Zur Chancengleichheit: Zur Orientierungsstufe, deren Anhänger Sie waren, ist zu sagen, dass sie nicht genug fördert und nicht genug fordert. Verschiedene Dinge haben dort nicht funktioniert. Also, ich finde es schon ein dreistes Stück, zu diesem Zeitpunkt einen solchen Antrag zu stellen.
Dann will ich die Kollegin Trauernicht – sie hatte hier eben wohl ein bildungspolitisches Intermezzo; sie ist wohl mittlerweile auch schon gegangen ansprechen. Sie hat schlankweg über das Thema hinweggeredet und lediglich erklärt, das Gute, das die neue Regierung gemacht hat, ist noch von der alten Regierung, und im Übrigen hat die neue Regierung gar nichts gemacht. - Ich kann nur sagen, Frau Trauernicht war immerhin drei Jahre, glaube ich, die für die Kindertagesstätten zuständige Ministerin.
Ich habe da immer nur etwas von Betreuungseinrichtungen und ähnlichen Dingen gehört. Ich sehe Kindertagesstätten als Bildungseinrichtungen an. Alles das, was heute bekrittelt wird, hätte Frau Trauernicht in drei Jahren längst machen können. Warum ist da nichts passiert? Warum müssen wir das denn heute in Ordnung bringen?
Wenn ich mir die schlanke Art, wie darüber hinweggegangen wird, anhöre, kann ich nur sagen: Warten Sie doch mit Alternativen auf! Welche Vorschläge sind denn heute Nachmittag und heute Abend konkret gekommen, notfalls auch mit dem Fiskalischen dabei? - Überhaupt nichts! Es wurde nur so drüberweg geredet.
Nun will ich etwas zu dem Vorwurf sagen, die neue Regierung habe gar nichts gemacht. Vor ziemlich genau eineinhalb Jahren haben Sie ein Schulgesetz vorgelegt, ein Chaosgesetz, ein Chaotengesetz.
Vor sechs Monaten mussten wir das wieder einkassieren. Sie hatten die Schulen an die Wand gefahren. Es drohte Schaden für unser Schulwesen, und wir mussten das ganz schnell beheben. Von wegen Eile! Wir haben das ganz sorgfältig gemacht.
Wenn ich das subsumiere, was Sie debattenmäßig heute beigetragen haben, kann ich nur sagen: keine Einfälle, keine Alternativen. Liebe Freunde, wir haben eine lange Regierungszeit vor uns.
Noch einmal zu dem, was da geschehen ist, damit man das hier nicht einfach so beiseite tut und herunterspielt: Wir haben ein neues Schulgesetz gemacht, das vielleicht vom Umfang her, vom Eingriff her die größte Schulreform in der Geschichte des Landes auslöst, allenfalls vergleichbar mit der Schulreform Mitte der 70er-Jahre.
Was sind die Eckpunkte? - Die Orientierungsstufe musste abgeschafft werden. Wir stärken ein gegliedertes, wohnortnahes, durchlässiges Schulwesen.
- Ja, Chaos, sagen Sie das weiter! - Freie Elternentscheidung, Verbesserung der Durchlässigkeit - darauf komme ich gleich noch einmal -, Abitur nach Klasse 12, Einführung von Bildungsstandards, Abschlussprüfungen, Zentralabitur, mehr Eigenverantwortlichkeit für die Schule. Wenn das nichts war in acht Monaten, dann zeigen Sie mir ein Beispiel in der 50-jährigen Geschichte Niedersachsens, wo das einmal so passiert ist.
Mich stört, ehrlich gesagt, diese Chuzpe, diese Dreistigkeit, mit der einfach darüber hinweg geredet wird.
Meine Damen und Herren, man muss das Wasser auch halten können, wenn man solche Angriffe fährt. Herr Kollege Voigtländer oder Herr Kollege Poppe, wenn Sie eine Woche gewartet hätten, dann hätten Sie die Hälfte Ihrer Rede einstreichen können; denn in der nächsten Woche machen wir die Verordnungen offiziell. Dann werden Sie sehen, was da passiert.
Meine Damen und Herren, ich spreche jetzt mit etwas moderaterer Stimme. Dann kann es nachher auch in den Feierabend gehen.
Ich möchte drei Bereiche ansprechen. Frau Kollegin Korter, Sie haben die drei kritischen Bereiche durchaus richtig erfasst.
Zunächst zur Verordnung zur Schulentwicklungsplanung, meine Damen und Herren. Maßgeblich für die Planungen der Schulträger ist neben den Vorgaben des Schulgesetzes natürlich die Verordnung zur Schulentwicklungsplanung. Das Anhörungsverfahren ist nunmehr beendet. Die Stellungnahmen wurden ausgewertet und haben gezeigt, dass eine strikte Anwendung der im Entwurf vorgesehenen Zügigkeit nach Vortrag diverser Schulträger zu organisatorischen Problemen führen könnte. Diese sind nicht nur schulorganisatorischer, sondern auch struktureller Art. Das Ziel der Landesregierung ist es, Schulstandorte zu sichern - das haben wir immer gesagt -, den ländlichen Raum zu stärken und das Bildungsangebot in der Fläche auszuweiten. Sie hätten das Bildungsangebot in weiten Teilen des Landes mit Ihrer Förderstufe und der ganzen Konstruktion, die niemand verstanden hat, weggefegt.
Natürlich dürfen wir bei allen diesen Dingen, wenn es um Standorte geht, die pädagogischen Erfordernisse nicht außer Acht lassen. Denn was nützt das Festhalten an einem Standort um jeden Preis, wenn die Qualität der schulischen Arbeit nicht zu gewährleisten ist, die Standards nicht erreicht werden und die Abschlüsse letztlich gefährdet sind? Ich beabsichtige deshalb
- hören Sie doch zu; jetzt kommen gute Botschaften für Sie; Sie können uns nachher ja auch mal loben; das wäre mal etwas Neues -, die Verordnung zur Schulentwicklungsplanung ausgehend vom Entwurf so zu ändern, dass alle Ziele angemessen Berücksichtigung finden. Die Mindestzügigkeit soll danach unterschritten werden dürfen, allerdings nicht beliebig. Die Unterschreitung der Mindestzügigkeit wird an Bedingungen geknüpft, die einerseits die strukturellen Probleme berücksichtigen und andererseits die pädagogischen Mindestanforderungen nicht unberücksichtigt lassen. Es wird möglich werden - das ist dann auch der Punkt -, eine Schule oder einen Schulzweig auch einzügig zu führen, wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind.
- Was heißt „dazugelernt“? Sie kennen mich doch und wissen doch auch, wie Anhörungen verlaufen. Dann sollten Sie nicht „Gebrochene Versprechen“
Es wird also bestimmte Voraussetzungen geben. Kleinzügige Schulstrukturen müssen möglicherweise bei bestimmten Fächerangeboten auch Kooperationen mit Nachbarstandorten betreiben. Dann kriegen wir die Dinge doch miteinander geregelt. Also halten Sie das Wasser einfach mal eine Woche!
Jetzt zur Durchlässigkeits- und Versetzungsverordnung. Das im Niedersächsischen Schulgesetz verankerte Prinzip der Durchlässigkeit spiegelt sich in der Verordnung an drei Stellen wider.
Der erste Punkt ist das Recht auf Schulformwechsel, z. B. von der Hauptschule an die Realschule oder von der Realschule an das Gymnasium bei einem entsprechenden Leistungsnachweis. In Bezug auf den Notenschnitt in den drei Fächern Deutsch, erste Fremdsprache und Mathematik hatten wir zunächst 2,7 gesagt, auch der Herr Kollege Klare. Meine Vorstellung ist - auch nach Auswertung des Anhörungsverfahrens zum Verordnungsentwurf -, dass wir uns bei 2,4 treffen. Ich glaube, damit erfassen wir die Ratschläge aus der Anhörung richtig.
Der zweite Punkt zu dieser Verordnung ist das Recht auf Wiederholung des 5. Schuljahrgangs bei Nichtversetzung am Ende des Schuljahrgangs und fehlender Schulformempfehlung. Nach Klasse 5 ist also, wenn Sie so wollen, das Sitzenbleiben möglich.
Der dritte Punkt ist die Vermeidung der Wiederholung eines bereits absolvierten Schuljahrgangs, wenn am Ende dieses Schuljahrgangs im Falle der Nichtversetzung die Überweisung an eine Schule einer anderen Schulform erfolgt.
Diese Neuregelungen sind im Anhörungsverfahren ebenso überwiegend auf Zustimmung gestoßen wie die Einführung einer Versetzung am Ende des 3. Schuljahrgangs der Grundschule und des 7. Schuljahrgangs der Hauptschule. Ich finde es schon bemerkenswert, wenn die SPD-Fraktion diese beiden Versetzungsregelungen als zusätzliche Hürde einstuft, mit der das Gegenteil von Durchlässigkeit erreicht werde. Das ist deshalb bemerkenswert, weil es sich um zwei unterschiedliche Sachverhalte handelt. Wir sprechen von einer Versetzung, wenn am Ende des Schuljahres auf
der Basis einer geforderten Mindestleistung durch Konferenzbeschluss die Zuweisung in den nächst höheren Schuljahrgang der besuchten Schulform ausgesprochen wird, und wir sprechen von Durchlässigkeit, wenn der Übergang oder Wechsel zwischen den verschiedenen Schulformen geregelt wird. Gerade die als positiv empfundene Durchlässigkeit wird mit der Verordnung erheblich gestärkt.
Mit der Einführung der beiden Versetzungsregelungen wird dem für Schule wichtigen Leistungsaspekt mehr als bisher Rechnung getragen. Die Versetzung am Ende des 3. Schuljahrgangs der Grundschule ist nahezu in allen Ländern längst eingeführt. Weil die gestärkte Hauptschule ab 1. August 2004 nun endlich nicht mehr nur drei oder vier Schuljahre, sondern fünf oder sechs Schuljahre umfassen wird, kann sie hinsichtlich der Versetzungsregelung mit den anderen weiterführenden Schulen Realschule und Gymnasium auf dieselbe Stufe gestellt werden.
Ihre Behauptung, die Nachprüfungen würden mit der Verordnung abgeschafft, trifft im Übrigen nicht zu. Bei genauerer Lektüre hätten Sie feststellen können, dass Nachprüfungen nur in den Schuljahrgängen nicht mehr zugelassen werden, in denen Abschlussprüfungen stattfinden. Es ist auch logisch, dass es dann nicht mehr erforderlich ist.
Jetzt noch ein Hinweis zur Abschlussverordnung für den Sekundarbereich I der allgemein bildenden Schulen. Der Grundsatz der Landesregierung, die Verordnungsregelungen so zu gestalten, dass in Zukunft ein Schulabschluss im Regelfall nur in Verbindung mit einer erfolgreich absolvierten Abschlussprüfung erlangt werden kann, ist im Rahmen des Anhörungsverfahrens auf breite Zustimmung gestoßen. Die von der SPD-Opposition kritisierte unterschiedliche Berechtigung, die mit dem erweiterten Sekundarabschluss I verbunden ist, liegt begründet in der allgemeinen Schulzeitverkürzung am Gymnasium sowie der Doppelfunktion des 10. Schuljahrgangs als Abschlussjahrgang im Sekundarbereich I und Einführungsjahrgang im Sekundarbereich II des Gymnasiums.
Herr Busemann, ich möchte Sie freundlich darauf aufmerksam machen, dass Sie die verabredete Redezeit mehr als verdoppelt haben.
Es geht jetzt ganz schnell, verehrte Frau Präsidentin. - Die Länder, die bisher auf zwölf Schuljahre umgestellt haben, behandeln die Realschülerinnen und Realschüler, die in die gymnasiale Oberstufe wechseln wollen, rechtlich genau so wie Niedersachsen. Der Frage, ob die Länder den Zeitpunkt der Abschlussvergabe dann neu verhandeln sollten, wenn sich die Schulzeitverkürzung am Gymnasium in allen oder fast allen Ländern durchgesetzt hat, steht die Landesregierung offen gegenüber. Die bisherige einschlägige KMK-Vereinbarung geht noch davon aus, dass der Abschluss, der zum Übergang in die gymnasiale Oberstufe berechtigt, nach dem 10. Schuljahrgang vergeben wird. Wenn dies am Gymnasium oder auch an der Hauptschule und an der Realschule in Zukunft in den Ländern bereits ein Schuljahr früher erfolgen soll, dann müsste ein entsprechendes Einvernehmen unter den Ländern hergestellt werden. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann die Verordnungslage in Niedersachsen nicht anders gestaltet werden, weil auch Niedersachsen an die einschlägige KMK-Vereinbarung gebunden ist.
Ich hoffe, dass sich damit einige Punkte schon geklärt haben. Ich werde in der kommenden Woche die Verordnungen sozusagen zur Rechtskraft erwachsen lassen. In den nächsten Tagen werden Sie auch alle einschlägigen Grundsatzerlasse zum niedersächsischen Schulwesen erhalten. Dann mögen Sie Ihre Kritik noch einmal neu überdenken. So etwas wie heute finde ich nicht in Ordnung, sozusagen im Vorgriff schon einmal von gebrochenen Versprechen usw. zu reden. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche Ihnen einen schönen Feierabend.
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Wir kommen daher zur Ausschussüberweisung. Federführend sollen sich der Kultusausschuss und mitberatend der Ausschuss für Haushalt und Finanzen mit diesem Antrag beschäftigen. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist so beschlossen.
Anders, als Herr Busemann es gesagt hat, möchte ich Sie bitten, noch einen Augenblick sitzen zu bleiben, weil wir noch zwei Anträge an die Ausschüsse überweisen.
Tagesordnungspunkt 30: Modernisierung der Steuerverwaltung - Oberfinanzdirektion auflösen - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 15/479
Mit diesem Antrag soll sich der Ausschuss für Haushalt und Finanzen beschäftigen. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? Das ist so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 31: Kein Zurück zur Käfighaltung - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 15/475