Protocol of the Session on November 16, 2007

Anlage 39

Antwort

des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit auf die Frage 42 der Abg. Heidemarie Mundlos (CDU)

Palliativmedizin in Niedersachsen

Nach der Definition der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin sichert die Palliativmedizin die Behandlung von Patienten mit einer nicht heilbaren, progredienten und weit fortgeschrittenen Erkrankung mit begrenzter Lebenserwartung. Hauptziel der palliativmedizinischen Behandlung sind die Aufrechterhaltung der Lebensqualität und die Begleitung der Patienten bis zum Tode. Nicht die Verlängerung der Überlebenszeit um jeden Preis, sondern die Lebensqualität, also die Wünsche, Ziele und das Befinden des Patienten, steht im Vordergrund der Behandlung.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie hat sich nach den Erkenntnissen der Landesregierung die Palliativmedizin in den letzten Jahren entwickelt?

2. In welcher Form fördert das Land die Vernetzung der Einrichtungen der Palliativmedizin und der Angebote der Hospizbewegung?

3. Welche besonderen Schwerpunkte sieht die Landesregierung im Bereich der Palliativmedizin in der Zukunft als vordringlich an?

Die Palliativmedizin sieht ihre Aufgabe darin, durch moderne Schmerztherapie und symptomatische Behandlung eine bestmögliche Lebensqualität für die betroffenen Patientinnen und Patienten und deren Familien zu erhalten.

Die Elemente einer umfassenden Behandlung, Betreuung und Begleitung schwerstkranker und sterbender Menschen durch

- Palliativmedizin,

- Palliativpflege,

- Hospizarbeit und

- seelsorgerliche, spirituelle Begleitung

fügen sich gemeinsam zu einer Palliativversorgung, in der verschiedene Berufsgruppen und ehrenamtlich tätige Menschen zusammenarbeiten. Diese Palliativversorgung und deren Weiterentwicklung in Niedersachsen sind ein besonderes Anliegen der Landesregierung.

Die Niedersächsische Landesregierung hat - in enger Zusammenarbeit mit einem Expertengremium aus der Palliativversorgung - ein Rahmenkonzept zur Weiterentwicklung der Palliativversorgung auf Landesebene erarbeitet, das im März 2006 veröffentlicht wurde. Das niedersächsische Rahmenkonzept setzt den Schwerpunkt auf die Errichtung von Palliativstützpunkten als örtliche Netzwerke der Palliativversorgung. In diesen Palliativstützpunkten arbeiten die Anbieter ambulanter und stationärer palliativmedizinischer und hospizlicher Leistungen eng miteinander zusammen.

Der Aufbau flächendeckender Palliativstützpunkte wird seit dem vergangenen Jahr durch das Land finanziell gefördert. Gegenwärtig befinden sich 23 Palliativstützpunkte in der Landesförderung.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen wie folgt:

Zu 1: In den letzten Jahren hat in Niedersachsen die Palliativmedizin - wie die Palliativversorgung in ihrer Gesamtheit - an Bedeutung gewonnen.

Ein entscheidender Anstoß zu dieser Entwicklung auf Landesebene ist erfolgt durch

- das von der Landesregierung mit in Auftrag ge

gebene Gutachten zur Palliativversorgung in

Niedersachsen aus dem Oktober 2004,

- die von der Landesregierung mit veranlasste

Fachtagung zur Diskussion über die Ergebnisse dieses Gutachtens vom Juli 2005,

- das von der Landesregierung im Zusammenar

beit mit einem Expertengremium erarbeitete

Rahmenkonzept zur Weiterentwicklung der Palli

ativversorgung in Niedersachsen vom März 2006 und

- die seit 2006 mögliche Landesförderung von

Palliativstützpunkten.

Die Landesregierung hat darüber hinaus auf Bundesebene eine Diskussion über eine Verbesserung der palliativmedizinischen Ausbildung der Ärzteschaft angestoßen. Sie hat am 1. März 2006 den Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Ärzte in den Bundesrat eingebracht mit dem Ziel, die Studentinnen und Studenten der Medizin bereits während ihrer Ausbildung besser auf die Versorgung schwerstkranker und sterbender Menschen vorzubereiten.

Zur Verbesserung der Aus-, Fort- und Weiterbildung der Ärztinnen und Ärzte im Bereich Palliativmedizin hat die Ärztekammer Niedersachsen die Akademie für Palliativmedizin und Hospizarbeit geschaffen.

Zu 2: Um die Palliativversorgung in Niedersachsen nachhaltig zu verbessern, gewährt das Land Niedersachsen seit Mitte 2006 Zuwendungen für den landesweit flächendeckenden Aufbau von Palliativstützpunkten. Gefördert werden Maßnahmen, die den Aufbau und die Verstetigung eines Palliativstützpunktes einschließlich der Kooperation der an diesem Palliativstützpunkt beteiligten Leis

tungserbringer sicherstellen. Eine Zuwendung

kann gewährt werden, wenn folgende Leistungserbringer ihre Kooperation innerhalb des betreffenden Palliativstützpunktes vereinbaren:

- an der vertragsärztlichen Versorgung teilneh

mende Fachärztinnen und Fachärzte mit besonderer palliativmedizinischer Qualifikation,

- ambulante Pflegedienste mit in Palliative Care

weitergebildeten Pflegefachkräften oder ambulante Palliativdienste,

- ambulante Hospizdienste,

- stationäre Hospize,

- Krankenhäuser, die über eine geeignete pallia

tivmedizinische Infrastruktur verfügen,

- Anbieter seelsorgerlicher und psychologisch-psy

chotherapeutischer Leistungen.

Ein Palliativstützpunkt soll auch eine 24-StundenHotline vorhalten, die vor allem Hausärzten sowie Alten- und Pflegeheimen Beratung und Hilfestellung bei der Versorgung von Palliativpatientinnen und -patienten bieten soll. Die Zuwendung wird als

nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Projektförderung in Form einer Festbetragsfinanzierung gewährt. Gefördert werden zuwendungsfähige Personal-, Sach- und sonstige Verwaltungsausgaben für die Koordination und Kooperation der an dem jeweiligen Palliativstützpunkt beteiligten Leistungserbringer. Die Förderung erfolgt für längstens vier Jahre. Sie kann gewährt werden bis zur Höhe von

25 000 Euro im ersten, 15 000 Euro im zweiten, 10 000 Euro im dritten und 5 000 Euro im vierten Jahr der Förderung, mithin bis zu 55 000 Euro je Palliativstützpunkt.

Zu 3: Der gegenwärtige Schwerpunkt im Bereich der Palliativversorgung liegt in der flächendeckenden Errichtung von Palliativstützpunkten als Netzwerke der örtlichen Leistungserbringer.