Zwischenrufe sind ja erlaubt, aber bitte etwas gedämpft. Manchmal habe ich schon Sorge um die Gesundheit der Kolleginnen und Kollegen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist erklärtes Ziel der Landesregierung, im Rahmen der Verwaltungsmodernisierung eine moderne, schlanke Umweltverwaltung zu schaffen, die sich auf die Kernaufgaben des Landes konzentriert. Ziel muss es sein, die Kräfte zu bündeln, um das Land wieder zukunftsfähig zu machen. Wir müssen Privatisierungs- und Kommunalisierungsmöglichkeiten erkennen und auch nutzen.
Meine Damen und Herren, wir wollen kurze Beratungs- und Entscheidungswege. Deshalb wird das NLÖ aufgelöst, und es werden die Aufgaben in eine Vollzugsebene übernommen. Theorie und Praxis werden so wieder besser zusammengeführt.
Ich will erneut betonen: Mein besonderer Respekt gilt allen Ehrenamtlichen, die ihren Beitrag für die Natur und für die Umsetzung der Naturschutzziele leisten.
Wir werden die ehrenamtlich Tätigen nicht vor den Kopf stoßen, wie Sie sich das immer wieder einreden. Gerade die letzte Zeit hat ja bewiesen, dass ich sehr intensive Gespräche mit den Umweltverbänden geführt habe, die bereit sind, mit uns neue Wege zu gehen.
Meine Damen und Herren, wir werden auch Bewährtes erhalten. Zum Beispiel bleibt die staatliche Vogelschutzwarte erhalten und wird wie gewohnt mit Ehrenamtlichen weitergeführt.
Die Neuorganisation im Umweltbereich soll auch sozialverträglich erfolgen. Deshalb werden wir vorhandene Standorte nutzen. Zugleich erreichen wir damit eine deutliche Präsenz der Umweltverwaltung in der Fläche. Alle zehn staatlichen Gewerbeaufsichtsämter bleiben als Hauptansprechpartner der Betriebe schon wegen der erforderlichen Kundennähe als eigenverantwortliche Behörden an ihren bisherigen Standorten erhalten. Es ist unser Ziel, die Gewerbeaufsicht zu dem zentralen Ansprechpartner der niedersächsischen Betriebe auszubauen. Die Kompetenzen mit Anlagenbezug werden dort gebündelt.
Meine Damen und Herren, die Aufgabenbereiche im Naturschutz und in der Wasserwirtschaft wollen wir künftig unter einem Dach konzentrieren. Aufbauend auf den Strukturen des NLWK sollen die Kernaufgaben der fachlichen Steuerung des Naturschutzes und der Wasserwirtschaft wahrgenommen werden.
Die Nationalparkverwaltungen haben für uns eine besondere Bedeutung. Nach Auflösung der Bezirksregierungen wollen wir sie daher als eigen
Meine Damen und Herren, mit der Neuordnung der Umweltverwaltung erreichen wir eine Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und eine Stärkung der Bürgerorientierung. Gleichzeitig sichern wir die Nachhaltigkeit in der Umweltverwaltung, stellen uns der Verantwortung für die Wettbewerbsfähigkeit und Zukunftsfähigkeit dieses Landes.
Sehr geehrte Frau Kollegin Somfleth, Sie haben ja so liebenswert erklärt, dass Sie eine hoffungsvolle Optimistin seien. Gehen Sie diesen Weg gemeinsam mit uns!
Vielen Dank Herr Minister. - Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe damit die Beratung.
Wir kommen zur Abstimmung über die Ausschussempfehlung. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit. Der Beschlussempfehlung des Ausschusses ist gefolgt.
Tagesordnungspunkt 16: Einzige (abschließende) Beratung: Konzept: „Strafunmündige Kinder“ und Heimerziehung - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 15/711 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit - Drs. 15/942
Die Beschlussempfehlung des Ausschusses lautet auf Ablehnung. Eine Berichterstattung ist nicht vereinbart worden.
Fraktion einen Entschließungsantrag zum Thema strafunmündige Kinder vorgelegt. Dieser wurde im zuständigen Sozialausschuss beraten und soll nun auf Vorschlag der CDU/FDP-Mehrheit im Niedersächsischen Landtag abgelehnt werden.
Abgelehnt wird damit u. a., dass der Bedarf an Plätzen in Niedersachsen differenziert dargelegt wird. Abgelehnt wird, dass bis Mitte dieses Jahres ein Konzept vorgelegt werden soll. Abgelehnt wird auch, dass bei der Unterbringung von Kindern mit Freiheitsentzug mit anderen Bundesländern verbindlich zusammengearbeitet wird. Abgelehnt wird ebenfalls, dass die finanziellen Risiken für die Träger bei Unterauslastung dargelegt werden.
Meine Damen und Herren, abgelehnt werden also durchaus vernünftige Forderungen. Warum eigentlich? - Weil die CDU-Fraktion und insbesondere ihr jetzt abwesender Vorsitzender und der ebenfalls abwesende Innenminister nicht länger reden, sondern handeln wollen. Ich zitiere Herrn McAllister vom 3. April 2003 im Niedersächsischen Landtag. Damals hat er gesagt:
„... wir, die neue bürgerliche Koalition, beenden jetzt eine jahrelange Debatte zu diesem Thema. Wir wollen nicht länger reden, wir wollen jetzt handeln!“
Mindestens 20 Plätze in Niedersachsen - so der Innenminister - sollten kurzfristig zur Verfügung gestellt werden. Die taz titelte: Der Innenminister hat ein Patentrezept für jugendliche Intensivtäter gefunden. - Der Bedarf sei klar, so die Sozialministerin; sechs bis zehn Plätze würden sofort zur Verfügung gestellt. Der Kultusminister bestätigte dies bei einer Befragung hier im Niedersächsischen Landtag nochmals, machte aber die Einschränkung: Wir machen diese sechs bis zehn Plätze nur für männliche Kinder und bis zu 15-jährige Jugendliche.
Meine Damen und Herren, nach 14 Monaten bürgerlicher Mehrheit stellten wir im April 2004 fest: kein Platz in Sicht. - Was heißt das eigentlich? Spielt die Sozialministerin Katz‘ und Maus mit dem Innenminister? Will sie es nicht? Oder kann sie es nicht?
Am 10. April 2004 heißt es in der OstfriesenZeitung: Verhandlungen des Sozialministeriums mit der Emder Initiative für Intensivpädagogik sind gescheitert. Wir werden uns nach einem anderen Träger umschauen, so der Ministeriumssprecher. Na, dann schauen Sie mal!
Im November 2003 stand das Thema geschlossene Unterbringung auf der Tagesordnung der gemeinsamen Kabinettsitzung NiedersachsenHamburg. Das Ergebnis war aber gleich Null.
Es drängt sich also die Frage auf: Was machen Sie da eigentlich? Hat es denn nun im letzten Jahr unversorgte Fälle gegeben? Was ist denn mit den sechs Kindern, für die Sie einen unabweisbaren Bedarf diagnostiziert hatten? Oder ist die Lage vielleicht doch deutlich differenzierter, dass nämlich der Bedarf für niedersächsische Kinder in Einrichtungen außerhalb Niedersachsens abgedeckt werden konnte? Hat es unterlassene Hilfeleistung in Ihrer Amtszeit gegeben? Oder ist es tatsächlich möglich gewesen, den Kindern die notwendige und geeignete Hilfe auf andere Weise zu geben?
Meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen und von der Regierung, ich fordere Sie auf, nach 14 Monaten bei diesem Thema keine dicken Backen mehr zu machen.
Ich habe Ihnen schon vor einem Jahr gesagt: Dieses Thema eignet sich nicht für politische Profilierungen. Es ist ein höchst sensibles Thema.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir streiten nämlich nicht politisch über die Frage, ob es überhaupt Freiheitsentzug für Kinder geben kann. Diese Frage ist politisch längst entschieden. Schauen Sie in das Bürgerliche Gesetzbuch, schauen Sie in das Kinder- und Jugendhilfegesetz! Selbstverständlich kann es Situationen geben, in denen Freiheitsentzug notwendig und geeignet ist. Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, zum Glück stellen dies nicht Politiker und Politikerinnen fest, sondern geeignete Fachkräfte. Außerdem muss diese Entscheidung von Gerichten bestätigt werden. Das Verfahren ist also klar.
Die Frage, um die es in Niedersachsen geht, ist, ob es einen spezifischen Bedarf für eine Einrichtung innerhalb Niedersachsens gibt. Nun glauben manche, sich damit profilieren zu müssen, dass es eine eigene Einrichtung in Niedersachsen gibt. Die letzte eigene Einrichtung des Landes hat die CDUgeführte Regierung in den 70er-Jahren abgeschafft, und zwar, wie ich meine, zu Recht.
(Zuruf von der CDU: Damals war sie auch nicht nötig! - Gegenruf von Wolfgang Jüttner [SPD]: Als du raus- gewachsen warst!)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es geht also um die Frage des Bedarfs. Deswegen fordere ich Sie noch einmal auf: Legen Sie endlich eine differenzierte Bedarfsanalyse vor! Das Kriseninterventionsteam - KIT - hat einen sehr differenzierten Bericht erstellt. Darin wurde dargelegt, dass für sechs Kinder aus Sicht der Fachleute möglicherweise eine geschlossene Unterbringung in Betracht komme. Aber es hatte noch keine Hilfeplanung gegeben, und es hatte erst Recht noch keine Bestätigung des Gerichtes für diese Entscheidungen gegeben. Der Bericht weist darauf hin, dass sechs Kinder nicht sechs Plätze bedeuten; denn diese Kinder werden ja nicht das ganze Jahr geschlossen untergebracht.
Das heißt, die differenzierte Bedarfsanalyse ist nötig. Nach 14 Monaten ohne Einrichtung in Niedersachsen ist sie sogar nötiger denn je; denn es stellt sich doch die Frage, wo diese Kinder eigentlich geblieben sind.
Lassen Sie uns also eine solide Diskussion über die Frage des Bedarfs führen, und beantworten Sie uns die Frage, warum Sie nicht Kooperationsverträge mit anderen Bundesländern, insbesondere mit Hamburg, mit denen Sie offensichtlich bereits darüber gesprochen haben, abschließen wollen. Nehmen Sie zur Kenntnis, dass es auch eine pädagogisch komplexe Frage ist, ob Freiheitsentzug hilft.
Meine Damen und Herren, wir alle müssen zur Kenntnis nehmen, dass es hinter der Fassade einer saturierten Gesellschaft, hinter dieser heilen Welt unvorstellbar schreckliche Lebensbedingungen von Kindern gibt, und wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass sich die Folgen für diese Kinder nicht durch Wegschluss wegsperren lassen.
Beachten Sie also den Rat von Fachleuten. Ich zitiere die Diakonie. Auch sie warnt vor weiteren Kürzungen in der Kinder- und Jugendpolitik und sagt, es wäre völlig kontraproduktiv, wenn die Kommunen in der Jugendhilfe sparen müssten, während die Landesregierung für sechs bis zehn vorgesehene Plätze in einer geschlossenen Unterbringung einen Millionenaufwand betreibt.