Protocol of the Session on September 19, 2003

2. Sind den bauausführenden Firmen verbindliche Fertigstellungstermine gesetzt worden, und wann wird dieser letzte Bauabschnitt voraussichtlich fertig gestellt sein?

3. Welche Möglichkeiten gibt es, das Bauvorhaben zu beschleunigen, bzw. beabsichtigt die Landesregierung, entsprechende Maßnahmen noch zu ergreifen?

Zu 1: Der sechsstreifige Ausbau der BAB 2 vom Autobahnkreuz Hannover-Ost bis zur Landesgrenze Sachsen-Anhalt ist ein Bauvorhaben der „Verkehrsprojekte Deutsche Einheit“ (VDE) und wird als eine wichtige und dringende Maßnahme in Niedersachsen eingestuft. Seit 1993 wird die 85 km lange Strecke als VDE Nr. 11 bzw. EXPOrelevante Maßnahme ausgebaut. Die Finanzierung aller VDE-Projekte erfolgt aus einem gesonderten Haushaltstitel des Bundes.

Ziel in Niedersachsen war es, den kompletten Ausbau der hoch belasteten BAB 2 vor Beginn der EXPO 2000 fertig zu stellen. Die planungsrechtlichen, bautechnischen und baubetrieblichen Voraussetzungen waren landesseitig gegeben. Für zwei Abschnitte östliche Anschlussstelle Braunschweig–Watenbüttel bis westlich Autobahnkreuz Braunschweig-Nord und östliche Anschlussstelle Hämelerwald bis westlich der Anschlussstelle Peine - lehnte die Bundesregierung im Jahre 1996 die Finanzierung vor dem Jahr 2001 ab. Die niedersächsische Straßenbauverwaltung war damit gezwungen, für den EXPO-Verkehr eine provisorische Verkehrsführung in den beiden nicht finanzierten Abschnitten herzustellen, diese während der EXPO vorzuhalten und dann im Jahr 2001 wieder mit den Bauarbeiten zu beginnen.

Zu 2: Ja. Ein wesentlicher Teil des Braunschweiger Abschnittes, und zwar westlich der Anschlussstelle Braunschweig-Hafen bis zum Autobahnkreuz Braunschweig-Nord (ca. 3 km) wird ab Februar 2004 sechsstreifig befahrbar sein. Die restlichen 2 km östlich der Anschlussstelle BraunschweigWatenbüttel werden im Juli 2004 vor Beginn der Sommerferien dem Verkehr freigegeben.

Zu 3: Eine weitere Beschleunigung ist wegen der technisch aufwändigen Brücke über die Oker im Restabschnitt (2 km) für die Richtungsfahrbahn Berlin allenfalls bei guten Winterverhältnissen zu erreichen. Die Straßenbauverwaltung steht hierzu mit den Auftragnehmern in Verhandlungen, dieses Teilstück ebenfalls im Februar 2004 fertig zu stellen. Der Termin Juli 2004 für die endgültige Fer

tigstellung der Baumaßnahme bleibt davon unberührt.

Anlage 10

Antwort

des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit auf die Frage 15 der Abg. Dr. Gitta Trauernicht-Jordan, Gerda Krämer, Alice Graschtat, Ulla Groskurt, Claus Peter Poppe und Bernadette Schuster-Barkau (SPD)

Schwangerschaftskonfliktberatung in Osnabrück Stadt und Land

Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig steht anerkannten Konfliktberatungsstellen für Schwangere eine staatliche Förderung von mindestens 80 % zu.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

1. Wie viele und welche anerkannten Konfliktberatungsstellen für Schwangere gibt es in der Stadt und im Landkreis Osnabrück?

2. Wie hoch ist der Umfang der Förderfälle und der Förderung für jede einzelne Beratungsstelle bisher, und wie hoch wird diese Förderung nach der Umsetzung des Bundesverwaltungsgerichtsurteils für jede einzelne Beratungsstelle sein?

3. Um welche Summe wird der die Finanzierung der Schwangerschaftskonfliktberatung umfassende Haushaltstitel wann aufgestockt, und wie werden diese Mittel gedeckt?

Mit Urteil vom 3. Juli 2003 hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschieden, dass anerkannte Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen, die zur Sicherstellung eines ausreichenden Angebotes wohnortnaher pluraler Beratungsstellen erforderlich sind, einen Rechtsanspruch auf Übernahme von mindestens 80 % ihrer notwendigen Personal- und Sachkosten durch den Staat haben. Das Urteil liegt in schriftlicher Form seit dem 20. August 2003 dem Niedersächsischen Sozialministerium vor. Die Niedersächsische Landesregierung wird in Auswirkung dieses Urteils zum 1. Januar 2004 die Beratungslandschaft der Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen unter Beachtung der Rechtsauffassung des Bundesverwaltungsgerichtes neu strukturieren und entsprechend fördern. Ein Konzept, wie das Urteil in Niedersachsen umzusetzen ist, wird zurzeit erarbeitet. Aussagen darüber, welche der derzeit rund 260 anerkannten Beratungsstellen ab dem Jahr 2004 in Niedersachsen zur Erfüllung des Si

cherstellungsauftrages erforderlich sind und damit auch zukünftig eine Landesförderung erhalten, können daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht getroffen werden.

Anhand der Beratungsfallzahlen der vergangenen Jahre kann aber bereits jetzt festgestellt werden, dass das Land Niedersachsen aufgrund der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes zukünftig verpflichtet sein wird, mehr Beratungskapazitäten vorzuhalten und finanziell zu unterstützen, als es die tatsächliche Nachfrage nach Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungen erfordert.

Dies vorausgeschickt, werden die Fragen namens der Landesregierung wie folgt beantwortet:

Zu 1 und 2: In der Stadt und im Landkreis Osnabrück sind 16 Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen anerkannt (Stand 1. August 2003). Der Umfang der Beratungsfälle im Jahr 2002 und die darauf basierende Förderhöhe des Jahres 2003 verteilt sich wie folgt:

Beratungsstelle

Beratungsfälle im Jahr 2002

Davon Schwangerschaftskonfliktberatungen

Förderung im Jahr 2003 (Euro)

Donum Vitae – Beratungsstelle Osnabrück

Anerkennung seit Mai 2003; Zuwendung richtet sich nach geschätzten Fallzahlen

Zuwendungsbescheid in Vorbereitung

Diakonisches Werk Osnabrück

Anerkennung seit Mai 2003; Zuwendung richtet sich nach geschätzten Fallzahlen

Zuwendungsbescheid in Vorbereitung

PRO FAMILIA Beratungsstelle Osnabrück PRO FAMILIA Beratungsstelle Bramsche

zusammen 2439 Zusammen 889 zusammen 133.023,60

Psychologische Beratungsstelle für Ehe- und Lebensfragen des ev.-luth. Kirchenkreises Osnabrück

78 46 3.525,60

Dr. med. Heiner Frommeyer, Osnabrück

83 83 3.751,60

Donum Vitae – Beratungsstelle Bersenbrück

77 28 6.825,20

Diakonisches Werk des ev.53 11 2.395,60

luth. Kirchenkreises Georgsmarienhütte Donum Vitae – Beratungsstelle Georgsmarienhütte

60 39 2.712,00

Psychologische Beratungsstelle des ev.-luth. Kirchenkreises Melle

348 121 15.820,00

Dr. med. Friedrich Feriè, Georgsmarienhütte

74 74 3.344,80

Dr. med. Jens Schweizer, Georgsmarienhütte

68 68 3.073,60

Dr. med. Walter-J. Balken, Melle

47 47 2.124,40

Dr. med. Viktria Illi, Wallenhorst 15 15 678,00