Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich muss zugeben, ich habe auch erst gerade davon gehört. Insofern verzichte ich auf lange Ausführungen an dieser Stelle. Aber nichtsdestotrotz, Frau Harms, bei aller Erschütterung über die Ereignisse in Spanien, aus einer Sache möchte ich Sie dann doch nicht entlassen - das haben Sie eben auch deutlich gesagt -: Der Anlass Ihres Antrages war, dass der Präsident des Bundesamtes für Strahlenschutz - unverständlicherweise, meine ich jedenfalls - im Alleingang aus einer vertraulichen Studie etwas veröffentlicht hat. Ich sage das ganz deutlich, meine Damen und Herren. Nach meiner Auffassung hat das nicht die Sicherheitslage in Deutschland verbessert. Das muss man an der Stelle auch mal sagen dürfen.
Ich verzichte - im Ausschuss werden wir uns dann wahrscheinlich treffen, Frau Harms - an dieser Stelle auf weitere Ausführungen zu Ihrem Antrag. Ich sage Ihnen aber auch, dass wir uns zumindest über einige Dinge, insbesondere einige Formulierungen noch werden unterhalten müssen. - Danke schön.
Ich möchte meinen Dank allen Kolleginnen und Kollegen aussprechen, die sich zu diesem Antrag und vor dem Hintergrund der Situation von heute Morgen zu Wort gemeldet haben und das in ihre Beiträge mit eingebunden haben. Ich denke, das
Haus - da kann ich Einigkeit feststellen - ist damit einverstanden, dass wir ein entsprechendes Kondolenzschreiben verfassen werden.
Wir kommen zur Abstimmung über die Ausschussüberweisung. Federführend sollen sich der Umweltausschuss und mitberatend der Ausschuss für Inneres und Sport, der Ausschuss für Soziales, Frauen, Familien und Gesundheit sowie der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr mit diesem Antrag auseinander setzen. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? - Ich sehe keine Gegenstimmen und Stimmenthaltungen. Dann haben Sie so beschlossen.
Der nächste, 12. Tagungsabschnitt ist vom 28. bis 30. April 2004 vorgesehen. Der jetzige Tagungsabschnitt ist beendet. Der Präsident wird den Landtag einberufen und im Einvernehmen mit dem Ältestenrat den Beginn und die Tagesordnung der Sitzungen bestimmen.
Ich kann damit die Sitzung nunmehr schließen und wünsche Ihnen trotz alledem eine gute Heimfahrt und ein gesundes Wiedersehen.
des Kultusministeriums auf die Frage 6 der Abg. Wolfgang Jüttner, Ingrid Eckel, Claus Peter Poppe, Silva Seeler, Dr. Gitta Trauernicht-Jordan, Jacques Voigtländer, Walter Meinhold, Wolfgang Wulf (SPD)
Der Neuen Osnabrücker Zeitung (NOZ) vom 17. Februar 2004 ist zu entnehmen, dass Ministerpräsident Christian Wulff aus finanzpolitischen Gründen eine Abschaffung der Lernmittelfreiheit für richtig und unabweisbar hält. Nach seiner Aussage werde die Streichung sozial schwache Familien nicht treffen. Im Haushaltsplan des Kultusministeriums für das Haushaltsjahr 2004 sind die noch im Entwurf enthaltenen Mittel für sozial bedürftige Personen gestrichen worden.
1. Wie will sie sicherstellen, dass sozial bedürftige Personen durch die Abschaffung der Lernmittelfreiheit nicht getroffen werden?
2. Werden durch die geplanten Maßnahmen die Träger der Sozialhilfe kurz- und mittelfristig zusätzlich belastet?
3. Wenn ja, wie verträgt sich die zusätzliche Belastung mit der von Innenminister Uwe Schünemann im Landtag propagierten „strikten Konnexität“?
Die von der Vorgängerregierung zu verantwortende katastrophale Finanzlage des Landes hat sich durch politische Fehlsteuerungen der Bundesregierung weiter verschlechtert. Wenn wir den Schuldenberg für die nachkommende Generation nicht unverantwortlich weiter ins Unermessliche auftürmen wollen, müssen wir unsere Ansprüche in vielen Lebensbereichen zurückschrauben. Vor diesem Hintergrund ist eine Lernmittelfreiheit nach dem Gießkannenprinzip nicht mehr finanzierbar und nicht mehr zu verantworten. Die Bundesbildungsministerin Bulmahn (SPD) schätzt die finanzielle Lage der öffentlichen Hand durchaus richtig ein, wenn sie in der Neuen Osnabrücker Zeitung
Aufgrund der Finanzlage des Landes war es zwingend erforderlich, die ursprünglich im Haushaltsplanentwurf für 2004 für Lernmittel vorgesehenen 9,7 Millionen Euro zu streichen. Auch in anderen Bundesländern hat es Einschnitte bei der Lernmittelfreiheit gegeben. Um in Niedersachsen dennoch insbesondere Eltern, die aus eigener Kraft die Schulbücher nicht kaufen können, zu helfen, wurde eine sozialverträgliche, intelligente Lösung gesucht und auch gefunden, wie Pressekommentare bestätigen: „… Das neue Modell ist weder eine rücksichtslose Abzocke noch ein sozialer Kahlschlag.“ (Braunschweiger Zeitung vom 25. Fe- bruar 2004) Und die Neue Osnabrücker Zeitung kommentiert am 24. Februar 2004: „Wenn die Lernmittelfreiheit angesichts leerer Landeskassen schon nicht mehr durchzuhalten ist, sind die neuen Pläne vielleicht noch nicht das Ei des Kolumbus – aber zumindest erst einmal eine gute Idee.“
Um trotz der schwierigen Haushaltssituation des Landes die Eltern von hohen Schulbücherkosten zu entlasten, wird ab Schuljahresbeginn 2004/2005 ein Mietsystem eingeführt. Auf freiwilliger Basis können die Eltern die benötigten Schulbücher gegen ein Entgelt in Höhe von etwa einem Drittel des Anschaffungspreises ausleihen. Statt im Höchstfall bis zu 275 Euro im Schuljahr für Schulbücher auszugeben, fallen im Ausleihverfahren Beträge von durchschnittlich rund 20 Euro in der Grundschule bis durchschnittlich rund 60 Euro am Gymnasium an. Für das Ausleihverfahren steht der in den Schulen vorhandene Buchbestand im Wert von gut 50 Millionen Euro zur Verfügung. Die bisher nicht ausgegebenen Mittel in Höhe von rund 6 Millionen Euro und die zu erwartenden Einnahmen verstärken das Startkapital.
Am Ausleihverfahren werden automatisch Empfänger von Leistungen nach dem Sozialhilfegesetz und dem Asylbewerberleistungsgesetz beteiligt, sodass keine Stigmatisierung stattfinden kann. Damit wird auch gewährleistet, dass schulische Bildung nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängig ist. Zudem wird sichergestellt, dass Sozialhilfeempfänger nicht besser gestellt sind als z. B. ein Facharbeiter mit mehreren Kindern.
Im Rahmen des finanziell Möglichen haben wir mit dem Mietsystem eine Lösung gefunden, die sozial verträglich ist und Familien mit Kindern von zu hohen Kosten entlastet. Ähnlicher Auffassung ist
auch der Landeselternrat: „Von allen schlechten Möglichkeiten ist das die beste … Das Geld ist einfach nicht da.“, wird sein Vorsitzender HansJürgen Vogel in der Braunschweiger Zeitung vom 25. Februar 2004 zitiert.
Zu 1: Leistungsberechtigte nach dem Bundessozialhilfegesetz und nach dem Asylbewerberleistungsgesetz werden nicht mit den Kosten für die Ausleihe von Lernmitteln belastet. Durch Schnellbrief vom 27. Februar 2004 sind die Schulen verpflichtet worden, diesen Personenkreis im kommenden Schuljahr kostenfrei mit Lernmitteln aus dem Bestand der Schulen zu versorgen.
Die Schulleiterin der Orientierungsstufe Hohestieg in Braunschweig ist seit Februar 2004 an die Bezirksregierung Braunschweig für eineinhalb Jahre abgeordnet, um dort Aufgaben im Zusammenhang mit der Bewerbung der Stadt Braunschweig zur Kulturhauptstadt 2010 wahrzunehmen.
2. Wie rechtfertigt sie, dass durch diese Abordnung eine Lehrkraft nicht mehr für den Unterricht zur Verfügung steht?
3. Stimmt es, dass die Stadt Braunschweig für die abgeordnete Schulleiterin keinen finanziellen Ausgleich zu erbringen hat?
Die Initiative der Kulturstädte Europas geht auf die griechische Kultusministerin Melina Mercouri zurück und wurde 1985 vom Kulturministerrat der Europäischen Gemeinschaften, der jetzigen Europäischen Union, ins Leben gerufen. Beginnend mit Athen (1985) hat er seitdem jährlich mindestens eine Kulturstadt Europas ausgerufen. In Deutschland hatten bisher Berlin (1988) und Weimar
(1999) diesen Titel. In diesem Jahr sind Genua (Italien) und Lille (Frankreich) zu den Kulturstädten Europas ernannt worden.
Unter der deutschen EU-Präsidentschaft waren das Auswahlverfahren geändert und die Bezeichnung in Kulturhauptstadt Europas umbenannt worden. Ab 2005 kann jährlich nach einem Rotationsprinzip wechselnd jeweils ein einzelner EUMitgliedsstaat ein oder mehrere Kulturhauptstädte vorschlagen.
Eine internationale, unabhängige Expertenkommission begutachtet die Bewerbungen und gibt eine Empfehlung an das Europäische Parlament, den Rat und die EU-Kommission. Das Europäische Parlament kann hierzu eine Stellungnahme abgeben. Die EU-Kommission legt dem Rat ihre Empfehlung über die zu nominierende Kulturhauptstadt Europas zur Entscheidung vor.
Deutschland kann für das Jahr 2010 eine oder mehrere Städte vorschlagen. Die Auswahl der innerstaatlichen Städtekandidaturen in Deutschland erfolgt nach einem zwischen dem Bundesrat, der Kultusministerkonferenz und dem Auswärtigen Amt einvernehmlich festgelegten Verfahren. Die Bewerbungen müssen bis zum 31. März 2004 den jeweiligen Ministerien für Kultur, in Niedersachsen also dem MWK, vorliegen, die diese an das Auswärtige Amt weiterleiten. Der Bundesrat, der bis Ende Juni 2005 eine Stellungnahme zu den Kandidaturen abgeben wird, plant, hierfür eine Experten-Jury zu berufen.