sondere wegen der begrenzten Ausbaumöglichkeiten durch die bauliche Verknüpfung der Rastanlage mit der Anschlussstelle Hamburg-Stillhorn sowie der hohen Kosten für Lärmschutzmaßnahmen und deren begrenzter Wirkung für die umliegende dichte, hohe Bebauung nicht möglich ist, hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung das niedersächsische Wirtschaftsministerium bereits 1998 aufgefordert, im angrenzendem niedersächsischen Streckenabschnitt der A 1 nach möglichen Standorten zu suchen.
Eine Voruntersuchung aus den Jahren 1998/1999 ist im Mai 2007 aktualisiert und dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zugeleitet worden. Danach ist der Bereich der A 1 nördlich von Meckelfeld am besten für die neuen Rastanlagen geeignet. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat dem
Der Bund sieht keine Verpflichtung, alle für die Ruhezeiten der Lkw-Fahrer notwendigen Stellplätze vorzuhalten. Die an Autobahnen nicht verfügbaren Lkw-Stellplätze müssen deshalb nach Auffassung des Bundes auch anderweitig bereitgestellt werden, z. B. durch Autohöfe. Der Bund sieht sein Stellplatzkontingent also durch das Angebot der Autohöfe erweitert. Bei diesen handelt es sich bekanntlich um rein privatwirtschaftliche Einrichtungen, die generell über das untergeordnete Straßennetz erschlossen werden; es sind also keine Rastanlagen im fernstraßenrechtlichen Sinne.
Dass aktuell Kapazitäten an Lkw-Stellflächen fehlen und sich dies in erheblichem Maße auf die Verkehrssicherheit auswirken kann, wird besonders in den Abend- und Nachstunden entlang der hoch belasteten Autobahnen A 1, A 2 und A 7 deutlich. Zur Einhaltung von Lenk- und Ruhezeiten parken Lkw an Lkw auch auf Flächen, die für den fließenden Verkehr benötigt werden. Insofern ist jedes private Engagement zu begrüßen, insbesondere der Bau großer Anlagen, wie sie im Bereich von Egestorf avisiert ist.
Zu 1: Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, regionaler Geschäftsbereich Verden, hat mit der Gemeinde Seevetal in der Angelegenheit ein Abstimmungsgespräch erst nach Vorliegen eines Planungskonzeptes verabre
det. Dieses Konzept liegt seit Ende Oktober 2007 vor. Das Gespräch mit der Gemeinde, das am 27. November stattfinden wird, beinhaltet auch
Zu 2: Nach den Vorgaben des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung sind im Rahmen einer Standortuntersuchung mehrere
Zu 3: Die geplante Maßnahme ergibt sich aus dem hohen Bedarf insbesondere an Lkw-Stellplätzen im Zuge der A 1. Mit dem Neubau der Rastanlage Elbmarsch wird den Anforderungen des Bundesfernstraßengesetzes zum Bau von Rastanlagen nachgekommen. Aufgrund der zeitnah durchgeführten Standortuntersuchung ist keine Aktualisierung der Planung erforderlich.
Die Stollhammer Wisch sei der beste Beweis, wie Naturschutz nicht gemacht werden sollte, erklärte Umweltminister Sander nach einem Bericht der Nordwest-Zeitung vom 7. November 2007 vor einer Delegation von Landwirten des Altenhuntorfer Landvolks in Moordorf. Der Vertragsnaturschutz in der Stollhammer Wisch gehört seit Jahren zu den wenigen Vorzeigeprojekten, bei denen in enger Kooperation zwischen Landwirtschaft und Naturschutz eine Art der Bewirtschaftung praktiziert wird, die den Wiesenvögeln zugute kommt und die Landwirtschaft nicht über Gebühr belastet. Erst die Verschlechterung der Vertragsbedingungen seitens der Landesregierung hat dazu geführt, dass zahlreiche Landwirte inzwischen mit dem Vertragsnaturschutz unzufrieden sind und zum Teil sogar keine neuen Verträge mehr abschließen.
Die Vertreter des Altenhuntorfer Landvolks haben sich im Rahmen des Treffens mit dem Umweltminister offenbar über Fraßschäden rastender nordischer Gänse und Verkotungen ihrer Grünlandflächen beklagt. Die Gänse rasten in den Huntewiesen und nutzen auch anliegende Flächen zur Nahrungssuche. Herr Sander äußerte offenbar Verständnis für die Forderung der Landwirte, die Vernässung der Huntewiesen zurückzunehmen: „Den Naturschutz hoch über alles zu stellen, und alle Vorschriften zu belassen, wie sie sind - davon werden wir uns verabschieden müssen“, zitierte ihn die Nord
west-Zeitung vom 7. November 2007. Erwähnt sei in diesem Zusammenhang, dass der Umweltminister für drei laufende Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission wegen
1. Welche konkrete Kritik hat der Umweltminister an den seit Jahren erfolgreichen Naturschutzmaßnahmen in der Stollhammer Wisch, die ihn zu der Feststellung veranlasst, die Stollhammer Wisch sei der beste Beweis, wie Naturschutz nicht gemacht werden sollte?
2. Welche konkreten Maßnahmen plant die Landesregierung, um die ihrer Meinung nach beim Naturschutz in der Stollhammer Wisch begangenen Fehler zu korrigieren?
3. In welcher Höhe werden für jene Flächen, für die Vertreter des Altenhuntorfer Landvolks massive Fraßschäden und Verkotungen durch rastende Gänse beklagen, Ausgleichszahlungen an die Landwirte geleistet?
Der Vertragsnaturschutz ist und bleibt eines der wichtigsten Instrumente für die Umsetzung der Ziele des Naturschutzes. Er kommt sinnvollerweise immer dann zum Einsatz, wenn auf landwirtschaftlichen Nutzflächen besonders schützenswerte
Bestände von Tier- und Pflanzenarten oder schützenswerte Lebensräume vorkommen. Ein wirksamer Schutz kann nur in Kooperation mit den Bewirtschaftern dieser Flächen erreicht werden. Für konkrete und zielgerichtete Naturschutzleistungen erhalten die Landwirte ein angemessenes Entgelt. Die Bedeutung des Vertragsnaturschutzes ist in den letzten Jahren ständig weiter gewachsen.
Im Zuge der Agrarreform und mit Beginn der neuen EU-Strukturförderperiode 2007 bis 2013 sind die Vertragsnaturschutzangebote den EU-rechtlichen Bestimmungen entsprechend neu konzipiert, angepasst und so weit wie möglich noch erweitert worden. Der positive Nachfragetrend aus der Landwirtschaft ist ungebrochen. Während
2001 noch insgesamt knapp 15 000 ha mit einem Mitteleinsatz von rund 3,2 Millionen Euro auf dem Wege des Vertragsnaturschutzes geschützt werden konnten, werden 2008 nach den vorliegenden Anträgen voraussichtlich knapp 33 000 ha Flächen (1,3 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche in Nie- dersachsen) unter Vertragsnaturschutz stehen und mit einem Mittelvolumen in Höhe von ca. 6,9 Millionen Euro gefördert werden. Das ist mehr als eine Verdoppelung der Vertragsfläche gegenüber 2001. Von einem Nachfragerückgang seitens der Landwirte kann also keine Rede sein.
Seit Kurzem liegt nun auch die Genehmigung der Europäischen Kommission für den EU-finanzierten Vertragsnaturschutz - das Kooperationsprogramm Naturschutz - vor.
Auch das erfolgreiche Wiesenvogelschutzprojekt in der Stollhammer Wisch wird in enger Kooperation mit der örtlichen Landwirtschaft, den Jägern, dem Naturschutz und der Wissenschaft in der aktuellen EU-Förderperiode 2007 bis 2013 in bewährter Weise fortgesetzt.
Die professionelle Projektdurchführung vonseiten des Landkreises Wesermarsch und des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirt
schaft, Küsten- und Naturschutz hat in den letzten Jahren dazu geführt, dass der Vertragsnaturschutz in der Wesermarsch große Erfolge vorzuweisen hat und überregionale Beachtung findet.
Davon unabhängig ist - wie in dem vom Altenhuntorfer Landvolk angesprochenen Fall, der mit dem Wiesenvogelschutzprojekt Stollhammer Wisch in keinem Zusammenhang steht - anlassbezogen zu überprüfen, ob und inwieweit die Angebote des Vertragsnaturschutzes an veränderte Rahmenbedingungen angepasst werden können.
Zu 1: Die Anstrengungen aller Beteiligten im Rahmen des Vertragsnaturschutzes waren in den ersten Jahren in der Stollhammer Wisch nicht erfolgreich, weil die schützenswerten Wiesenvogelbestände damals auch während der Vertragslaufzeit immer weiter zurückgegangen sind. Darauf bezog sich die Kritik des Umweltministers. Untersuchungen haben gezeigt, dass Biotopschutz und der Verzicht auf Formen der Grünlandbewirtschaftung, die die Wiesenvögel schädigen können, allein nicht ausreichen, um Erfolge im Wiesenvogelschutz zu erzielen. Erst die Kombination dieser Konzepte mit jagdlichen Maßnahmen, die insbesondere den
Zu 2: Die Landesregierung wird die geeigneten Maßnahmen treffen und unter Beibehaltung des Vertragsnaturschutzes in der Stollhammer Wisch die Voraussetzungen dafür schaffen, dass die jagdlichen Anstrengungen noch verstärkt werden können.
erfolgt. Vom NLWKN wird derzeit allerdings unter Berücksichtigung der aktuellen Bestandserfassungen naturschutzfachlich geprüft, ob der in Rede stehende Bereich der Hunteniederung (EU
Vogelschutzgebiet V 11) in das Kooperationsprogramm Naturschutz, Teilbereich Rast- und Nahrungsflächen für nordische Gastvögel, aufgenommen werden kann. Sollte dies der Fall sein, könnten interessierte Bewirtschafter im Frühjahr des nächsten Jahres dann erstmals entsprechende Anträge auf Abschluss einer Bewirtschaftungsvereinbarung stellen.
Nach der jüngsten amtlichen Schulstatistik haben in Niedersachsen am Ende des Schuljahres 2005/2006 insgesamt 7 749 Schülerinnen und Schüler, das sind 8,5 % der Gesamtzahl der Schulabgängerinnen und -abgänger, die allgemeinbildenden Schulen verlassen, ohne mindestens einen Hauptschulabschluss erlangt zu haben.
schluss im Schuljahr 2005/2006 und im Schuljahr 2006/2007 im Vergleich zu den übrigen Bundesländern und zum Bundesdurchschnitt dar?