des Umweltministeriums auf die Frage 3 der Abg. Klaus-Peter Dehde, Brigitte Somfleth, Hans-Dieter Haase, Uwe Bartels, Sigrid Rakow, Walter Meinhold (SPD):
Symposium des Umweltministeriums zur Endlagerung radioaktiver Abfälle – Sachliche Diskussion oder verspätete Starthilfe?
In der 5. Sitzung des Umweltausschusses am 4. Juni 2003 haben sich die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen dafür ausgesprochen, eine öffentliche Anhörung zum Thema Endlagersuche durchzuführen. Das Ziel sollte sein, die neuesten Erkenntnisse zu dieser Frage in die Diskussion im Fachausschuss einzubeziehen und die Abgeordneten umfassend und ausgewogen zu informieren. Einen entsprechenden Antrag lehnten die Fraktionen von CDU und FDP in der 6. Sitzung des Umweltausschusses am 18. Juni 2003 mit dem Hinweis ab, die Landesregierung werde im September ein Symposium zur Endlagerfrage durchführen.
Ein wissenschaftliches Kolloquium der Landesregierung wurde den Ausschussmitgliedern bereits in der 5. Sitzung angekündigt. Diese Veranstaltung sollte sich jedoch mit Fragen zur Ein-Endlager-Strategie befassen.
Nun hat die Landesregierung ein vorläufiges Programm für ein Symposium zur Endlagerung radioaktiver Abfälle in Deutschland vorgelegt. Der Tagesordnungspunkt „Einoder MehrEndlager-Konzept“ spielt neben den Tagesordnungspunkten Endlagerung als nationale Aufgabe" und „Übersicht zum Stand deutscher Endlagerarbeiten“ sowohl zeitlich als auch nach der Zahl der vorgesehenen Referenten eine vergleichsweise untergeordnete Rolle.
2. Warum weicht sie von der Absicht ab, die gesamte Veranstaltung der Ein-EndlagerThematik zu widmen?
Wie Ihnen sicherlich allen bekannt ist, hat der Gesetzgeber im Atomgesetz die Endlagerung radioaktiver Abfälle dem Bund übertragen. Mit der Errichtung und dem Betrieb von Endlagern ist das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) beauftragt.
Zur Erinnerung: Bereits 1977 hat das BfS einen Antrag für ein Endlager für alle Arten radioaktiver Abfälle im Salzstock Gorleben gestellt. 1982 wurde dann bei der zuständigen niedersächsischen Behörde ein Planfeststellungsantrag für ein Endlager für nicht wärmeentwickelnde Abfälle in der Schachtanlage Konrad gestellt. Vor einem Jahr – also nach rd. 20 Jahren - wurde dieses atomrechtliche Planfeststellungsverfahren für Schacht Konrad dann abgeschlossen. Die Erkundung des Salzstockes Gorleben wurde im Oktober 2000 vom Bund unterbrochen, die Bundesregierung hatte mit den Energieversorgern im so genannten Energiekonsens ein Moratorium für drei bis zehn Jahre verabredet.
So viel in aller Kürze zu den vorliegenden Fakten zu den real in der Bundesrepublik existierenden Endlagerprojekten, die sich auf Niedersachsen konzentrieren.
Im Dezember 2002 legte dann der vom Bundesumweltminister bereits 1999 berufene Arbeitskreis „Auswahlverfahren Endlagerstandorte“ (AKEND) seine Empfehlungen vor. Den Arbeitsauftrag für den Arbeitskreis hatte Herr Trittin allerdings eingeschränkt: Nur ein einziger Endlagerstandort in Deutschland für alle Arten radioaktiver Abfälle sollte untersucht werden. Die bisher bereits seit rd. 20 Jahren betriebenen Planfeststellungsverfahren Konrad und Gorleben sollten hierbei nicht einbezogen werden.
Trittin hatte dann erklärt, dass mit der Umsetzung der Empfehlungen des Arbeitskreises Endlagerung bereits Anfang 2003 begonnen werden sollte. Aber bis heute sind hierzu meines Wissens keine konkreten Schritte erfolgt. Und die bereits vorliegenden Fakten werden in diesem Verfahren vom Bundesumweltminister schlichtweg ignoriert:
Wir haben bisher günstige Ergebnisse bei der Erkundung des Salzstockes Gorleben im Hinblick auf die Einlagerung auch hochradioaktiver Abfälle.
Stattdessen sollte nach Trittins Vorstellung eine Verhandlungsgruppe rund ein Jahr lang vorrangig über Akzeptanzfragen bei der Standortsuche für ein einziges Endlager diskutieren. Eine solche allgemeine Diskussion zu einem optimalen Verfahren zur Endlagersuche würde die notwendigen Entscheidungen zu den niedersächsischen Standorten jedoch keinen Schritt weiterbringen. Für die Menschen in den Regionen Salzgitter und Gorleben bleibt die Ungewissheit, wie es weitergeht, bestehen.
Deshalb ist es an der Zeit, dass die politisch Verantwortlichen endlich Farbe bekennen und den Bürgerinnen und Bürgern auch sagen, wie es mit den vom Bund ausgewählten und über Jahre verfolgten Endlagerprojekten weiter gehen soll.
Niedersachsen will mit einem Endlagersymposium informieren: über die Aufgabenverteilung zwischen Bund und Land, über den Umfang, die Dringlichkeit, die bisher gewonnen Erkenntnisse und die offenen fachlichen Fragen zur Endlagerung radioaktiver Abfälle in der Bundesrepublik Deutschland.
Wir wollen im Rahmen der per Gesetz sowohl dem Bund als auch dem Land übertragenen gesamtstaatlichen Verantwortung unseren Beitrag leisten.
Zu 1: Welches Ziel verfolgt sie mit der Veranstaltung? - Ziel des Endlagersymposiums ist die fachliche Information und Diskussion, um Wege für eine sachgerechte Lösung der Endlagerfrage in der Bundesrepublik Deutschland aufzuzeigen. Dies hat in gesamtstaatlicher Verantwortung für die Menschen in der jeweiligen Region und im Hinblick auf zukünftige Generationen zu erfolgen.
Zu 2: Warum weicht sie von der Absicht ab, die gesamte Veranstaltung der Ein-Endlager-Thematik zu widmen? - Es war zu keinem Zeitpunkt Absicht der Niedersächsischen Landesregierung, die Frage zu einem Ein- oder Mehr-Endlagerkonzept rein theoretisch - also losgelöst von den vom Bund in der Vergangenheit geschaffenen Fakten - zu behandeln.
Zu 3: Nach welchen Kriterien wurden die Referenten ausgewählt? - Die Referenten wurden aufgrund ihres fachlichen Wissens und ihrer Kompetenz gebeten, zu den jeweiligen Themenbereichen vorzutragen. Der jeweilige Titel zu den verschiedenen Referaten wurde einvernehmlich mit den Refe
renten festgelegt. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und das Bundesamt für Strahlenschutz haben bisher noch keine Referenten benannt.
Abschließend möchte ich auf die inzwischen gedruckte und verteilte Einladung zu dem am 24. November 2003 im Geozentrum Hannover verweisen. Ich lade Sie herzlich ein, an der Veranstaltung teilzunehmen und bitte im Namen der Organisatoren um eine möglichst baldige Rückmeldung.
Die Bezirksregierung Braunschweig hat dem Ausländerreferat der Stadt Wolfsburg als Träger der Hausaufgabenhilfe mitgeteilt, dass die freiwilligen Zuwendungen des Landes im Haushaltsjahr 2004 entfallen. Für die koordinierte Hausaufgabenhilfe der Stadt Wolfsburg, an der im laufenden Schuljahr 630 Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 10 teilnehmen, bedeutet dies, dass das Angebot von drei Nachmittagen auf einen Nachmittag zurückgefahren werden muss.
Der inzwischen vorliegende Haushaltsplanentwurf der Landesregierung weist tatsächlich die Streichung der gesamten Mittel für die Hausaufgabenhilfe für Aussiedlerkinder und ausländische Schülerinnen und Schüler aus. Somit ist zu erwarten, dass die entsprechenden Angebote freier und kommunaler Träger in ganz Niedersachsen für das kommende Jahr entweder nur sehr eingeschränkt oder gar nicht mehr durchgeführt werden können.
Die außerschulische Hausaufgabenhilfe ist ein wichtiger Baustein des Niedersächsischen Integrationsplans (Beschluss des Landtags vom 21. November 2002), denn sie ermöglicht Kindern, Defizite in der deutschen Sprache bzw. in der deutschen Schriftsprache zu beheben und Unterrichtsstoff unter Anleitung nachzuarbeiten. Sie baut Benachteiligung bei Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund ab, deren Eltern schon aus sprachlichen Gründen nicht in der Lage sind, Kinder bei der Entwicklung ihres schulischen Leistungsvermögens zu unterstützen. Die Beherrschung der Unterrichtssprache ist Grundlage für eine erfolgreiche Schullaufbahn. Gerade Jugendliche mit Migrationshintergrund verlassen zu oft die Schule ohne Abschluss und haben kaum Chancen auf dem Ausbildungsmarkt.
Die PISA-Studie hat Deutschland ein miserables Zeugnis bei der sozialen Förderung ausgestellt. Laut PISA haben innerhalb der OECD nur in Polen, Israel und Bulgarien Migrantenkinder und Schülerinnen und Schüler aus ärmeren Familien noch schlechtere Bildungschancen als in Deutschland.
Die ab 2004 greifende vorschulische Sprachförderung wird Sprachbarrieren abbauen. Ob sich damit die Hausaufgabenhilfe völlig erübrigt, ist noch nicht abzusehen. Kurz- und mittelfristig würde nach allen bisherigen Erfahrungen ihr Wegfall die Bildungschancen der jetzt bereits die Schule besuchenden Kinder und Jugendlichen mit Migrationshintergrund verringern.
1. Glaubt sie, dass durch die Einführung der vorschulischen Sprachförderung die Hausaufgabenhilfe für Schülerinnen und Schüler überflüssig wird?
2. Plant sie, den Wegfall der Hausaufgabenhilfe durch andere Maßnahmen zu kompensieren? Wenn ja, will sie die vor Ort vorhandene Kompetenz mit einbeziehen?
3. Oder erwartet sie, dass die Kommunen die ab 2004 fehlenden Landesmittel übernehmen, um die Hausaufgabenhilfe weiter durchführen zu können?
Eine verbesserte Förderung der Schülerinnen und Schüler aus Migranten- und Aussiedlerfamilien stellt eine zentrale Aufgabe im Bildungsbereich dar. Besonders vordringlich ist dabei die Förderung der deutschen Sprachkenntnisse, welche die Grundlage für den schulischen Lernerfolg und die spätere berufliche Integration bilden. Darüber besteht zwischen allen Ländern und – erfreulicherweise – auch in diesem Hause ein parteiübergreifender Konsens.
Die Landesregierung setzt daher im Bereich der Sprachförderung einen deutlichen Schwerpunkt. Sie hat bereits eine Reihe von Maßnahmen eingeleitet, um insbesondere im Elementar- und im Primarbereich die Sprachkompetenz und damit die Startbedingungen zugewanderter Kinder bei der Einschulung nachhaltig zu verbessern. Wir verfahren dabei nach dem Grundsatz so früh und so professionell wie möglich, und ziehen dabei gerade die Lehre aus der PISA-Studie, die Sie in Ihrer Anfrage erwähnen. In diesem Punkt sehen wir uns übrigens durchaus in einer Kontinuität mit der vorherigen Landesregierung, welche im Schulgesetz bereits die verbindliche Einführung von Verfahren zur Feststellung der deutschen Sprachkenntnisse und von Sprachförderkursen bereits ein halbes Jahr vor der Einschulung vorgesehen hatte.
Die inzwischen ausgewerteten Ergebnisse der Erprobungsphase dieses neuen Projektes an 20 Pilotschulen sind sehr ermutigend. Die Kinder haben deutliche Fortschritte sowohl in der Sprachkompetenz und der Sprachentwicklung als auch in anderen Bereichen gemacht, die für eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht wesentlich sind: bei der Grob- und Feinmotorik, beim Sozialverhalten und im Hinblick auf die Konzentrationsfähigkeit. Wir sind also auf dem richtigen Weg und setzen ihn mit der flächendeckenden Einführung, die in diesem Schuljahr angelaufen ist, konsequent fort:
Ab dem 1. Februar des nächsten Jahres werden also alle Kinder, bei denen im Rahmen des Sprachstandserhebungsverfahren gravierende Defizite in Deutsch festgestellt wurden, an den halbjährigen Sprachfördermaßnahmen teilnehmen. Gleichzeitig werden der Bildungsauftrag des Kindergartens gestärkt und die Sprachförderung dort intensiviert. Darüber hinaus wird die bereits bestehende Sprachförderung in den allgemein bildenden Schulen verbessert, und die Lehrkräfte werden für diese Aufgabe weiterqualifiziert. Allein für den Bereich der Sprachförderung in Deutsch als Zweitsprache sind mit Beginn dieses Schuljahres 32 regionale Multiplikatorinnen und Multiplikatoren neu beauftragt worden, die gemeinsam mit den bereits tätigen ca. 40 Fachberaterinnen und Fachberatern den Schulen vor Ort Beratung und Qualifizierung in diesem Bereich anbieten.
Für die Realisierung dieser umfangreichen Vorhaben muss die Landesregierung zusätzliche Ressourcen in erheblichem Umfang bereitstellen. Sie tut das auch – trotz der vorgefundenen desolaten Haushaltslage. In dem im August von der Landesregierung beschlossenen „Handlungsprogramm Integration“ nimmt der Bildungsbereich einen zentralen Platz ein, auch im Hinblick auf die Finanzierung der notwendigen Integrations- und Förderprogramme. Allein für den Bereich der Sprachförderung in den Kindergärten und den allgemein bildenden Schulen beträgt der Umfang der Finanzmittel ca. 50 Millionen Euro im Jahr.
Sie sehen: Die Landesregierung nimmt ihre Verantwortung für die schulische Integration der Kinder und Jugendlichen mit Migrationshintergrund auch nach Übernahme einer solchen desolaten Haushaltslage in vollem Umfang wahr. Verantwortliches Handeln erfordert aber auch, dass Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen ergriffen werden und dass bei dem Einsatz der finanziellen Ressourcen eine Schwerpunktsetzung bei den
Pflichtaufgaben des Landes vorgenommen wird. Bei den Zuwendungen für die außerschulische Hausaufgabenhilfe, die zweifellos eine sinnvolle ergänzende Integrationsmaßnahme darstellt, handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Landes. Das Haushaltskonsolidierungsprogramm der Landesregierung sieht daher u. a. vor, die freiwilligen Zuwendungen zur Förderung der Hausaufgabenhilfe einzustellen und den Schwerpunkt der Integrationsmaßnahmen auf die dringend notwendige Verbesserung der Sprachförderung in den Kindergärten und den Schulen zu legen. Zudem muss festgestellt werden, dass durch Einstellung der zusätzlichen 2 500 neuen Lehrkräfte die Unterrichtsversorgung jetzt bei 100 % liegt. Diese volle Unterrichtsversorgung kommt einer verbesserten Förderung aller Schülerinnen und Schüler zugute, also auch denen aus Migranten- und Aussiedlerfamilien. Denn Unterrichtskürzungen gehen immer vorrangig zulasten der Schwächeren.
Zu 1: Die Landesregierung sieht ergänzende außerschulische Integrationsangebote – wie die Hausaufgabenhilfe, die von kommunalen und freien Trägern durchgeführt wird – nicht als überflüssig an. Sie ist aber der Auffassung, dass die Probleme in diesem Bereich an den Wurzeln angepackt werden müssen und setzt daher – wie bereits ausgeführt - den Schwerpunkt der Integrationsmaßnahmen auf eine effektivere Förderung in den Kindergärten und den Schulen. Sie geht dabei davon aus, dass die Notwendigkeit flankierender Angebote dadurch zurückgehen wird.
Zu 2: Der Wegfall der Zuwendungen der Hausaufgabenhilfe wird sowohl durch die bereits erwähnten neuen Sprachförderprogramme kompensiert als auch durch eine Reihe struktureller Maßnahmen im Bildungsbereich, insbesondere zur Sicherung der Unterrichtsversorgung, zum Ausbau der Verlässlichen Grundschulen und der schulischen Ganztagsangebote sowie zur Verbesserung der Unterrichtsqualität und der individuellen Förderung.