Die Bildung von Einnahmeresten ist nur möglich, wenn unstrittige Forderungen des Landes vorliegen oder das Land selbst die Höhe der Einnahme bestimmen kann. In der Praxis sind dies einerseits Rechtsansprüche gegen öffentliche Haushalte, insbesondere Erstattungen verauslagter Beträge und die Übertragung der nicht ausgeschöpften Kreditermächtigung, soweit dies zur Finanzierung von Ausgaberesten erforderlich ist. Im Übrigen werden keine Einnahmereste gebildet.
Entnahmen aus Rücklagen, Fonds und Stöcken werden im Rahmen des Jahresabschlusses aufgrund der tatsächlichen Bestände berücksichtigt, also tatsächlich gebucht. Es handelt sich um Umbuchungen von Beständen, die am Jahresschluss in verschiedenen Rechnungen des Landes nachgewiesen werden. Die Bildung von Einnahmeresten war und ist hier nicht üblich.
Bei der Entnahme aus dem LTS-Vermögen handelt es um Beträge, die nicht zum Kassenbestand des Landes, sondern eines Dritten gehören. Die Gelder müssen vom Dritten angefordert werden und sind dem Zuflussprinzip entsprechend beim tatsächlichen Kasseneingang zu buchen.
Die Bildung eines Einnahmerestes wäre zwar zulässig gewesen, aber nicht in der vom LRH ursprünglich vorgeschlagenen Höhe (125 Millionen Euro). Es hat sich zwischenzeitlich herausgestellt - wie die Fragesteller im Vorspann selbst darlegen -, dass die mögliche Entnahme am Ende des Haushaltsjahres 2003 nur 78,1 Millionen Euro betrug. Im übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Anlässlich des Weltwassertages 2004 haben der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft und Küstenschutz (NLWK), das Technische Hilfswerk (THW) und die Johanniter Unfallhilfe vom 21. bis 23. März eine Reihe von
Vorführungen zum Thema Küstenschutz in der Nähe des Emssperrwerkes dargeboten. Aus gleichem Anlass wurde am 22. März die Ausstellung „Wasser und Naturkatastrophen“ im Gebäude des Emssperrwerkes durch Herrn Staatssekretär Eberl eröffnet.
Die Emder Zeitung vom 22. März 2004 berichtete, NLWK-Mitarbeiter, THW und Johanniter Unfallhilfe hätten „bei rauem Wind“ u. a. Deichdeckwerke, Küstenschutzanlagen und Lahnungen aufgebaut.
Zum Zwecke möglichst realistischer Vorführungen sei ein 4 mal 6 m großes Loch auf der Wasserseite des Deiches in den Deichkörper gegraben worden, berichteten Bürger vor Ort.
1. In welcher Form wurden die sperrwerks- und vertiefungsbedingten Belastungen und Beeinträchtigungen der Ems im Rahmen der Veranstaltungen zum Weltwassertag 2004 im und am Emssperrwerk thematisiert?
2. Hält es die Landesregierung angesichts des grundsätzlichen Verbotes der Benutzung des Deiches außer zum Zwecke der Deicherhaltung gemäß § 14 des Niedersächsischen Deichgesetzes unter umweltpädagogischen Gesichtspunkten für sinnvoll, emsseitig ein Loch in den Deich zu graben?
3. Wie ist es mit der Intention des Weltwassertages, für den sorgsamen Umgang mit Umweltgütern zu sensibilisieren, vereinbar, Veranstaltungen an einem Ort durchzuführen, von dem aus erhebliche Störungen auf sensible Schutzgebiete in der unmittelbaren Umgebung ausgehen?
Die Ausstellung und die Vorführungen zum weltweit begangenen Tag des Wassers fanden in diesem Jahr vom 21. bis 23. März 2004 unter dem Motto „Wasser und Naturkatastrophen“ statt. Sie waren als zentrale Veranstaltung in Niedersachsen mit Bedacht auf dem Betriebsgelände des Emssperrwerkes organisiert worden, um der Bevölkerung einen authentischen Eindruck von Maßnahmen gegen Naturkatastrophen und von den notwendigen Schutzvorkehrungen zu vermitteln.
Zu 1: Zu den unterstellten Auswirkungen vertritt die Landesregierung eine andere Ansicht als die Fragesteller. Das diesjährige Motto des Weltwassertages „Wasser und Naturkatastrophen“ gab keine Veranlassung, die in der Anfrage unterstellten sperrwerksbedingten Belastungen und Beeinträchtigungen auf die Ems zu behandeln.
Zu 2: Bei dem in der Anfrage genannten „Loch“ handelte es sich um notwendige Vorarbeiten für eine Demonstrationsfläche, die unterschiedliche Deckwerkstypen zeigen sollte. Die Fläche der Demonstrationsmaßnahme liegt auf einer nicht sturmflutgefährdeten Böschung am Betriebsgebäude oberhalb des Sperrwerks. Der Böschungsfuß befindet sich in diesem Bereich auf 4,00 m über Normalnull (NN), die angelegte Fläche mit den verschiedenen Deckwerken etwa zwischen 4,90 m und 5,90 m über NN. Der Schließwasserstand des Sperrwerkes beträgt laut Betriebsplan bei Sturmflut 3,50 m über NN. Eine Gefährdung dieses Bereiches bei Sturmflut war somit jederzeit ausgeschlossen, da die Demonstrationsfläche im durch das Sperrwerk geschützten Bereich liegt. Auf der Veranstaltung wurde das Aufbringen der Deckwerke dargestellt. Nach Beendigung der Demonstration wurden die verschiedenen Deckwerke fachgerecht fertig gestellt.
Das Anlegen von Deckwerken durch den Träger der Deicherhaltung ist eine notwendige Maßnahme der Deichsicherung. Dies darzustellen, ist nach Auffassung der Landesregierung auch unter umweltpädagogischen Gesichtspunkten sinnvoll.
Zu 3: Die Landesregierung ist der Auffassung, dass vom Emssperrwerk keine erheblichen Störungen auf Schutzgebiete in der unmittelbaren Umgebung des Bauwerks ausgehen. Die erforderlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind im Zuge der Baumaßnahmen vorgenommen worden.
Zur nachhaltigen Vermittlung des diesjährigen Themas des Weltwassertages war das Emssperrwerk als Ort von besonderem öffentlichen Interesse und Bestandteil des niedersächsischen Küstenschutzkonzeptes sehr gut geeignet. Das in der Frage vermutlich angesprochene Naturschutzgebiet „Petkumer Deichvorland“ ist zu keinem Zeitpunkt erheblich beeinträchtigt worden. Die im Vorfeld der Veranstaltung mit der oberen Naturschutzbehörde abgestimmten Absperrmaßnahmen des o. g. Naturschutzgebietes wurden umgesetzt.
So as dat an’n 22. März 2004 in de Nordwest Zeitung Swatt op Witt stahen hett, süht Wissenschaftsminister Lutz Stratmann keen Utsicht mehr, dat de Liehrstohl för Plattdüütsche Spraak un Literatur an de Uni Göttingen wieterföhrt waren kann, wenn Prof. Dr. Dieter Stellmacher emeritiert warden deit.
Betlang hett Minister Stratmann gegenoever den Niedersächsischen Heimatbund den Indruck opkaamen laaten, dat disse Professur wieterföhrt un nich dörch dat HOK opgeven wüür. Ok in’t Plenum vun’n Landdag is dat mehrmols so seggt worden. Den Anschien nah is bi’t Verhanneln oever de Zielvereenborungen mit de Uni Göttingen de Versök, den Lierstohl to Lasten vun de Hoochschool to finanzieren, nich to Stannen koomen.
1. Wat för Grünnen gifft dat för de Lannesregeeren, ehr Meenen to ännern, un woans wüll se dat, wat betlang de Lierstohl leist hett, för de plattdüütsche Spraak an’t Leven hoolen?
2. Woans lett sik dat, wat de Lannesregeeren hier passeeren lett, mit de Europäisch Spraakencharta in Eenklang bringen, wo doch dat Land Niedersachsen jüst een Vörbildfunkschoon hett, de Charta ümtosetten?
3. Wat för’n Wiert hett de plattdüütsche Spraak för Neddersassen, wenn de eenzige Lierstohl op dit Rebeet streken ward, un worans wüll de Lannesregeeren dat verlooren Veitroon op dat, wat de Politik toseggt hett, bi de Lüüd op’n Land jüst so as in den Stadt wedder trügghaalen?
Die Niedersächsische Landesregierung hat am 21. Oktober 2003 für die Jahre 2004 und folgende das Hochschuloptimierungskonzept (HOK) verabschiedet, das hinsichtlich seiner monetären Folgewirkungen vom Niedersächsischen Landtag durch die Verabschiedung des Haushalts 2004 am 13. Dezember 2003 bestätigt wurde. Aus dem HOK ergibt sich für die Universität Göttingen folgendes:
chen mit der Universität Göttingen zu folgenden Ergebnissen: Der Magisterstudiengang „Niederdeutsche Sprache und Literatur/Niederdeutsche Philologie“ wird mit der im nächsten Jahr anstehenden Pensionierung von Herrn Professor Dr. Stellmacher geschlossen werden, weil der Studiengang seit einigen Jahren nur sehr wenig nachgefragt wird. So waren im Sommersemester 2003 insgesamt nur noch 16 Studierende, Nebenfach eingeschlossen, eingeschrieben.
Das große Forschungsvorhaben „Niederdeutsches Wörterbuch“ wird weiterhin im Institut für Historische Landesforschung der Universität Göttingen bearbeitet. Die dafür vorhandene Wissenschaftlerstelle bleibt erhalten. Ferner stellt die Fakultät Sachmittel und weiteres Personal zur Verfügung, damit die Arbeit am Wörterbuch kompetent fortgeführt werden kann. Die wissenschaftliche Begleitung wird Professor Dr. Stellmacher auch nach Eintritt in den Ruhestand wahrnehmen.
Die Fakultät wird in Zukunft Lehrmodule in niederdeutscher Philologie (Linguistik) anbieten. Für diese Lehre werden Lehrbeauftragte bestellt. Inwieweit das Lehrangebot zu einem Nebenfachstudiengang ausgebaut werden kann, wird u. a. von der studentischen Nachfrage abhängen.
Weiter prüft die Universität gemeinsam mit der Wissenschaftlichen Kommission Niedersachsen die Möglichkeit, eine neue Professur für Sprachgeschichte mit dem Schwerpunkt Niederdeutsch einzurichten. Nach Gesprächen mit Präsident Professor Dr. Kern bin ich optimistisch, dass dieses Vorhaben mittelfristig realisiert wird.
Soweit die Einrichtung des Faches Niederdeutsch als Lehrgegenstand für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen gewünscht wird, kann dies nicht an der Universität Göttingen realisiert werden, da dieses Lehramt dort nicht angeboten wird. Wegen der besonderen Bedeutung der niederdeutschen Sprache für die Region Weser-Ems wäre hier eher daran zu denken, das an der Universität Oldenburg vorhandene Niederdeutsch in der Lehramtsausbildung dauerhaft abzusichern. Ich hoffe, dass meine entsprechende Anregung aufgegriffen wird und damit die niederdeutsche Sprache nicht nur in Göttingen, sondern auch in Oldenburg weiter präsent sein wird.
Vor diesem Hintergrund beantworte ich die einzelnen Fragen namens der Landesregierung folgendermaßen: