Protocol of the Session on December 12, 2007

Ich will jetzt noch einmal auf den Beitrag von Herrn Kollegen Albers eingehen, weil ich diesen besonders putzig fand. Sie kommen wie auch manche anderen Kollegen hier im Hause aus der betroffenen Region. Ich muss mich schon sehr wundern, wenn ein Abgeordneter, der sagt, er stehe für das Thema ein, dann, wenn die Beratungen im Umweltausschuss stattfinden, sich nicht ein einziges Mal im Fachausschuss blicken lässt. Diese Frage stellt sich für mich in der Tat. Dies ist der erste Punkt.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Ein zweiter Punkt. Sie lesen anscheinend nicht einmal die Entschließungsanträge Ihrer eigenen Landtagsfraktion. In dem Entschließungsantrag der SPD in der Drucksache 4108 mit dem Titel „Erdverkabelung in Niedersachsen ermöglichen Ministerpräsident Wulff muss in die Verantwortung gehen!“, unterschrieben von Herrn Möhrmann, steht im letzten Absatz der Entschließung, in dem es um das Rechtsgutachten des Bundes geht - Sie sind ja immer auf die Vollverkabelung aus - -

Herr Kollege Dürr, Ihre Zeit reicht nicht für umfangreiche Zitate.

- letzter Satz -: Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die Teilverkabelung des Höchstspannungsnetzes der konkurrierenden Gesetzgebung von Bund und Ländern unterliegt. - Nichts anderes steht dort.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Für die Landesregierung hat jetzt Herr Minister Ehlen das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im kommenden Jahr wird der erste deutsche Offshorewindpark vor Borkum mit zwölf Anlagen in Betrieb gehen. 2009 folgt dann der erste Großpark mit 80 Anlagen. Diese und weitere Kraftwerke werden dringend benötigt, um die Klimaschutzziele der Bundesrepublik, aber auch des Landes Niedersachsen bei der Stromerzeugung zu erreichen. Für die Weiterleitung an Land in die Verbraucherschwerpunkte brauchen wir jetzt den zügigen Ausbau unserer Hoch- und Höchstspannungsleitungen. Es klang ja schon an, dass auf Niedersachsen etwa 400 bis 450 km, also etwa die Hälfte des gesamtdeutschen Ausbaus an Neubaustrecken, entfallen.

Die durch das Bundesgesetz als Regeltechnik vorgesehenen Freileitungstrassen lösen in der Bevölkerung Betroffenheit und teilweise Ängste aus. Diese Befürchtungen hat die Landesregierung sehr, sehr ernst genommen. Die Anregungen und die Bedenken, die die Bevölkerung vor Ort hat, haben die Entwicklung, in der wir uns jetzt befinden, maßgeblich mit vorangebracht. Das Erdkabelgesetz, das heute hier verabschiedet werden soll, wurde von Ministerpräsident Wulff und Bundesminister Gabriel am 12. Oktober vorgestellt. Niedersachsen und seine Landesregierung waren die ersten, die in Richtung Erdverkabelung initiativ geworden sind. Die Koalitionsfraktionen haben sich diesen Entwurf zu eigen gemacht und ihn in den Landtag eingebracht. Bereits im November hat der Landtag seine Stellungnahme zum Entwurf des Landes-Raumordnungsprogramms beschlossen. Darin werden zur Sicherung der Wohnumfeldqualität Mindestabstände zu Wohngebäuden

und ein Querungsverbot für Landschaftsschutzgebiete gefordert.

(Unruhe)

Herr Minister, bitte unterbrechen Sie einmal für einen Moment, bis Ruhe eingekehrt ist!

(Zuruf von Heinz Rolfes [CDU])

- Herr Rolfes, ich kann schon selbst beurteilen, ob hier Ruhe herrscht oder nicht.

Dies ist kein pauschaler, sondern ein sehr begründeter Ansatz. Nur dieser Ansatz kann erfolgreich sein und Bestand haben. Heute sollen die korrespondierenden Regelungen in dem Erdkabelgesetz verabschiedet werden.

Beide Regelungswerke stehen in einem unmittelbaren Zusammenhang. Das Erdkabelgesetz beinhaltet die verfahrensrechtlichen Vorschriften. Das Landes-Raumordnungsprogramm enthält die materiellen Regelungen. In sensiblen Bereichen sind aus Gründen der Vorsorge zum Schutz vor Wohnumfeldstörungen künftig keine neuen Freileitungen mehr zulässig. Mit diesen Regelungen wird der Planungsauftrag aus dem Raumordnungsgesetz erfüllt, der zum Ausgleich von Konflikten und zur Vorsorge für einzelne Raumfunktionen und Raumnutzungen verpflichtet. Mit dem kurzfristigen Inkraftsetzen des Raumordnungsgesetzes soll sichergestellt werden, dass die Zulassung der dringlichen Netzausbauprojekte bereits unter die neuen Regelungen fallen kann. Dies gilt auch für die Trasse Ganderkesee - St. Hülfe.

In der Anhörung des Landtages musste aber auch zur Kenntnis genommen werden, dass das Bundeswirtschaftsministerium jede Rechtssetzungskompetenz des Landes vehement bestritten hat. Dies macht deutlich, dass der landesrechtliche Handlungsspielraum nicht beliebig, sondern begrenzt ist. Deshalb habe ich auch kein Verständnis dafür, wenn SPD und Grüne in ihren Gesetzentwürfen den Eindruck erwecken, als könne man Freileitungen durch dieses Gesetz quasi verbieten oder praktisch unmöglich machen. Diese Möglichkeit gibt es nicht. Das hat Sigmar Gabriel schon 2006 erfahren, als sein Pauschalansatz mit 10

prozentiger Erdverkabelung scheiterte. Im Wahlkampf mag es absolut attraktiv klingen, die vollständige Erdverkabelung zu fordern. Diese von Wunschdenken geprägte Luftblase würde aber einer juristischen Prüfung keinesfalls standhalten und sehr schnell platzen. Sie ist für Bürger trügerisch und, wie ich glaube, auch sehr gefährlich.

Meine Damen und Herren von der SPD-Fraktion, zumindest von Ihnen hätte ich erwartet, dass Sie den Gesetzesvorschlag Ihres Bundesumweltministers mittragen; denn er teilt doch unsere Einschätzung. Unser Erdkabelgesetz muss rechtssicher sein.

(Beifall bei der CDU)

Es dürfen auch keine falschen Hoffnungen geweckt werden. Den Zweiflern kann ich nur sagen: Wem diese landesrechtliche Regelung nicht ausreicht, der muss sich dafür einsetzen, dass die Blockade zwischen Glos und Gabriel - ich will es einmal so direkt sagen - endlich durchbrochen wird und zügig eine entsprechende bundesgesetzliche Regelung in unserem Sinn erfolgt.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Niedersachsen schafft mit dem heute zur Verabschiedung anstehenden Erdkabelgesetz die rechtlichen und auch die politischen Fakten. Niedersachsen reicht aber auch jederzeit gern die Hand, wenn es eine bundeseinheitliche Neuregelung geben kann. Ich rufe hier Herrn Jüttner, Herrn Duin, aber auch Herrn Wenzel schon heute auf, uns zu unterstützen. Lassen Sie uns mit einer breiten Zustimmung zum Erdkabelgesetz ein deutliches landespolitisches Signal setzen. Wir sind dies unseren betroffenen Bürgern schuldig, und zwar wir alle, die hier im Raum sind.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind sicherlich gut beraten, wenn wir ein klares niedersächsisches Signal geschlossen nach Berlin senden. Damit werden wir unserer Aufgabe und auch unserer Verantwortung für die Menschen in Niedersachsen und insbesondere in den betroffenen Gebieten gerecht. - Danke schön.

(Lebhafter Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht.

Wir kommen zur Einzelberatung des Gesetzentwurfs unter Tagesordnungspunkt 8 b, also zur Nr. 1 der Beschlussempfehlung.

Ich rufe auf:

§ 1. - Unverändert.

§ 2. - Unverändert.

§ 3. - Unverändert.

§ 4. - Unverändert.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Gegenstimmen? Das Erste war die Mehrheit.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Nr. 2 der Beschlussempfehlung. Wer der Nr. 2 der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit den Gesetzentwurf der Fraktion der SPD in Drucksache 4110 ablehnen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Das Erste war die Mehrheit.

(Stefan Wenzel [GRÜNE]: Enthaltun- gen!)

- Einige Kollegen von Ihrer Fraktion haben sich aber schon gemeldet. - Dann frage ich jetzt, wer sich im Hinblick auf die Nr. 2 der Beschlussempfehlung der Stimme enthalten möchte. - Trotzdem war das Erste die Mehrheit.

Wer der Nr. 3 der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit den Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in Drucksache 4160 ablehnen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Anträge unter Tagesordnungspunkt 9.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in Drucksache 2531 ablehnen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit den Antrag der Fraktion der

SPD in Drucksache 3717 ablehnen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? - Ja, genau das ist das Problem. Das Erste war die Mehrheit, bei einer Stimmenthaltung.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in Drucksache 3719 ablehnen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen?- Stimmenthaltungen? - Na bitte, geht doch. - Das Erste war die Mehrheit.

Meine Damen und Herren, wir treten jetzt in die Mittagspause ein und treffen uns hier um 15.15 Uhr wieder.

Unterbrechung der Sitzung: 14.13 Uhr.

Wiederbeginn der Sitzung: 15.16 Uhr

Meine Damen und Herren! Wir setzen die Tagesordnung fort.

Ich rufe zusammen auf

Tagesordnungspunkt 11: Zweite Beratung: a) Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2008 (Haushaltsgesetz 2008 - HG 2008 -) - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 15/4000 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 15/4260 bis 15/4274 dazu gemäß § 23 Abs. 1 Satz 2 GO LT: Klimaschutz, Bildung, Gerechtigkeit, Entschuldung: Jetzt einen Zukunftshaushalt für morgen und übermorgen beschließen! - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 15/4294 - Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drs. 15/4312 - Änderungsantrag der Fraktion der SPD - Drs. 15/4331 - b) 51. Übersicht über Beschlussempfehlungen der ständigen Ausschüsse zu Eingaben - Drs. 15/4286 - Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drs. 15/4334 - Änderungsantrag der Fraktion der SPD - Drs. 15/4336