Protocol of the Session on June 23, 2004

Meine Damen und Herren, das ist der Charme dieser Verwaltungsreform: keine Doppelzuständigkeiten mehr, sondern eine Zuständigkeit. Einer hat den Hut auf. Deshalb, meine Damen und Herren,

können Sie nun wirklich sicher sein, dass diese Verwaltungsreform ein Erfolg wird. - Danke.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Weitere Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt liegen mir nicht vor. Ich schließe ihn hiermit.

Wir kommen jetzt zu

Tagesordnungspunkt 3: 14. und 15. Übersicht über Beschlussempfehlungen der ständigen Ausschüsse zu Eingaben - Drs. 15/1120 und 15/1163 - Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 15/1165 - Änderungsantrag der Fraktion der SPD - Drs. 15/1166

Im Ältestenrat haben die Fraktionen vereinbart, die Eingaben, zu denen Änderungsanträge vorliegen, erst am Freitag, dem 25. Juni, zu beraten. Ich halte das Haus für damit einverstanden, dass wir heute nur über die Eingaben beraten, zu denen keine Änderungsanträge vorliegen.

Ich rufe zunächst die Eingaben aus der 14. Eingabenübersicht in der Drucksache 1120 auf, zu denen keine Änderungsanträge vorliegen. Wortmeldungen dazu liegen mir nicht vor. Wer der Beschlussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. Gegenstimmen! Stimmenthaltungen? - Dann ist das so beschlossen.

Nun rufe ich die Eingaben aus der 15. Eingabenübersicht in der Drucksache 1163 auf. Hierzu liegen keine Änderungsanträge vor. Wer der Beschlussempfehlung folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? - Dann ist das so beschlossen.

Jetzt kommen wir zu

Tagesordnungspunkt 4: Einzige (abschließende) Beratung: Immunität von Abgeordneten - Beschlussempfehlung des Ältestenrats - Drs. 15/1151

Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Wer der Beschlussempfehlung des Ältestenrates zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? - Dann ist auch dies so beschlossen.

Wir kommen jetzt zu

Tagesordnungspunkt 5: Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Staatsgerichtshofs Wahlvorschlag des Ausschusses zur Vorbereitung der Wahl der Mitglieder des Staatsgerichtshofs - Drs. 15/1152

Gemäß Artikel 55 Abs. 2 der Niedersächsischen Verfassung werden die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Staatsgerichtshofs vom Landtag ohne Aussprache mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Landtages, mindestens aber mit der Mehrheit seiner Mitglieder, auf sieben Jahre gewählt. Nach § 3 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über den Staatsgerichtshof geschieht dies in geheimer Wahl. Diese geheime Wahl wird mit Stimmzetteln durchgeführt.

Wir beschließen über den Wahlvorschlag in der Drucksache 1152. Wer ihm zustimmen will, kreuzt „Ja“ an, wer ihn ablehnen will, kreuzt „Nein“ an, und wer sich der Stimme enthalten will, kreuzt „Enthaltung“ an. Ich mache darauf aufmerksam, dass in diesem Fall Stimmenthaltungen die gleiche Wirkung wie Neinstimmen haben.

Die Mitglieder des Landtages werden durch die Schriftführerin Frau Somfleth aufgerufen und kommen dann bitte einzeln hier nach vorn. Auf der linken Seite des Präsidiums erhalten Sie Ihren Stimmzettel. Gehen Sie dann bitte einzeln zur Wahlkabine. Nach dem Vermerken Ihres Votums falten Sie den Stimmzettel und werfen ihn in die Wahlurne.

Ich halte das Haus damit einverstanden, dass ich beauftrage: den Schriftführer Herrn Pörtner, unterstützt durch einen Beamten der Landtagsverwaltung, den Stimmzettel auszugeben und die Wählerliste zu führen, die Schriftführerin Frau Langhans, Aufsicht darüber zu führen, dass immer nur ein Abgeordneter zur Wahlkabine geht, die Schriftführerin Frau Vogelsang, ebenfalls unterstützt durch einen Beamten der Landtagsverwaltung, die Aufsicht und Namenskontrolle bei der Wahlurne durchzuführen.

Ich bitte alle Mitglieder des Landtages, darauf zu achten, dass das Kreuz auf dem Stimmzettel korrekt angebracht wird, sodass keine Zweifel über die Gültigkeit Ihrer Stimme entstehen können. Wer den Stimmzettel beschädigt, verändert oder mit Zusätzen oder anderen Kennzeichen versieht, macht ihn ungültig. Es sind daher auch nur die in der Wahlkabine bereitliegenden Stifte zur Stimmabgabe zu benutzen. Die Verwendung eines anderen Schreibgeräts ist als unzulässige Kennzeichnung anzusehen, die zur Ungültigkeit des Stimmzettels führt.

Die Mitglieder das Landtages bitte ich, bis zum Aufruf ihres Namens auf ihren Plätzen sitzen zu bleiben und nach Abgabe ihrer Stimme gleich wieder Platz zu nehmen. Ich appelliere an Ihre Disziplin. Unnötiges Herumlaufen und -stehen stört den Wahlablauf sehr.

Ich bitte nun die vier genannten Schriftführerinnen und Schriftführer, ihr Amt zu übernehmen.

Die Kollegin Frau Vogelsang bitte ich, sich davon zu überzeugen, dass die Wahlurnen leer sind. Die Wahlurnen sind leer.

Bevor wir jetzt zum Namensaufruf kommen, weise ich die an der Durchführung des Wahlvorgangs beteiligten Präsidiumsmitglieder darauf hin, dass sie ebenso wie der Sitzungsvorstand erst nach Beendigung des Namensaufrufs gesondert aufgerufen werden, ihre Stimmen abzugeben.

Wir beginnen mit dem Namensaufruf.

(Verlesung der Namen der Abgeord- neten durch die Schriftführerin Somfleth: Johann-Heinrich Ahlers Michael Albers Joachim Albrecht Heinrich Aller Bernd Althusmann Dr. Gabriele Andretta Klaus-Peter Bachmann (entschuldigt) Uwe Bartels Heiner Bartling Martin Bäumer Rainer Beckmann Karsten Behr Karin Bertholdes-Sandrock Hans-Christian Biallas Ulrich Biel Dr. Uwe Biester

Friedhelm Biestmann Karl-Heinz Bley Heike Bockmann Jörg Bode Norbert Böhlke Hennig Brandes Ralf Briese Volker Brockmann Prof. Dr. Emil Brockstedt Christina Bührmann Bernhard Busemann Werner Buß Reinhold Coenen Helmut Dammann-Tamke Dr. Karl-Ludwig von Dannwitz Klaus-Peter Dehde Hermann Dinkla Christian Dürr Ingrid Eckel Hans-Heinrich Ehlen Petra Emmerich-Kopatsch Hermann Eppers Ursula Ernst Klaus Fleer Sigmar Gabriel Jürgen Gansäuer Renate Geuter Rudolf Götz Alice Graschtat Ulla Groskurt Clemens Große Macke Susanne Grote Hans-Dieter Haase Enno Hagenah Ilse Hansen Uwe Harden Rebecca Harms (entschuldigt) Wilhelm Heidemann Frauke Heiligenstadt Karsten Heineking Dr. Gabriele Heinen-Kljajić Friedhelm Helberg Ursula Helmhold Marie-Luise Hemme Wolfgang Hermann Bernd-Carsten Hiebing Reinhold Hilbers Jörg Hillmer Walter Hirche Wilhelm Hogrefe Ernst-August Hoppenbrock Frank Henry Horn Carsten Höttcher Angelika Jahns

Gabriele Jakob Hans-Joachim Janßen Meta Janssen-Kucz Claus Johannßen Wolfgang Jüttner Jens Kaidas Friedrich Kethorn Karl-Heinz Klare Hans-Jürgen Klein Ingrid Klopp Lothar Koch Gabriela Kohlenberg Gisela Konrath Ina Korter Ursula Körtner Gerda Krämer Klaus Krumfuß Ulrike Kuhlo Georgia Langhans Karl-Heinrich Langspecht Carsten Lehmann Prof. Dr. Hans-Albert Lennartz Günter Lenz Uwe-Peter Lestin Sigrid Leuschner Dr. Ursula von der Leyen Editha Lorberg Dr. Max Matthiesen David McAllister Andreas Meihsies Walter Meinhold Gesine Meißner Heidrun Merk Rolf Meyer Axel Miesner Johanne Modder Dieter Möhrmann Hartmut Möllring Elke Müller Heidemarie Mundlos Jens Nacke Manfred Nahrstedt Matthias Nerlich Dr. Harald Noack Frank Oesterhelweg Jan-Christoph Oetjen Wolfgang Ontijd Thomas Oppermann Inse-Marie Ortgies Ursula Peters Daniela Pfeiffer Hans-Werner Pickel Axel Plaue Claus Peter Poppe

Sigrid Rakow Klaus Rickert Roland Riese Friedrich-Otto Ripke Rudolf Robbert Dr. Philipp Rösler (entschuldigt) Heinz Rolfes Mechthild Ross-Luttmann Wolfgang Röttger Jutta Rübke Brunhilde Rühl Dr. Joachim Runkel Isolde Saalmann Hans-Heinrich Sander Wittich Schobert Heiner Schönecke Kurt Schrader Ulrike Schröder Uwe Schünemann Bernadette Schuster-Barkau Annette Schwarz Hans-Werner Schwarz Uwe Schwarz (entschuldigt) Regina Seeringer Britta Siebert Dieter Steinecke Dorothea Steiner Karin Stief-Kreihe Lutz Stratmann Joachim Stünkel Dr. Otto Stumpf Ulf Thiele Hans-Peter Thul Björn Thümler Thorsten Thümler Rosemarie Tinius (entschuldigt) Katrin Trost Ingolf Viereck Jacques Voigtländer Dörthe Weddige-Degenhard Hans-Hermann Wendhausen Stefan Wenzel Silke Weyberg Amei Wiegel André Wiese Gerd Will Dr. Kuno Winn Monika Wörmer-Zimmermann (entschuldigt) Erhard Wolfkühler Wolfgang Wulf Christian Wulff Anneliese Zachow (entschuldigt) Prof. Dr. Dr. Roland Zielke)

Der Namensaufruf ist beendet.

Ich bitte nun die bei dem Wahlverfahren beteiligten Schriftführerinnen und Schriftführer Frau Langhans, Herrn Pörtner, Frau Somfleth und Frau Vogelsang, nacheinander abzustimmen; anschließend wählt dann der Sitzungsvorstand.

Ich frage, ob noch eine Abgeordnete oder ein Abgeordneter im Saal ist, die bzw. der nicht gewählt hat. - Das ist nicht der Fall.

Ich schließe die Wahl.

Das Wahlergebnis wird in Kürze bekannt gegeben. Ich unterbreche die Sitzung, bitte aber alle Mitglieder des Landtages, auf ihren Plätzen zu bleiben. In dieser Zeit werden die beim Wahlvorgang beteiligten Schriftführerinnen und Schriftführer Frau Langhans, Herr Pörtner, Frau Somfleth und Frau Vogelsang sowie die Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten Herr Biel, Frau Kuhlo, Frau Vockert sowie Herr Gansäuer und ich die Stimmen auszuzählen.

Die Sitzung ist unterbrochen.

Unterbrechung: 13.58 Uhr.

Wiederbeginn: 14.04 Uhr.

Wir setzen die unterbrochene Sitzung fort.

Ich gebe das Wahlergebnis bekannt: Abgegeben wurden 173 Stimmen. Davon waren 173 Stimmen gültig. 152 Mitglieder des Landtages haben mit Ja und 21 mit Nein gestimmt. Kein Mitglied des Landtages hat sich der Stimme enthalten. Die Mehrheit der 183 Mitglieder des Landtages beträgt 92. Die Zweidrittelmehrheit von 173 Mitgliedern des Landtages, die an der Wahl teilgenommen haben, beträgt 115. Mit Ja haben - wie schon gesagt 152 Mitglieder des Landtages gestimmt. Damit ist die nach Artikel 55 der Niedersächsischen Verfassung erforderliche Mehrheit gegeben. Die in dem Wahlvorschlag der Drucksache 1152 Genannten sind hiermit gewählt.

(Beifall im ganzen Hause)

Jetzt beginnt - wie verabredet - die Sitzung des Ältestenrates und die Mittagspause. Um 15.30 Uhr geht es weiter. Guten Appetit!

Unterbrechung: 14.05 Uhr.

Wiederbeginn: 15.33 Uhr.

Meine Damen und Herren, bevor ich Tagesordnungspunkt 5 aufrufe, möchte ich Ihnen mitteilen, dass der Ältestenrat heute Mittag getagt hat. Er hat sich mit dem Wunsch befasst, zwei Ordnungsrufe, die ich erteilt habe, zu überprüfen. Ich möchte Ihnen mitteilen, dass es bei den beiden Ordnungsrufen bleibt.

(Zustimmung bei der CDU)

Ich rufe jetzt auf

noch: Tagesordnungspunkt 5: Vereidigung des neu gewählten Mitglieds und des stellvertretenden Mitglieds des Staatsgerichtshofs

Ich bitte das neu gewählte Mitglied und das stellvertretende Mitglied, in den Plenarsaal vor das Präsidium zu treten.

Ich bitte die Abgeordneten und auch die Zuschauer, sich zu erheben.

Meine Herren, der Eid, den Sie vor dem Landtag ablegen, entspricht der besonderen Stellung des Staatsgerichtshofs als Verfassungsgericht. Ich bitte Sie, den in § 4 Abs. 2 des Staatsgerichtshofsgesetzes vorgeschriebenen Eid einzeln in vollem Wortlaut zu leisten. Der Eid lautet:

„Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, getreu der Verfassung des Landes Niedersachsen und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen.“