Erstens. Bereits heute kommen 30 % des niedersächsischen Trinkwassers von Unternehmen, an denen private Dritte beteiligt sind. Gleichwohl haben wir überall hervorragendes Trinkwasser. Diese Entwicklung hat der Qualität jedenfalls nicht geschadet.
Zweitens. Wir müssen feststellen, dass die Preise für den Kubikmeter Wasser zwischen knapp 50 Cent und 2,50 Euro liegen. Wir brauchen auch deshalb mehr Transparenz für die Verbraucher. Zweifelsohne muss es wegen unterschiedlicher geologischer Verhältnisse vor Ort auch unterschiedliche Preise geben. Nur müssen diese auch nachvollziehbar sein.
(Beifall bei der FDP und bei der CDU - Rebecca Harms [GRÜNE]: So wie beim Strom! - Heiterkeit bei den GRÜNEN)
- Dazu komme ich gleich, Frau Harms. Ganz langsam. Ich erzähle Ihnen das alles, und ich bin mir ganz sicher, dass Sie das am Ende verstehen werden.
Darüber hinaus sollten die Kommunen eine Hilfestellung erhalten, wenn sie diese Aufgabe in einem von Wettbewerb geprägten Verfahren ausschreiben wollen.
Drittens. Ich will den Punkt der Trinkwasserversorgung in Entwicklungsländern nicht auslassen. Die Grünen haben diesbezüglich die Angst, dass diese Länder dann in die Abhängigkeit von multinationalen Konzernen geraten.
- Frau Steiner, wenn Sie im Umweltausschuss zugehört hätten, dann hätten Sie das mitbekommen. Der Vertreter der Deutschen Gesellschaft für technische Zusammenarbeit hat in der Anhörung im Umweltausschuss sehr deutlich gemacht, wie Liberalisierung und vor allem Privatisierung in vielen dieser Länder erst eine adäquate Trinkwasserversorgung ermöglicht haben.
Sie laufen auch hier dem Irrglauben hinterher, dass alles, was mit Markt zu tun hat, schlecht für die Menschen ist.
Ich fasse zusammen: Liberalisierung und Privatisierung schaden nicht der Qualität, sondern sorgen für mehr Transparenz.
Darauf haben die Kunden einen Anspruch. Anders als im Strommarkt geht es hierbei sicherlich nicht um einen Wettbewerb im Markt - Herr Kollege Thul hat das soeben gesagt -, sondern um einen Wettbewerb um den Markt, also um einzelne Versorgungsgebiete.
Ich meine, dass wir die Diskussion um das Trinkwasser sachlich führen sollten. Wir brauchen keine neuen Regeln, die Privatisierung verhindern oder gar verbieten. Hier gilt das alte liberale Credo, dass der Staat das, was der Staat nicht regeln muss, auch nicht regeln dürfen soll. - Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Uns liegt hier eine Entschließung vor, mit der wie folgt verfahren werden soll: Annahme in veränderter Fassung. - Das ist wohl formal so üblich. Aber lassen Sie mich feststellen: Die Entschließung, die hier vorliegt, hat mit dem Ursprungsantrag gar nichts zu tun. Sie ist eigentlich Teil eines eigenständigen neuen Antrags. Das muss man einfach wissen.
Lassen Sie uns die Entschließung genauer anschauen. Das ist eine Entschließung, von der ich eigentlich gar nicht weiß, in welche Richtung sie zielt. Ist die Entschließung zur Unterhaltung gedacht oder nicht? Nur ein einziges Mal steht hier geschrieben: „Der Landtag erwartet von der Landesregierung...“. - Im Übrigen werden hier Sachverhalte beschrieben, von denen ich mir etwas mehr Substanz erwartet hätte. Einiges von dem, was Sie in der Entschließung geschrieben haben, ist richtig. Es ist ja nicht so, dass die CDU-Fraktion nur auf den Bäumen sitzt.
In der Entschließung heißt es: „Der zunehmenden Bodenversiegelung muss wirksam begegnet werden.“ - Schöner Satz. Aber wie denn? - Keine Anmerkung, was man dagegen unternehmen will. Dann heißt es: „... alle am Wasserkreislauf beteiligten Komponenten - Luft, Boden und die Fließgewässer - leistungsfähig und gesund zu erhalten.“ Übrigens: An diesen Komponenten sind mindestens die Industrie und der Mensch erheblich beteiligt. Aber darüber wird gar nicht geredet, weil man angeblich Politik mit den Menschen macht. Das heißt, Sie haben hier eine Entschließung vorgelegt, in der Sie nette kleine Sachen beschreiben, aber keine Handlungsanweisungen geben, wie man das erhalten könnte, worum es geht.
- Ja, den Kollegen schätze ich auch. - Er hat hier natürlich auch ordentlich die Nummer „Privatisierung“ heruntergetrommelt. Lassen Sie mich dazu klar sagen: Im Moment haben wir in Niedersachsen zwar ein sehr ausgewogenes System, natürlich auch Unternehmen mit privater Beteiligung. Selbst die Stadtwerke haben private Beteiligungen. Herr Dürr, wir haben diese Beteiligungen allerdings unter der Sperrminorität gehalten. Dafür gibt es gute Gründe. Ich will Ihnen diese Gründe auch benennen. Die Aufwendungen, die Unternehmen für den Schutz dessen, wofür Sie sich einsetzen, tätigen müssen, kosten eine Menge Geld. Sie schreiben in der Entschließung: „Der Schadstoffeintrag ist auf ein unvermeidbares Minimum zu reduzieren.“ Aber wie macht man das denn?
- Das kostet schlicht und einfach Geld. Darüber und über den Eintrag von Düngemitteln muss man natürlich mit der Landwirtschaft reden. Die Vertreter der Landwirtschaft werden einwenden, dass sie sich in einem europäischen Wettbewerb befinden, und werden fragen, wie das vor diesem Hintergrund funktionieren soll. Im Ergebnis wird man den Landwirten hierfür Geld auf den Tisch legen müssen.
Herr Dürr, man muss einfach wissen, dass das natürlich Einfluss auf den Preis haben wird. Hier stellt sich hinsichtlich der privaten und der öffentlichen Verantwortung die Frage, wie weit man gehen will. Der Unterschied zwischen Privaten und Öffentlichen besteht grundsätzlich darin: Die Privaten ziehen dies auf das Maximum, auf die gesetzliche Obergrenze, hoch. Die Öffentlichen haben immer die andere Position, indem sie an die Untergrenze der Bandbreite gehen. Das kostet aber mehr Geld. Ich bin sehr dafür - das steht hier auch -, dass die Wasserversorgung in der öffentlichen Daseinsvorsorge hochgradig verankert ist.
Da muss man einfach wissen, dass die Verantwortung von Kommunen an dieser Stelle eine ganz andere ist als die von Unternehmen,
Deshalb muss man eines klar feststellen: Wer jedes, aber auch jedes Gut auf dieser Erde zur Handelsware erklären will, der muss wissen, dass es ein paar Grenzen gibt. Wenn in dieser Beschlussempfehlung der Fraktionen von CDU und FDP steht, wie wichtig bestimmte Lebensmittel sind, dann muss die Konsequenz sein, dass an dieser Stelle die Gesundheit, die Sicherheit der Menschen, die so hochgradig wichtig ist, ein Stück weit aus der Profitbildung herausgenommen werden.
- Lassen Sie mich dazu Folgendes sagen: Wenn Sie die Bilanzen kennen, Herr Dürr, dann wissen Sie, dass die Stadtwerke gute Gewinne machen.
Klar ist, dass die Investitionen in Wasser für uns eine hohe Priorität haben, weil die Verantwortung dafür, dass die Menschen jederzeit den Wasserhahn aufdrehen können und top Wasser herauskommt, eine so große Bedeutung hat. Deshalb gibt es tatsächlich eine Prioritätenliste, auf der an erster Stelle nicht der Profit steht.
„Der Wettbewerb um einzelne (Was- ser-) Versorgungsgebiete, im Regelfalle aber nicht der Wettbewerb innerhalb einzelner Versorgungsgebiete, ist ökonomisch und technisch sinnvoll und fördert die Effizienz...“
Ich frage Sie: Wie soll das gehen? - Sie sagen einerseits, der Wettbewerb einzelner Wasserversorgungsgebiete würde funktionieren. Andererseits sagen Sie: im Regelfalle aber nicht innerhalb einzelner Versorgungsgebiete. Das geht nicht auf. Entweder meinen Sie das eine oder das andere. Wenn Sie zulassen, dass Private in bestimmte Versorgungsbereiche hineinkommen, dann sind sie in den Versorgungsgebieten drin. Deshalb konnte man an dieser Stelle nur schmunzeln; Sie haben das ja ganz nett geschrieben, es aber dann am Ende doch noch verkleistert.
Schlussbemerkung: Im Umweltausschuss, Frau Zachow, besteht ja eigentlich immer die Tendenz, viele Dinge gemeinsam zu beschließen. An dieser Stelle haben Sie nun aber absichtlich etwas in den Antrag eingebaut, von dem man nur sagen kann, dass Sie uns damit so richtig zum Nein treiben wollten. Darüber will ich ganz offen reden. Es gibt im Europa der Liberalisierung eine Tendenz, die sich in diesem Moment nicht in dem Tempo entwickelt, wie man angenommen hat. Zurzeit liegt keine Liberalisierungsrichtlinie vor; sie wird wohl auch nicht kommen. Dennoch sagen Sie, wer in Wirklichkeit der Verursacher dieser ganzen Debatte ist. Da muss ich denn doch schmunzeln. Wissen Sie nämlich, wer? - Die ehemalige Landesregierung! Natürlich haben wir - so schreiben Sie in dem Antrag - alles verursacht, weshalb es jetzt zu dieser Privatisierung kommt.
- Zu den Harzwasserwerken habe ich Ihnen schon im Ausschuss gesagt, dass wir das als Land damals an die Kommunen verkauft haben. Unter anderem sind die Stadtwerke daran beteiligt.
Deshalb lassen Sie mich Folgendes sagen: Hier liegt ein ganz neuer Antragstext vor, der mit dem ursprünglichen Antrag nichts zu tun hat. Sie haben da schöne Geschichten hineingeschrieben, ohne zu sagen, was die Landesregierung wirklich zu tun hat. In dieser Fassung kann man den Antrag nicht annehmen, man kann ihn nur ablehnen.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir kommen nun zur Abstimmung. Es liegt eine Beschlussempfehlung des Umweltausschusses in der Drucksache 693 vor. Sie lautet auf Annahme in
veränderter Fassung. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Das Erste war die Mehrheit; danke schön.