Protocol of the Session on February 20, 2004

Im Vergleich zu anderen Dienststellenbereichen in Niedersachsen liegt die Polizeiinspektion Stade damit bei den politisch motivierten Straftaten – rechts – in den beiden letzten Jahren im unteren Drittel der Straftatenstatistik.

Ein größeres Aktionsaufkommen, wie noch in den 90er-Jahren, wurde u. a. durch verstärkte Aufklärungsarbeit und Umsetzung der Rahmenkonzeption der niedersächsischen Polizei zur Intensivierung der Bekämpfung von Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und sonstiger politisch motivierter Kriminalität - rechts - unterbunden. Die verstärkte Präsenz und Beobachtung durch den Polizeilichen Staatschutz führten maßgeblich zur rückläufigen Entwicklung des Straftaten-/Aktionsaufkommens im Landkreis Stade. Obwohl amtsbekannte und zum Teil überörtlich agierende Angehörige der rechten Szene und auch Angehörige der Skinheadszene ihren Wohnsitz im Landkreis Stade haben, konnten durch konsequente Präventionsarbeit der Polizei vor Ort eine Bildung bzw. Verfestigung krimineller Strukturen innerhalb der Skinheadszene verhindert werden. Es ist zu vermuten, dass auch die rechtskräftigen Verurteilungen sowie wiederholte Gefährderansprachen durch die vor Ort tätige Staatsschutzdienststelle zu dem deutlichen Rückgang des Straftatenaufkommens führten.

Die Bekämpfung des Rechtsextremismus war ein Schwerpunktthema in der gesamten niedersächsischen Polizei. Um die Aktivitäten der rechten Szene auch im Landkreis Stade weiterhin auf einem niedrigen Niveau eingrenzen zu können, wird an der bisher erfolgreichen Strategie festgehalten.

Nach Erkenntnissen des Niedersächsischen Landesamtes für Verfassungsschutz (NLfV) sind in der so genannten Kameradschaftsszene keine festen Strukturen erkennbar. In einigen Ortschaften, insbesondere im südlichen Landkreis, gibt es kleine unorganisierte und weitestgehend ortsgebundene Skinheadgruppen, die durch rechtsextremistische Propagandadelikte in Erscheinung getreten sind. Sie verfügen weder über die Strukturen einer Kameradschaft, noch entfalten sie entsprechende Aktivitäten. Aufgrund der räumlichen Nähe unterhalten sie zum Teil gute Kontakte zur rechtsextremistischen Szene in Hamburg.

Strukturen und Aktivitäten der NPD/Junge Nationaldemokraten (JN) sind im Raum Stade und Buxtehude zu verzeichnen. Der mit 50 Mitgliedern mittelgroße Unterbezirk Stade gehört zu den politisch aktiven Untergliederungen der NPD in Niedersachsen. Buxtehude gehört organisatorisch zum NPD-Unterbezirk Stade-Elbe/Weser. Die jüngeren NPD-Mitglieder aus dem Raum Stade/Buxtehude nehmen zusammen mit Angehörigen freier Kameradschaften regelmäßig an De

monstrationen der NPD Niedersachsen, aber auch von NPD-Verbänden in benachbarten Bundesländern, teil.

Der zurzeit inaktive Landesverband Niedersachsen der Jungen Nationaldemokraten verfügt im Raum Stade/Buxtehude seit längerer Zeit über keine Untergliederung. Einzelpersonen, die dem nur wenige Sympathisanten umfassenden „JN-Freundeskreis Stade/Rotenburg“ angehören, traten seit Ende letzten Jahres unter der Bezeichnung „Junge Nationaldemokraten Stade/Rotenburg“ verschiedentlich mit Aktivitäten in die Öffentlichkeit, so u. a. mit der Herausgabe des bei der Veranstaltung vom 12. Januar 20044 verteilten Flugblatts.

Die Aktivitäten rechtsextremistischer und insbesondere neonazistischer Gruppierungen und Personen im Raum Stade sind unverändert ein Schwerpunkt der Beobachtungen des NLfV. Eine enge Zusammenarbeit mit den Polizeibehörden ist hierbei gewährleistet.

Zu 2 verweise ich auf die Vorbemerkungen.

Im Übrigen hat der Leiter der Volkshochschule Buxtehude als Reaktion auf die Berichterstattung der tageszeitung vom 15. Januar 2004 an die tageszeitung einen Leserbrief verfasst, in dem er feststellt, dass der Redakteur leider nicht mit ihm gesprochen habe. Ansonsten hätte er dem Redakteur sagen können, dass er als Hausherr von der Polizei rechtzeitig vorgewarnt und betreut wurde. Dank des Auftretens der Polizei habe er sich als Verantwortlicher stets gut beraten und sicher gefühlt.

Auch der Leiter der Halepaghenschule bedankt sich in einem Schreiben an die Polizei Stade für die hervorragende Betreuung durch die eingesetzten Polizeibeamten. Er bedankt sich bei den namentlich aufgeführten Beamten und weist darauf hin, dass die von den Staatsschutzbeamten verfolgte deeskalierende Zielrichtung – entgegen einzelner gegenteiliger öffentlicher Meinungsäußerungen – dort eine breite Zustimmung gefunden hat.

Zu 3 verweise ich auf die Vorbemerkungen.

Die Veranstalter (Schulleitung) wurden durch die Polizei umfassend informiert. Die am Abend des 12. Januar 2004 vor Veranstaltungsbeginn verteilten Flugblätter der Jungen Nationaldemokraten Stade/Rotenburg gelangten den Polizeibeamten auch erst dort zur Kenntnis.

Anlage 2

Antwort

des Finanzministeriums auf die Frage 6 des Abg. Bernd Althusmann (CDU)

Erneut millionenschwere Panne bei Hans Eichel; mangelhafte Überwachung im Bundesfinanzministerium ermöglicht bundesweiten Betrug beim Kindergeld

Letzten Presseberichten zufolge besteht der Verdacht auf millionenschwere Schummeleien beim Kindergeld. Experten des Bundesfinanzministeriums ist aufgefallen, dass die Summe der Kindergeldzahlung kontinuierlich gestiegen ist, obwohl seit Jahren immer weniger Nachwuchs in Deutschland zur Welt kommt. Bei den Vergleichsrechnungen wurde schon berücksichtigt, dass die rot-grüne Bundesregierung ab dem Januar 2002 den Zuschuss für das erste Kind leicht erhöht hatte. Obwohl die Zahl der Kinder deutlich rückläufig ist, hat sich die Kindergeldsumme insgesamt aber nicht mit nach unten bewegt.

Auch der Bundesrechnungshof ist mittlerweile auf die nachlässigen Überwachungspraktiken aufmerksam geworden. Prüfer stellten bei einzelnen Kindergeldkassen Fehlerquoten von bis zu 20 % fest. Betrug wird dabei neben Abrechnungsfehlern mittlerweile nicht mehr ausgeschlossen. Vermutet wird u. a., dass Familien ungerechtfertigt Kindergeld gezahlt bekommen, indem sie sich an mehreren Wohnorten melden und Kindergeld anfordern.

Ein weiterer Grund kann in der Regelung liegen, dass die Kinder durch längere Ausbildungszeiten auch einen längeren Anspruch auf Kindergeld haben. Entsprechende Nachweise dafür seien möglicherweise fehlerhaft erstellt oder nur unzureichend überprüft worden.

Im Bundesfinanzministerium wird mittlerweile mit einer interministeriellen Arbeitsgruppe aus Finanz-, Wirtschafts- und Familienministerium geprüft, wo die Ursachen für den drastisch ansteigenden Ausgabenaufwuchs beim Kindergeld liegen könnten.

Ich frage die Landesregierung:

1. Liegen ihr Erkenntnisse darüber vor, ob und inwieweit niedersächsische Kindergeldkassen von den geschilderten Betrugsfällen und rechtswidrigen Kindergeldzahlungen betroffen sein könnten; welcher Schaden ist gegebenenfalls entstanden?

2. Teilt sie die Auffassung, dass das System der 16 000 Familienkassen bundesweit und auch in Niedersachsen durch die komplizierten und zersplitterten Abläufe die Betrugsfälle erst ermöglicht oder sogar die Aufdeckung erschwert hat?

3. Bestehen bei ihr Vorstellungen und Pläne, wie die Auszahlung des Kindergeldes effizienter und die Überwachung wirksamer ausgestaltet werden können?

Ich bin dankbar, dass ich anlässlich Ihrer Frage Gelegenheit habe, einige grundsätzliche Ausführungen zum Thema Kindergeld zu machen:

Die steuerliche Entlastung von Familien mit Kindern erfolgte bis einschließlich 1995 in erster Linie über den steuerlichen Kinderfreibetrag, Kindergeld trat lediglich in bestimmten Fällen als ergänzende Leistung hinzu. Ab 1996 ist das System völlig umgestellt worden: Der so genannte Familienleistungsausgleich erfolgt seitdem vorrangig durch das Kindergeld. Sollte dies im Einzelfall nicht zur Abdeckung des so genannten Existenzminimums eines Kindes ausreichen (bei dieser Prüfung ist das Kindergeld in einen steuerlichen Freibetrag umzu- rechnen), werden bei einer Einkommensteuerveranlagung die steuerlichen Freibeträge (Kinderfrei- betrag für das sächliche Existenzminimum 3 648 Euro und Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf 2 160 Euro, zusammen 5 808 Euro) abgezogen. Das Kindergeld muss dann aber, um eine Doppelförderung zu vermeiden, der Einkommensteuer hinzugerechnet werden. Ob das Kindergeld oder aber die steuerlichen Freibeträge für Kinder günstiger sind, prüft das Finanzamt bei der Einkommensteuer „von Amts wegen“ (so genannte Güns- tigerprüfung).

Ausgezahlt wird das Kindergeld in der Privatwirtschaft seit 1999 grundsätzlich von den bei den Arbeitsämtern eingerichteten Familienkassen. Die frühere Kindergeldauszahlung-Verordnung, nach der den privaten Arbeitgebern die Auszahlungspflicht auferlegt wurde, ist aufgehoben worden, um die Arbeitgeber mit diesen Pflichten nicht weiter zu belasten.

Eine Besonderheit gilt für den öffentlichen Dienst: Hier haben die Besoldungsstellen zusammen mit den Bezügen auch das Kindergeld auszuzahlen, sie sind insoweit selbst „Familienkasse“ (§ 72 EStG).

Die Familienkassen – dies ist für die Beantwortung Ihrer Fragen wichtig – sind Bundesfinanzbehörden und unterstehen allein der Dienstaufsicht des Bundesamts für Finanzen bzw. des Bundesministeriums der Finanzen als oberster Aufsichtsbehörde. Die Dienstanweisungen für die Familienkassen werden deshalb auch allein vom Bundesamt für

Finanzen erlassen, die Länder wirken dabei nicht mit. Auch soweit Landesbehörden als „Familienkasse“ tätig werden, z. B. das NLBV, habe ich als Finanzminister somit weder Kontroll- noch Weisungsrechte.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen des Abgeordneten Bernd Althusmann (CDU) im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Wie bereits ausgeführt, unterliegen die Familienkassen nicht meiner Fachaufsicht; dies gilt auch für die im öffentlichen Dienst eingerichteten Familienkassen. Mir liegen daher keine Erkenntnisse darüber vor, ob und inwieweit niedersächsische Kindergeldkassen von den geschilderten Betrugsfällen betroffen sein können.

Wie Sie in Ihrer Anfrage vermuten, beziehen sich die in der Presse genannten Betrugsfälle wohl in erster Linie auf Eltern, die sich an verschiedenen Wohnorten anmelden und dort beim Arbeitsamt bzw. der Familienkasse Kindergeld beantragen. Diese Problematik stellt sich bei der Kindergeldzahlung im öffentlichen Dienst nicht. Wie mir das NLBV mitgeteilt hat, sind deshalb Betrugsfälle dort nicht bekannt geworden.

Zu Ihrer Information merke ich an: Auch wenn das Land Niedersachsen keine Fachaufsicht über die Familienkassen hat, haben wir doch durch die Organisationshoheit über das NLBV, soweit es als Familienkasse für öffentlich Bedienstete tätig wird, Vorsorge geschaffen, um Betrügereien entgegenzutreten. So gibt es dort:

Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Kindergeldbearbeitung nach dem 4-Augenprinzip, insbesondere bei schwierigen Fallkonstellationen,

Konzentration der Kindergeldbearbeitung an allen vier Standorten seit Januar 2003 bei speziell geschulten Sachbearbeitern, um einheitliche Entscheidungsrichtlinien zu gewährleisten,

Zuständigkeit eines Grundsatzsachbearbeiters für alle schwierigen Fälle,

Informationstage für alle Kindergeldsachbearbeiter, die alle zwei Monate in Hannover stattfinden, und aktuelle Themen im Kindergeldrecht behandeln,

Regelmäßige Schulungen (zur Zeit im NLBV zweimal im Jahr) der Kindergeldsachbearbeiter.

Zu 2: Da mir – wie bereits dargelegt – keine Erkenntnisse über Betrugsfälle vorliegen, kann ich auch diese Frage nicht abschließend beantworten. Hierzu müsste zunächst der Bericht des Bundesrechnungshofs ausgewertet werden, der mir bisher nicht vorliegt. Überdies wäre dies zunächst Aufgabe des Bundesministeriums der Finanzen als oberster Aufsichtsbehörde der Familienkassen. Dort soll zu dieser Problematik bereits eine interministerielle Arbeitsgruppe eingerichtet worden sein; ein Ergebnis ist mir nicht bekannt.

Dass Betrugsfälle möglich sind, halte ich jedoch für glaubhaft. Warum sollte dies beim Kindergeld anders sein als etwa bei der Sozialhilfe! Auch in diesem Bereich wird immer wieder über Fälle berichtet, in denen Sozialhilfeempfänger in verschiedenen Gemeinden Anträge stellen.

Zu 3: Zurzeit wird von mir auch in diesem Zusammenhang geprüft, ob für die öffentlichen Bediensteten im Lande Niedersachsen das Auszahlungsverfahren geändert werden sollte.

Bisher ist das NLBV lediglich für die unmittelbaren Landesbediensteten Familienkasse. Größere Rechtssicherheit, aber auch Kostenersparnis könnte in diesem Bereich herbeigeführt werden, wenn das NLBV auch für die lediglich mittelbar im Landesdienst (also z. B. bei Körperschaften, An- stalten und Stiftung des öffentlichen Rechts) tätigen Beschäftigten die Kindergeldberechnung vornehmen könnte. Eine entsprechende Verordnung ist in Vorbereitung.

Die Landesregierung behält sich im Übrigen vor, nach Prüfung des Berichts des Bundesrechnungshofes und der Stellungnahme der interministeriellen Arbeitsgruppe dem Bundesministerium der Finanzen, weitergehende Vorschläge für eine effizientere Auszahlung des Kindergeldes zu unterbreiten. So könnte möglicherweise durch eine Zentralisierung auch der bei den Arbeitsämtern angesiedelten Familienkassen die Bearbeitung effektiver gestaltet und Missbrauch verhindert werden.

Anlage 3

Antwort

des Umweltministeriums auf die Frage 7 der Abg. Dorothea Steiner (GRÜNE)

Bornbachumleitung - Was denn nun?

Im November des vergangenen Jahres erklärte Umweltminister Sander auf einer Veranstaltung in Oldenburg seine Absicht, die geplante Bornbachumleitung um den Dümmer noch einmal auf den Prüfstand stellen zu wollen. Er argumentierte damit, der Zustand des Dümmers habe sich in den vergangenen Jahren verbessert. Bevor 10 Millionen Euro für die Umleitung ausgegeben würden, müssten noch genauere Untersuchungen erfolgen, wird der Minister in der Presse zitiert.

Diese Aussagen von Herrn Sander provozierten einen regen Polittourismus von regionalen FDP-Politikern in das hannoversche Umweltministerium. Mehrfach wurde als Ergebnis dieser Gespräche in den örtlichen Zeitungen verbreitet: Die Bornbachumleitung kommt doch, der Minister sei in Oldenburg falsch verstanden worden.