Laut Presseberichten und Aussagen der Niedersächsischen Landesregierung gilt seit Jahresbeginn eine Haushaltssperre. Darüber hinaus werden vielen Zuwendungsempfängern vorläufige Zuwendungsbescheide zugeschickt, in denen das Land mitteilt, nur 80 % der eingeplanten Haushaltsmittel für das Haushaltsjahr 2004 zur Verfügung stellen zu können. Darüber hinaus sollen freiwillige Leistungen im Bereich des Sozialministeriums in Höhe von 2,9 Millionen Euro im Haushaltsjahr 2004 zur Disposition gestellt werden.
1. Müssen die Zuwendungsempfänger im Sozial-, Gesundheits- und Jugendbereich für das Jahr 2004 endgültig davon ausgehen, nur 80 % der eingeplanten Haushaltsmittel zu erhalten?
2. In welchen Bereichen und Einzelpositionen freiwilliger Leistungen des Sozialministeriums sollen 2,9 Millionen Euro gestrichen werden?
3. Wie hoch ist die globale Minderausgabe im Haushaltsplan 2004 für das Sozialministerium, und in welchen Haushaltskapiteln wird diese erwirtschaftet?
Zu 1: Von den ursprünglich durch den Haushaltsführungserlass 2004 gesperrten Mitteln im Zuwendungsbereich (20 %) sind auf Antrag des Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit zwischenzeitlich weitere Mittelfreigaben durch das Finanzministerium erfolgt. In der Gesamtschau betragen die gesperrten Mittel nunmehr durchschnittlich nur noch rund 7,27 %. Darüber hinaus kann jedoch aufgrund der angespannten Haushaltslage mit weiteren Mittelfreigaben durch das Finanzministerium nicht gerechnet werden.
Zur Minderung sich gegebenenfalls abzeichnender Härtefälle wird im Einzelfall geprüft, ob im Wege der Inanspruchnahme der gegenseitigen Deckungsfähigkeit bei den Zuwendungstiteln innerhalb des Einzelplans oder durch Kompensation gesperrter originärer Zuwendungsmittel über den Einsatz von Toto-Lotto- oder Spielbankmittel abgeholfen werden kann.
Zur Information und Erörterung dieses Sachstandes wurde ein Gespräch mit der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege, der Konföderation der evangelischen Kirchen und dem Katholischen Büro in Niedersachsen geführt. Weitere Gespräche mit betroffenen Trägern werden folgen.
Zu 2: Die aufgeführten 2,9 Millionen Euro sind im Rahmen der Mittelzuweisungen 2004 gegenüber den mittelbewirtschaftenden Stellen bei einer Vielzahl von Einzeltiteln im Zuwendungsbereich gesperrt worden.
Zu 3: Die globale Minderausgabe im Einzelplan 05 für das Haushaltsjahr 2004 beträgt 41,634 Millionen Euro. Bei welchen Haushaltsstellen diese erwirtschaftet werden kann, ist erst am Ende des Haushaltsjahres abzusehen.
Jüngsten Presseberichten ist zu entnehmen, dass Kultusminister Busemann mit Bundesbildungsministerin Frau Bulmahn einen erbitterten Streit um den Ausbau der Ganztagsschulen führt. Die Auseinandersetzungen gipfelten in Betrugsvorwürfen des Kultusministers gegenüber Frau Bulmahn, die daraufhin laut HAZ vom 15. Juni 2004 mit Geldentzug aus dem Bundesprogramm „Zukunft Bildung und Betreuung“ gedroht haben soll. Wenn der niedersächsische Kultusminister das Geld nicht sachgerecht ausgebe, müsse über eine Rückforderung nachgedacht werden.
1. Wie viele Schulen in Niedersachsen haben beantragt, ein neues Ganztagschulangebot einzurichten oder ein vorhandenes Angebot auszuweiten?
2. Wie vielen dieser Schulen ist es genehmigt worden, ein neues Ganztagsschulangebot einzurichten oder ein bestehendes Angebot auszuweiten, bzw. soll dies noch 2004 genehmigt werden?
3. Warum hat die Landesregierung aus dem Programm „Zukunft Bildung und Betreuung“ auch solchen Schulen Gelder bewilligt, die damit vorhandene räumliche Einrichtungen für ihr Ganztagsangebot sanieren oder umgestalten, aber ihr Ganztagsangebot nicht erweitern, obwohl anderen Schulen, die ein neues oder erweitertes Ganztagsschulangebot beantragt haben, die Genehmigung verwehrt wurde?
Anlässlich einer Pressekonferenz von Frau Bundesministerin Bulmahn am 11. Mai 2004 wurde von ihr zur Frage der Wirkung des Investitionsprogramms „Zukunft Bildung und Betreuung“ angegeben, dass aufgrund des Programms über 3 000 neue Ganztagsschulen bundesweit eingerichtet worden seien; dies würde eine Steigerung der Zahl der Standorte um 64 % bedeuten.
Die vorstehenden Äußerungen und Angaben wurden in einem Offenen Brief des Kultusministers an Frau Bulmahn in Zweifel gezogen, da das BMBF offenkundig die Zahl der Förderanträge mit der Zahl neu eingerichteter Ganztagsschulen gleichgesetzt hatte. In diesem Zusammenhang wurde darauf hingewiesen, dass vor allem auch bereits vorhandene Ganztagsschulstandorte, in Niedersachsen wie in anderen Bundesländern, die Mittel im Rahmen des Investitionsprogramms beantragen und insbesondere für den Bau und die Ausstattung von Küchen, Mensen, Bibliotheken oder andere Sachausstattungen im Rahmen des Ganztagsbetriebs einsetzen. Unmittelbar durch das Bundesprogramm werden keine neuen Ganztagsschulstandorte geschaffen, schon gar nicht in der be
haupteten Zahl von über 3 000 bundesweit. Neue Ganztagsschulstandorte entstehen dann, wenn die zuständigen Länder auf der Basis ihrer jeweiligen Erlasslage neue Standorte genehmigen und sie im Rahmen ihrer vorhandenen Landesmittel mit Ressourcen (Lehrerstellen, Budgets und pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) ausstatten. Das Investitionsprogramm des Bundes beinhaltet diesbezüglich keine Mittel.
Ergänzend wurde mitgeteilt, dass Niedersachsen der Errichtung neuer Ganztagsschulstandorte grundsätzlich offen gegenüber steht, aufgrund der dafür benötigten Haushaltsmittel allerdings nicht so viele neu genehmigt werden können, wie wünschenswert wären.
Frau Ministerin Bulmahn hat bisher von einer notwendigen Richtigstellung gegenüber der Öffentlichkeit Abstand genommen und auch den Offenen Brief bis heute nicht beantwortet. Vielmehr hat sie anlässlich der Berichterstattung eines Nachrichtenmagazins dem Land über die Presse gedroht, bewilligte Fördermittel zurückzufordern.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen im Namen der Landesregierung im Einzelnen wie folgt:
Zu 1 und 2: Zum 1. August 2004 sind für insgesamt 151 Schulen Anträge des jeweiligen Schulträgers oder der betreffenden Schule zur Einführung des Ganztagsbetriebs eingereicht worden. Bis zum 16. Juni 2004 sind insgesamt 85 Genehmigungen erteilt worden.
Im Rahmen des Investitionsprogramms „Zukunft Bildung und Betreuung“ sind insgesamt 219 Anträge von berechtigten Zuwendungsempfängern (in der Regel die jeweiligen Schulträger) für die Förderrunde 2004 gestellt worden. Dabei handelt es sich in Einzelfällen auch um Anträge desselben Antragstellers für unterschiedliche Investitionsvorhaben. Wie viele dieser Anträge genehmigt werden können, wird derzeit geprüft.
Zu 3: In der zwischen Bund und Ländern geschlossenen Verwaltungsvereinbarung zum Investitionsprogramm „Zukunft Bildung und Betreuung“ 2003 bis 2007 wird in Artikel 1 - Zweck der Finanzhilfen - geregelt, dass im Rahmen des Programms Finanzhilfen zum Aufbau neuer Ganztagsschulen, zur Weiterentwicklung bestehender Schulen zu Ganztagsschulen, zur Schaffung zusätzlicher Ganztagsplätze an bestehenden Ganztagsschulen sowie zur qualitativen Weiterentwicklung be
Das Kultusministerium hat auf der Grundlage der Vereinbarung mit Runderlass vom 3. November 2003 eine den landesspezifischen Interessen folgende Förderrichtlinie veröffentlicht, die die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in schulische Ganztagsangebote absteckt. Die vom Land zu gewährenden Förderungen sollen dabei dem Aufsowie dem Ausbau von Ganztagsschulen dienen und zur Verbesserung eines bedarfsgerechten Ganztagsschulangebots beitragen.
Gestützt auf die Formulierung der Verwaltungsvereinbarung hat das Kultusministerium in Ziffer 2.1 vierter Spiegelstrich der Förderrichtlinie festgelegt, dass die Zuwendungen auch für Investitionen zur qualitativen Weiterentwicklung bestehender Ganztagsschulen gewährt werden. Damit ist beispielsweise auch ein Umbau förderungsfähig, wenn mit der Baumaßnahme neue Hauptnutzflächen für den schulischen Bedarf des Ganztagsangebots geschaffen oder vorhandene Flächen zur notwendigen Verbesserung der pädagogischen Funktionsfähigkeit umgebaut werden. Ebenso sind damit Modernisierungsbaumaßnahmen möglich, wenn durch sie ein alter, den jeweils aktuellen schulischen Anforderungen nicht mehr entsprechender Zustand so verändert wird, dass er jenen Anforderungen nach der Durchführung der Maßnahme gerecht wird. Dass auch bereits bestehende Ganztagsschulangebote in das Programm einbezogen werden sollen, hat die Bundesregierung ausdrücklich in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage zur Umsetzung und Finanzierung des Ganztagschulbauprogramms (BT-Drs. 15/515) betont. Dies wird auch in anderen Bundesländern so gehandhabt. Es besteht folglich keine Veranlassung, das Programm dem Motto „Masse statt Klasse“ unterzuordnen und auf Qualität zugunsten von Quantität zu verzichten. Das Land hat der Vereinbarung mit dem Bund regelrecht und zweckentsprechend Rechnung getragen. Der in der Presse geäußerte Vorwurf, das Kultusministerium habe die Bundesmittel nicht sachgerecht verwandt, ist aus der Luft gegriffen und entbehrt jeglicher Grundlage.
Fast täglich erfolgen neue Ankündigungen über geplante Veränderungen an Behördenstandorten im Zuge der von der Landesregierung unter hohem Zeitdruck vorangetriebenen Verwaltungsreform und des angestrebten Stellenabbaus. Insbesondere der Landeshauptstadt Hannover als größtem Behördenstandort und zugleich größter Stadt in der Metropolregion Hannover/Braunschweig/Göttingen droht nach dem bisher veröffentlichten Stand dieser regierungsinternen Diskussion ein überproportionaler Personalabbau. Der Rat der Landeshauptstadt hat daher in seiner Sitzung am 6. Mai 2004 die berechtigten Sorgen der Stadt hinsichtlich der geplanten Umstrukturierungen der Landesbehörden in einer Resolution „Hannover stärken, nicht schwächen“ eindrucksvoll dokumentiert. Der Rat erwartet zu Recht eine faire Lastenverteilung, die unter den Gesichtspunkten der Effizienz und Kundenorientierung und nicht vorrangig unter strukturpolitischen Gesichtspunkten erarbeitet wird. Standortverlagerungen müssen zur Vermeidung unnötiger sozialer Härten bei den Beschäftigten auf ein Minimum beschränkt werden. Um die breite Verunsicherung zu beenden und eine offene politische Diskussion über die Vor- und Nachteile einzelner Aspekte zur Ergebnisoptimierung zu ermöglichen, ist eine vollständige Offenlegung der laufenden Personalplanungen und der im Lauf der kommenden Jahre zu erwartenden konkreten Veränderungen in der Personalverteilung im Landesdienst erforderlich. Konkrete Anfragen zu einzelnen Maßnahmen und deren Auswirkungen wurden bisher vonseiten der Landesregierung in der Regel nicht beantwortet mit dem Hinweis, diese Frage sei noch nicht endgültig entschieden und somit noch nicht konkret zu fassen. Dies ist für das Parlament und die gewählten Abgeordneten, aber auch für die Beschäftigten und die betroffenen Kommunen eine unhaltbare Situation, weil dadurch die notwendige Diskussion um die saldierten Auswirkungen der vielen vorbereiteten Veränderungen für die Behördenstandorte unterdrückt wird. Hier können nur durch mehr Transparenz wieder Vertrauen und Akzeptanz zurückgewonnen werden.
1. Welche konkreten Personalabbauvorschläge für Landesbehörden mit welcher jeweils maximal angenommenen Anzahl von betroffenen Beschäftigten sind vonseiten der Landesregierung am Behördenstandort Hannover derzeit insgesamt in der Diskussion?
2. Welche Behördenverlagerungen, oder -teilverlagerungen mit welcher jeweils maximal angenommenen Anzahl von betroffenen Beschäftigten sind vonseiten der Landesregierung zulasten des Behördenstandortes Hannover derzeit insgesamt in der Diskussion?
3. Welche Personalaufnahme aus aufgelösten Bezirksregierungen und anderen Landesbehörden und welche Behördenverlagerungen mit welcher jeweils maximal angenommenen Anzahl von betroffenen Beschäftigten sind angesichts der vonseiten der Landesregierung diskutierten Umstrukturierungen an Behördenstandorten in ganz Niedersachsen zugunsten des Behördenstandortes Landeshauptstadt Hannover im Einzelnen maximal zu erwarten?
Die Landesregierung hat am 23. März 2004 im Rahmen von Organisationsentscheidungen zur Neugestaltung der Landesverwaltung in Niedersachsen die Auflösung der Bezirksregierungen zum 31. Dezember 2004 beschlossen und strukturpolitische Standortentscheidungen in Aussicht genommen. Ziel der Reform ist eine schlanke, effiziente und leistungsfähige Verwaltung in Niedersachsen, um die finanzielle Handlungsfähigkeit des Landes zurückzugewinnen und den Wirtschaftsstandort Niedersachsen nachhaltig zu sichern.
Die Abschaffung der Bezirksregierungen ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem grundsätzlich zweistufigen Aufbau der Landesverwaltung. Die Landesregierung steht zu ihrem Wort, dass mit der Abschaffung der Bezirksregierungen kein Rückzug aus der Fläche verbunden ist. Alle Aufgaben, die nicht wegfallen, auf Dritte oder Private verlagert werden können, werden künftig von anderen Behörden der Landesverwaltung oder deren Außenstellen, zum überwiegenden Teil an den Standorten der Bezirksregierungen, wahrgenommen.
Die Landesregierung hat zugesagt, dass die Umsetzung der Reformentscheidungen sozialverträglich gestaltet wird. Dies gilt auch für den Standort Hannover, an dem mehr als 80 Landesdienststellen ansässig sind und an dem zahlreiche für Aufgabenverlagerungen vorgesehene Private oder Dritte (z. B. Öffentlich bestellte Vermessungsinge- nieure, Landestreuhandstelle, NBank) ihren Sitz bzw. einen Standort haben. Damit ist gewährleistet, dass der weit überwiegende Teil der Aufgaben - wie bisher - in der Region Hannover bearbeitet wird und das Personal am Standort verbleiben kann. Sie geht davon aus, dass mehr als 80 v. H. der Bediensteten der Bezirksregierung Hannover am Standort verbleiben können. Dies liegt aus finanziellen Gründen auch im Interesse der Landesregierung.
Zu 1: Nach der Zielvereinbarung über Stelleneinsparungen vom 29. August 2003 wurden die Einsparungsquoten auf Ressortbasis festgelegt. Danach entfallen auf die Ressorts:
Ministerium für Inneres und Sport 1 510 Stellen Finanzministerium 1 455 Stellen Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit 351 Stellen Ministerium für Wissenschaft und Kultur 750 Stellen Kultusministerium 300 Stellen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr 600 Stellen Ministerium für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz 1 000 Stellen Umweltministerium 400 Stellen Justizministerium 300 Stellen Staatskanzlei 5 Stellen
Darüber hinaus haben die Landtagsverwaltung 2 und der Landesrechnungshof 70 Stellen zu erwirtschaften.
Den Ministerien obliegt die Erwirtschaftung der einzusparenden Stellen in ihrem Ressortbereich. Angaben über die Verteilung der Einsparquoten auf die unteren Behörden, Dienststellen sowie Einrichtungen des Landes im Raum Hannover liegen bisher noch nicht vor.
Zu 2: Es besteht noch keine Übersicht über die nach Durchführung der Organisationsänderungen verlagerten Stellen. Wie einleitend ausgeführt, werden die nach Auflösung der Bezirksregierung Hannover unverzichtbaren Aufgaben weitestgehend auf in Hannover ansässige Einrichtungen, wie Gewerbeaufsichtsamt, NBank, Landestreuhandstelle, Vermessungs- und Katasteramt/Amt für Agrarstruktur, Polizeidirektionen sowie Kammern verlagert. Die Arbeitsplätze bleiben somit weitgehend in der Region erhalten.
Zu 3: Nach den im Kabinettsbeschluss vom 23. März 2004 in Aussicht genommenen Organisationsund Standortentscheidungen ist keine Aufgaben- bzw. Behördenverlagerung an den Behördenstandort Hannover vorgesehen. Konkrete Angaben über die Verlagerung von Personal aus Behördenstandorten in Niedersachsen zugunsten des Behördenstandortes Hannover sind im Einzelfall gleichwohl möglich, können bisher aber nicht gemacht werden, da die notwendigen Entscheidungen noch nicht abschließend getroffen worden sind.