283,50 Euro erhalten. - Die Einzelauflistung gebe ich zu Protokoll. - Außerdem sind die anerkannten Verbände im Jahr 2003 im Rahmen von Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen für das Land tätig geworden und haben dafür rund 550 000,00 Euro erhalten.
Zu 2: Die Höhe der von den Verbänden eingewobenen Drittmittel etc. ist der Landesregierung nicht bekannt. Diese Frage können nur die Verbände selbst beantworten.
Zu 3: Nicht nach § 59 des Bundesnaturschutzgesetzes anerkannte Vereine oder Verbände werden institutionell nicht gefördert. Die nicht anerkannten Verbände haben jedoch ebenso wie die aner
kannten Verbände die Möglichkeit, im Rahmen von Projektförderungen Zuwendungen aus dem Naturschutzhaushalt des Landes zu erhalten. Außerdem haben sie die Möglichkeit, im Rahmen von Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen für das Land tätig zu werden. Sie haben davon in der Vergangenheit in einer Vielzahl von Fällen Gebrauch gemacht.
Die nicht anerkannten Verbände haben im Jahr 2003 Zuwendungen in Höhe von 227 983,45 Euro zur Projektförderung erhalten. - Die Einzelauflistung gebe ich zu Protokoll. - Außerdem sind die nicht anerkannten Verbände im Jahr 2003 im Rahmen von Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen für das Land tätig geworden und haben dafür rund 330 000,00 Euro erhalten.