Protocol of the Session on June 25, 2004

Tokunft vun de Plattdüütsche Spraak in Hochschool un School in Neddersassen. Wat will de Charta, wat deit de Lannesregeern?

Nah de Antwoord vun Minister Stratmann vun‘n 30. April 2004 schall de Liehrstohl för Plattdüütsche Spraak un Literatur an de Uni Göttingen nich wieterföhrt warden. To glieke Tied ward Plattdüüsch in de Liehrplaans för de Klassenstufen Fief un Söss utgrenzt. Keen Plattdüütsch is mehr in dat Gymnasium, in de Realschool un de Hauptschool vörsehn.

Düt passeert vör dan Achtergrund, dat dat Land Neddersassen toseggt hett mit de Europäische Spraakencharta för Regional- or Minnerheitenspraaken Plattdüütsch besönners to stütten. De Lannesregeern mookt düütlich, dat Plattdüütsch nich so wichtig is. De Charta is ut de Minschenrechte entwickelt un inföhrt, Minnerheiten, de al so lang benahdeeligt worden sünd, in jüm ehr Spraak bitostahn un ehr Laag vun Grund op to verbetern, wat de Lannesregeern deit, geiht gegen dan Geist von de Charta.

Vör dissen Achtergrund fraag ik de Lannesregeeren:

1. Wie versteiht se dan Sinn vun de Charta an so‘n Bispeel as Streken vun dan Liehrstool un vun de Plattdüütsche Spraak in de Klassen Fief un Söss?

2. Wie will se mit dat Protestschrieben vun dan 3. Plattdüütschen Schoolmesterdag in Lüünborch ümgahn un de Laag vun dat Plattdüütsche verbetern un nich verslechtern?

3. Wat makt annere Bundeslänner, wenn se de Charta ümsetten daut un wie kummt dat to de Kritik dat de Lannesregeern nah Meenen vun dat Plattdüütsch-Forum SFA nich noog Be

scheed weet, wat Plattdüütsch för dat Land bedüüden deit?

Der Minderheitenschutz ist durch das Rahmenübereinkommen des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten geregelt und abgesichert. Hierzu zählen in Niedersachsen die Saterfriesen. Das Niederdeutsche wird allein in Niedersachsen von ca. 2 Millionen aktiven Sprecherinnen und Sprechern praktiziert. Da sich die Landesregierung der kulturellen und kulturgeschichtlichen Bedeutung des Plattdeutschen bewusst ist, hat sich das Land Niedersachsen für dessen Förderung als Regionalsprache neben der Minderheitensprache Saterfriesisch mit der Unterzeichnung der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen ausgesprochen und hierfür entsprechende Verpflichtungen übernommen. Diese Verpflichtungen werden, wie im Zweiten Staatenbericht zur Sprachencharta dargelegt, allesamt eingehalten.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung im Einzelnen wie folgt:

Zu 1: Die plattdeutsche Sprache wird in den Schuljahrgängen 5 und 6 nicht gestrichen. Ihre Behandlung war noch nie verbindlich vorgesehen. Die Herausgabe neuer Lehrpläne für die Schuljahrgänge 5 und 6 wurde durch die Abschaffung der Orientierungsstufe zum 1. August 2004 im Rahmen der Schulstrukturreform notwendig. Die Vereinbarung der Kultusminister vom 4. Dezember 2003, zum 1. August 2004 Bildungsstandards für den Mittleren Schulabschluss in den Fächern Deutsch, Mathematik und 1. Pflichtfremdsprache einzuführen, bewirkte darüber hinaus, dass sich die neu zu erstellenden Lehrpläne in Niedersachsen zukünftig an diesen Bildungsstandards zu orientieren hatten. Inhalt und Umfang der Curricularen Vorgaben sind daher nicht vergleichbar mit den bisherigen Rahmenrichtlinien. Durch die Orientierung an Bildungsstandards soll die Qualität schulischer Bildung, aber auch die Vergleichbarkeit schulischer Abschlüsse sowie die Durchlässigkeit des Bildungssystems gesichert werden. Eine verbindliche Behandlung der Regionalsprache Niederdeutsch für alle Schülerinnen und Schüler Niedersachsens konnte daher vor diesem Hintergrund und wegen der unterschiedlichen Verbreitung in Niedersachsen bzw. in den anderen Bundesländern nicht festgelegt werden. Es ist Angelegenheit der Schule, durch schuleigene Arbeitspläne für die Umsetzung der Curricularen Vorgaben und die Ausgestaltung der verbleibenden Freiräume zu

sorgen. Dies lässt auch weiterhin die Berücksichtigung des Plattdeutschen zu.

Im Übrigen enthalten auch die Rahmenrichtlinien des Faches Deutsch für die Schuljahrgänge 5 und 6 der Orientierungsstufe keine Regelung zur verbindlichen Behandlung des Niederdeutschen im Unterricht. Insofern kann auch nicht von „Streken vun de Plattdüütsche Spraak in de Klassen Fief un Söss“ gesprochen werden, da nicht gestrichen werden kann, was nicht vorhanden ist. Die Behandlung der Regionalsprachen und der Regionen im Unterricht ergibt sich nach wie vor aus dem Bildungsauftrag des Niedersächsischen Schulgesetzes und den Regelungen des Erlasses „Die Region im Unterricht“. Beide Grundlagen besitzen unverändert Gültigkeit.

Auch nach der Schließung des Magisterstudiengangs „Niederdeutsche Sprache und Literatur/Niederdeutsche Philologie“ wird die Lehre für die dortigen Studierenden für deren Studienabschluss sichergestellt. Der ausführlichen Darstellung der Antwort vom 30. April 2004 ist weiterhin nichts hinzuzufügen.

Zu 2: Die Lage der plattdeutschen Sprache hat sich durch die Curricularen Vorgaben nicht verschlechtert; die Region und der Gedanke der regionalen Identität haben durch die Curricularen Vorgaben der Fächer Geschichte und Erdkunde eine Stärkung erfahren. Die Resolution des 3. Schulmeistertages in Lüneburg beinhaltete auch den Vorwurf, durch die Curricularen Vorgaben gäbe es noch weniger regionale Identität und Kultur. Tatsache ist, dass der Gedanke der regionalen Identität gerade durch die veränderte Stundentafel in den Schuljahrgängen 5 und 6 an den weiterführenden Schulen und die Herausgabe der Curricularen Vorgaben eine Stärkung erfahren hat. So wird der Geschichtsunterricht zukünftig ab dem Schuljahrgang 5 als Fachunterricht und in den einzelnen Schulformen und Schuljahrgängen mit einer erhöhten Wochenstundenzahl erteilt. In den Curricularen Vorgaben für die Schuljahrgänge 5 und 6 wurde bei den Fächern Erdkunde und Geschichte zudem schon die Anregung berücksichtigt, die regionalen Aspekte stärker zu thematisieren. Exemplarisch sollen hier für das Fach Erdkunde in der Hauptschule die Themenbereiche „Lebensraum Niedersachsen“ und „Region und Umwelt“ und für das Gymnasium die Themen „Orientierung im Raum (Nahraum)“, „Leben und Arbeiten in ländlichen Regionen“ und „Leben und Arbeiten in Städten“ genannt werden. Auch im Fach Geschichte

wurden die regionalen Bezüge nicht vergessen. So sollen die Schülerinnen und Schüler in der Realschule am Beispiel des Themas „Das Leben im Mittelalter“ die Kompetenz erwerben, eine Spurensuche vor Ort zu betreiben und regionale Bezüge herzustellen. Im Gymnasium heißen die Inhalte „Mein Ort hat Geschichte“, „Mein Ort gehört zu einer Region“ und „Das Land Niedersachsen“.

Zu 3: Die Aktivitäten aller Bundesländer zur Umsetzung der Sprachencharta sind im gerade vorgelegten Zweiten Bericht der Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 15 Abs. 1 der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen (Bundestags-Drucksache 15/3200 vom 18. Mai 2004) ausführlich dargelegt. Da die Daten auch über Internet verfügbar sind unter

http://www.bmi.bund.de/dokumente/Bestellservice/i x_94409.htm, wird hier auf eine detaillierte Auflistung verzichtet, da diese bei weitem den Rahmen sprengen würde.

Die Beantwortung der Frage, wie es zu der Kritik des „Plattdüütsch-Forum SFA“ gekommen ist, nach dessen Meinung die Landesregierung nicht genug Bescheid weiß, was das Plattdeutsche für das Land bedeutet, kann nur spekulativ sein, da sie ja nur von den Kritikern selbst beantwortet werden kann. Belege für diese Kritik liegen nicht vor.

Insgesamt ist festzustellen, dass sich die Landesregierung der Bedeutung des Niederdeutschen für Niedersachsen bewusst ist und der Region und der Förderung von regionaler Identität einen hohen Stellenwert beimisst und deshalb durch geeignete Maßnahmen fördert. Dies wird u. a. auch an den Curricularen Vorgaben für Geschichte und Erdkunde und an den vielfältigen Bemühungen deutlich, die die Beauftragten der Bezirksregierungen gemeinsam mit den Vertretern der Landschaften und Landschaftsverbände und des Niedersächsischen Heimatbundes unternehmen, um die Schulen zu unterstützen und das Bewusstsein für die Region und ihre Sprache zu fördern. Auch im Rahmen der Schulverwaltungsreform wird die Landesregierung dafür sorgen, dass es auch zukünftig Verantwortliche für die Region und das Niederdeutsche geben wird.

Anlage 7

Antwort

des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit auf die Frage 12 der Abg. Alice Graschtat (SPD)

Neue Sozialpolitik?

Im Rahmen der Osnabrücker Friedensgespräche diskutierten am 12. Mai 2004 in der Aula der Universität Osnabrück Ministerpräsident Christian Wulff und der Bundestagsabgeordnete und Vorsitzende der SPD-Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen Ottmar Schreiner zu dem Thema „Sparpolitik - auf Kosten der sozialen Gerechtigkeit und des sozialen Friedens?“. Dabei äußerte Ministerpräsident Wulff Folgendes: „Wenn morgen Michael Schumacher zurückkommt und hier Steuern zahlt in Deutschland, dann haben wir tausende Arme mehr.“

Ich frage die Landesregierung:

1. Sollten zukünftig alle Menschen in Niedersachsen oberhalb einer bestimmten Einkommensgrenze aufgefordert werden, ihre Steuern im Ausland zu zahlen, um so die Zahl der Armen zu senken?

2. Sieht die Landesregierung Anlass, Michael Schumacher dankbar dafür zu sein, dass er seine Steuern im Ausland zahlt, da andernfalls die Zahl der Armen steigen würde?

3. Was hält sie unter sozial- und finanzpolitischen Gesichtspunkten von der Aussage des Ministerpräsidenten?

Die Äußerung des Herrn Ministerpräsidenten ist im Kontext der vorangegangen Aussagen zu verstehen. Es handelte sich um eine Veranschaulichung der kritischen Haltung zu dem Umstand, dass „Armut“ sich nicht nach absoluten Standards, sondern nach relativen Kriterien bemisst.

Zur Darstellung von relativer Einkommensarmut wird in der nationalen und internationalen Armutsforschung eine Armutsschwelle von 50 % des durchschnittlichen Nettoäquivalenzeinkommen pro Kopf errechnet. Es handelt sich um eine statistische Methode, deren Mechanismen nicht immer den tatsächlichen Gegebenheiten gerecht werden. So ist ein Ergebnis der niedersächsischen Armutsberichterstattung gewesen, dass eine Zunahme der Zahl der relativ Armen bei einer leicht erhöhten Armutsschwelle u. a. durch ungleich verteilte Einkommenszuwächse begründet wurde (siehe Sta- tistische Monatshefte Niedersachsen 1/2002 und 1/2003).

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die einzelnen Fragen im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu 1 und 2: Nein.

Zu 3: Finanzpolitisch liegt es im ureigenen deutschen Interesse, dass Spitzenverdiener in

Deutschland bleiben und Steuern zahlen und nicht durch falsche politische Entscheidungen ihre Wohnsitze ins Ausland verlagern. Sozialpolitisch kann eine wirksame Bekämpfung von Armut leichter geleistet werden, wenn die Steuereinnahmen durch hiesige Steuerzahler höher sind, selbst wenn sich dies in der Armutsstatistik erst einmal anders niederschlägt (siehe Statistische Monats- hefte).

Anlage 8

Antwort

des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 13 des Abg. Klaus-Peter Bachmann (SPD)

Härtefallkommission

In einer Veranstaltung des niedersächsischen Bündnisses für ein Bleiberecht für langjährig in Niedersachsen lebende Flüchtlinge am 4. Juni 2004 in Hannover führte die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, die Parlamentarische Staatssekretärin Marie-Luise Beck, aus, dass im Rahmen des Kompromisses zu einem Zuwanderungsund Integrationsgesetz des Bundes wohl weiterhin damit zu rechnen sei, dass für die Bundesländer die Option zur Einrichtung von Härtefallkommissionen geschaffen würde. Nachdem der Niedersächsische Landtag bereits am 21. November 2002 in einer Entschließung die Landesregierung aufgefordert hat, eine solche Option in Niedersachsen auch umzusetzen, ist festzustellen, dass andere Bundesländer dieses bereits vor In-Kraft-Treten einer bundesgesetzlichen Regelung praktizieren.

Ich frage daher die Landesregierung:

1. In welchen Bundesländern wurden bereits Härtefallkommissionen und in welcher personellen Zusammensetzung eingerichtet?

2. Unterstützt die Landesregierung beim Zustandekommen eines Zuwanderungsgesetzes eine derartige Gesetzesoption im Bundesrat?

3. Ist sie bereit, einer Härtefallkommission entsprechende Kompetenzen einzuräumen und insbesondere Vertreterinnen und Vertreter gesellschaftlicher Organisationen, wie Kirchen, Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen, Wohlfahrtsverbände, Flüchtlingsund Menschenrechtsorganisationen etc., in eine derartige Kommission zu berufen?

Es ist richtig, dass der Niedersächsische Landtag in seiner Sitzung am 21. November 2002 eine Entschließung gefasst hat, die u. a. auch die Aufforderung enthielt, die Option der Einrichtung einer Härtefallkommission in Niedersachsen umzusetzen. Allerdings ist diese Entschließung ohne die

Stimmen der CDU gefasst worden. Herr Abgeordneter Biallas hat sich in dieser Sitzung im Hinblick auf den bürokratischen Aufwand sehr kritisch zu einem solchen Gremium geäußert. Eine Umsetzung der damaligen Forderung war bereits deshalb nicht möglich, weil das Zuwanderungsgesetz, das diese Option vorsah, vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt worden ist.

Inzwischen ist im Rahmen des Kompromisses über das Zuwanderungsgesetz erneut beabsichtigt, eine Option zur Einrichtung von Härtefallkommissionen in den Ländern aufzunehmen. Sobald der endgültige Text der beabsichtigten Regelung vorliegt, wird geprüft, ob diese Option einen geeigneten Weg darstellt, um ohne unangemessen hohen Verwaltungsaufwand und ohne Eröffnung eines neuen Rechtsweges in einigen besonderen Härtefällen zu positiven Lösungen zu kommen.

Die Organisationen, die die in der Anfrage angesprochene Anhörung zum Bleiberecht für langjährig in Niedersachsen lebende Flüchtlinge am 4. Juni 2004 in Hannover veranstaltet haben, sind allerdings ganz offensichtlich nicht der Auffassung, dass die beabsichtigte gesetzliche Regelung geeignet sein könnte, allen langjährig geduldeten Flüchtlingen einen dauerhaften rechtmäßigen Aufenthalt zu gewähren. Daher wird in den an die Presse verteilten schriftlichen Beiträgen zu dieser Anhörung auch durchgängig eine allgemeine Bleiberechtsregelung für diesen Personenkreis - flankierend oder alternativ zu der geplanten gesetzlichen Regelung - gefordert.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Es gibt bereits jetzt Härtefallkommissionen in Berlin, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern. Deren Empfehlungen haben jedoch im Rahmen des geltenden Ausländerrechts keine rechtliche Bedeutung, da es bisher an einem entsprechenden gesetzlichen Aufenthaltsgenehmigungstatbestand fehlt. Lediglich in den Fällen, in denen ohnehin ein Ermessensspielraum besteht, kann einer Empfehlung dieser Härtefallkommissionen gefolgt werden. Diese Einflussmöglichkeit besteht aber auch in den Ländern, die eine Härtefallkommission bislang nicht eingerichtet haben, über das Weisungsrecht im Rahmen der Fachaufsicht. Von den hier bestehenden Möglichkeiten wird selbstverständlich sowohl aufgrund von Empfehlungen des Petitions

ausschusses als auch im Wege der Fachaufsicht Gebrauch gemacht.