Protocol of the Session on September 15, 2004

Die weiteren Einzelheiten zu den vorgeschlagenen Änderungen können Sie dem schriftlichen Bericht zu dem Gesetzentwurf entnehmen.

Abschließend bitte ich im Namen des Ausschusses für Wissenschaft und Kultur, der Beschlussempfehlung in der Drucksache 1246 zuzustimmen.

(Beifall bei der SPD)

Jetzt erteile ich Herrn Althusmann das Wort.

Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Verabschiedung des Ihnen heute vorliegenden Gesetzentwurfes zur Fusion der Universität Lüneburg mit der Fachhochschule Nordostniedersachsen ist nicht nur ein wichtiges Signal für die Wirtschafts- und Arbeitsmarktregion Lüneburg, sie ist im Übrigen auch ein Aufbruchsignal an alle bisher Beteiligten innerhalb wie auch außerhalb beider Hochschulen, alle Kraft und alle Ideen statt in Blockade und Streit nunmehr in Richtung Zukunft und Gemeinsamkeit zu konzentrieren.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, zugegeben: Zu Beginn des Prozesses wurden Fehler gemacht. Manchem fehlte es an Transparenz und entsprechender Einbindung, vielleicht hier und da auch einmal an Kommunikation in und über das Modellprojekt der Fusion. In mancher Veranstaltung wurde das Bild von einer Katze und einem Hund gewählt, die in eine Garage eingesperrt werden, um dann am Ende zu schauen, was und vor allem wer dabei wohl herauskommen möge. Ich sage sehr deutlich, es wurde viel zu viel Zeit in Grabenkämpfen verschwendet, bei denen mehr über Trennendes als über Gemeinsames gesprochen wurde.

Wenn heute der Niedersächsische Landtag an beide Hochschulen einen klaren gesetzlichen Auftrag erteilt, der Herausforderung und Chance zugleich ist, dann muss allen Beteiligten klar sein, dass es nicht mehr um das Ob, sondern nur noch um das Wie einer gemeinsamen wissenschaftspolitischen Zukunftsgestaltung geht. Hierzu möchte ich Ihnen, meine Damen und Herren, ein wunderbares Zitat - das könnte man auch im Hinblick auf die Verwaltungsreform oder an anderer Stelle benutzen - vorlesen:

„Auch muss man bedenken, dass kein Vorhaben schwieriger in der Ausführung, unsicherer hinsichtlich seines Erfolges und gefährlicher bei seiner

Verwirklichung ist, als eine neue Ordnung einzuführen. Denn wer Neuerungen einführen will, hat alle zu Feinden, die aus der alten Ordnung Nutzen ziehen, und hat nur lasche Verteidiger an all denen, die von der neuen Ordnung Vorteile hätten. Diese Laschheit entsteht teils aus dem Misstrauen der Menschen, die erst an die Wahrheit von etwas Neuem glauben, wenn sie damit verlässliche Erfahrungen gemacht haben.“

Niccolo Machiavelli, „Der Fürst“, 1513.

Meine Damen und Herren, was als aus der Haushaltsnot geboren begann, erweist sich inzwischen als ein richtiger und, wenn Sie so wollen, auch als ein richtungsweisender Schritt, womöglich als ein erster hochschulpolitischer Schritt in die Zukunft, der im Übrigen beidem gerecht wird: einerseits dem nach wie vor lebendigen Humboldt‘schen Ideal, der Einheit von Forschung und Lehre, und andererseits dem Anspruch nach Leistung, Qualität und Exzellenz, und auf der anderen Seite dem Anspruch der Studierenden von heute und den Abnehmern dieser Studierenden nach der zügigen Vermittlung von anwendungsorientiertem, praktisch verwendbarem Wissen.

Das Ihnen heute vorliegende Gesetz zur Fusion der Universität Lüneburg mit der Fachhochschule Nordostniedersachsen schafft nicht nur die Voraussetzungen, dass der Fachhochschulstandort Buxtehude weiter existieren kann, sondern es wird auch ein Modell für Niedersachsen auf den Weg gebracht, das inzwischen bundesweit höchste Aufmerksamkeit genießt. Wir haben inzwischen von Wirtschaftsvertretern und Vorständen verschiedenste Schreiben erhalten, die den Ministerpräsidenten, den Minister und uns insgesamt dafür loben, dass wir hier einen mutigen Schritt gehen und richtungsweisend voranschreiten.

Im Übrigen wird bereits in § 1 des Gesetzes dieser Grundstein für eine neue und gemeinsame Stiftungsuniversität gelegt, die ausdrücklich nicht Gesamthochschule ist, sondern durch die Fusion ein neues, durch Bachelor- und Master-Studiengänge ein international orientiertes, forschungsorientiertes, aber gleichzeitig auch anwendungsorientiertes Profil entwickeln kann.

Mit der heutigen Verabschiedung dieses Gesetzentwurfes stehen wir nicht am Ende, sondern am

Anfang dieses Prozesses. Wenn es richtig ist, dass heute bis zu 80 % der Studierenden in Deutschland in erster Linie einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss und nicht eine wissenschaftliche Laufbahn anstreben, dann muss die Hochschulausbildung heute internationalen Ansprüchen und Standards, zumindest europäischen Standards, auch unter dem Gesichtspunkt der Vergleichbarkeit von Studienabschlüssen entsprechen.

Im Übrigen hat die Hochschulrektorenkonferenz kürzlich in Berlin nicht umsonst prognostiziert, dass es womöglich in 10 bis 20 Jahren nur noch Universitäten in Deutschland - vielleicht modulartig aufgebaut - mit zwei Profilen geben wird, integriert und mit einer hohen Freiheit für die Studierenden verbunden, sich an diesen Modulen zu orientieren und dann auszuwählen, ob man in Richtung Forschung oder eher Anwendung gehen will.

Dieser in Bologna, in Prag und in Berlin skizzierten Entwicklung des europäischen Hochschulraumes tragen wir mit der Modelluniversität Lüneburg bereits heute, im Jahr 2004, Rechnung und sind mit Sicherheit einer der wesentlichen Vorreiter in Europa.

Am Standort Lüneburg wird eine gemeinsame Stiftungsuniversität neuen Typs mit rund 10 000 Studierenden entstehen, mit neuen akkreditierten Studiengängen, mit einem anwendungs- und forschungsorientierten Profil, mit der Herausforderung interdisziplinärer Zusammenarbeit und völlig neuen innerorganisatorischen Strukturen.

Wesentlicher Kern der zurückliegenden Diskussion im Ausschuss waren die Frage der Regelung des Hochschulzugangs, die Frage der Lehrverpflichtung, die Frage des Professorenamtes und letztlich die Frage der Kosten.

Die in § 2 geregelte Hochschulzugangsberechtigung verspricht ein Höchstmaß an Autonomie. Ich sage auch hier: Das, was wir da hineingeschrieben haben - im Übrigen auch mit Zustimmung der beiden Oppositionsfraktionen -, ist beispielhaft. Es ist zwar eine hochschulpolitische Wahrheit, dass wir in Deutschland unterfinanzierte Hochschulen haben. Ein Höchstmaß an Autonomie können wir aber in dieser zukünftigen Universität insbesondere dadurch sicherstellen, dass es zukünftig danach geht, die Hochschulzugangsberechtigung nicht mehr institutionenbezogen, sondern studiengangsbezogen auszurichten. Das ist eine Neuerung. Es wäre ohne Zweifel sehr sinnvoll, wenn in

Deutschland alle Hochschulen ihre Studierenden zukünftig selber auswählen könnten. Wir gehen einen ersten Schritt in diese richtige Richtung.

In § 3 wird das emotionalste Thema letztendlich zur Zufriedenheit aller Seiten geregelt. Dabei geht es um die Überleitung des Professorenamtes. Die Diskussion über die Frage eines weiteren Berufungsverfahrens für Professoren der Fachhochschule, ja oder nein, hat vor Ort die Wellen hochschlagen lassen. Wir haben einen Mittelweg gewählt, der sicherlich ein Kompromiss ist. Letztendlich geht es darum, sicherzustellen, dass Qualität, Leistung und Exzellenz in dieser zukünftigen gemeinsamen Stiftungsuniversität weiterhin gewährleistet werden. Deshalb kann das Amt eines Universitätsprofessors auf Antrag über eine externe Evaluation unter Hinzuziehung einer weiteren Institution sichergestellt werden. Auch das ist eine neue Qualität von Hochschule.

In § 4 wurde letztendlich eine Kompromissformulierung zur Lehrverpflichtung gefunden. Sie wissen, dass auf der einen Seite die Universitätsprofessoren in der Regel acht Semesterwochenstunden und auf der anderen die Fachhochschulprofessoren 18 Semesterwochenstunden leisten. Es war eine lange debattierte Frage, wie man das zusammenbringen könnte - der eine eher Forschung, der andere eher Anwendung oder Lehre. Diese Frage konnte man letztendlich mit der Regelung lösen, im Benehmen mit dem Senat, mit Zustimmung des Stiftungsrates und des Fachministeriums eine Richtlinie zu erlassen und damit die Grundsätze für die Lehrverpflichtung festzulegen. Das ist zugegebenermaßen eine sehr komplizierte Regelung geworden, die aber der Tatsache geschuldet ist, dass wir in beiden Hochschulsystemen sehr unterschiedliche Lehrverpflichtungen haben und sich diese künftig an Studiengängen, an den Lehrinhalten, an dem Lehraufwand und an den Aufgaben in Forschung und Lehre orientieren sollen.

Bis in die letzten Stunden - also bis gestern - war die Frage der Kosten der Fusion strittig. Ich gehe davon aus, dass wir alle mit der jetzt erzielten Regelung - nämlich die Reduzierung des HOK auf 375 000 Euro für die Universität sowie von 450 000 Euro auf 850 000 Euro für die Fachhochschule sowie ein Formelgewinn von 400 000 Euro, sodass etwa 1 Million Euro zusätzlich als Anerkenntnis für die Fusionskosten zur Verfügung gestellt werden - zufrieden sein können.

Meine Damen und Herren, es ist allen Dank zu sagen. Ich gehe davon aus, dass auch die Opposition im Hause dieses wichtige Projekt mitträgt zumindest sind Signale in diese Richtung gesendet worden.

Dieses Fusionsprojekt Lüneburg ist wahrlich ein Rohdiamant, der in den nächsten Monaten hoffentlich zu einem Juwel geschliffen werden kann. Persönliche Eitelkeiten haben hinter diesem hehren Ziel zurückzustehen. Wir alle gemeinsam sind auf einem guten Weg. Ich wünsche mir, dass alle hier heute im Hause diesem Fusionsgesetz ihre Zustimmung geben können. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Nächste Rednerin ist Frau Dr. Heinen-Kljajić von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch wir werden diesem Fusionsgesetz zustimmen, weil wir nach wie vor der Meinung sind, dass die Fusion eine richtige Entscheidung für den Hochschulstandort Lüneburg ist und dass das Gesetz eine vernünftige Grundlage für das Gelingen dieser Fusion bietet. Das heißt aber nicht, dass der vorliegende Gesetzentwurf das Ergebnis einer von allen in allen Einzelpunkten getragenen Kompromisslösung ist.

Die Beratung des Fusionsgesetzes hat sehr deutlich gemacht, dass es in vielen Bereichen enorme Diskrepanzen zwischen den hochschulpolitischen Vorstellungen der Grünen und der Regierungskoalition gibt. So sind Sie, meine Damen und Herren von CDU und FDP, in den Beratungen bedauerlicherweise an keiner Stelle davon abgerückt, Zustimmungsvorbehalte des Fachministeriums an Stellen einzubauen, an denen sie klar die sonst auch von Ihnen gerne beschworene Autonomie der Hochschulen beschneiden und damit Ausnahmetatbestände für die Universität Lüneburg schaffen, die der Akzeptanz der neuen Hochschule sicherlich nicht förderlich sein werden. Sie planen z. B. ein neues Hochschulzulassungsgesetz, das die Zulassungsentscheidung zukünftig verstärkt hochschulinternen Auswahlverfahren überlassen soll - was wir übrigens unterstützen. Meine Damen und Herren, warum muss dann aber die Zugangs

berechtigung an der Universität Lüneburg, die auf der Grundlage einer externen Akkreditierung der Studiengänge basieren soll, noch einmal vom Ministerium abgesegnet werden? - Das ist in meinen Augen paradox.

Wir haben diesem Paragrafen nur deswegen zugestimmt - das wurde bereits berichtet -, weil die CDU und die FDP zugesagt haben, die Frage der Zugangsberechtigung möglichst zeitnah für alle Hochschulen im Rahmen einer NHG-Novelle neu zu regeln, sodass die Lex Lüneburg in diesem Fall nur bis Ende 2006 Bestand haben wird. Wir plädieren dafür, dann das Modell von Hessen zu übernehmen, das die Fachhochschulreife generell als Zugangsvoraussetzung für gestufte Studiengänge vorsieht. Sie, die Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP, planen dagegen eine Regelung ähnlich dem jetzigen Fusionsgesetz. Das heißt, hier zeichnet sich bereits die nächste Auseinandersetzung ab.

Wirklich verheerend - ich kann es nicht anders nennen - war der Verlauf der Beratungen beim Thema Lehrverpflichtung. Der Änderungsantrag der FDP-Fraktion sah vor, entgegen der eigentlich klaren Regelung im Gesetzentwurf dem Senat eine Art Vetorecht bei Personalfragen, nämlich bei der Festlegung von Lehrverpflichtungen, einzuräumen. Meine Damen und Herren, wäre dieser Vorschlag, wie es der FDP-Vorschlag vorsah, in das Gesetz aufgenommen worden, wäre die Differenzierung bei den Lehrverpflichtungen, die ja ein Kernelement zur Überwindung der Unterscheidung von Fachhochschule und Universität und damit ein Kernelement des Modellcharakters der neuen Hochschule ist, faktisch aufgegeben worden. Damit wäre die Fusion gescheitert gewesen, bevor das Gesetz überhaupt in Kraft getreten wäre. Die Formulierung, die jetzt nach zähen Debatten im Gesetz steht, hat zwar das Schlimmste verhindern können, dürfte aber bei Juristen in puncto Gesetzesklarheit und Gesetzesvereinfachung, die Sie, werte Kollegen von der FDP ja ansonsten gerne immer wieder einfordern, nur Kopfschütteln auslösen.

(Beifall bei den GRÜNEN und Zu- stimmung bei der SPD)

Fast wäre unsere Zustimmung zum Gesetz schließlich noch an der Mittelausstattung für die neue Hochschule gescheitert. Bereits in der ersten Beratung hatten wir ja eingefordert, dass die finanzielle Ausstattung der fusionierten Hochschulen

vor der Verabschiedung des Fusionsgesetzes geklärt sein muss. Deshalb haben wir gemeinsam mit der SPD unsere Zustimmung davon abhängig gemacht, dass der Gewinn der Fachhochschule aus der formelgebundenen Mittelzuweisung an die neue Universität übergeht und dass Lüneburg bei den Einsparauflagen des HOK für 2005 ausgenommen wird, zumal Minister Stratmann dies im November letzten Jahres bereits zugesagt hat. Hier hat sich die Opposition - wenn auch nur zum Teil bei der Rücknahme der HOK-Sparauflagen erfolgreich durchsetzen können.

Eines, meine Damen und Herren, steht fest: Das Modellprojekt kann nicht, wie von CDU und SPD ursprünglich vorgesehen, als Sparmodell gelingen. Zum einen wäre das ein fatales Signal in Bezug auf die Motivation der Angehörigen der Hochschulen gewesen und hätte sicherlich die Abwanderung hoch qualifizierter Mitarbeiterinnen zur Folge gehabt. Zum anderen wird die Fusion nur dann erfolgreich sein, wenn genügend Mittel verfügbar sind, um ein stimmiges und leistungsstarkes Profil aufzubauen. Diese Anforderung an das Land wird meine Fraktion - zumal es hier ja auch Zusagen vonseiten des MWK gibt - jenseits der Zustimmung zum Fusionsgesetz auch bei den zukünftigen Haushaltsberatungen im Auge behalten. - Danke.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Jetzt erteile ich Herrn Nahrstedt von der SPDFraktion das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister Stratmann, vor einem Jahr, am 23. September 2003, stellten Sie in Lüneburg das Projekt der Fusion von Universität Lüneburg und Fachhochschule Nordostniedersachsen vor. Diese Hochschulfusion soll Fachhochschule und Universität vereinigen und unter dem Dach der Bologna-Hochschule Stiftung Universität Lüneburg zusammenführen. Herr Minister, damit weckten Sie bei vielen Beteiligten die große Hoffnung, dass die Universität Lüneburg innerhalb Deutschlands für den Bologna-Prozess eine Vorreiterrolle spielen werde und damit die Chance erhalte, zu einer europäischen Modelluniversität zu werden.

Herr Minister, aus China stammt die Weisheit: Es genügt nicht, zum Fluss zu kommen mit dem Wunsch, Fische zu fangen. Du musst auch das Netz mitbringen. - Ein Netz - in diesem Fall ein ausreichendes Finanznetz - haben Sie nun endlich mitgebracht, und das ist gut für Lüneburg. Obwohl vor der Universitätsgesellschaft in Lüneburg am 6. November 2002 in Aussicht gestellt, hatten Sie die Kürzungen im Rahmen des HOK für 2005 zunächst nicht neu mit der Universität Lüneburg verhandelt, sondern sie wurden bei der Finanzfolgenabschätzung als Einsparauflage abgesetzt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, hierbei handelt es sich immerhin um einen Betrag von rund 680 000 Euro. Erst auf unsere Intervention hin haben Sie diesen Betrag nun endlich um 300 000 Euro gesenkt, ebenso den HOK-Betrag für die Fachhochschule um 400 000 Euro. Ihre Einsicht kam spät, aber nicht zu spät. Dass Sie auch den erzielten Formelgewinn der Fachhochschule Nordostniedersachsen nicht, wie noch bis vor zwei Tagen beabsichtigt, einsparen wollen - immerhin handelt es sich um rund 400 000 Euro -, sondern der Universität zur Verfügung stellen, begrüße ich ausdrücklich. Dieser Betrag wurde erst eingestellt, nachdem wir auch in diesem Falle hart geblieben sind und den Formelgewinn für die Universität weiter von Ihnen verlangt haben. Dass die Universität Lüneburg nunmehr über 1 Million Euro mehr enthält, sehe ich als Erfolg unserer Hartnäckigkeit an.

SPD und Grüne haben bei der Abstimmung im Ausschuss nicht mitgemacht, weil wir eine Unterfinanzierung nicht mittragen wollten. Wäre Ihre Einsicht, die Finanzausstattung der Universität Lüneburg höher anzusetzen und festzuschreiben, wie nun geschehen, bereits früher eingetreten, so wäre viel Unzufriedenheit vor Ort vermieden worden. Darüber hinaus hätten alle Ausschussmitglieder die Möglichkeit gehabt, in großer Geschlossenheit unserem Antrag auf verbesserte finanzielle Rahmenbedingungen zuzustimmen. Die Ausschussempfehlung hätte dann sicherlich nicht „Ablehnung" gelautet. Heute können Sie aber ruhigen Gewissens unserem Antrag, den Bologna-Prozess voranzubringen und den Erfolg der Modelluniversität Lüneburg zu sichern, zustimmen. Herr Althusmann, ich sehe keinen Grund mehr, ihn abzulehnen.

Lieber Herr Kollege Althusmann, in der Zeitschrift Universität Lüneburg intern, Ausgabe Mai 2004, wurden Sie - Sie erinnern sich - zu den HOKKosten wie folgt zitiert: Insbesondere komme es zunächst darauf an, die für die nächsten Jahre

anstehenden Kürzungen, die das Hochschuloptimierungskonzept vorsieht, so weit wie möglich abzusenken oder gar auszusetzen. - Herr Althusmann, aufgrund Ihrer Intervention ist nichts abgesenkt oder ausgesetzt worden. Das haben vielmehr wir für die Universität Lüneburg und die Region Lüneburg erreicht, und darauf bin ich stolz, Herr Althusmann.

(Beifall bei der SPD)

Viele Menschen in der Region Lüneburg wünschen sich, dass die Fusion gelingt und aus zwei Hochschulen eine neue Hochschule nach dem Prinzip des Bologna-Prozesses entsteht. Sie möchten, dass für über 10 000 Studierende die institutionelle Unterscheidung von Fachhochschule und Universität überwunden wird und Lüneburg als Modelluniversität die konsequente Einführung der Bachelor-Master-Struktur umgehend umsetzt. Im Rahmen der Bologna-Erklärung haben sich die europäischen Länder darauf verständigt, dass ihre Hochschulsysteme im Wesentlichen auf der zweistufigen Studiengliederung beruhen. Die Studiengänge des zweistufigen Systems sollen unterschiedliche Ausrichtungen und Profile haben. Nur so können sie einer Vielfalt von individuellen, akademischen und Arbeitsmarktanforderungen entsprechen. Forschung, angewandte Forschung, Lehre und Praxis sind dabei gleichwertig. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dies muss auch so sein; denn gerade der attraktive Mix aus Forschung, Lehre und anwendungsorientiertem Praxisbezug ist heute in der Wirtschaft geschätzte Voraussetzung. Neben dem fachlichen Ruf ist heute die Qualität der Kontakte, die eine Universität zu Unternehmen pflegt, ein wichtiges Kriterium ihrer Reputation.

Das weltweit verfügbare Wissen verdoppelt sich alle fünf Jahre. Nach Prognosen der EUKommission werden in bis zu zehn Jahren 80 % der heute angewandten Technologien durch neue ersetzt. Dies ist ein großes Aufgabengebiet für eine Universität, die Forschung, angewandte Forschung, Lehre und Praxis gleichwertig ihren Studierenden anbietet. Ich finde es schade, dass wir im Fusionsgesetz nicht gleich festgeschrieben haben, dass für alle Bachelor-Studiengänge die Fachhochschulreife als Hochschulzugangsberechtigung ausreichend ist. Dies hätte Sinn gemacht und die Vorreiterrolle der Modelluniversität für den Bologna-Prozess weiter vorangetrieben.

Auf die einzelnen Gesetzespassagen in dem uns nun vorliegenden Fusionsgesetz möchte ich nicht weiter eingehen. Meine Kollegin ist in ihrem Bericht darauf eingegangen, und Herr Althusmann hat es weitgehend ebenfalls getan. Eines aber muss gesagt werden: Es war schon aufschlussreich, wie der FDP-Vertreter im Ausschuss die Freiheit der Universität Lüneburg, die wir stärken wollten, zugunsten von Zustimmungsvorbehalten des Fachministeriums hintanstellte. Der Vertreter der sonst jedem die Freiheit wiederbringenden FDP drängte bei der Autonomiestärkung der Universität Lüneburg sein Freiheitsdenken weit an den Rand seines Bewusstseins,

(Beifall bei der SPD)

dies besonders, als es ihm um die Senatsbeteiligung bei der Bemessung der persönlichen Lehrverpflichtungen ging. Hier stand nicht mehr die Freiheit des Dienstherrn in Form der Stiftung im Vordergrund, sondern Universitätsvorstellungen längst vergangener Zeiten. Uns war wichtig, im Fusionsgesetz zu gewährleisten, dass die Professorinnen und Professoren beider Hochschulen als einheitlicher Lehrkörper mit den gleichen Rechten und Pflichten an der neuen Hochschule forschen und lehren können. Dies scheint gelungen zu sein.