Protocol of the Session on June 25, 2004

Mit Schreiben vom 21. Mai 2004 hat der Landkreis Emsland dem Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr mitgeteilt, dass der Landkreis Emsland sich aufgrund der stringenten Vorgaben des Ministeriums (Erlass vom 29. März 2004) nicht an dem Modellprojekt „Kommunalisierung des Straßenbetriebs- und -unterhaltungsdienstes“ beteiligen wird. Auch der Landkreis Celle hat zwischenzeitlich von dem Modellprojekt Abstand genommen.

In der Beantwortung der Kleinen Anfrage des Abgeordneten Dr. Hans-Albert Lennartz zu den Modellprojekten vom 25. Mai 2004 heißt es: „Zurzeit ist jedoch noch fraglich, ob es mit diesen beiden Landkreisen tatsächlich zum Abschluss einer Vereinbarung kommt“.

In Anbetracht der beiden Absagen der Landkreise Emsland und Celle fragen wir die Landesregierung:

1. Welche Landkreise sind bereit, unter den Vorgaben des Erlasses vom 29. März 2004 an dem o. g. Modellprojekt teilzunehmen?

2. Ist die Landesregierung bereit, im Gespräch mit den Landkreisen noch Verbesserungen bzw. Änderungen im Erlass vorzunehmen, und wenn ja, welche?

3. Wie beurteilt die Landesregierung die Äußerung des Landkreises Emsland, dass das angedachte Pilotprojekt im Ergebnis darauf hinauslaufe, dass die kommunalen Erfahrungen in der Straßenunterhaltung so gut wie gar nicht in das Projekt einfließen können und sogar mit Mehrkosten für den Kreishaushalt gerechnet wird?

Zu 1: Der Landkreis Goslar und die Region Hannover haben ihr grundsätzliches Interesse an dem Modellprojekt bekundet.

Zu 2: Die Landesregierung hat in die Gespräche mit den Landkreisen - wie bereits in der Antwort auf die Anfrage des Abgeordneten Dr. Lennartz (Grüne) begründet dargelegt - folgende Anforderungen eingebracht:

- vollständige Übernahme des Personals,

- keine Abminderung von Standards (und damit keine Abminderung der Verkehrssicherheit),

- Beibehaltung der Abrechnung zwischen den Baulastträgern Bund, Land und Landkreise.

Die Landesregierung beabsichtigt, grundsätzlich an diesen Kriterien festzuhalten. Allerdings werden zumindest in den Landkreisen Harburg und Diepholz Überlegungen über eine andersartige Konzeption angestellt, nämlich den Straßenbetriebsdienst - mit Ausnahme der Autobahnen - auf alle Straßenkategorien (Bundes-, Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen) auszudehnen. Die Landesregierung wird mit diesen Landkreisen demnächst weiterführende Gespräche führen.

Zu 3: Die Landesregierung sieht keine Veranlassung, die Äußerungen der Landkreise Celle und Emsland in Zweifel zu ziehen. Die Landesregierung bedauert, dass offenbar kein Weg gefunden wurde, unter Beibehaltung der unterschiedlichen Anforderungen einen gemeinsamen Straßenbetriebsdienst für Bundes-, Landes- und Kreisstraßen zu organisieren.

Anlage 30

Antwort

des Umweltministeriums auf die Frage 35 des Abg. Klaus-Peter Dehde (SPD)

Biosphärenreservat Niedersächsische Elbtalaue: Personelle Ausstattung der Biosphärenreservatsverwaltung

In einer von allen Fraktionen getragenen Entschließung hat der Landtag festgestellt, dass die Erfüllung der Aufgaben der Biosphärenreservatsverwaltung auch durch ihre personelle Ausstattung gewährleistet werden muss (Drs. 14/3817). Um dem ganzheitlichen Ansatz des Biosphärenreservats gerecht werden zu können, muss die Verwaltung mit einer hohen Sachkompetenz ausgestattet werden das wurde auch in den vorangegangenen Ausschussberatungen immer wieder angemahnt. Der notwendige Personaleinsatz wurde auf etwa 16 Stellen beziffert.

Die Landesregierung führt in ihrer Antwort auf diese Entschließung vom Dezember 2003 (Drs. 15/686) aus, dass die Biosphärenreservatsverwaltung mit 8,5 Stellen arbeitet und eine Aufstockung des Personals zunächst nicht geplant sei. Das steht offensichtlich im Widerspruch zu der Aussage und dem Ziel der Landtagsentschließung. Demgegenüber hat Umweltminister Sander öffentlich Überlegungen geäußert, die Biosphärenreservatsverwaltung personell zu

erweitern (Elbe-Jeetzel-Zeitung vom 17. März 2004).

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Stellen sind im Stellenplan ausgewiesen, und wie gestaltet sich die weitere Entwicklung der notwendigen Personalausstattung vor dem Hintergrund der Verwaltungsreform?

2. Wie ist die personelle Ausstattung der Biosphärenreservatsverwaltung zurzeit tatsächlich, und wie stellt die Landesregierung sicher, dass Öffentlichkeitsarbeit in dem dringend erforderlichen Ausmaß geleistet werden kann?

3. Wenn die gegenwärtige Ausstattung nicht die notwendige Verstärkung widerspiegelt: Wann und wie wird die Landesregierung das Personal auf das erforderliche Maß aufstocken?

Nach § 34 des Gesetzes über das Biosphärenreservat „Niedersächsische Elbtalaue“ nimmt die Bezirksregierung Lüneburg die der Biosphärenreservatsverwaltung zugewiesenen Aufgaben durch die „Biosphärenreservatsverwaltung Niedersächsische Elbtalaue“ mit Sitz in Hitzacker wahr. Die Biosphärenreservatsverwaltung ist organisatorisch ein Dezernat der Bezirksregierung Lüneburg. Sie ist untere Naturschutzbehörde für den Gebietsteil C des Biosphärenreservates und obere Naturschutzbehörde für das Gesamtgebiet. Nach Auflösung der Bezirksregierung wird die Biosphärenreservatsverwaltung eine dem Umweltministerium unmittelbar nachgeordnete Landesbehörde sein.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen des Abgeordneten Dehde wie folgt:

Zu 1: Die bei den Bezirksregierungen der Fachverwaltung Naturschutz zugeordneten Stellen werden derzeit nach der geltenden Haushaltssystematik in den Stellenplänen bei dem entsprechenden Einzelplan 15 - Umweltministerium - und dem Kapitel 15 20 - Naturschutz und Landespflege - in ihrer Gesamtheit ausgewiesen. Eine gesonderte Ausweisung der der „Biosphärenreservatsverwaltung Niedersächsische Elbtalaue“ zugeordneten Stellen ist deshalb im Stellenplan nicht erfolgt. Es ist geplant, für die Biosphärenreservatsverwaltung ab 2005 ein eigenes Haushaltskapitel einzurichten, aus dem sich dann die Stellen unmittelbar ergeben werden. Zur weiteren Entwicklung der Personalausstattung wird im Zusammenhang mit der Antwort zu Frage 3 Stellung genommen.

Zu 2: Bei der „Biosphärenreservatsverwaltung Niedersächsische Elbtalaue“ ist zurzeit tatsächlich folgendes Personal mit der aufgeführten Stellenwertigkeit eingesetzt:

- Aus dem Kapitel 15 20 werden eine Planstelle der Besoldungsgruppe A 15, eine Planstelle A 13 - höherer Dienst - sowie eine Planstelle A 12 genutzt. Darüber hinaus wird eine Planstelle der Besoldungsgruppe A 9 aus dem Kapitel 03 05 genutzt. Die aufgeführten Planstellen sind jeweils zu 100 % ausgeschöpft.

- Im Bereich der angestellten Mitarbeiter werden aus dem Kapitel 15 20 eine Stelle der Vergütungsgruppe I b zu 82 %, eine Stelle der Vergütungsgruppe II a zu 68 % und ein Stelle der Vergütungsgruppe IV b BAT zu 100 % genutzt. Die Stellenanteile der Vergütungsgruppen I b und II a, die nicht ausgeschöpft werden, sind durch eine II a–Kraft mit insgesamt 0,5 Beschäftigungsvolumen besetzt. Eine Stelle der Vergütungsgruppe VII BAT aus dem Kapitel 03 05 wird zur Hälfte genutzt.

Grundsätzlich sind für die Aufgaben im Zusammenhang mit dem Biosphärenreservat zwei weitere Stellen (1 x BAT III und 1 x BAT IV a) aus Mitteln der Titelgruppe 68 vorgesehen, die allerdings derzeit nicht besetzt sind. Zwei Stellen der Lohngruppe 1-8 MTArb des Kapitels 15 20 sind ebenfalls nicht besetzt, da nicht ausreichend Beschäftigungsvolumen zur Verfügung gestellt werden kann.

Insgesamt werden somit für die Aufgaben des Biosphärenreservats innerhalb der Biosphärenreservatsverwaltung über alle Besoldungs-/Vergütungs/Lohngruppen und Kapitel 8,50 Stellenanteile genutzt. Außerdem setzt die Bezirksregierung Lüneburg einen im Kapitel 03 05 geführten Beamten der Besoldungsgruppe A 15 zu 50 % als für Rechtsangelegenheiten der Biosphärenreservatsverwaltung zuständigen juristischen Dezernenten ein.

Die Aufgabe „Öffentlichkeitsarbeit“ ist eine Teilaufgabe der Biosphärenreservatsverwaltung; sie wird wie der Gesamtaufgabenbestand der Biosphärenreservatsverwaltung von dem derzeit vorhandenen Personal in dem dringend erforderlichen Ausmaß wahrgenommen.

Zu 3: Die gegenwärtige Personalausstattung der Biosphärenreservatsverwaltung ist vor dem Hintergrund zwingender Sparmaßnahmen im Landeshaushalt zu sehen. Nach Auflösung der Bezirksregierung Lüneburg werden einige bislang vom Haupthaus wahrgenommene Aufgaben von der dann eigenständigen Biosphärenreservatsverwal

tung übernommen. In welchem Umfang sich daraus ein möglicher Personalmehrbedarf ergibt, wird unter dem Gebot der Sparsamkeit möglichst bald qualifiziert und quantifiziert werden.

Die wünschenswerte Verbesserung der personellen Ausstattung der Biosphärenreservatsverwaltung kann zeitlich nur mit den Erfolgen der Landesregierung zur Konsolidierung des Landeshaushalts einhergehen. Inwieweit kurzfristig partielle Verbesserungen durch Abordnung von Personal geschaffen werden können, wird derzeit geprüft. Auch werden Bemühungen unternommen, Fachpersonal anderer Sachgebiete - z. B. Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Tourismus, Wirtschaftsentwicklung, Öffentlichkeitsarbeit - für die Biosphärenreservatsverwaltung zu gewinnen.

Anlage 31

Antwort

des Finanzministeriums auf die Frage 36 der Abg. Alice Graschtat (SPD)

Nutzung des Dienstgebäudes Heger-TorWall 18 in Osnabrück und Unterbringung der Schulbehörde Osnabrück

Ende April ist entschieden worden, dass die neu zu errichtende Polizeidirektion Osnabrück zum 1. Oktober 2004 in das bisherige Dienstgebäude der Bezirksregierung Weser-Ems - Außenstelle Osnabrück - Heger-Tor-Wall 18 in Osnabrück einziehen soll. Damit müssen die 220 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schulabteilung neben der notwendigen Nachsteuerung der Schulstrukturreform nach Schuljahresbeginn und der Erhebung der Unterrichtsversorgung das Gebäude spätestens zum 30. September 2004 räumen und sollen trotz der intensiven Verflechtungsbeziehung zwischen den Dezernaten in mehrere angemietete Räumlichkeiten in Osnabrück umziehen.

Ich frage die Landesregierung:

1. In welchen Räumlichkeiten soll die Schulbehörde untergebracht werden?

2. Welche Kosten entstehen für das Herrichten der Räumlichkeiten, z. B. Umbau, IuK-Ausstattung, Telefonanlage, Umzug und Miete?

3. Sind diese Kosten in der vorliegenden Gesetzesfolgenabschätzung enthalten?

Namens der Landesregierung beantworte ich die Fragen der Abgeordneten Graschtat wie folgt:

Zu 1: In Osnabrück soll es künftig eine Polizeidirektion geben. Eine abschließende Entscheidung über die räumliche Unterbringung der Behörde in

Osnabrück hat die Landesregierung noch nicht getroffen. Demzufolge kann über einen eventuellen Auszug der Schulabteilung der Bezirksregierung Weser-Ems aus dem Dienstgebäude HegerTor-Wall in Osnabrück und eine dann notwendig werdende andere Unterbringung dieser Behörde keine Aussage getroffen werden.

Zu 2: Er wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.

Zu 3: Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.

Anlage 32