Unter der Überschrift „Erneuter Angriff auf die Kita-Standards“ berichtet der rundblick am 8. Juni 2004, in der CDU-Landtagsfraktion kursiere zurzeit ein Vorentwurf für ein „Gesetz über die Befreiung von kommunalen Standards“. Mit diesem Gesetzentwurf soll es den Kommunen ermöglicht werden, sich auch von den Mindeststandards für Kindertagesstätten befreien zu lassen.
Auf eine Mündliche Anfrage, welche der im niedersächsischen Kindertagesstättengesetz und in den Durchführungsverordnungen zu diesem Gesetz verankerten Bestimmungen auch unter der neuen Landesregierung Bestandskraft haben und welche Bestimmungen verändert werden könnten mit dem Ziel, die Kosten für die Kommunen zu verringern, hat die Landesregierung am 31. Oktober 2003 nur ausweichend geantwortet mit der Aussage: „Im Rahmen der Verwaltungsmodernisierung wurden der Landesregierung durch die kommunalen Spitzenverbände Vorschläge zur Verlagerung von Aufgaben auf die Kommunen und zur Vereinfachung der Aufgabenwahrnehmung unterbreitet. Einer dieser Vorschläge ist, die im Kindertagesstättengesetz bzw. in den Durchführungsverordnungen festgelegten Mindeststandards für die Ausstattung der Kindertagesstätten aufzuheben. Auch im Interesse der von der Landesregierung auf den Weg gebrachten Qualifizierung der Bildungsarbeit in den Kindertagesstätten wird die Landesregierung die von der Arbeitsgruppe vorzulegenden Ergebnisse bewerten und zu sachgerechten Entscheidungen kommen.“
1. Ist sie bereit, eindeutig und verbindlich zu erklären, dass die im niedersächsischen Kindertagesstättengesetz bzw. in den Durchführungsverordnungen festgelegten Mindeststandards für die Ausstattung der Kindertagesstätte nicht aufgehoben oder abgesenkt werden und dass es auch keine Möglichkeit der Befreiung der Kommunen von diesen Standards geben wird und dass die Landesregierung auch Gesetzentwürfen, die von Landtagsfraktionen mit dieser Zielsetzung in den Landtag eingebracht werden könnten, nicht zustimmen würde?
2. Wenn nein, die Absenkung oder Aufhebung welcher Mindeststandards für die Ausstattung von Kindertagesstätten oder die Befreiung einzelner Kommunen von welchen dieser Standards könnte die Zustimmung der Landesregierung finden?
Die vorschulische Bildung und Erziehung ist Teil des ganzheitlichen Bildungskonzeptes der Landesregierung. Ziel ist es, den Bildungsauftrag der niedersächsischen Kindertagesstätten zu stärken. Zur Unterstützung dieses Prozesses gehört der im April dieses Jahres vorgestellte Orientierungsplan für Bildung und Erziehung im Elementarbereich niedersächsischer Tageseinrichtungen für Kinder ebenso wie verlässliche Rahmenbedingungen und Qualitätsstandards in den Einrichtungen.
Zu 1: Die Landesregierung hat mehrfach klargestellt, dass die geltenden Mindeststandards für die Ausstattung der Kindertagesstätten auf der Grundlage des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder und der geltenden Durchführungsverordnungen nicht verändert werden.
Seit dem 18. März 2003 besteht für Neueinstellungen und Übernahmen in den Landesdienst ein Einstellungsstopp. Neben der Einstellung von Lehrkräften im Schulbereich und Einstellungen in den Polizeivollzugsdienst gibt es etliche weitere Ausnahmeregelungen. Für Bereiche, in denen der Einstellungsstopp grundsätzlich gilt, kann das Finanzministerium auf Antrag der obersten Landesbehörden Ausnahmen vom Einstellungsstopp zulassen.
Nach Aussage des Finanzministeriums hat der Einstellungsstopp in erster Linie die Funktion, sicherzustellen, dass es für das Personal auf den Stellen, die im Rahmen der Verwaltungsreform verfügbar gemacht werden können, vernünftige Auffanglösungen gibt.
1. Wie viele Neueinstellungen (auch Anwärte- rinnen und Anwärter) und Übernahmen in den Landesdienst sind, incl. Landesbetriebe und Landesämter, insgesamt (mit Schulbereich und Polizeivollzugsdienst) seit dem 18. März 2003 erfolgt?
2. Wie viele Ausnahmen sind auf Antrag der obersten Landesbehörden durch das Finanzministerium zugelassen worden?
3. Auf welchen Betrag summieren sich die Personalausgaben durch die vorgenommenen Neueinstellungen und Übernahmen von Beschäftigten in den Landesdienst (Summe der gezahlten Gehälter und Bezüge, bezogen auf die Antwort zur Frage 1) vom 18. März 2003 bis heute?
Durch den Einstellungsstopp in der bestehenden Form soll erreicht werden, dass die Landesverwaltung aus Gründen der Sparsamkeit mit einem verringerten Personalbestand auskommt. Er dient in erster Linie dazu, die Bediensteten, die auf Stellen geführt werden, die im Rahmen der Verwaltungsreform entbehrlich gewordenen sind bzw. entbehrlich werden, möglichst schnell auf weiterhin erforderlichen Personalstellen einzusetzen.
Vom Einstellungsstopp gibt es neben der Möglichkeit der Erteilung von Einzelausnahmen eine Reihe von allgemeinen Ausnahmen, z. B. Einstellung von Lehrkräften im Schulbereich, wissenschaftliches und künstlerisches Personal gemäß §§ 21 bis 35 NHG zur Sicherstellung von Forschung und Lehre an Hochschulen nebst technischer Assistenz, Einstellung von Ersatzkräften für Bedienstete, die aus familiären Gründen beurlaubt werden oder während der Mutterschutzfrist nicht beschäftigt werden dürfen. Die hieraus resultierenden Einstellungen werden von den jeweils personalbewirtschaftenden Dienststellen vorgenommen.
Zu 1 und 3: Zentrale Aufzeichnungen über Neueinstellungen und Übernahmen in den Landesdienst aufgrund der allgemeinen Ausnahmen liegen nicht vor, da die Stellenbewirtschaftung nach Maßgabe des Haushaltsplans den Ressorts obliegt, die ihre personal- und dienstrechtlichen Befugnisse weitestgehend den Dienststellen im nachgeordneten Bereich übertragen haben. Die in der Frage erbetene Auskunft würde daher umfangreiche Erhebungen bis hin zur Ortsinstanz erfordern. In Anbetracht der für die Beantwortung zur Verfügung stehenden Zeit war eine Ermittlung der angefragten Daten nicht möglich. Zudem würde eine solche Ermittlung einen unverhältnismäßigen Verwaltungsund Kostenaufwand verursachen. Festzustellen ist jedoch, dass die Ausgaben für die Neueinstellungen im Rahmen der allgemeinen Ausnahmen in den Budgets veranschlagt sind und somit nicht zu einer Steigerung der Personalausgaben geführt haben.
Zu 2: Seit dem Bestehen des Einstellungsstopps sind bisher für 449 Stellen Einzelausnahmen erteilt worden. Die Neueinstellungen verursachen jährliche Ausgaben (nach Durchschnittssätzen) in Höhe von insgesamt rund 23 Millionen Euro Diese Ausnahmen verteilen sich auf die einzelnen Ressorts wie folgt:
des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 18 der Abg. Professor Dr. Hans-Albert Lennartz, Andreas Meihsies und Ralf Briese (GRÜNE)
Während einer Kundgebung zum Thema „Nein zum Beitritt der Türkei“ der NPD und deren Jugendorganisation am 13. März 2004 auf dem Marktplatz von Rotenburg (Wümme) wurde unter den Augen der Polizei ein passiv beteiligter Jugendlicher von einem Neonazi mit einer hölzernen Plakatstange brutal zusammengeschlagen. Der Jugendliche wurde mit schweren Verletzungen ins Krankenhaus gebracht und trägt noch heute zur Stabilisierung seines Jochbeins eine Stahlplatte im Schädelknochen. Nach Medienberichten hat die Polizei, obwohl direkt anwesend und nebenstehend, den Schläger lediglich beiseite geschoben, eine direkte Festnahme erfolgte nicht. Erst nach mindestens einer halben Stunde wurde der Täter am Bahnhof festgenommen.