Protocol of the Session on October 29, 2003

(Beifall bei den GRÜNEN)

Das Wort hat der Abgeordnete Althusmann für die CDU-Fraktion.

Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Harms, lassen Sie mich nur so viel zu Ihnen sagen: Ich glaube, dass

die Christlich Demokratische Union in diesem Hause keinerlei Belehrung darüber braucht, woher unsere freiheitlichen Wurzeln stammen, sind wir doch eine Partei, die immerhin aus dem Widerstand in Deutschland stammt.

(Beifall bei der CDU - Sigmar Gabriel [SPD]: Das sind nicht die einzigen Wurzeln!)

Herr Jüttner, jetzt zu Ihnen: Ich hätte mir sehr gewünscht, Herr Gabriel, dass sich eine Partei mit einer demokratische Tradition wie die SPD mit diesen Fragen, die für unsere Verfassung und unseren Rechtsstaat sehr wesentlich sind, intensiver auseinander gesetzt hätte, als nur einen Brief von Schülerinnen und Schülern vorzulesen. Ich lehne es an dieser Stelle für die CDU-Fraktion grundsätzlich ab, mich mit den Schülerinnen und Schülern über diese Frage auseinander zu setzen.

(Widerspruch bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, wissen Sie auch, warum? - Nicht weil wir etwa deren Argumente nicht respektieren, sondern wir wollen uns mit Ihnen, meine Damen und Herren von der SPD-Fraktion, die Sie diese Aktuelle Stunde beantragt haben, über dieses Thema auseinander setzen. Ich glaube, wir haben allen Grund dazu, zu bezweifeln, dass Sie es mit einer Debatte über dieses Thema in diesem Hause Ernst meinen, wenn Sie dieses Thema hier nur zu einer Aktuellen Stunde anmelden. Im Übrigen war Ihre letzte Formulierung, nämlich „erste Lesung“, entlarvend. Dieses Thema hat mehr Ernsthaftigkeit und Differenziertheit verdient.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, wir werden und sollten es nicht zulassen, dass der Schulfrieden in unserem Land durch eine meiner Meinung nach verkürzte Debatte über „Religion raus aus den Klassenzimmern oder rein in die Klassenzimmer“ oder über „Kreuz oder Kopftuch“ in irgendeiner Form gefährdet wird.

Sie mögen es nicht bemerkt haben, aber der heutige 29. Oktober ist der Tag der Ausrufung der Republik Türkei. Die versuchte Trennung von Staat und Religion nimmt in der Türkei eine ganz besondere Stellung ein. Heute findet ein Staatsempfang statt. Der Ministerpräsident der Türkei hat das Tragen von Kopftüchern bei diesem Staatsempfang ausdrücklich verboten. Sehr verehrte Frau Harms,

während Frauen in islamisch-fundamentalistischen Ländern erbittert gegen den zumindest zu bezweifelnden Kopftuchzwang und damit auch für Gleichberechtigung und Glaubensfreiheit kämpfen, führen wir - getrieben von Ihnen und leider auch von den Sozialdemokraten - hier in Deutschland eine Debatte über die Frage, ob wir unsere christlichen Bildungs- und Kulturwerte auf eine Stufe mit einem religiös motivierten Symbol des islamistischen Fundamentalismus stellen sollten. Meine Damen und Herren, zur Stärke unseres Rechtsstaates und unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung gehört, dass wir dies nicht tun.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Meine Damen und Herren, eine solche Debatte kann eigentlich nur in einer Gesellschaft geführt werden, in der die eigene Orientierung ein wenig verloren gegangen ist.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Ich meine, die grundgesetzlich garantierte Religionsfreiheit und das hohe Gut der Neutralitätspflicht des Staates, die Trennung von Staat und Kirche sowie die Toleranz gegenüber anders Denkenden und Glaubenden dürfen im Übrigen nicht mit Beliebigkeit verwechselt werden. Toleranz ist in Deutschland keine Einbahnstraße.

Meine Damen und Herren, wer als Lehrer in den Staatsdienst, in ein Dienst- und Treueverhältnis in unserem Staat aufgenommen werden will, von dem muss auch erwartet werden können, dass er sich zu unserer Verfassung und auch zu unserer Werteordnung bekennt. Gerade in Schulen sollten die Wertvorstellungen vermittelt werden, die unserer Verfassung zugrunde liegen. Ich meine, wer sich bewusst mit dem Tragen eines Kopftuches im Unterricht gegen unsere Grundwerte richtet, die maßgeblich auch - das ist meiner Meinung nach nicht zu bestreiten - vom Christentum geprägt sind, darf sich mit Sicherheit nicht mit Erfolg auf seine persönliche Religionsfreiheit berufen; denn man schränkt - auch Sie, Herr Jüttner, auch die Mädchen, die das in vielleicht fehlendem Wissen geschrieben haben - damit ebenfalls die Religionsfreiheit der Kinder im Unterricht ein, die diese Einschränkung nicht wollen und dadurch in ihrer Religionsfreiheit eingeschränkt werden. Wir haben hier auch eine Schutzpflicht gegenüber den Kindern.

(Dorothea Steiner [GRÜNE]: Nicht behaupten, sondern begründen! - Un- ruhe - Glocke der Präsidentin)

Herr Gabriel und Herr Jüttner, Sie haben in der Debatte um den Gottesbezug in der Niedersächsischen Verfassung beide mit Nein gestimmt. Das sei Ihnen gegeben. Aber ich meine, auch Sie können einen absoluten Neutralitätsanspruch nicht glaubhaft machen. Herr Ministerpräsident a.D. - Sie waren ja auch Schulpolitiker ersten Ranges -, schauen Sie mal in Ihr altes niedersächsisches Schulgesetz, das immer noch gilt. Dort heißt es in § 2 zum Bildungsauftrag der Schulen, die Schule solle die Persönlichkeit auf der Grundlage des Christentums und der Ideen der liberalen, demokratischen und sozialen Freiheitsbewegungen weiterentwickeln.

Meine Damen und Herren, ich bin zutiefst davon überzeugt, dass wir alle in diesem Parlament als Demokraten auf dem festen Wertefundament unseres Grundgesetzes stehen und dass die Väter und Mütter des Grundgesetzes in Herrenchiemsee 1948/49 im Parlamentarischen Rat aus den Erfahrungen eines totalitären, gottlosen Regimes heraus dieses Grundgesetz für uns als Richtschnur entworfen haben. Ich meine, es ist nicht zu viel verlangt - ich bitte jeden sozialdemokratischen Abgeordneten in diesem Hause, sich selbst zu überprüfen -, wenn wir verlangen, dass sich derjenige, der in diesem Staat in ein Staatsamt will, auch zu den Grundrechten, die in diesem Staat gelten, bekennt und sich nicht durch Verschleierung abgrenzt. Diejenigen können sonst keine Staatsdiener werden.

Herr Althusmann, Sie haben bereits sechs Minuten gesprochen.

Ich komme zum Schluss. - Ich gehe davon aus, dass das Niedersächsische Schulgesetz den Schulfrieden gewährleisten muss, die Religionsfreiheit unserer Kinder nicht gefährden darf, und auch der Bildungs- und Erziehungsauftrag auf der Grundlage unserer christlich-abendländischen Kultur gesichert wird, indem sich Lehrer in diesem Land dazu auch bekennen. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Herr Dr. Rösler von der FDP-Fraktion, bitte!

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist für uns etwas bedauerlich gewesen, dass sich das Verfassungsgericht unserer Meinung nach ein bisschen um die Entscheidung gedrückt hat. Aber jetzt hat es der Landesgesetzgeber in der Hand, und jetzt müssen wir uns der Verantwortung stellen. Ich stelle Ihnen deswegen die Position der Freien Demokratischen Partei vor. Wir waren uns sehr schnell bei der Diskussion innerhalb der Fraktion darin einig, dass wir das Kopftuch an niedersächsischen Schulen nicht haben wollen. Aber für uns bestand die Frage, wie wir dieses Verbot begründen wollen.

(Wolfgang Jüttner [SPD]: Da bin ich aber gespannt!)

- Wenn es spannend ist, dann hören Sie doch einfach zu. Dann kann ich vielleicht bei Ihnen die Spannung auflösen. - Wenn man das so wie die SPD - zumindest wie es nach den Überschriften zu beurteilen ist - begründen würde, dass man die weltanschauliche Neutralität an niedersächsischen Schulen haben möchte, dann müsste man in der Tat - und so haben wir das auch geäußert - alle religiösen Symbole in der Schule verbieten. Das würde für alle Bereiche gelten. Aber ich sage Ihnen auch für meine Fraktion: Dieser Preis wäre uns zu hoch. Ich sage Ihnen auch ganz klar, warum. Wer glaubt, dass wir in einem laizistischen Staatsmodell leben, der muss sich getäuscht sehen. Alleine schon im § 2 des Schulgesetzes wird man feststellen, dass es einen klaren und eindeutigen Bezug zum Christentum gibt, nicht allein zu Gott, sondern zum Christentum. Ich habe bisher noch kein Wahlprogramm gelesen - weder von der CDU noch von der FDP, noch von den Grünen, noch von der SPD -, in dem gefordert wird, beispielsweise diese Passage zu streichen. Zumindest haben Sie es in den letzten 13 Jahren nicht getan. Also haben Sie diese Passage zumindest anerkannt. Ihnen ist klar, dass Sie eben kein völlig neutrales Schulsystem haben, wie das vielleicht in Frankreich der Fall ist, sondern in Deutschland und in Niedersachsen ist es aufgrund der Historie etwas anders. Deswegen muss man sich sehr genau überlegen, ob man überhaupt ausschließlich das Kopftuch verbieten kann oder nicht und aus welchen Gründen.

Frau Präsidentin, ich möchte ausnahmsweise zitieren. Das Verfassungsgerichtsurteil ist sehr lang in seiner Begründung, aber es gibt eine konkrete Passage: Das Kopftuch ist - anders als das christliche Kreuz - nicht aus sich selbst heraus ein religiöses Symbol. Erst in Zusammenhang mit der Person, die es trägt, und mit deren sonstigen Verhalten kann es eine vergleichbare Wirkung entfalten. Das von den Musliminnen getragene Kopftuch wird als Kürzel für höchst unterschiedliche Aussagen und Wertvorstellungen wahrgenommen. - Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir als Freie Demokraten haben nichts gegen die persönliche Ausübung der Religionsfreiheit an unseren Schulen. Das gilt für das christliche Kreuz, es gilt aber auch für den Davidstern, auch für den Halbmond, den man als Zeichen seiner eigenen persönlichen, individuellen Religiosität um den Hals trägt. Wir wehren uns aber - so würden wir das Kopftuch in der Mehrzahl der Fälle interpretieren - gegen die über das rein Religiöse hinausgehende politische Botschaft, die wir sehr wohl mit dem Kopftuch verknüpft sehen. Wenn eine politische Botschaft mit dem Kopftuch als Symbol ausgedrückt wird und es nicht nur Zeichen der eigenen Religiosität, sondern eines Sendungsbewusstseins ist, dann, meine sehr verehrten Damen und Herren, muss der Staat auch das Recht haben, an dieser Stelle genau dieses Symbol mit dieser Intention zu verbieten.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Es wird zwangsläufig bedeuten, dass man im Detail, im Einzelfall entscheiden wird. In BadenWürttemberg gibt es ja unterschiedliche Fälle. Anders als hier zu erwarten, gibt es auch eine Lehrerin in Baden-Württemberg, die seit Jahren ein Kopftuch trägt und dort ohne Probleme unterrichtet, weil sie - das hat sie für sich ganz klar gemacht - keine politische Botschaft damit verknüpft, während das bei dem Fall - auch aus BadenWürttemberg -, der nun vor Gericht war, anders gelagert war. Wer die Interviews gehört hat, der weiß, dass hier mehr war als die Ausübung der eigenen individuellen Religiosität. Das muss man anerkennen.

Deswegen fordern wir eine Regelung, die klarstellt, dass der Staat in die Lage versetzt wird, immer dann, wenn unter dem Deckmantel der Religiosität versucht wird, über das Religiöse hinaus politisch zu agitieren, dieses Symbol zu verbieten. Das ist für uns wichtig. Ich meine, dass das sehr genau formuliert werden kann. Schauen Sie nach BadenWürttemberg, das ist erstens CDU-FDP-regiert,

und zweitens wurde dort ein meiner Meinung nach sehr guter Gesetzentwurf vorgelegt, in dem übrigens mit dem Argument des Schulfriedens dem Land Baden-Württemberg die Möglichkeit in die Hand gegeben wird, das Kopftuchtragen, wenn es mehr als den Ausdruck der eigenen Religion darstellt, zu verbieten. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Lebhafter Beifall bei der FDP und bei der CDU - Rebecca Harms [GRÜNE]: Die Umfaller-FDP!)

Das Wort hat Herr Minister Busemann!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben es mit der Kopftuchfrage zu tun - ein ausgesprochen kompliziertes Thema,

(Unruhe - Glocke der Präsidentin)

ein Thema von extremer Emotionalität und, wie ich finde, auch von hoher gesellschaftspolitischer Tragweite. Bereits unter der Vorgängerregierung hat das Land Niedersachsen einer muslimischen Lehrerin die Einstellung in den Schuldienst verweigert, weil sie auf das weitere Tragen eines Kopftuches nicht verzichten wollte. Ich darf sagen, meine Amtsvorgängerin, Frau Jürgens-Pieper, hatte richtig entschieden. Frau Harms, das Verfahren läuft im Übrigen noch.

Wie Sie alle wissen, hat das Bundesverfassungsgericht jetzt entschieden, dass muslimische Lehrerinnen in Schulen Kopftücher nur dann nicht tragen dürfen, wenn dies ausdrücklich gesetzlich verboten ist. Das Gericht hat dazu ausgeführt, dass das Grundgesetz den Ländern im Schulwesen dabei umfassende Gestaltungsfreiheit lasse. Es obliege daher dem Landesgesetzgeber, das unvermeidliche Spannungsverhältnis zwischen positiver Glaubensfreiheit der Lehrkräfte einerseits und der staatlichen Pflicht zu weltanschaulicher und religiöser Neutralität, dem Erziehungsrecht der Eltern sowie der negativen Glaubensfreiheit der Schülerinnen und Schüler andererseits unter Berücksichtigung des Toleranzgebots zu lösen und entsprechende gesetzliche Grundlagen zu schaffen. Dies schließe auch ein, dass die einzelnen Länder zu verschiedenen Regelungen kommen können, wobei gerade bei dem zu findenden Weg - ich zitiere wörtlich aus dem Urteil - auch Schultradition, die

konfessionelle Zusammensetzung der Bevölkerung und ihre religiöse Verwurzelung zu berücksichtigen seien. Ich komme auf diesen wichtigen Hinweis des Gerichts gleich noch zurück.

Ich will an dieser Stelle nicht abschließend klären, als was das von Muslimen getragene Kopftuch wahrgenommen wird. Ich gehe mit dem Gericht einig, wenn es meint, dass manche es als religiös fundierte Bekleidungsregel, manche es als Zeichen der Tradition der Herkunftsgesellschaft verstehen. Wieder andere - das Gericht meint zunehmend - sähen es als politisches Symbol des islamischen Fundamentalismus und wieder andere sähen es als Zeichen der gesellschaftlichen Unterdrückung der Frau an.

Ich gehe jedenfalls mit dem Gericht einig, wenn es auch die Annahme einer abstrakten Gefahr des Verstoßes gegen das Neutralitätsgebot im Unterricht anspricht. Gerade für einen solchen Fall bräuchte es eine entsprechende gesetzliche Regelung.

Zur abstrakten Gefahr stellt das Gericht verschiedene Überlegungen an. Es stellt insbesondere darauf ab, wie das Kopftuch auf einen Betrachter - das sind in der Regel die Schülerinnen und Schüler; es geht nicht um Selbstverwirklichung der Lehrer, es geht um das, was Schülerinnen und Schüler wahrnehmen und empfinden - wirkt.

(Wolfgang Jüttner [SPD]: Deshalb sollte man ruhig mit ihnen reden!)

Das Gericht sagt im Übrigen: „Ein von der Lehrerin aus religiösen Gründen getragenes Kopftuch kann deshalb besonders intensiv wirken, weil die Schüler für die gesamte Dauer des Schulbesuchs mit der im Mittelpunkt des Unterrichtsgeschehens stehenden Lehrerin ohne Ausweichmöglichkeit konfrontiert sind.“ Wie auch immer; so sieht es das Gericht in seinen Überlegungen.

Vor diesem Hintergrund wird die Niedersächsische Landesregierung den einmal eingeschlagenen Kurs fortsetzen. In Niedersachsen soll es keine Lehrkräfte mit Kopftuch in Schule und Unterricht geben. Wir sollten kurzfristig eine entsprechende gesetzliche Regelung schaffen, zumal auch derzeit ein Musterprozess unter der Beteiligung des Landes beim Bundesverwaltungsgericht liegt. Ich sprach es bereits an.

Das Kopftuch ist eindeutig ein vornehmlich weltanschauliches Symbol und kein bloßes religiöses Be

kenntnis. Bekanntermaßen kennt der Islam keine Trennung von Kirche und Staat. Das Tragen eines Kopftuchs verstößt zumindest als abstrakte Gefahr gegen das zu beachtende Neutralitätsgebot des Staates. Lehrerinnen und Lehrern obliegt als dessen Repräsentanten die Dienstpflicht zur unparteiischen, dem Wohl der Allgemeinheit dienenden Amtsführung. Das Erscheinungsbild einer Lehrkraft darf nicht durch einseitige weltanschauliche, religiöse oder politische Bezüge geprägt werden.

Meine Damen und Herren, gerne wird argumentiert, wer das Kopftuch verbietet, muss konsequenterweise auch christliche Symbole untersagen. Wie ich aber eingangs deutlich gemacht habe, gibt hier das Gericht ausdrücklich eine Weichenstellung vor, dass diese Fragestellung in einem Land auch anders beurteilt werden kann. Dabei ist aber zu beachten, dass wir, wie das Urteil schon deutlich gemacht hat, in einer bestimmten kulturellen und auch religiösen Tradition stehen. Das zeigt schon unsere niedersächsische Landesverfassung, die wir ausdrücklich in Verantwortung vor Gott beschlossen haben. Der zentrale § 2 des Niedersächsischen Schulgesetzes regelt den Bildungsauftrag der Schule wie folgt - das muss ich zitieren; Herr Jüttner, sagen Sie es auch den Schülerinnen und Schülern, die diesen Brief geschrieben haben -:

„Die Schule soll im Anschluss an die vorschulische Erziehung die Persönlichkeit der Schülerinnen und Schüler auf der Grundlage des Christentums, des europäischen Humanismus und der Ideen der liberalen, demokratischen und sozialen Freiheitsbewegungen weiterentwickeln. Erziehung und Unterricht müssen dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Niedersächsischen Verfassung entsprechen; die Schule hat die Wertvorstellungen zu vermitteln, die diesen Verfassungen zugrunde liegen.“

Meine Damen und Herren, wir haben uns damit ausdrücklich zur Vermittlung bestimmter Werte aus unserer christlich-abendländischen Tradition heraus entschlossen. Unsere Tradition in Niedersachsen ist vom Christentum und vom Judentum, aber nicht vom Islam geprägt. Wenn wir unsere eigene Landesverfassung und § 2 des Schulgesetzes als Selbstverpflichtung sehen - es ist ja wohl klar, dass wir unsere Gesetze zu achten haben -, dann kann

es konsequenterweise kein Verstoß gegen das Neutralitätsgebot sein, wenn wir uns zu dieser christlich-abendländischen Tradition bekennen. Das ist im Übrigen eine Tradition, die seit mehr als 200 Jahren im Gegensatz zum Islam eine Trennung von Kirche und Staat kennt. Deshalb ist es meines Erachtens geboten, über das Kopftuchverbot hinaus keine weiteren Einschränkungen, z. B. hinsichtlich christlicher Symbole, die ich in Anwendung unseres Landesrechts auch für verfassungswidrig hielte, zu regeln.