Änderungen der NGO/NLO in der gesamten Breite der Themen sind in Vorbereitung. Die Überlegungen dazu sind innerhalb der Landesregierung noch nicht abgeschlossen.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen 1 und 3 und der Innenminister aufgrund seiner Federführung die Frage 2 namens der Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Die Arbeit der kommunalen Frauenbeauftragten muss sich vor Ort bewähren. In der Regel ist dies auch in den niedersächsischen Kommunen gelungen. Das Gesetz ist jetzt elf Jahre alt. Politik muss sich auch weiterentwickeln.
Wir haben die Erfahrungen der Vergangenheit ausgewertet und leiten daraus Folgerungen ab. Es geht daher nicht um eine pauschale Kritik an der Arbeit der Frauenbeauftragten.
- Haben Sie etwas dagegen, dass Kommunen in der Kommune Mitwirkungsmöglichkeiten haben? Das ist erstaunlich.
(Dieter Möhrmann [SPD]: Sie sind so widersprüchlich, Frau Ministerin! - Weitere Zurufe von der SPD und von den GRÜNEN)
Das ist das Dilemma, vor dem Sie stehen: Sie merken, hier steht eine neue CDU, die ihre Verantwortung sehr wohl wahrzunehmen weiß.
Jetzt beantworte ich die Frage 3: Die Landesregierung geht davon aus, dass die Kommunen wie bisher gemeinsam mit ihr darauf hinwirken, das Verfassungsziel Gleichberechtigung zu verwirklichen. Die CDU/FDP-Landesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, eng mit den Frauenbeauftragten in den Kommunen zusammenzuarbeiten.
Die Landesregierung wird z. B. im Frühjahr 2004 eine Offensive „Familienfreundliche Unternehmen“ starten. Dies betrifft die gesamte Themenpalette der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf in Unternehmen. Dazu ist die Unterstützung auf kommunaler Ebene erforderlich. Denn wir wollen erreichen, dass eine familienfreundliche Arbeitswelt mehr Wahlfreiheit für Frauen und Männer ermöglicht.
Ein weiteres Beispiel ist das Mentoring-Programm mit dem Titel „Mehr Frauen in die Kommunalpolitik“. Damit wollen wir vor Ort Frauen dafür gewinnen, sich kommunalpolitisch zu engagieren und sich auch in Räte wählen zu lassen.
- Darüber können wir gerne gleich reden, Frau Merk. Denn ich habe vor drei oder vier Jahren an diesem Programm teilgenommen. Dieses Programm wird von allen Fraktionen, von allen Kom
Es ist ein Programm, das von allen Geschlechtern breit getragen wird. Ich kann mich noch daran erinnern, als ich dort als kleine Mentee war, dass Sie damals die Eröffnungsrede gehalten haben. Sie sehen, wohin das führt. Heute stehe ich hier.
(Heiterkeit und starker Beifall bei der CDU und bei der FDP - Karl-Heinz Klare [CDU] - zur SPD -: Sie sitzen da!)
Dieses gute Programm ist auch in Zukunft nur dann weiter durchführbar, wenn wir insbesondere auch von den Frauenbeauftragten in den Kommunen dabei unterstützt werden.
Die Frauenbeauftragten tragen wichtige Aktivitäten in die Fläche. Die Kommunen haben damit ein weites Feld von Handlungsmöglichkeiten, die Gleichberechtigung zu fördern. Ich weise auch ausdrücklich darauf hin, dass wir insbesondere auch die zahlreichen ehrenamtlichen Frauenbeauftragten unterstützen.
- Du liebe Zeit, du liebe Zeit! Wir haben in unserem Land über die Hälfte ehrenamtliche Frauenbeauftragte.
Auch die ehrenamtlichen Frauenbeauftragten unterstützen wir genauso wie die hauptamtlichen Frauenbeauftragten, indem wir eine Vernetzungsstelle für Gleichberechtigung in Hannover, die Qualifikationsangebote macht, auch weiterhin unterstützen.
Auch das Niedersächsische Gleichberechtigungsgesetz bleibt ein wichtiges Instrument aktiver Gleichberechtigungspolitik in den Kommunen.
Es hat das Ziel, über Gleichstellungspläne mehr Parität von Frauen und Männern in allen Bereichen und auch in Führungspositionen herzustellen.
Darüber hinaus beabsichtigt die Landesregierung die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ausdrücklich in die Gesetzesziele des NGG aufzunehmen. Auch dieses Gesetz ist zehn Jahre alt.