Protocol of the Session on January 21, 2004

(Werner Buß [SPD]: Die zehn Jahre sind beendet!)

Ich komme zum Schluss. Ich sage ausdrücklich: Es ist schön, dass wir heute diesen Antrag gemeinsam tragen. Ich weiß auch von Herrn Minister Hirche, dass er, wenn der Rauch der Wahl in Hamburg weg ist, durchaus mit dem Hamburger Senat verhandeln wird; es sei denn, der Hamburger Senat sagt von sich aus, er wolle gar nicht. Dann haben wir eine neue Gefechtslage.

Ein Allerletztes. Wenn man in der Regierungsfraktion sitzt - das kennen Sie auch noch -, dann bittet man die Landesregierung. Wenn man in der Opposition ist, wo Sie jetzt angelangt sind, dann for

dert man. Das hat sich nicht geändert. Aber solange es so ist wie immer, dann machen wir es so weiter. Es ist schön, dass dieser Stil auch bei Ihnen insofern Anklang findet, als Sie der Formulierung, wonach wir die Landesregierung bitten, Ihre Zustimmung nicht verweigern.

(Beifall bei der CDU - Werner Buß [SPD]: Wenn Sie unserer Bitte nach- kommen, bin ich zufrieden!)

Jetzt erteile ich Herrn Minister Hirche das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Von den Rednern ist die Thematik in der Gesamtbetrachtung schon dargelegt worden. Das Ganze hat eine Vorgeschichte – es ist wichtig, darauf hinzuweisen -: CDU und FDP wollten seinerzeit in Groden eine Erweiterung. Sie wäre billiger gewesen. Das ist von Herrn Biallas schon dargestellt worden. Rot-Grün hat eine teurere und etwas kompliziertere Lösung gewollt. Seinerzeit wurde mit Hamburg ein Abkommen geschlossen, und heute, ein gutes Jahrzehnt später, sagt Rot-Grün: Dieser Vertrag, der damals geschlossen wurde, bindet uns bei der weiteren Entwicklung in Cuxhaven unnötig.

Meine Damen und Herren, zunächst einmal ist danach zu fragen, ob das tatsächlich so ist. Gibt es in Cuxhaven den Willen und das Kapital, was ganz wichtig ist, um Übersee-Vollcontainerverkehre zu fahren? - Die Landesregierung würde es begrüßen, wenn die Möglichkeiten vorhanden wären und dieses Kapital zu Verfügung stünde. Das ist aber im Augenblick nicht der Fall.

Selbstverständlich ist es für diese Landesregierung kein Problem, mit Hamburg über die Aufhebung von Begrenzungen für Cuxhaven zu reden. Herr Biallas, Sie haben das in Ihrer Zusammenfassung schon zutreffenderweise vermutet. Wir werden das nach dem Wahltermin im Februar tun. Dafür, dass wir den Wahltermin abwarten, haben Sie sicherlich Verständnis.

Meine Damen und Herren, wir sollten offen miteinander reden. Wir sehen die Hafenpolitik in Niedersachsen insgesamt. Wer glaubt, dass man ein Spielchen treiben könnte, mit dem man dem Projekt Tiefwasserhafen JadeWeserPort schadet, wie

das im ersten Anhieb bei dem Vorstoß der Grünen der Fall gewesen ist,

(Hans-Dieter Haase [SPD]: Das war sehr durchschaubar!)

- das war sehr durchschaubar; ich bin Ihnen dankbar für diesen Hinweis -, muss wissen: Das machen wir nicht mit. Wir wollen auf realistischer Grundlage etwas für Cuxhaven tun. Wir stehen deshalb mit dem Hafenbetreiber in engem Kontakt. Aus den Gesprächen und Vorgesprächen mit Hamburg weiß ich, dass dieses Thema, das seinerzeit aufgeregt zwischen Hamburg und Niedersachsen diskutiert worden ist - Container-Sperrklausel –, heute für keine der beiden Seiten noch die Bedeutung hat, die ihm gelegentlich zugemessen wird. Ich habe mich ein wenig gewundert, dass das am Sonnabend in der Presse in Cuxhaven ein wenig anders dargestellt wurde. Aber, meine Damen und Herren, wem ist es noch nicht passiert, dass er sich einmal von der örtlichen Presse missverstanden gefühlt hat.

Wir werden so verfahren, wie dies in der Beschlussempfehlung erbeten wird. Wären die Worte „wird aufgefordert“ gewählt worden, hätte ich darin auch keine Majestätsbeleidigung gesehen. Wir gehen ja offen miteinander um. Wir werden die Gespräche aufnehmen. Ein aktueller Druck ist nicht zu erkennen. Wir werden, wenn sich dies abzeichnet, unverzüglich handeln.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Wir kommen deswegen zur Abstimmung. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Gegenstimmen! – Stimmenthaltungen? - Das ist so beschlossen.

Wir kommen zu

Tagesordnungspunkt 9: Einzige (abschließende) Beratung: Bleisanierung in Niedersachsen unterstützen - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 15/201 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit - Drs. 15/602

Die Beschlussempfehlung des Ausschusses lautet auf Annahme in veränderter Fassung.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Harden von der SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Häuser sind langlebige Wirtschaftsgüter. Das ist gut, weil „langlebig“ auch nachhaltig bedeutet. Andererseits haben damit auch Schadstoffe ein langes Leben, wenn sie denn mit verbaut worden sind. Einer dieser Schadstoffe im Bauwesen ist Blei. Es ist seit langem bekannt, dass Blei inkorporiert ein schweres Gift ist. Insbesondere kann es Kinder schädigen. Blei wurde jahrzehntelang für die Verlegung von Wasserrohren verwendet. Leider löst sich Blei schon nach kurzer Zeit aus den Rohren und belastet das Trinkwasser insbesondere dann, wenn das Wasser einen niedrigen pH-Wert aufweist. Internationale Studien belegen schon lange, dass Blei das Lernvermögen und die kindliche Entwicklung einschränkt. Defizite in der Sprachbeherrschung und Aussprache, in Aufmerksamkeit und schulischer Leistung können eindeutig mit höheren Bleibelastungen in Verbindung gebracht werden. Diese Effekte sind auch im Erwachsenenalter noch nachweisbar.

Jüngst haben Mediziner der Abteilung Allgemeine Hygiene und Umweltmedizin der Uni Göttingen die Wasserqualität von insgesamt 3 600 Wohnungen in Berlin und Göttingen untersucht. Das Ergebnis: 5 bis 10 % aller Haushalte überschritten den Wert von 0,010 Milligramm pro Liter erheblich. Sie liegen damit über dem ab 2013 geltenden Grenzwert, der vor neurotoxischen Schäden bewahren soll.

Zu ähnlichen Ergebnissen ist die Stiftung Warentest zwischen 1994 und 2001 bei der Untersuchung von 16 000 Trinkwasserproben gekommen. Wir stellen fest: Es gibt durchaus eine ernsthafte Gefährdung durch immer noch in Gebrauch befindliche Trinkwasserrohre aus Blei.

Die EU hat zum 1. Januar 2003 den Grenzwert auf 0,04 Milligramm als maximale Bleikonzentration im Trinkwasser festgelegt. Da die Gefahr seit langem bekannt ist, wird Blei schon lange im Sanitärhandwerk nicht mehr verwendet. Bereits um die Jahrhundertwende, ab 1900, wurden häufig verzinkte Stahlrohre verbaut, seit 1955 auch Kupfer, spätestens seit 1973 wird Blei nicht mehr verwendet.

Bleirohre sind nicht zulässig. Eingebaute Bleirohre sind zu ersetzen. In Mietwohnungen stellen sie einen ernsthaften Mangel dar und sind auf Verlangen durch den Vermieter zu ersetzen.

Weil wir die ernste Gesundheitsgefahr nicht missachten dürfen, ist die SPD-Fraktion aktiv geworden und hat einen Antrag eingebracht, der nach der Ausschussberatung von allen Fraktionen mitgetragen wird. Wir finden das positiv.

Ziel ist es, Bleirohre aus der Wohnungsinstallation innerhalb von zehn Jahren zu verbannen. Dazu soll die Landesregierung in den Kommunen Informationen über Altbestände mit Bleitrinkwasserrohren sammeln. Im Zweifelsfall sollen die Gesundheitsämter analytisch für Klarheit sorgen.

Auf Landesebene soll eine Arbeitsgemeinschaft Bleisanierung eingerichtet werden, an der Mieterund Vermieterverbände, Gesundheitsverwaltung und Gebietskörperschaften wie auch das Handwerk beteiligt werden sollen. Öffentlichkeitswirksam soll für die notwendige Bleisanierung geworben werden. Das Landesgesundheitsamt wird dazu einheitliche Broschüren erstellen.

Zusammengefasst: Das Ziel ist lohnenswert, die Maßnahmen sind beschrieben, die Umsetzung kann beginnen, wenn der Landtag der gemeinsam von allen Fraktionen getragenen Ausschussempfehlung seine Zustimmung nicht verweigert.

(Beifall bei der SPD und bei der FDP)

Jetzt erteile ich Frau Ministerin Dr. Ursula von der Leyen das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wenn wir von Blei im Trinkwasser reden, dann geht es um den Schutz der Gesundheit in unserem Land. In Debatten über die Notwendigkeit von Maßnah

men gegen Bleibelastung wird oftmals leichtfertig angefragt: Wo sind denn die Menschen mit Bleivergiftungen? Wir sehen doch keine Patienten mit Blutarmut, Lähmungserscheinungen und Bauchschmerzen aufgrund von Blei im Trinkwasser. – Das ist sicherlich eine zutreffende Beobachtung. Es geht aber vielmehr um die inzwischen nachgewiesenen Schädigungen des Gehirns von Ungeborenen, Säuglingen und vor allem auch Kleinkindern. Durch Bleibelastungen treten Störungen der Intelligenzleistungen sowie der Aufmerksamkeitsund Reaktionsleistungen auf. Auch geringere Belastungen können derartige Auswirkungen haben.

Wenn wir uns die möglichen Bleiquellen anschauen, denen vor allem auch Kinder ausgesetzt sind, so stellen wir fest, dass nach dem Verbot von verbleitem Benzin fast nur noch die Trinkwasserbelastung über verlegte Bleileitungen übrig bleibt.

Es ist deshalb ein besonderes gesundheitspolitisches Ziel der Landesregierung, diese Gesundheitsgefährdung so schnell wie möglich zu reduzieren. Dieses Ziel können wir nur erreichen, wenn es gelingt, die Bleileitungen gegen Leitungen aus anderen Materialien auszutauschen. Alle anderen Maßnahmen, z. B. das Vorlaufenlassen von Leitungswasser, können nur vorübergehende Strategien sein. Ich bin daher sehr dankbar dafür, dass Sie das Thema aufgegriffen haben, und ich hoffe auf die breite politische Unterstützung für das Vorhaben Bleisanierung in Niedersachsen. Hierdurch können wir dem Thema den nötigen Nachdruck verleihen, wenn es darum geht, unsere gemeinsamen Zielvorstellungen zu verwirklichen. Diese Unterstützung ist notwendig, weil wir es bei der Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen natürlich mit ganz vielen verschiedenen Akteuren zu tun haben. Es sind z. B. die Hausbesitzer, auf die Kosten zukommen werden. Das ist nie angenehm. Vor allen Dingen dann, wenn sie Wasser an Dritte abgeben, müssen sie darüber informiert werden, dass sauberes Trinkwasser auch in ihrer Verantwortung liegt. Hier sind übrigens auch die öffentlichen Träger nicht ausgenommen.

Die Kommunen sind darüber hinaus auch als Träger der Gesundheitsämter gefordert. Ohne die sehr aktive Mitarbeit vor Ort ist dieses Vorhaben nicht denkbar. Die Gesundheitsämter sind für die Überwachung des Trinkwassers und die entsprechende Beratung zuständig. Sie müssen natürlich mit Bürgeranfragen rechnen und diese individuell und teilweise auch durch Ortsbegehung bearbei

ten. Ich sichere hier die fachliche Unterstützung des Landesgesundheitsamtes zu.

Wie wir wissen, ist Niedersachsen regional unterschiedlich von dem Problem betroffen. Schwerpunkte sind vor allem Regionen des Harzes. Daher begrüße ich das vorgeschlagene Vorgehen, zunächst den Handlungsbedarf festzustellen, damit wir unsere Kräfte effizient einsetzen. Allerdings sollte der Eindruck vermieden werden, dass Installateurbetriebe gewissermaßen als Bleipolizei auftreten. Es muss hier schon die Anonymität gewahrt bleiben. Wir sollten die Betriebe vor allem auch als Vermittler nutzen, die die Kunden sachgerecht informieren und auf notwendige Sanierungsmaßnahmen hinweisen.

Wir müssen aufgrund des finanziellen Drucks mit Widerständen rechnen. Es ist hilfreich, wenn sich die unterschiedlichen Akteure bereits im Vorfeld über die notwendigen Maßnahmen austauschen. Nicht zuletzt muss auch die Eigeninitiative der Bürgerinnen und Bürger einen hohen Stellenwert einnehmen. Daher ist sachgerechte Information unerlässlich. Wir haben durch das Landesgesundheitsamt bereits Informationsmaterial bereitstellen lassen; das ist eben thematisiert worden.

Ich komme zum Schluss. Die Bleibelastung über das Trinkwasser ist eine Gesundheitsgefährdung vor allem für Kinder. Ich meine, dieser gemeinsame Antrag ist das richtige Instrument zur richtigen Zeit, um hier als politisch Verantwortliche aktiv zu werden. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Für die CDU-Fraktion erteile ich Herrn Dr. Winn das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die ersten historisch erwähnten Bleivergiftungen stammen sogar schon aus der Römerzeit. Damals wurde das Blei als ein Material entdeckt, das gut zu verarbeiten und zu erhitzen war. Durch das Einatmen von Bleidämpfen kam es zu den ersten Bleivergiftungen. Auch Beethoven sagt man eine Bleivergiftung nach. Nach neuesten Erkenntnissen wurde in seinem Haar eine gegenüber dem Normalwert etwa hundertfache Erhöhung der Bleikonzentration festgestellt.

Lassen Sie mich noch einige gesundheitspolitische Ausführungen machen; ich nehme an, die erwarten Sie auch von mir. Zur Sachlage: In der normalen Atemluft liegt die Bleikonzentration bei etwa 1 Mikrogramm pro Kubikmeter. In der festen Nahrung - man höre und staune - hingegen liegen die Konzentrationen zwischen 200 und 300 Mikrogramm pro Deziliter und im Trinkwasser durchschnittlich unter 20 Mikrogramm. Herr Harden, es sind keine Milligramm - das wäre das Tausendfache -, sondern es sind Mikrogramm. Darauf muss man in der Terminologie achten, sonst kommt tatsächlich alles durcheinander.

Bei beruflichen Expositionen sind heutzutage im Zusammenhang mit Arbeitsschutzmaßnahmen eigentlich keine Bleivergiftungen mehr zu sehen. Kinder - darauf wurde richtigerweise hingewiesen haben natürlich ein erhöhtes Risiko gegenüber Bleiexpositionen. Zum einen liegt das natürlich an einer höheren Resorption bei Kindern, die man bis heute medizinisch noch nicht ausreichend erklären kann. Zum anderen nehmen gerade Kleinkinder kontaminierte Erde, in der die Bleibelastung häufig sehr hoch ist, in den Mund. Unter anderem ist dadurch eine höhere Bleibelastung bei Kindern zu erklären.

Gott sei Dank ist in vielen Bereichen, z. B. bei der Verwendung von Blei in Farben, die Bleiverwendung seit den 70er-Jahren deutlich zurückgegangen. Die Nutzung von Blei in Bleipigmenten ist ebenfalls nahezu ausgeschlossen. Gerade in den USA ist ein deutlicher Rückgang der Bleivergiftungen dadurch erklärbar. Die schweren Schädigungen vor allen Dingen der Leber, der Nieren und auch des zentralen Nervensystems bei einer akuten Vergiftung durch einen hohen Bleigehalt sind gar nicht so häufig, wie man glaubt. Ich hatte in meiner 30-jährigen ärztlichen Tätigkeit bisher nicht einen einzigen Fall von Bleivergiftung. Ich will das Problem damit aber nicht herunterspielen, sondern nur sagen: Gott sei Dank kommen Bleivergiftungen heute selten vor.

Das aufgenommene Blei wird tatsächlich nur bis zu etwa 10 % resorbiert, also vom Körper aufgenommen. Nicht die jeweilige aufgenommene Menge, sondern das tatsächlich resorbierte Blei ist entscheidend. Merkwürdigerweise haben gerade Kinder im Alter zwischen zwei und sechs Jahren eine weitaus höhere Resorptionsrate; sie liegt zwischen 40 und 50 %. Warum das so ist, ist bis heute nicht klar.

Eine Krebs erzeugende Wirkung von Blei ist bis heute in epidemologischen Studien nicht nachgewiesen worden. - So weit meine gesundheitlichen Anmerkungen.

Nun zu den Bleirohren, mit denen wir uns jetzt ausschließlich zu beschäftigen haben. Destilliertes und luftfreies Wasser greift Blei in den Rohren überhaupt nicht an. Dagegen wird Blei natürlich in Gegenwart von Sauerstoff langsam in Bleiverbindungen überführt. Hier geht es im Wesentlichen um die Verbindungen mit Kalzium und mit Sulfat. Die Einwirkung von Luft und Wasser ist deshalb von Bedeutung, weil natürlich gerade in den älteren Häusern häufig Bleirohre in den Zuleitungen verwandt wurden. Dort ist durch Sanierungsarbeiten und dergleichen mehr, bei denen das Blei noch einmal bewegt oder abgeschnitten worden ist, eine neue Welle von erhöhtem Bleigehalt im Trinkwasser an der Entnahmestelle zu verzeichnen. Die eigentliche Schwierigkeit besteht immer darin, dass eine einmal erfolgte Auskleidung dieser Rohre kaum noch lösbar ist. Es kann allerhöchstens sein, dass dieses Blei wieder gelöst wird. Das ist aber nur dann der Fall, wenn z. B. Kohlensäure in dieses Trinkwasser gelangt, was in Deutschland nur selten bzw. gar nicht vorkommt. Kohlensäure ist also nur eine hypothetische Annahme.

Die Weltgesundheitsorganisation hat sich einmal mit einer duldbaren wöchentlichen Aufnahme von Blei beschäftigt und für Erwachsene und Kinder einen Wert von 0,025 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht und Woche ermittelt. Ein solcher Wert hört sich ganz toll an, er ist aber weitaus höher als der Wert, den die EU jetzt fordert. Rechnet man diesen Wert um auf einen Erwachsenen mit einem Gewicht von 70 Kilogramm, wären das 0,25 Milligramm pro Tag. Das ist ein riesiger Wert, den wir heute nicht mehr wollen. Deshalb ist die Anpassung an die EU-Richtlinien eine sinnvolle Maßnahme.

Wir wollen erreichen, dass die Sanierung in den nächsten zehn Jahren durchgeführt wird. Wie es in der Beschlussempfehlung steht, sollen vor allen Dingen die örtlichen Handwerksbetriebe, natürlich in Verbindung mit den Kommunen und den Hausbesitzern, die Informationen sammeln und die Bleirohre in dieser Zeit beseitigen. Auf Landesebene bilden wir eine Arbeitsgemeinschaft Bleisanierung, und die Öffentlichkeit wird natürlich über die Notwendigkeit informiert werden. Bei der Erfüllung dieser Aufgaben spielt selbstverständlich das Landesgesundheitsamt eine wichtige Rolle. Diese