Die Landesregierung ist bestrebt, die polizeilichen Aufgaben in einer möglichst optimalen Weise zu bündeln. Die Länder nehmen im Küstenmeer (Zwölfmeilenzone) neben den allgemein-polizeilichen Vollzugsaufgaben die ihnen vom Bund als originäre Aufgabe übertragenen schifffahrtspolizeilichen Vollzugsaufgaben wahr. Mit der Einrichtung einer gemeinsamen Leitstelle der Wasserschutzpolizei (WSP) in Cuxhaven haben die Küstenländer bereits eine sehr gute Basis für die Koordinierung ihrer Ressourcen geschaffen. Hier werden Informationen gesammelt und die Boote aufgrund von Ländervereinbarungen nach einem Rahmenplan koordiniert. Dieser Weg muss weiter beschritten werden. Die Landesregierung setzt sich nachhaltig dafür ein, die WSP-Leitstelle zu einem echten Lage- und Führungszentrum mit umfassenden Einsatzbefugnissen auszubauen mit dem Ziel, dort zumindest alle originär länderpolizeilichen sowie die übertragenen schifffahrtspolizeilichen Vollzugsaufgaben in einer einzigen Leitzentrale für Nord- und Ostsee zu bündeln. Durch die enge Verzahnung mit der im selben Hause angesiedelten Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes wären damit ca. 80 bis 90 % der Alltagstätigkeit zentral erfasst. Das Bundesinnenministerium wurde aufgefordert, den BGS als gleichberechtigtes weiteres Mitglied mit entsprechender Aufgabenübertragung auf vertraglicher Basis in die WSP-Leitstelle einzugliedern. Dies könnte gegebenenfalls auch auf den Zoll ausgedehnt werden, sodass dann alle thematisch zusammengehörenden polizeilichen Aufgaben zentral erfasst wären.
Für die besondere Situation einer Katastrophe oder komplexen Schadenslage ist eine einheitliche Führungsverantwortung durch das Havariekommando bereits geschaffen worden. Durch die Verzahnung zwischen WSP-Leitstelle und Havariekommando sind ein enger Informationsverbund sowie ein lückenloser Übergang vom Alltagsgeschäft zum Notfallmanagement sichergestellt.
Ein Regelungs- und/oder Organisationsdefizit, das nur durch eine einheitliche Küstenwache zu beseitigen wäre, ist nach alledem nicht erkennbar. Dem Bund bleibt es im Übrigen unbenommen, seine Kompetenzen im Wege eines einfachen Kabinettsbeschlusses zusammenzufassen, bevor die Übernahme von Länderkompetenzen erfolgt, für die eine Grundgesetzänderung erforderlich ist.
Im Rahmen der Terrorismusabwehr sind Szenarien denkbar, die den Einsatz der deutschen Marine erforderlich machen könnten. Die Landesregierung spricht sich gegen eine Aufrüstung der Polizei mit militärischen Einsatzmitteln aus. Dementsprechend haben sich die Innenminister der norddeutschen Küstenländer darauf verständigt, die bestehenden Möglichkeiten der deutschen Marine zu sondieren und mit BMV und BMI abzustimmen.
Kooperationen mit den Küstenländern gibt es auch im nichtpolizeilichen Bereich, so z. B. im Bereich der Fischereiaufsicht. Niedersachsen nimmt aufgrund eines Staatsvertrages die Aufgaben der Fischereiaufsicht im Küstenmeer auch für Bremen wahr. Zurzeit werden Verhandlungen mit Hamburg geführt, diesem Vertrag beizutreten.
Zu 2: Nach dem Antrag der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag würde das Land alle Zuständigkeiten zur Gefahrerforschung und –abwehr auf See an den Bund verlieren. Die Aufgaben der allgemeinen und besonderen Gefahrenabwehr im Küstenmeer nehmen gemäß Artikel 30 GG grundsätzlich die Länder wahr. Es handelt sich um Aufgaben der allgemeinen Gefahrenabwehr nach dem Nds. SOG einschließlich der Verhinderung von Straftaten. Im Bereich der besonderen Gefahrenabwehr wären die Fischereiaufsicht und naturschutzrechtliche Aufgaben ebenso betroffen wie wasserwirtschaftliche Aufgaben aufgrund des Niedersächsischen Wassergesetzes und des Wasserhaushaltsgesetzes, Aufgaben nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz sowie dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz. Auch die vom Bund auf die Länder übertragenen schifffahrtspolizeilichen Vollzugsaufgaben (Abwehr von Gefahren, die von der Schiff
fahrt ausgehen) würde das Land an den Bund verlieren. Generell werden Fragen der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern in der Föderalismuskommission beraten.
Zu 3: Die anderen vier Küstenländer vertreten wie Niedersachsen die Auffassung, dass das Havariekommando ein wichtiges Instrument der maritimen Notfallvorsorge ist. Sie verfolgen gemeinsam mit Niedersachsen den oben geschilderten Ansatz einer ständig fortentwickelten Kooperation auf polizeilicher Ebene unter Einbeziehung des Bundes. Die Konferenz der Innenminister und –senatoren der norddeutschen Küstenländer (IMK-Nord) hat dementsprechend am 5. März 2004 einstimmig den Ausbau der WSP-Leitstelle zu einem maritimen Führungs- und Lagezentrum begrüßt und angeregt, dass sich der Bund an der WSPLeitstelle beteiligt. Die IMK-Nord hat an den Bund appelliert, eine Zuständigkeitsregelung zwischen den Bundesressorts herbeizuführen, auf deren Basis eine weiter gehende Zusammenarbeit mit den Ländern geprüft werden kann.
Schleswig-Holstein nimmt allerdings insoweit eine Sonderstellung ein, als von dort eine weitgehende Verlagerung der Länderkompetenzen im Küstenmeer auf den Bund mit dem Ziel einer einheitlichen deutschen Küstenwache angestrebt wird.
des Finanzministeriums auf die Frage 15 der Abg. Heinrich Aller, Volker Brockmann, Klaus-Peter Dehde, Renate Geuter, Uwe-Peter Lestin, Sigrid Leuschner, Dieter Möhrmann, Hans-Werner Pickel (SPD)
Der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSUBundestagsfraktion, Friedrich Merz, hat der Öffentlichkeit ein neues Einkommensteuermodell vorgestellt, das vom niedersächsischen Ministerpräsidenten, Christian Wulff, gelobt und unterstützt wurde. Das „Merz-Modell" zeichnet sich u. a. durch die Abschaffung vieler bisher bestehender Freibeträge und Ausnahmebestände aus. So soll auch die seit Jahrzehnten gewährte Steuerfreiheit von Lohnzuschlägen bei Nacht-, Feiertags- und Wochenendarbeit abgeschafft werden. Die Gehaltseinbußen der betroffenen Arbeitnehmer sollen durch tarifvertragliche bzw. einzelvertraglich zu vereinbarende Zuschläge kompensiert werden.
1. Welche finanziellen Auswirkungen hätte die Abschaffung der Steuerfreiheit von Zuschlägen für Nacht-, Feiertags- und Wochenendarbeit auf das Gehalt einer Krankenschwester im Alter von 30 Jahren mit durchschnittlicher Eingruppierung im öffentlichen Dienst, die ein Drittel ihrer monatlichen Arbeitszeit in der Nacht bzw. an Sonn- und Feiertagen ableistet?
2. Wie hoch müsste eine zu schaffende Zulage sein, um die Einkommenseinbußen der o. g. Krankenschwester netto, also nach Abzug der Steuer- und Sozialabgaben, wieder vollständig auszugleichen?
3. Wie hoch wären die Belastungen aus der o. g. neu zu schaffenden Zulage für die Krankenhausträger in Niedersachsen?
Der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSUBundestagsfraktion, Friedrich Merz, hat im Spätsommer 2003 Vorschläge zu einer Reform des Einkommenssteuerrechts gemacht. Diese Vorschläge haben modifiziert Eingang in einen Beschluss des Bundesvorstandes der CDU vom 3. November 2003 für ein modernes Einkommenssteuerrecht gefunden.
Neben einer radikalen Vereinfachung für die Abgabe der Steuererklärung und der Steuerveranlagung (zweiter Leitsatz) sieht dieser Beschluss im vierten Leitsatz eine Vereinfachung der Besteuerungsgrundlagen und die Beseitigung von Steuervergünstigungen, z. B. auch für die Gewährung von Zulagen für Arbeit zu ungünstigen Zeiten (Nacht- und Sonntagsarbeit) durch Ersetzung eines einheitlichen Arbeitnehmerfreibetrages von 1 000 Euro und vor allem im fünften Leitsatz eine Steuerentlastung durch einen einheitlichen Grundfreibetrag und eine Senkung der Steuertarife vor.
Neben einem einheitlichen Grundfreibetrag von 8 000 Euro für jede Person staffelt sich der Einkommenssteuertarif in drei Stufen (12 %, 24 % und 36 %).
Dieses vorausgeschickt, beantworte ich im Namen der Landesregierung die Frage des Abgeordneten Möhrmann und anderer zu den Auswirkungen der Abschaffung der Steuerfreiheit von Schichtarbeitszuschlägen wie folgt:
Zu 1: Eine vollbeschäftigte 30jährige Krankenschwester im öffentlichen Dienst, die im stationären Schichtdienst arbeitet und durchschnittlich ein Drittel ihrer monatlichen Arbeitszeit in der Nacht und an Sonn- und Feiertagen ableistet, verdient
durchschnittlich – je nach Familienstand – zwischen 32 300 und 34 800 Euro brutto. Dabei sind jeweils als zusätzliche Vergütungsbestandteile berücksichtigt:
a) eine in vollem Umfang einkommenssteuerpflichtige Wechselschichtzulage in Höhe von 102,26 Euro pro Monat,
b) durchschnittlich 40 Nachtarbeitstunden monatlich mit einem steuerfreien Zuschlag von 1,28 Euro pro Stunde,
c) zwei Sonntags- bzw. Feiertagsdienste mit jeweils acht Stunden pro Monat mit einem 25 % Zuschlag der Stundenvergütung, der ebenfalls steuerfrei ausgezahlt wird.
Betrachtet man die sich bisher ergebende Lohnsteuerbelastung und stellt diese der sich unter Berücksichtigung der Grundfreibeträge und des Arbeitnehmerfreibetrages nach dem Modell des CDU-Vorstandes vom November 2003 ergebenden Lohnsteuer gegenüber, so ergibt sich trotz des Wegfalls der Steuerprivilegierung der Nacht-, Sonntags -und Feiertagsarbeit eine Steuerentlastung zwischen 1 000 und 2 500 Euro im Jahr.
Bei der folgenden Berechnung wurde der bei Anwendung des CDU-Modells geplante Abzug von Sonderausgaben (Vorsorgeaufwendungen - siehe vierter Leitsatz) noch nicht berücksichtigt.
C.) Lohnsteuerbelastung nach derzeitiger Rechtslage pro Jahr 5.629,35 € unter Berücksichtigung der Steuerbefreiung bei B 2.) und B 3.)
3.004,08 € Arbeitnehmerfreibetrag;1.000 € Grundfreibetrag AN ín:8.000 € Grundfreibetrag Kind: 8.000 €
E.) Differenz Steuerbelastung C.) und D.) Steuerentlastung in Höhe von 989,43 € pro Jahr Steuerentlastung in Höhe von 2.610,27 € pro Jahr
Für die in Frage 1 beispielhaft genannte Krankenschwester im öffentlichen Dienst ergibt sich somit im Ergebnis eine deutliche Verringerung der Lohnsteuerlast und damit auch ein deutlich erhöhtes Netto.
Zu 2: Unter Zugrundelegung der im Beschluss des CDU-Vorstandes verfassten Leitsätze, insbesondere zu den Steuertarifen, ist deshalb keine Schaffung einer Zulage erforderlich, weil die Lohnsteuerbelastung sinkt.
Zu 3: Da keine zusätzlichen Zulagen durch Abschaffung der Steuerbefreiung für die Nacht- sowie Sonntags- und Feiertagsarbeit erforderlich sind, ergeben sich auch für die Krankenhäuser keine zusätzlichen Kostenbelastungen.
des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 16 des Abg. Hans-Joachim Janßen (GRÜNE)
In ihrer Antwort vom 15. Februar 2004 auf meine Kleine Mündliche Anfrage „Bereitstellung von Notliegeplätzen an der niedersächsischen Küste“ teilte die Landesregierung u. a. mit, eine
Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Niedersachsen über die Zuweisung von Notliegeplätzen sei bisher vor allem deshalb nicht zustande gekommen, weil die Frage der Einrichtung von Dalbenliegeplätzen auf Reede nicht abschließend geklärt sei.