Protocol of the Session on January 21, 2004

(Beifall bei den GRÜNEN)

Es muss ein Gemeinschaftsprojekt sein, und die Finanzierung muss vernünftig erfolgen. Meine Damen und Herren, Niedersachsen ist so gut wie pleite. Die Koalition spart bei den Hochschulen, im sozialen Bereich und bei der Kultur. Hier beim JadeWeserPort leisten Sie es sich, über 500 Millionen Euro in ein Projekt zu stecken, ohne zu wissen, ob und wie das Land das Geld durch Gebühren je wieder hereinbekommt.

Meine Damen und Herren, das, was Sie hier machen, ist keine seriöse Politik. Das ist ein ungedeckter Wechsel auf die Zukunft. An Zins und Tilgung werden die nachfolgenden Generationen schwer zu tragen haben.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Mit Zinskosten würden es dann rund 1 Milliarde Euro sein. Meine Damen und Herren, das ist ein Finanzgebaren, das ja mittlerweile auch den Landesrechnungshof durchaus interessiert.

Einen Satz zu den Arbeitsplätzen. Wie viele Arbeitsplätze dadurch entstehen werden, ist so variabel wie die Vielzahl der Gutachten, die dazu erstellt worden ist. Von 4 000 bis 6 000 Arbeitsplätzen zu reden, ist reines Wunschdenken.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Deshalb, meine Damen und Herren, muss sich die Landesregierung verstärkt um private Investoren für die Infrastruktur des Hafens bemühen, und bis dahin dürfen keine weiteren Finanzmittel mehr in das Projekt fließen. Das ist übrigens genau so, wie das auch in dem erwähnten Eckpunktepapier vereinbart worden ist.

Hinzu kommt, dass Hamburg an der nächsten Stufe der Elbvertiefung auf 16 m unter Seekartennull arbeitet.

(Werner Buß [SPD]: Aber ohne uns!)

Damit entstünde dem JadeWeserPort gefährliche Konkurrenz; denn auf absehbare Zeit wird es kaum ein Schiff geben, das dann den Hamburger Hafen nicht erreichen kann. Hamburg muss beim JadeWeserPort wieder mit ins Boot. Gegen die nächste Elbvertiefung muss Niedersachsen rechtlich und politisch mit allen Mitteln vorgehen.

(Beifall bei den GRÜNEN - Werner Buß [SPD]: Das miteinander in Ver- bindung zu setzen, ist dummes Zeug!)

Die Rahmenbedingungen stimmen also nicht mehr. Daher muss man auch über Alternativen nachdenken.

Meine Damen und Herren von der Koalition und auch von der SPD-Fraktion, Sie handeln nach dem Motto: Augen zu und durch. Ich muss Ihnen sagen: Ihnen fehlt der Mut, sich vorurteilsfrei einer neuen finanziellen Situation zu stellen und ernsthaft über Möglichkeiten zu beraten, wie das Vorhaben für Niedersachsen kostengünstiger zu realisieren sein würde.

Herr Minister Hirche, Sie reden doch z. B. auch bei Häfen so gerne von Privatisierung. Hier könnten Sie beweisen, dass es auch funktioniert.

(Rebecca Harms [GRÜNE]: Von An- fang an!)

- Genau, von Anfang an, aus besonderem Anlass. - Aber wenn es konkret wird, verlässt auch die Landesregierung der Mut, das zu tun, was sie selbst für richtig hält: Am 29. April hat Herr Staatssekretär Werren im zuständigen Unterausschuss „Häfen und Schifffahrt“ gesagt, es sei angesichts der neuen Lage zu klären, wie die Investitionskosten den Landeshaushalt belasten, welche Folgekosten entstehen und welche realistischen Refinanzierungsmöglichkeiten es gibt. Dann sei abzuwägen. Rechenkunststücke, die die wahren Auswirkungen auf die Zukunft verschieben, seien nicht gefragt. Das ist O-Ton von Herr Werren. Aber genau das tun Sie jetzt. Sie wissen nicht, wie und in welchen Umfang Sie es refinanzieren können. Dazu gibt es keinerlei Daten.

Meine Damen und Herren, wenn Sie sich selbst und Ihren Anspruch am Sparen ernst nehmen, dann können Sie gar nicht anders, Sie müssen unserem Antrag zustimmen. - Danke schön.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Herr Minister Hirche hat das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich freue mich, dass die Debatte gezeigt hat, dass die Grünen mit ihrer Position alleine stehen. Da sollen Sie auch stehen bleiben.

Ich meine, die anderen Fraktionen sind sich darin einig, dass wir an der deutschen Nordseeküste die Chance nutzen müssen, einen Tiefwasserhafen an dem Standort zu bauen, an dem tiefes Wasser ist, an dem die 16 m naturgegeben vorhanden sind. Wenn Hamburg das im Übrigen machen wollte, wäre der Elbtunnel von vornherein gefährdet. Lassen Sie also in diesem Zusammenhang diese Diskussion um Elbvertiefung.

Wilhelmshaven ist ein Projekt, wie wir das vor 100 Jahren mit dem Mittellandkanal schon einmal in Niedersachsen gehabt haben. Wenn Sie damals mit Ihren Argumenten, die Sie vorbringen, so gerechnet hätten, wären Sie auch alleine in der Landschaft gewesen; denn 50 % des Bruttoinlandsprodukts von Niedersachsen wird im Augenblick entlang dieser Wasserstraße erwirtschaftet.

(Hans-Joachim Janßen [GRÜNE]: Was da so alles reingerechnet wird!)

Ich meine, das ist der Beweis dafür, dass man mit sinnvollen Infrastrukturprojekten wie dem Tiefwasserhafen Arbeitsplätze und Wirtschaftsentwicklung, in diesem Fall an der Küste, schaffen kann.

Meine Damen und Herren, Sie alle wissen, die Beteiligung Bremens ist gewährleistet. Für Hamburg war und ist die Tür offen. Ich meine auch, dass da eine Bewegung kommen wird. Wir als Landesregierung haben im letzten Sommer - Herr Finanzminister, vielen Dank dafür - die Finanzierung auf eine solide Grundlage gestellt. Der Landtag hat mit Beschlussfassung über den Haushalt und Kenntnisnahme der Mipla diese Zahlen nachvollzogen. Natürlich werden wir jetzt im Zusammenhang mit der privaten Betreibung ein ganz normales Ausschreibungsverfahren für die Vergabe der Betreiberkonzession durchführen. Das läuft ja unabhängig von dem ganzen Thema Planfeststellungsverfahren. Hier sind wir im Plan. Das Ausschreibungsverfahren soll in diesem Jahr zeitnah beginnen und auch noch abgeschlossen werden.

In diesem Zusammenhang spielt das ganze Thema private Finanzierung die entscheidende Rolle.

Meine Damen und Herren, man muss dann Antworten auf Fragen geben, wenn sie richtigerweise gestellt werden. Zum jetzigen Zeitpunkt - ohne Ausschreibungsverfahren und ohne Offerten kann man nur allgemeine Erklärungen abgeben. Das hat mein Staatssekretär in dankenswerter Klarheit im Wirtschaftsausschuss zum Ausdruck gebracht. Ich freue mich, dass Sie das hier zitiert haben. Dem ist auch nichts hinzuzufügen.

Die Landesregierung bleibt dabei: Die Infrastruktur wird aus öffentlichen Mitteln finanziert. Die Suprastruktur wird immer privat finanziert. Das wird auch in Wilhelmshaven der Fall sein. Wirtschaft und Politik werden sich diese Chance, in Deutschland einen Tiefwasserhafen bauen zu können, nicht entgehen lassen.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Herr Hirche, vielen Dank. - Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Wir kommen damit zur Abstimmung.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses in der Drucksache 671 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen! Stimmenthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit.

Wir kommen zu

Tagesordnungspunkt 12: Einzige (abschließende) Beratung: 1. Wahleinspruch des Herrn R. L., Buchholz, 2. Wahleinspruch des Herrn H. S., Moormerland, 3. Wahleinspruch des Herrn F. S., Osnabrück, 4. Wahleinspruch des Herrn W. M., Zetel, 5. Wahleinspruch des Herrn B. B., Buxtehude, 6. Wahleinspruch des Herrn R. L., vertreten durch die Rechtsanwälte Schucht und Coll., Hildesheim, 7. Wahleinspruch des Herrn H. S., Braunschweig, gegen die Gültigkeit der Wahl zum Niedersächsischen Landtag am 2. Februar 2003 Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses - Drs. 15/692

Die sieben Wahleinsprüche sind durch den Wahlprüfungsausschuss für die Entscheidung des Landtages vorbereitet worden. Über die Empfehlungen des Wahlprüfungsausschusses in Drucksache 692 müssen wir getrennt nach den einzelnen Entscheidungsvorschlägen beraten und abstimmen, weil nach § 12 des Wahlprüfungsgesetzes bei der Beratung und Entscheidung jeweils die Abgeordneten von der Mitwirkung ausgeschlossen sind, deren Wahl zur Prüfung steht. Das bedeutet, dass bei der Beratung und Abstimmung über die einzelnen Anlagen zur Drucksache 692 folgende Abgeordnete nicht mitwirken können - ich bitte die Abgeordneten, sich im Raum bemerkbar zu machen, damit ich überprüfen kann, dass sie sich auch nicht an der Abstimmung beteiligen -: Es handelt sich bei der Anlage 2 um den Abgeordneten Herrn Thiele, Uplengen, bei der Anlage 4 um den Abgeordneten Herrn Röttger, Rastede, bei der Anlage 5 um den Abgeordneten Herrn DammannTamke, Horneburg, bei der Anlage 6 um die Abgeordnete Frau Philipps, Bockenem, bei der Anlage 7 um den Abgeordneten Herrn Langspecht, Wienhausen. Bei den Wahleinsprüchen in den Anlagen 1 und 3 handelt es sich um allgemeine Einsprüche, die nicht einzelne Abgeordnete betreffen.

Berichterstatterin ist Frau Abgeordnete Bockmann von der SPD-Fraktion. Frau Bockmann, bitte!

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit der Beschlussempfehlung in der Drucksache 692 empfiehlt Ihnen der Wahlprüfungsausschuss einstimmig, die aus den Anlagen 1 bis 7 ersichtlichen Entscheidungen zu treffen.

Gegen die Wahl zum Niedersächsischen Landtag am 2. Februar 2003 wurden sieben Einsprüche erhoben. Alle Wahleinsprüche sind innerhalb der Einspruchsfrist schriftlich eingereicht und begründet worden. Zu den einzelnen Einsprüchen haben dem Wahlprüfungsausschuss jeweils Stellungnahmen des Niedersächsischen Innenministeriums, des Niedersächsischen Landeswahlleiters und - soweit erforderlich - der zuständigen Kreiswahlleiter vorgelegen.

In seiner vertraulichen Sitzung am 1. Oktober 2003 beriet der Wahlprüfungsausschuss die ihm vorliegenden Wahleinsprüche. Die Mitglieder des Ausschusses gelangten zu der Auffassung, dass drei der eingegangenen Wahleinsprüche als unzulässig zurückzuweisen seien. In diesen Fällen sollte außerdem - so das einstimmige Votum des Wahlprüfungsausschusses - von einer mündlichen Verhandlung abgesehen werden.

Vier Einsprüche hält der Ausschuss dagegen für zulässig, jedoch für unbegründet. In der öffentlichen Sitzung am 16. Dezember 2003 wurden sodann drei der zulässigen Wahleinsprüche nach den Vorschriften des § 5 des Wahlprüfungsgesetzes verhandelt. Die vorschriftsmäßig geladenen Wahleinspruchsführer waren nicht zugegen. Der Einspruchsführer des vierten zulässigen Wahleinspruchs hatte vorab auf die Anberaumung eines Verhandlungstermins verzichtet.

In der sich anschließenden vertraulichen Sitzung des Wahlprüfungsausschusses verständigten sich die Ausschussmitglieder ohne weitergehende Diskussion auf die Ihnen vorliegende Beschlussempfehlung in der Drucksache 692, für die ich Sie namens des Ausschusses um Zustimmung bitte. Recht herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Bockmann. - Es liegen keine Wortmeldungen vor.

Wir kommen damit zur Beratung über den Wahleinspruch des Herrn R. L. aus Buchholz, Anlage 1 der Drucksache 692. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses in der Anlage 1 der Drucksache 692 zustimmen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenprobe! - Das ist einstimmig so beschlossen.

Beratung über den Wahleinspruch des Herrn H. S. aus Moormerland, Anlage 2 der Drucksache 692: Von der Beratung und Abstimmung ist der Abgeordnete Thiele ausgeschlossen. Wo ist der Abgeordnete Thiele? - Er ist nicht im Saal.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses in der Anlage 2 der Drucksache 692 zustimmen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenprobe! - Das ist einstimmig so beschlossen.

Ich stelle fest, dass an der Beratung und der Abstimmung der Abgeordnete Thiele nicht mitgewirkt hat.

Beratung über den Wahleinspruch des Herrn F. S. aus Osnabrück, Anlage 3 der Drucksache 692: Hier liegt keine Wortmeldung vor. Wir kommen zur Abstimmung.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses in der Anlage 3 der Drucksache 692 zustimmen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenprobe! - Einstimmigkeit.

Beratung über den Wahleinspruch des Herrn W. M. aus Zetel, Anlage 4 der Drucksache 692: Von der Beratung und Abstimmung ist der Abgeordnete Herr Röttger ausgeschlossen. Ist Herr Röttger anwesend?

(Wolfgang Röttger [CDU] verlässt den Saal)