Protocol of the Session on September 16, 2004

Meine Damen und Herren, dass damit wirklich Einsparungen erzielt werden können, ist doch klar. Sie müssen einmal sehen, wie andere Länder das machen, in denen Sie die Verantwortung tragen. Gerade in Berlin. Die haben natürlich einen einheitsbedingten Überhang. Das ist gar keine Frage.

(Stefan Wenzel [GRÜNE]: Wie kommt dann der Landesrechnungshof zu der negativen Einschätzung, wenn das alles so wunderbar ist?)

- Zum Landesrechnungshof sage ich in Kürze auch noch einige andere Dinge. Das ist gar keine Frage. Das ist eine zu respektierende Behörde. Aber gerade der Landesrechnungshof hat jedes Mal deutlich gemacht, wie wichtig der Abbau von Stellen in diesem Bereich ist. Wir machen das und sorgen dafür, dass wir diese 6 700 Stellen schnell, nämlich bis zum Jahr 2009, in Abgang bringen und den Steuerzahler dadurch entlasten. Wer dagegen etwas hat, der wird in Zukunft nicht gerade ernst genommen werden können; denn genau das ist das, was wir in Zukunft brauchen. Wir müssen handlungsfähig werden, indem wir die Verwaltung verschlanken und vernünftig umbauen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Wie wird das denn in Berlin gemacht? - Da werden die Mitarbeiter in eine fiktive Behörde gegeben und haben überhaupt nichts zu tun. Glauben Sie etwa, dass das vernünftig ist? - Aus meiner Sicht ist das menschenunwürdig. Deshalb, meine Damen und Herren: Wenn wir all die von mir genannten Maßnahmen ergreifen und darüber hinaus bei etwa 300 oder 350 Mitarbeitern den § 109 NBG in Anwendung bringen, dann ist das nicht nur verantwortungsvoll, sondern genau der richtige Weg. Deshalb werden wir auch genau diesen Weg beschreiten. Wir können ihn vor der Öffentlichkeit auch jederzeit begründen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Jetzt ein Letztes zu Ihrem Vorschlag. Herr Wenzel, es ist gar keine Frage, dass wir das Beamtenrecht durchaus flexibilisieren können. Was Sie hier aber fordern, ist nichts anderes als eine Zwangsteilzeit für Beamte. Damit schaffen Sie allerdings eine Zweiklassengesellschaft. Wir müssen den Beamten ohnehin schon sehr viel zumuten. Wenn Sie den Beamten jetzt auch noch eine Zweiklassengesellschaft mit Zwangsteilzeit zumuten wollen, dann muss ich Ihnen sagen, dass das mit uns nicht zu machen ist. Sie müssen schon etwas kreativer sein. Wir, meine Damen und Herren, werden es Ihnen vormachen und den Stellenabbau sozialverträglich betreiben. Wir werden das bis zum Jahr 2009 hinbekommen. Dann wird interessant sein, wie Sie darauf reagieren. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich möchte an dieser Stelle darauf aufmerksam machen, dass wir gleich eine Ausschussüberweisung vorzunehmen und im Anschluss daran eine Abstimmung durchzuführen haben. Bevor wir in die Mittagspause eintreten, möchte ich Ihnen dann noch einige Informationen mitgeben.

Die Beratung zu den Tagesordnungspunkten 16 und 17 ist abgeschlossen.

Wir kommen zunächst zur Überweisung des Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD unter Tagesordnungspunkt 16 an die Ausschüsse. Es wird empfohlen, mit diesem Gesetzentwurf federführend den Ausschuss für Inneres und Sport und mitberatend die Ausschüsse für Haushalt und Finanzen sowie für Rechts- und Verfassungsfragen zu befassen. Gibt es anders lautende Voten? Das ist offensichtlich nicht der Fall. Dann ist das so beschlossen.

Damit kommen wir jetzt zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unter Tagesordnungspunkt 17. Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen, über die wir gleich abstimmen, lautet auf Ablehnung. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Ausschussempfehlung gefolgt worden.

Ich möchte noch auf Folgendes hinweisen: Die Tagesordnungspunkte 41, 42 und 43 werden - darauf haben sich die Fraktionen verständigt - direkt an die Ausschüsse überwiesen.

Nach der heutigen Mittagspause fahren wir fort mit Tagesordnungspunkt 18. Ab Tagesordnungspunkt 22 gibt es eine neue Reihenfolge: 22, 27, 23, 25, 26, 24 und 28. Danach wieder in der normalen Reihenfolge.

Morgen früh - auch das möchte ich Ihnen jetzt noch mitteilen - sollten Sie ausgiebig frühstücken; denn die Fraktionen haben sich ferner darauf verständigt, die morgige Mittagspause ausfallen zu lassen und durchzutagen.

Wir sehen uns vereinbarungsgemäß um 14.30 Uhr wieder. Anders lautende Meldungen liegen mir nicht vor.

Unterbrechung: 13.28 Uhr.

Wiederbeginn: 14.31 Uhr

Meine Damen und Herren! Ich eröffne die Sitzung wieder und rufe auf

Tagesordnungspunkt 18: Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Verfassung - Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 15/1280

Ich rufe die Wortmeldung von Herrn McAllister auf. Herr McAllister, Sie haben das Wort.

Verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe anwesende Kolleginnen und Kollegen! CDU und FDP haben in ihrer Koalitionsvereinbarung festgeschrieben, dass wir das Konnexitätsprinzip und einen Konsultationsmechanismus in der Landesverfassung festschreiben wollen. Das hat der Ministerpräsident in seiner Regierungserklärung am 4. März 2003 ausdrücklich bestätigt. Ich stelle fest, dass es jetzt, rund 18 Monate nach der Regierungsübernahme, so weit ist. Wir reden nicht nur, sondern wir handeln und legen dem Landtag heute einen entsprechenden Entwurf zur Änderung unserer Landesverfassung vor.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Bereits viele Jahre haben wir in diesem Hause ergebnislos über die Einführung des Konnexitätsprinzips diskutiert. Viele Jahre sind ungenutzt verstrichen, und die berechtigten Sorgen der kommunalen Spitzenverbände wurden nicht erhört. In den 13 Jahren SPD-Regierungszeit in Niedersachsen sind wir keinen Zentimeter vorangekommen. Wir haben es nicht geschafft, das Konnexitätsprinzip in der Niedersächsischen Verfassung zu verankern.

Umso erstaunter waren wir nach der Wahl über die Kehrtwende der Sozialdemokraten. Ausgerechnet die Sozialdemokraten, die viele Jahre in diesem Hause eine Politik gegen die Kommunen gemacht haben, spielten sich auf einmal als Anwalt der Kommunen auf.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP - Zuruf von der CDU: So sind sie eben!)

Das ist alles wenig glaubhaft. Ich glaube, lieber Kollege Gabriel, Sie haben auch bei der Versammlung des Städte- und Gemeindebundes in Bodenwerder gemerkt, dass die Zeit einfach noch zu kurz ist, um alle Sünden vergessen zu können, die Sie in den letzten 13 Jahren hier beschlossen haben.

(Zuruf von Dieter Möhrmann [SPD])

Ich erinnere an die falschen Entscheidungen in der Steuerpolitik, im Bundesrat mit den Stimmen Niedersachsens so beschlossen zulasten der Kommunen. Ich erinnere an die verfassungswidrigen Eingriffe in den kommunalen Finanzausgleich. Ich denke an die vielen Genehmigungsvorbehalte, an die bürokratischen Auflagen für die Kommunen und natürlich an die ständige Übertragung neuer Aufgaben auf die Kommunen ohne entsprechenden finanziellen Ausgleich. Deshalb ist und bleibt es ausgesprochen unglaubwürdig, wenn sich ausgerechnet der ehemalige Ministerpräsident jetzt als Anwalt der Kommunen öffentlich aufspielt.

(Zustimmung bei der CDU - Zuruf von der CDU: Das kann man wohl sagen!)

Der vorliegende Gesetzentwurf ist in den vergangenen Monaten von Facharbeitsgruppen der Koalitionsfraktionen und natürlich durch das federführende Innenministerium mit größter Sorgfalt und in enger Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden erarbeitet worden. Für die CDU-Landtagsfraktion will ich hier ausdrücklich allen Beteiligten, stellvertretend für alle dem niedersächsischen Innenminister, den Dank für die guten Gespräche und die geleistete konstruktive Arbeit aussprechen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Die Meinung der kommunalen Spitzenverbände war uns wichtig und ist uns wichtig. Wir sind froh, dass der vorliegende Entwurf zur Änderung der Verfassung die grundsätzliche Zustimmung der kommunalen Spitzenverbände findet.

Unser Gesetzentwurf beinhaltet zwei Hauptpunkte.

Erster Hauptpunkt ist die Konnexität. Den Kommunen sollen die Kosten erstattet werden, wenn das Land ihnen neue Aufgaben überträgt. Das gilt natürlich erst ab dem In-Kraft-Treten der Verfas

sungsänderung, und zwar erstens für die zukünftige Übertragung von bisherigen Landesaufgaben, zweitens für die Umwandlung von bisher freiwillig wahrgenommenen Aufgaben in Pflichtaufgaben, drittens für die Übertragung von neuen selbstständigen Teilaufgaben und viertens für die Übertragung völlig neuer Aufgaben vom Land auf die kommunale Ebene.

Zweitens verankern wir den Konsultionsmechanismus, d. h. die Landesregierung trifft zur Umsetzung des strikten Konnexitätsprinzips eine einmalige Vereinbarung mit den kommunalen Spitzenverbänden. Diese regelt insbesondere die Methode zur Ermittlung der Mehrbelastung, deren Ausgleich und Verfahrensfragen. Spätestens mit der Anhörung im Rechtsetzungsverfahren wird dieser Mechanismus ausgelöst.

Meine Damen und Herren, wir alle wissen: Es geht um Verfassungsrecht. Wenn wir unsere Verfassung ändern wollen, benötigen wir dafür eine Zweidrittelmehrheit. Bei derzeit 183 Abgeordneten in diesem Hause sind das 122 Stimmen. Die Koalition, die neue bürgerliche Mehrheit in diesem Hause, hat insgesamt 106 Stimmen. Wir brauchen deshalb den Konsens mit der Opposition, und ich sage ausdrücklich: Wir wollen ihn auch suchen. Die Grünen haben sich bisher ausgesprochen positiv zu diesem Thema geäußert. Sie halten unseren Verfassungsvorschlag - so habe ich es der Presse entnommen - für diskussionswürdig und hoffen ihrerseits auf eine Zweidrittelmehrheit. Deshalb Dank an die Grünen für ihre Bereitschaft, bei diesem Thema tatsächlich voranzukommen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Sollten die Grünen das tatsächlich wahr machen, lieber Herr Kollege Wenzel, dann hätten wir bereits 120 Stimmen für die Konnexität zusammen. Wir brauchen dann noch zwei Stimmen aus der SPDLandtagsfraktion. Wir sind also in dieser Frage auf die Sozialdemokraten angewiesen, wenn auch nur auf wenige. Deshalb finde ich das, was wir in dieser Woche erleben mussten, schade und ausgesprochen unverständlich. Herr Gabriel hat am Anfang der Woche erklärt, er sage konsequent Nein zu unserem Entwurf zur Änderung der Niedersächsischen Verfassung.

(Heike Bockmann [SPD]: Das habe ich aber nicht gehört!)

Herr Kollege Gabriel, Sie haben also weder die heutige Debatte in der Plenarsitzung noch die de

taillierten Ausschussberatungen und insbesondere nicht die vorgesehenen Anhörungen abgewartet. So kann man mit dem Parlament nicht umgehen. Was Sie gemacht haben, ist nicht in Ordnung.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Ihre pauschale Einlassung zeigt, dass Sie offenkundig überhaupt kein Interesse an einer Einigung in dieser wichtigen Verfassungsfrage haben. Ich sage ganz deutlich für die CDU-Landtagsfraktion, und ich kann das wohl auch im Namen der FDPFraktion sagen: Das Thema Konnexität ist viel zu ernst für parteipolitische Spielchen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Deshalb machen wir ein ernst gemeintes Angebot. Heinz Rolfes wird in den nächsten Wochen und Monaten für die CDU-Landtagsfraktion die Verhandlungen in Sachen Konnexität führen. Wir wollen in der Sache weiterkommen.

Die SPD kritisiert, wie ich den Äußerungen entnommen habe, vor allem zwei Punkte. Erstens geht es ihr um die fehlende Verankerung eines Vetorechts. Wir sagen deutlich: Wir brauchen dieses Vetorecht allein schon deshalb nicht, weil das Vetorecht im Prinzip im Konsultationsverfahren bereits enthalten ist. In dem Zusammenhang ein Hinweis, um Ihnen in der SPD-Fraktion die Entscheidungsfindung etwas zu erleichtern: Heiner Bartling, Ihr eigener innenpolitischer Sprecher, hat am 18. Februar 2004 laut Landtagsprotokoll in diesem Hause erklärt: „Ich habe meine Zweifel, ob ein solches Vetorecht mit der Verfassung vereinbar wäre.“ Wenn Ihr eigener Innen- und Verfassungsexperte schon Zweifel hat, empfehle ich Ihnen, auf diese Argumente zu hören.

(Zustimmung bei der CDU)

Zweitens fordern die Sozialdemokraten oder zumindest Herr Gabriel - er hat sich übrigens zu unserem Gesetzentwurf geäußert, bevor die Fraktion überhaupt darüber debattiert hat

(Zuruf von Heike Bockmann [SPD])