Protocol of the Session on December 10, 2003

rung der Verfahrensabläufe, vor allem auch unter dem Aspekt einer einwandfreien rechtstaatlichen Vorgehensweise, sehr deutlich. Wenn Sie einen anderen Eindruck haben, so haben Sie ihn eben schon dargestellt.

Wenn man die von Ihnen formulierten unglaublichen Vorwürfe an die Polizei erhebt, muss man sich auch klar machen, unter welchen Umständen die Entscheidungen der Polizei erfolgen. Es handelt sich nicht um einen Polizeieinsatz wie bei einer Wirtshausschlägerei mit zwei Beteiligten, sondern in der Regel um Masseningewahrsamnahmen. Auch dazu hat der Minister schon ausgeführt, in welchen Fällen es zu diesen größeren Ingewahrsamnahmen gekommen ist.

(Rebecca Harms [GRÜNE]: Ein gan- zes Dorf wurde in Gewahrsam ge- nommen!)

Dabei in allen Fällen sofort und zweifelsfrei zu selektieren, wer eventuell kein Störer ist und nicht die Voraussetzungen gemäß § 18 NGefAG erfüllt, sie also in jedem Einzelfall konkret und sofort festzustellen und eine richtige Gefahrenprognose zu stellen, ist eben nicht immer möglich; das muss man meiner Meinung nach bei diesen Masseningewahrsamnahmen einmal zugestehen. Es wird auch und gerade durch die Justiz zugestanden, dass es u. a. zu Zeitverzögerungen kommt. In einzelnen Verfahren wurde in der Tat zurückverwiesen, um den Sachverhalt im Einzelfall aufzuklären; das ist ja auch richtig so. Wenn es zu falschen Entscheidungen gekommen sein sollte - was im Einzelfall ja gar nicht auszuschließen ist -, dann wird das vielleicht - aber auch nur vielleicht - durch die Gerichte bestätigt werden. Dafür haben wir die Rechtsschutzgarantie in unserer Verfassung. Es kann ja jeder überprüfen lassen.

Aber man kann unserer Polizei nicht einfach unterstellen: Was sie machen, ist grundsätzlich rechtswidrig. Sie nehmen sowieso alle in Gewahrsam und prüften gar nicht mehr. - So wie Sie es dargestellt haben, geht es nicht. So kann man mit unserer Polizei nicht umgehen. Deshalb werden wir Ihren Antrag ablehnen.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Wir kommen damit zur Abstimmung.

Der Ausschuss hat empfohlen, den Antrag abzulehnen. Wer dieser Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Wer dagegen ist, den bitte ich um ein Handzeichen. - Stimmenthaltungen? - Die eindeutige Mehrheit ist der Ausschussempfehlung gefolgt.

Meine Damen und Herren, damit sind wir am Ende der Tagesordnung. Ich wünsche Ihnen einen schönen Abend und schließe die Sitzung.

Schluss der Sitzung: 20.14 Uhr.