Noch eine Bemerkung, Herr Kollege Klein: Wir haben im Sommer einen modernen Sauenstall besichtigt. Dort sah ich glückliche Schweine, glückliche Mitarbeiter und glückliche Ausschussmitglieder. Allerdings wurde ich ein bisschen traurig, weil alle Sauen auf Betonspalten lagen, obwohl ihnen die Möglichkeit der Nutzung des Strohbettes, das von Ihnen so bevorzugt wird, gegeben war. Ich habe an die Schweine auf dem von Herrn Klein gerade angeführten Hof in Quickborn gedacht, die ein tristes Leben im Stroh fristen müssen und nicht die angenehme Kühle, die kleine, frische Brise des Spaltenbodens nutzen dürfen.
Meine Damen und Herren, liebe Kollegen, wir verdrängen so etwas natürlich auch ganz gerne. Aber heute Morgen gab es ein Highlight, Herr Kollege Klein. Als ich hier heute Morgen die Debatte verfolgte, habe ich mir gedacht: Was wäre eigentlich, wenn der MDR das erfahren würde? Frau StiefKreihe würde das dann sicherlich in einer Mündlichen Anfrage thematisieren wollen, und Frau Harms sicherlich auch gerne kommentieren.
Dem Minister wird dann wie heute Morgen die Möglichkeit gegeben, der Bevölkerung Fakten zu erläutern und mit vielen Vorurteilen und Ideologien aufzuräumen.
Meine Damen und Herren, fachliches Benchmarking ist unser Job zum Wohle der Bürger unseres Landes. Der von Herrn Klein eben zitierte Bauer mag ja eventuell auch andere Probleme gehabt haben.
Es kann ja eventuell auch sein - so kenne ich es auch, und so wurde es gerade in Südoldenburg auch den konventionellen Landwirten häufig vorgeworfen -, dass eine Umnutzung stattgefunden hat. Es könnte ja auch sein, dass ein weiterer Bauantrag gestellt worden ist und dabei herausgekommen ist, dass gewisse nicht genehmigte Anla
gen auf dem Hof vorhanden sind. Ich weiß nicht, was da gewesen ist, aber aufpassen mit den Behauptungen!
(Rebecca Harms [GRÜNE]: Ich war schon immer für einen Ortstermin, damit Sie wissen, worüber Sie spre- chen!)
Meine Damen und Herren, ich bin folgender Überzeugung: Fachliches Benchmarking zum Wohle der Bürger unseres Landes - das ist unser Job. Inszenierungen, wie sie heute hier mehrmals stattgefunden haben, sollten Sie besser Dieter Bohlen überlassen, der kann das professioneller. Wenn Sie aber Interesse an einer fachlichen und sachlichen Auseinandersetzung haben, dann freue ich mich schon auf Ihren nächsten Antrag. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Diese Plenarsitzung steht wieder einmal unter dem Zeichen von Tierschutz und Tierhaltung, und das ist gut so; denn anscheinend ist in diesem Bereich noch eine Menge zu tun. Es ist also ein wichtiges Thema für Niedersachsen.
Herr Klein, wenn es einen Stall gibt, in dem es Probleme gibt - ich glaube, er liegt im Emsland -, dann werden wir das zum Anlass nehmen, ihn aufzusuchen und uns vor Ort zu erkundigen. Dann wissen wir authentisch Bescheid.
Zum Antrag: Der vorliegende Antrag beinhaltet die Forderung nach einer einheitlichen Genehmigungspraxis in Niedersachsen für die Auslaufhaltung mit Stroheinstreuung in Offenställen. Das Ministerium führte dazu in den Ausschusssitzungen aus, dass von den Landkreisen bzw. von den Kommunalverwaltungen noch keine Fälle an das Ministerium herangetragen worden seien, die auf eine unterschiedliche Verfahrensweise bei der Genehmigung deuten würden. Zudem wurde versichert, dass gerade in Niedersachsen ein Modell zugrunde gelegt wird, bei dem bei besonderen Situationen, etwa räumlicher Art, bezüglich der Stalltechnik oder auch bei besonderen topografi
schen und anderen Verhältnissen, detaillierte gutachterliche Untersuchungen angestellt würden, bei denen sich eine gewisse Praxis herausgebildet habe. Darüber hinaus hätten Sachverständige z. B. vom TÜV oder von den Kammern Modelle entwickelt, mit denen einzelfallbezogene Genehmigungsverfahren gehandelt werden könnten.
All dies deutet darauf hin, dass der Vorwurf, in Niedersachsen würde es bei Genehmigungsverfahren eine Benachteiligung der Auslaufhaltung geben, faktisch nicht zu belegen ist. Meine Damen und Herren, es gibt auch keine belastbaren Erhebungen, ob Genehmigungsanforderungen höher und aufwändiger sind als bei geschlossenen Tierhaltungsanlagen.
Solange die genannten Ausführungen nicht wiederlegt werden können - mir liegen diesbezüglich noch keine Fakten vor -, muss ich die Schlussfolgerung ziehen, dass akuter Handlungsbedarf nicht besteht. Kritisch bemerken muss ich jedoch, dass unserer Bitte, seitens des ML zu ermitteln, ob es Landkreise oder Regionen gibt, in denen übermäßig viele Anträge auf Errichtung von Offenställen oder Auslaufhaltung abgelehnt oder mit besonderen Auflagen verbunden worden sind, nicht entsprochen wurde. Das hätte hilfreiche Daten für die Beurteilung der Problematik ergeben. Ich hoffe, man scheut sich nicht vor diesen Daten.
Fazit: Wir stimmen mit den Antragstellern überein, dass es eine landesweit nachvollziehbare einheitliche Genehmigungspraxis mit angemessenen Genehmigungsanforderungen und -auflagen geben muss. Allerdings kann eine höhere Standardisierung des Genehmigungsverfahrens erst dann vorgenommen werden, wenn die Ergebnisse des im Antrag angesprochenen Verbundprojektes vorliegen. Das soll Ende 2005 der Fall sein.
Meine Damen und Herren, der Forderung, schon jetzt - wie im Antrag ausgeführt - für tiergerechte Haltungsformen die jeweils günstigsten Berechnungsmethoden für Emissionsumfang und -ausbreitung anzuwenden, lehnen wir ab, zumal wenn diese noch nicht wissenschaftlich fundiert vorliegen. Dies wäre eine nicht zu rechtfertigende Bevorzugung, die außerdem den verbindlichen Zielen des Klima- und Umweltschutzes entgegenwirken würde. Dies können wir und gerade Sie von Bündnis 90/Die Grünen nicht wollen. Eine Ungleichbehandlung kann ich in diesem Zusammenhang nicht erkennen. Im Gegenteil, werden doch beim Genfer Luftreinhalteabkommen, über die IVU
Richtlinien und über die TA Luft die besonderen Bedingungen für die unterschiedlichen Haltungsformen berücksichtigt. Außerdem besteht schon heute die Möglichkeit, von der Maßgabe einer Emissionssenkung um 20 % bei Neuanlagen abzuweichen, wenn dies aus Tierschutzgründen erforderlich sein sollte. Auch die TA Luft berücksichtigt in besonderer Weise die alternativen Haltungsformen.
Herr Klein, wir sollten die dringend notwendige Forschung forcieren, wie Sie dies auch in Ihrer letzten Rede gefordert haben, damit wir Tierhaltungsanlagen genehmigen können, die mehr Tierschutz sichern und glückliche Schweine, Hennen und Rindviecher beherbergen. Wir sollten aber nicht durch unfachmännische bevorzugende Verfahren glückliche Nachbarn und Naturschützer zu höllischen Nachbarn und militanten Natur- und Klimaschützern werden lassen.
Meine letzte Anmerkung: Ich halte es für fatal, wenn wir angeblich tiergerechtere Haltungsformen pauschal bevorzugt genehmigen sollen. Die Hühner, die ich bei unseren Bereisungen in Auslaufhaltung gesehen habe, sahen nach meinem Dafürhalten alle nicht sehr glücklich aus. Wenn Sie mit den vorliegenden neuesten wissenschaftlichen Forschungsergebnissen - Herr Klein, das sind keine Gefälligkeitsgutachten für irgendwelche Hühnerbarone - nicht einverstanden sind, dann frage ich Sie, warum Ihre Ministerin nicht schon selbst solche Forschungen in Auftrag gegeben hat.
Wenn ich dann noch die neuerdings vorliegenden wissenschaftlichen Forschungsergebnisse über die Haltungsformen für Legehennen mit einbeziehe, dann muss ich feststellen, dass aus der Sicht des Tierschutzes und auch des Verbraucherschutzes die jetzige Auslaufhaltung noch nicht optimal ist um es vorsichtig zu formulieren. Ich meine, diese Forschungsergebnisse müssen ernst genommen werden, auch wenn sie nicht den postulierten Vorstellungen entsprechen. Hier ist aber noch viel Forschungsarbeit notwendig. Wir werden darüber im Laufe der Plenarwoche noch zu reden haben.
Mein Schlusssatz: Wir wollen mehr Tierschutz und Verbraucherschutz nicht zulasten von Klima- und Umweltschutz und auf der Grundlage gesicherter Forschungsergebnisse, und zwar möglichst zeit
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! In Anknüpfung an meinen Wortbeitrag bei der ersten Beratung und im Anschluss an die Kollegen der CDU-Frakition und der SPD-Fraktion nehme ich wie folgt Stellung - ich mache es auch kurz; versprochen -: Aus unserer Sicht ist eine sachgerechte Genehmigungspraxis sowohl für Offen- und Auslaufhaltungssysteme als auch für konventionelle Systeme in Niedersachsen gewährleistet. „Sachgerecht“ heißt in diesem Fall aus unserer Sicht eine Gleichbehandlung, z. B. bei der Geruchsbeurteilung. Gestank aus vermeintlich „guten“ Haltungssystemen und Gestank aus vermeintlich „schlechten“ Haltungssystem darf man nicht unterschiedlich bewerten; denn Gestank ist Gestank.
Deswegen sage ich, Herr Klein: Sachgerechtigkeit ist gewährleistet. Wenn Sie „Sachgerechtigkeit“ sagen, Herr Klein, dann meinen Sie eine Besserbehandlung von vermeintlich „guten“ Haltungssystemen. Dazu sage ich: Das wird es mit der FDP-Fraktion nicht geben.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! „Sachgerechte Genehmigungsverfahren für Auslaufhaltungen sicherstellen!“ - genau das wollen wir, liebe Kolleginnen und Kollegen. Genau aus diesem Grunde ist der vorliegende Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abzulehnen; denn er erweist sich als wenig zielführend.
Der Antrag richtet sich gegen eine angebliche Benachteiligung von Auslaufhaltungen und Offenställen gegenüber geschlossenen Stallanlagen im Zuge von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren. Dabei wird einfach unterstellt, dass die Genehmigungspraxis landesweit uneinheitlich sei. Außerdem wird gemutmaßt, dass die Geruchsgenehmigungsanforderungen bei Auslaufhaltungen und Offenställen höher sind als bei konventionellen Ställen. Beides entspricht nicht der Tatsache und lässt die Frage aufkommen, inwieweit den Antragstellern die Genehmigungspraxis in Niedersachsen geläufig ist.
Lieber Herr Kollege Klein, ich meine, Sie sollten auch einmal an eines denken: Bei vielen Dingen, die heute zu beachten sind und die Herr Kollege Große Macke hier vorgestellt hat, haben Sie Pate gestanden und haben Sie auch noch nachgetrieben. Da haben Sie Geister gerufen, die Sie jetzt selber los werden wollen.
Die Vorschriften zur Immissionsbeurteilung sind gerade dafür da, dass eine landesweit einheitliche Umsetzung der Immissionsschutzrichtlinien sicherzustellen ist. Deshalb haben wir die VDI-Richtlinien und die Geruchsimmissionsschutzrichtlinie. Es obliegt der besonderen Verantwortung des jeweiligen Sachverständigen, die vorliegenden Emissionsfaktoren sorgfältig zu ermitteln und alle Randbedingungen mit zu berücksichtigen. Bei der Beurteilung von Geruchsbelästigungen wird heute auch schon berücksichtigt, ob beispielsweise eine Haltungsform mit Stroh vorliegt. In solchen Fällen wird vonseiten des Gutachters mit einer Emissionsminderung gerechnet. Wir können also wirklich nicht von einer Benachteiligung tiergerechter Haltungsformen sprechen.
Meine Damen und Herren, zum heutigen Zeitpunkt sind die Kenntnisse über Emissionen aus verschiedenen Haltungsformen bei weitem noch nicht vollständig. Sobald uns neue fundierte wissenschaftliche Erkenntnisse zum Emissionsverhalten bei Auslaufhaltungen vorliegen, müssen sie auch in den Genehmigungsgutachten berücksichtigt werden. Dies kann bedeuten, dass einzelne Haltungsformen bei der immissionsrechtlichen Behandlung besser abschneiden als andere. Solange uns aber diese Entscheidungsbasis fehlt, müssen wir eine einheitliche Behandlung aller Betriebe sicherstellen; denn eine Besserstellung der einen bringt zwangsläufig auch eine Schlechterstellung
Es kann nicht angehen, dass wir nicht tiergerechte Haltungsformen fördern, indem wir hinsichtlich anderer Schutzgüter Ausnahmeregelungen schaffen, die wir fachlich nicht begründen können. Wir dürfen keine Verwaltungsvorschriften erlassen, die objektiven Kriterien nicht standhalten. Dies bedeutet auch, dass wir uns die Forderungen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nicht zu Eigen machen werden, für tiergerechte Haltungsformen stets günstigere Berechnungsmethoden anzuwenden. Selbstverständlich müssen wir alle Haltungssysteme nach dem Immissionsschutzgesetz gleich behandeln. Das sind wir der Umwelt und, ich meine, vor allen Dingen auch den Anwohnern schuldig. Für die Nachbarn und die Umwelt ist es doch egal - das wurde hier auch schon gesagt -, aus welchem Stall die Emissionen freigesetzt werden. Dem Tierschutz ist mit sachgerechten und gezielten Maßnahmen viel mehr gedient als mit schlecht begründeten Ausnahmeregelungen auf Kosten anderer. Daher lehnen wir den Entschließungsantrag zur bevorzugten Behandlung bestimmter Haltungssysteme in Genehmigungsverfahren ab.
Herzlichen Dank. - Nach § 71 Abs. 2 der Geschäftsordnung hat der Kollege Hans-Jürgen Klein noch eine Redezeit von einer Minute.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich begreife nicht, dass Sie in Anbetracht dessen, dass der Fall Martin Schulz so breit durch die Presse ging, schlicht und einfach die Tatsache leugnen, dass es da ein Problem gibt. Das war ein Problem, und dieses Problem konnte nur mit Hilfe der Öffentlichkeit gelöst werden. Wir alle wissen, dass es für Martin Schulz überhaupt kein Problem gewesen wäre, an dem Standort, an dem er diese riesigen Schwierigkeiten hatte, einen tausender Stall, hochwärmegedämmt, alles zu, mit Zwangsbelüftung zu bauen. Genau darum geht es. Ich kann nur immer wieder sagen: Sie wollen uns nicht verstehen.
semitteilung des Landwirtschaftlichen Pressedienstes zurück. Ich will sie Ihnen noch einmal kurz in Auszügen zur Kenntnis geben.
„Die Nase an der frischen Luft, der Rest des Körpers im warmen Bett - so fühlen sich auch Schweine sauwohl. Dass es im übrigen Bereich des so genannten Außenklimastalls mitunter recht kalt ist, stört die Tiere offensichtlich nicht. Schon ungefähr 60 niedersächsische Bauern haben sich deshalb nach Angaben des Landvolkverbandes bei Neubauvorhaben für diese neue Stallform entschieden. Sie ist nicht nur“