den Jugendlichen und ihren Eltern nur aufklärerisch wirken und an die eigene Verantwortung appellieren. Die Normen des Konsumverhaltens von Jugendlichen werden nicht von der Schule bestimmt, sondern in erster Linie von Werbung und von jugendlichen Gleichaltrigengruppen (peer groups) , denen man sich angeschlossen hat oder zu denen man gehören möchte, um sich vom Einfluss des Elternhauses zu befreien. Ausdruck findet dieses Konsumverhalten im Kauf von Markenkleidung, im Besuch von bestimmten Diskotheken, im Kauf von Musikanlagen und entsprechenden CDs, im Kauf von Moped- bzw. Motorradausrüstung, später von Pkw. Ein weiterer wichtiger Faktor des jugendlichen Konsumverhaltens ist seit gut zehn Jahren der Handy-Gebrauch geworden; man könnte auch von Missbrauch sprechen. Diese Konsumgüter sind für viele Jugendliche zu Statussymbolen aufgestiegen.
Die Konsumwünsche werden zu einem großen Teil auf Kreditbasis erfüllt, wobei manche Banken es den Jugendlichen auch ohne eigenes Einkommen leicht machen, Kleinkredite aufzunehmen.
Das Problem der Verschuldung von Jugendlichen ist ein Thema für Elternversammlungen und für die Zusammenarbeit von Schule und Jugendsozialarbeit.
Die Landesregierung berücksichtigt das Problem der Verschuldung seit langem bei der Überarbeitung und Weiterentwicklung der Rahmenrichtlinien für den Unterricht in den Schulformen des Sekundarbereiches I und der berufsbildenden Schulen. Im Gymnasium bietet sich eine Behandlung des Problems unter dem Aspekt des Verbraucherverhaltens im Fach Politik an. In den nicht gymnasialen Schulformen kommt dafür der Themenbereich „Einnahmen und Ausgaben im privaten Haushalt“ infrage, der die Haushaltsplanung nach ökonomischen Prinzipien (Einnahmen, Ausgaben, Vorsorge) vorsieht und z. B. an Hauptschulen und Realschulen unter dem thematischen Aspekt der Kreditaufnahme die Inhalte der Verschuldung und Schuldnerberatung ausweist. Für den Politikunterricht der berufsbildenden Schulen sehen die Rahmenrichtlinien das Handlungsfeld „Privatleben“ mit dem Schwerpunkt „ökonomische Risiken der Lebensführung“ vor.
Im vergangenen Jahr hat die Landesregierung eine Kampagne zur Aufklärung über die Gefahren der Verschuldung durch Handy-Gebrauch durchgeführt. Ein Büchlein, das die Form eines Handys
hatte, wurde mit entsprechenden Hinweisen versehen und an alle Ansprechpartner der Jugendhilfe verschickt, darunter den Landesjugendrat mit seinen Verbänden, die Landesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung, die Verbraucherzentrale, die Jugendschutzbeauftragten, die Jugendpfleger der Kommunen, die Beauftragten für Jugendsachen bei der Polizei, den Landeselternrat u. a. m.
Zu 1: Das Problem der Verschuldung ist, wie in der Vorbemerkung erläutert, bereits Gegenstand des Unterrichts.
Zu 2: Bei der Überarbeitung der Rahmenrichtlinien kann dieses Problem noch stärker hervorgehoben werden. Insbesondere sollen die Gründe der Verschuldung vorgegeben werden.
Zu 3: Die Landesregierung hält es nicht für zweckmäßig, Gespräche mit Unternehmen der Telekommunikation mit dem Ziel zu führen, Sondertarife für Jugendliche zu erreichen. Die Mobilfunkbetreiber können nicht kontrollieren, wer letztlich mit dem Handy telefoniert. Zudem würde ein günstiger Tarif das Problem der Verschuldung nicht aus der Welt schaffen, vielmehr das Telefonieren weiter ausufern lassen. Vernünftiger ist es, Jugendlichen nahe zu legen, ein Handy nur noch mit Prepaid-Karten zu benutzen. Es wäre Aufgabe der Elternhäuser, den Kindern und Jugendlichen nur noch diese Form des Handy-Gebrauchs zu erlauben, da der Kontrollmechanismus deutlich besser funktioniert als bei Vertragshandys.
Das Modellprojekt eines ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für arbeitsintensive Leistungen ist innerhalb der EU - nach einer Verlängerung bis zum 31. Dezember 2003 befristet gewesen. Die Bundesregierung hat sich im Jahr 1999 gegen die Teilnahme an dem Projekt ausgesprochen, nachdem die CDU/CSU-geführte Vorgänger-Bundesregierung das Projekt sowohl für Deutschland als auch auf europäischer Ebene abgelehnt hatte.
Die Erfahrungen der teilnehmenden europäischen Staaten hat die EU in einem Zwischenbericht ausgewertet und ist zu einem niederschmetternden Ergebnis gekommen.
Nach Auffassung der Kommission hat sich ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und zur Schaffung neuer Arbeitsplätze als ungeeignet erwiesen.
Die gewährte Mehrwertsteuervergünstigung wird in vielen Fällen nicht an den Verbraucher weitergeleitet, sodass beschäftigungswirksame Effekte ausscheiden und auch keinerlei Anreize bestehen, von Schwarzarbeit abzusehen.
Ein Hauptmanko dieses Modells liegt darin begründet, dass die Weitergabe des Steuervorteils vom Staat nicht angeordnet werden kann.
Die Untersuchung ergab weiter, dass in Fällen, in denen der ermäßigte Steuersatz tatsächlich zu Preisermäßigungen geführt hat, diese zu gering waren, als dass dies zu einer Erhöhung des Auftragsvolumens und damit zu Mehrbeschäftigung führen konnte.
Trotz der Kostensenkung für die betroffenen Leistungen war der Kostenunterschied zur Schwarzarbeit noch immer so hoch, dass die Schwarzarbeit nicht zurückgegangen ist. Das geschilderte Modell hat lediglich zu massiven Steuerausfällen geführt.
1. Wie beurteilt sie den Bericht der EUKommission über die Erfahrungen mit der Anwendung eines ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auf bestimmte arbeitsintensive Dienstleistungen?
2. Hält sie an ihrer am 2. April 2003 geäußerten Forderung fest, auch in Deutschland ein entsprechendes Modellprojekt durchzuführen?
In den umfangreichen Bericht der Europäischen Kommission an den Rat und das Europäische Parlament vom 2. Juni 2003 betreffend die Erfahrungen mit der Anwendung eines ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auf bestimmte arbeitsintensive Dienstleistungen konnten deutsche Erfahrungen leider nicht eingehen, nachdem die Bundesregierung auf eine Teilnahme an dem Experiment verzichtet hatte. Die Schlussfolgerungen der Kommission fallen jedoch in keiner Weise niederschmetternd aus. Um es mit den Worten von ZDHGeneralsekretär Hanns Eberhard Schleyer laut Handelsblatt vom 10. September 2003 auszudrücken, ist ein niedrigerer Mehrwertsteuersatz für arbeitsintensive Dienstleistungen zwar kein „Allheil
mittel“ für mehr Beschäftigung und weniger Schwarzarbeit. Dennoch könnte eine niedrigere Mehrwertsteuer vor allem den Bausektor positiv beeinflussen.
Das ist auch die Auffassung der Kommission. Denn Sie hat im Anschluss an ihren Bericht am 16. Juli 2003 den Vorschlag für eine Änderungsrichtlinie vorgelegt, die den Anwendungsbereich der ermäßigten Mehrwertsteuersätze neu regeln soll (KOM/2003/0397 endg.). Dieser sieht vor, den Mitgliedstaaten für sämtliche Dienstleistungen im Wohnungsbereich (Bereitstellung, Bau, Umbau, Renovierung, Instandsetzung, Instandhaltung und Reinigung von Wohnungen) und für Restaurantumsätze die Anwendung eines ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auf Dauer zu gestatten.
Zu 1: Die Landesregierung teilt die Auffassung der EU-Kommission, dass eine Mehrwertsteuerermäßigung offensichtlich am ehesten bei Renovierungsarbeiten an Privatwohnungen an den Verbraucher weitergegeben wird. Daher ist es zu begrüßen, dass die Kommission den Mitgliedstaaten in diesem Bereich eine auf Dauer angelegte Experimentierklausel einräumen möchte.
Zu 2: Die Landesregierung sieht in einem ermäßigten Mehrwertsteuersatz für arbeitsintensive Dienstleistungen weiterhin eine Möglichkeit zur Schaffung von Beschäftigung und zur Bekämpfung der Schwarzarbeit. Sie hat ihre Haltung seit dem 2. April 2003 nicht geändert.
Zu 3: Ein Steuerausfallvolumen kann nicht zuverlässig geschätzt werden. Es dürfte in Anbetracht der zu erwartenden Beschäftigungseffekte, die wiederum zu Steuermehreinnahmen führen, kurzfristig grundsätzlich hinnehmbar sein.
des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 15 des Abg. Stefan Wenzel (GRÜ- NE):
Zwischen Göttingen und Hedemünden ist es seit der Einrichtung der Baustelle zum Anschluss der Autobahn A 38 an die A 7 immer
wieder zu schweren Unfällen gekommen. Dabei sind offenbar häufig Lkw beteiligt, die auf das Stauende vor der Baustelle auffahren.
Allein in den letzten zwei Wochen bis heute sind drei schwere Unfälle zu verzeichnen. In zwei Fällen kam es bei den Unfallverursachern offenbar zum so genannten „Sekundenschlaf“ am Steuer. Dabei kam mindestens ein Mensch ums Leben, drei wurden schwer verletzt, und eine Person wurde leicht verletzt.
Zu klären ist daher, ob eine mangelhafte Absicherung der Baustellen vorliegt, ob die zulässigen Geschwindigkeiten mangelhaft kontrolliert werden und/oder ob übermüdete Fahrer häufig auf die Stauenden auffahren, weil die zulässigen Lenkzeiten nicht ausreichend kontrolliert werden.
1. Wie viele Menschen sind in den letzten zwei Jahren auf der A 7 zwischen den Anschlussstellen Göttingen und Hedemünden verletzt, schwer verletzt bzw. tödlich verletzt worden?
2. Was hat die Landesregierung unternommen, um die Einhaltung der gesetzlich zulässigen Lenkzeiten bei Lkw und Bussen durchzusetzen?
3. Welche Fehler wurden bei der Einrichtung der Baustelle und der dazu erforderlichen Verkehrssicherheitsmaßnahmen im direkten Baustellenbereich, im Bereich der potenziellen Stauenden und der Umleitungsstrecken gemacht?
Die vierstreifige A 7 bei Göttingen ist mit 70 000 Kfz (und mehr) durchschnittlichem täglichem Verkehr bereits seit Jahren überlastet. Insbesondere deshalb traten und treten immer wieder Staus auf. Wegen der Überlastung der A 7 ist deren sechsstreifiger Ausbau jetzt und in den nächsten Jahren unbedingt erforderlich. Dabei gibt die Unfallentwicklung im Baustellenbereich zwischen Göttingen und Hedemünden in den letzten Monaten durchaus Anlass zur Besorgnis. Die deutliche Zunahme leicht- und schwerverletzter Personen im gesamten Streckenabschnitt Göttingen - Hedemünden erklärt sich aber auch daraus, dass sich im laufenden Jahr 2003 insbesondere im Bereich „km 268,000 bis 270,999“ (hinter dem Baustellenbe- reich in Fahrtrichtung Norden) mehrere Verkehrsunfälle ereigneten, bei denen jeweils eine vergleichsweise große Anzahl Verletzter zu verzeichnen war.
Ab Mitte November wird die Baustelle in Fahrtrichtung Kassel ab km 274,1 aufgehoben werden. In Richtung Hannover wird der Verkehr zunächst noch zweistreifig bleiben. Bei guter Witterung sol
Zu 1: Dem Autobahnpolizeikommissariat Göttingen sind in den Jahren 2001, 2002 und 2003 (bis ein- schließlich September) auf der BAB A 7 zwischen den AS Göttingen und HMÜ-Hedemünden die im folgenden dargestellten Verkehrsunfälle mit verletzten und getöteten Personen bekannt geworden:
2001 kam es in dem genannten Streckenbereich zu insgesamt 428 Verkehrsunfällen. 2002 ereigneten sich 417 Verkehrsunfälle, und 2003 wurden bisher 331 Verkehrsunfälle registriert.
Bei diesen Unfällen wurden 2001 30 Personen leicht verletzt, 2002 26 Personen und innerhalb des Betrachtungszeitraumes 2003 bisher 100 Personen.