Protocol of the Session on December 12, 2003

ständlich auch in Zukunft Handlungsfreiheit haben, auf die wahren Krankheitskosten zu reagieren, und zwar nicht gekoppelt an einen großen Risikostrukturausgleich, der über 40 Milliarden Euro zwischen den Krankenkassen hin und her bewegt. Das sind Themen, die vor allem die Sektorenüberwindung betreffen.

Herr Wenzel hat das Wort zu seiner zweiten Zusatzfrage.

Frau Ministerin von der Leyen, wie stellen Sie sich im Falle der beiden Universitätskliniken des Landes die Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs zu den Bereitschaftszeiten vor?

Frau Ministerin!

Die Umsetzung des EuGH-Urteils befindet sich gerade im Vermittlungsausschuss. Wir sollten die Ergebnisse der Beratungen im Vermittlungsausschuss abwarten. Sicher ist, dass das GMG 700 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt hat, um die Mehrbelastungen, die sich gerade aus dem EuGH-Urteil ergeben, abzufangen. Dies ist bereits gesetzlich verankert, zusätzlich zu den 200 Millionen, die bereits verankert waren. Das ist ein Konsensgesetz. Ich halte auch diesen Punkt für wichtig. Die direkten Auswirkungen des EuGHUrteils werden gerade im Vermittlungsausschuss diskutiert. Man muss abwarten, wie sich die Übergangsfristen darstellen werden.

Herr Albers!

Frau Ministerin, Sie haben im Zusammenhang mit der Blauen Liste gesagt, es handele sich um einvernehmliche Schließungen. Wie darf ich das verstehen? Die Träger freuen sich, dass sie Krankenhäuser schließen dürfen?

(Zuruf von der CDU: Kluge Frage!)

Frau Ministerin!

Ich darf das noch einmal sagen: Das Land schließt keine Kliniken. Das ist vielmehr eine Entscheidung der Träger vor Ort. Der Planungsausschuss kann sich vorbehalten, dass in bestimmte Strukturen nicht investiert wird. Das Land schließt aktiv keine Kliniken. Die Krankenkassen unterliegen dem Kontrahierungszwang und können nicht aktiv schließen. Das sind Managemententscheidungen vor Ort. Die Krankenkassen können aber sehr wohl kündigen. Das führt meistens zu Gerichtsverfahren und hat aufschiebende Wirkung. Das sind die Spielregeln, nach denen wir handeln.

Frau Janssen-Kucz, Sie haben das Wort zu Ihrer zweiten Zusatzfrage.

Frau Ministerin, Sie haben gesagt, das Land schließe keine Kliniken. Die Investitionsförderung ist doch aber ein Mittel, um in Ihrem Sinne zu regulieren. Wenn ich will, dass eine Klinik weiter besteht, gebe ich Geld hinein. Wenn ich nicht will, dass eine Klinik weiter besteht, weil mir das Konzept nicht passt, stelle ich kein Geld zur Verfügung. Welche Ausnahmen haben Sie von dem Katalog der erforderlichen Mindestmengen an planbaren Leistungen festgelegt oder vorgesehen? Ausnahmen sind doch garantiert vorgesehen.

Frau Ministerin!

Für die Mindestmengen ist der Bundesausschuss zuständig, nicht das Land. Wir haben keinerlei Einfluss auf die Mindestmengen. Diese sind auf Länderebene in der Tat hoch umstritten. Darin gebe ich Ihnen völlig Recht. Die Zahl 150 ist wissenschaftlich bislang nicht nachgewiesen. Sie ist auf Bundesebene lanciert worden.

In der Tat müssen wir mit den Investitionsmitteln sehr verantwortungsbewusst umgehen, weil sie

knapp sind. Wir müssen öffentlich deutlich und transparent Rechenschaft ablegen. Wenn wir an einem Standort investieren, dann heißt das - Opportunitätskosten -, nicht in einen anderen Standort zu investieren. Also muss es ein vorrangiges Ziel sein, die Sicherung eines Angebotes in einer Region zu gewährleisten. Die Doppelvorhaltung kann nicht ein Grund dafür sein, dass man in den einen Standort investiert, obwohl ein anderer daneben steht. Man kann die Doppelvorhaltung abbauen, indem man eine Fusion anstrebt und eher in eine Strukturverbesserung investiert als in reine Sanierung. Unter diesen Bedingungen ist das ein verantwortungsbewusster Einsatz knapper Mittel.

(Beifall bei der CDU)

Seine zweite Zusatzfrage stellt Herr Albers.

Frau Ministerin, wenn der Träger das Krankenhaus schließt und das Land sagt, dass es eigentlich nicht so viel damit zu tun hat, warum hat dann das Land die Schließung des Krankenhauses Hoya bekannt gegeben und nicht der Träger selbst?

(Angelika Jahns [CDU]: Das sollten Sie den Träger fragen!)

Frau Ministerin!

Dabei ging es um den Antrag des Trägers auf Investitionen des Landes. Das ist der gleiche Punkt, den Frau Janssen-Kucz eben angesprochen hat: der Antrag des Trägers auf Investitionen des Landes in den Standort Hoya. Im Landkreis Nienburg gibt es die Standorte Nienburg, Stolzenau und Hoya. Das Land wollte eine Strukturverbesserung vor der reinen Sanierungsmaßnahme einer kleinen Portalklinik. Strukturverbesserung heißt, 20 Millionen Euro in ein neues Krankenhaus für den Landkreis Nienburg zu investieren.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich schließe damit den Tagesordnungspunkt Dringliche Anfragen.

Wir kommen jetzt zu

Tagesordnungspunkt 22: Mündliche Anfragen - Drs. 15/645

Ich gebe bekannt, dass die Frage 3 von den Fragestellern zurückgezogen wurde.

Es ist jetzt 10.11 Uhr.

Ich rufe auf

Frage1: Besetzung der Referatsleitung 32 (Weiter- bildung) im Ministerium für Wissenschaft und Kultur

Diese Frage stellt die Abgeordnete Frau Renate Geuter. Frau Geuter, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Am 1. Dezember 2003 ist im Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur die Stelle der Referatsleitung im Referat 32 (Weiterbil- dung) neu besetzt worden. Die Mitglieder des Ausschusses für Haushalt und Finanzen sind mit Schreiben des Niedersächsischen Finanzministers vom 15. September 2003 über diese Absicht informiert worden. Im Niedersächsischen Ministerialblatt wurde diese Stelle am 10. September 2003 ausgeschrieben. - So weit also ein ganz normales und übliches Verfahren.

Allerdings war schon am 18. Juli 2003 in der Münsterländer Tageszeitung in Cloppenburg Folgendes zu lesen: „Der Garreler Eugen Gehlenborg geht voraussichtlich zum 1. September als Referatsleiter für den Bereich Weiterbildung nach Hannover. Dies verlautete aus sicherer Quelle.“ Die NWZ berichtete in ihrer Regionalausgabe Oldenburger Münsterland am Tag vorher das Gleiche. Herr Gehlenborg wurde in dem Artikel als stellvertretender Direktor der Ländlichen Erwachsenenbildung vorgestellt, er war aber auch Bewerber in

nerhalb der CDU für die Landtagskandidatur im Wahlkreis 77.

Ich frage die Landesregierung:

Welchen Sinn hat ein personal- und kostenintensives Ausschreibungsverfahren, wenn bereits Wochen vorher feststeht, wer die Stelle erhalten soll und dieser sie inzwischen auch bekommen hat?

Wie wollen Sie dem Eindruck entgegenwirken, der bei einem solchen Verfahren zwangsläufig entsteht, dass es sich nicht um eine offene Ausschreibung gehandelt hat, sondern eventuell sogar um eine wie auch immer geartete Begünstigung eines bestimmten Bewerbers?

Frau Geuter, Sie haben nicht die Anfrage vorgelesen, die Sie eingereicht haben. Sie müssen sich an den Wortlaut halten.

Meine erste Frage konnte ich nicht mehr stellen, weil die Stelle am 1. Dezember 2003 inzwischen mit Herrn Gehlenborg besetzt worden ist.

(Bernd Althusmann [CDU]: Dann zie- hen Sie die Anfrage doch zurück! So geht das nicht! - Weitere Zurufe von der CDU)

Dann müssen Sie sie trotzdem vorlesen. Es ist nicht Ihre Aufgabe, sondern es wäre dann Aufgabe des Ministers, das bekannt zu geben. Frau Geuter, ziehen Sie die Anfrage entweder zurück, oder stellen Sie sie so, wie Sie sie eingereicht haben.

Dann frage ich die Landesregierung:

1. Ist die Behauptung der Münsterländer Tageszeitung richtig, dass die Stelle mit Herrn Gehlenborg besetzt wird?

2. Wenn das so ist, wie will sie dann dem Eindruck entgegenwirken, dass es sich bei der Ausschreibung um eine nicht offene Ausschreibung oder gar um eine wie auch immer geartete Begünstigung eines Bewerbers handelt?

Frau Geuter, das steht da nicht.

(Heinz Rolfes [CDU]: Ist das denn so schwer? - David McAllister [CDU]: Jetzt reicht es aber! Nicht mal das können Sie!)

- - - um eine politisch motivierte Begünstigung eines Bewerbers handelt?

Frau Geuter, Sie müssen die Frage so stellen, wie sie in der Drucksache ausgedruckt ist.

Das habe ich gemacht.

Bitte lesen Sie Ihre zweite Frage noch einmal vor.

Wenn dies so ist, wie will sie dann dem Eindruck entgegenwirken, dass es sich bei der Ausschreibung um eine nicht offene Ausschreibung oder gar um eine politisch motivierte Begünstigung eines Bewerbers handelt?