Protocol of the Session on November 16, 2007

Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die Landesregierung bedauert, dass durch die Einführung nachfragebezogener Schwellen

werte die Rahmenbedingungen zur Finanzierung von Ausbaumaßnahmen an Eisenbahnstrecken, die ganz überwiegend dem Schienenpersonennahverkehr dienen, verschlechtert werden. Dies betrifft auch den in Rede stehenden angestrebten Ausbau der Heidebahn Bennemühlen - Buchholz, der einer besseren schienenseitigen Anbindung der Tourismusregion Lüneburger Heide an die umliegenden Ballungsräume dienen soll.

Zu 2: Von den förderrechtlichen Vorgaben des Bundes sind die Haltepunkte Büsenbachtal, Wintermoor, Hemsen, Eikeloh und Hademstorf betroffen, deren Ein-/Aussteigerzahlen jeweils unter 100 Reisenden täglich liegt; der angestrebte Ausbau der Stationen Büsenbachtal und Wintermoor ist daher mit den in Rede stehenden Bundesmitteln

nicht möglich. Der Streckenabschnitt Soltau

Buchholz weist nach den Vorgaben des Bundes eine zu geringe Nachfrage auf; der beabsichtigte Streckenausbau kann deswegen nicht aus Bundesmitteln finanziert werden.

Zu 3: Die Landesregierung strebt an, den ersten Bauabschnitt Bennemühlen - Walsrode kurzfristig mit der Deutschen Bahn AG zu vereinbaren. Nachdem die Vereinbarung für den Ausbau und die Finanzierung dieses Abschnittes mit der DB AG ausverhandelt ist, hängt die Unterzeichnung allein von der Vorlage der von der Deutschen Bahn AG zu erarbeitenden Kostenaufstellung und der Wirtschaftlichkeitsberechnung, die maßgeblich für die Bemessung der Landeszuschüsse sind, ab. Derzeit werden zwischen Deutscher Bahn AG und dem Land die Modalitäten für die weitere Planung des dritten Bauabschnittes Soltau - Buchholz abgestimmt. Ein Baubeginn für diesen Abschnitt wird für 2009 angestrebt. Ein Einsatz von Mitteln aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) wäre grundsätzlich möglich. Ein Ausbau des Abschnittes Walsrode - Soltau soll in Abhängigkeit von der Realisierung der beiden vorgenannten Abschnitte erfolgen, kann derzeit aber zeitlich noch nicht näher konkretisiert werden.

Anlage 38

Antwort

des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 41 der Abg. Dr. Gabriele Andretta (SPD)

Lässt Wissenschaftsminister Stratmann die weltweit größte und einzigartige Sammlung wissenschaftlicher Filme im Keller verrotten?

Im September 2007 hat die Landesregierung der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung einen Abwicklungsplan der IWF Wissen und Medien gGmbH (IWF) Göttingen vorgelegt, in dem sich Niedersachsen als Sitzland verpflichtet, den Personalbestand am IWF (derzeit 54 Arbeitsverhältnis- se) zügig zu reduzieren und die IWF-Materialien in die Technische Informationsbibliothek Hannover (TIB) zu verbringen und dort einzulagern. In dem Abwicklungsplan wird explizit hervorgehoben, dass die Landesregierung nur eine Aufbewahrung der Filmdokumente in der TIB vorsehe, nicht aber die Verfügbarhaltung der Materialien durch die TIB.

Zum Hintergrund: Die im Jahre 1956 als Institut für den Wissenschaftlichen Film gegründete IWF wird seit 1977 als Serviceeinrichtung für die Forschung auf der Grundlage der AV-FE von Bund und Ländern gemeinsam gefördert.

Anlässlich der Evaluierung durch den Wissenschaftsrat im Jahre 1996 hatten Sitzland und Bund gemeinsam mit dem Institut ein Neustrukturierungskonzept entwickelt, das 1998 durch den Wissenschaftsrat positiv beurteilt wurde. Basierend auf diesem Konzept vollzog die IWF eine grundlegende Neuorientierung weg von der Produktion audiovisueller Wissensmedien, die als Film oder Video zum Verleih und Verkauf bereitgestellt wurden, hin zum transferorientierten Mediendienstleister. Dieser Wandel fand 2001 auch in der Namensänderung zu „IWF Wissen und Medien gGmbH“ Ausdruck. Die vom Wissenschaftsrat empfohlene Neuausrichtung wurde noch im August 2005 nach erfolgter Evaluation positiv gewürdigt. Dort heißt es, die IWF werde sich „mittelfristig zu der führenden Mediathek für wissenschaftliche AV-Medien im deutschsprachigen Raum entwickeln“.

Trotz der positiven Evaluation empfahl der Senat der Leibniz-Gemeinschaft überraschend, die IWF als eigenständige Einrichtung nicht weiter zu fördern und das Institut von der Liste der von Bund und Ländern getragenen Forschungseinrichtungen zu streichen. Die BLK folgte der Empfehlung, und mit Beschluss der Regierungschefs des Bundes und der Länder wird die gemeinsame Förderung zum 31. Dezember 2007 eingestellt. Am 19. November tagt erneut die BLK; dort steht der Abwicklungsplan zur Abstimmung.

Die Landesregierung hat zwischenzeitlich öffentlich, dem Landtag und den Beschäftigten der IWF gegenüber erklärt, auch zukünftig die Medienkompetenz der IWF in der bisherigen Aufgabenbreite zu nutzen und die IWF am Standort Göttingen zu erhalten.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Wie löst die Landesregierung den Widerspruch auf, einerseits der BLK einen Abwicklungsplan vorzulegen, der die Schließung der IWF gGmbH vorsieht, und gleichzeitig nach außen deren Erhaltung am Standort Göttingen zuzusichern?

2. Wie sieht das konkrete Konzept der Landesregierung aus, die Kompetenz der IWF als Mediendienstleister am Standort Göttingen zu erhalten, und welche Gespräche mit welchem Ergebnis hat die Landesregierung bisher mit der Universität Göttingen als möglichem Kooperationspartner geführt?

3. In welcher Höhe plant die Landesregierung zukünftig Finanzmittel zur Verfügung zu stellen, um auch weiterhin das Angebot der IWF für die niedersächsische Forschung und Lehre zu finanzieren und den Personalbestand in der bisherigen Höhe zu erhalten bzw. auszubauen?

Die Regierungschefs des Bundes und der Länder haben am 24. November 2006 dem Beschluss der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und

Forschungsförderung (BLK) über die Beendigung der gemeinsamen Förderung der IWF Wissen und Medien gGmbH (IWF) in Göttingen zugestimmt. Die gemeinsame Förderung endet vorbehaltlich einer Abwicklungsfinanzierung gemäß § 7 Abs. 4 der Ausführungsvereinbarung Forschungseinrichtungen (AV-FE) am 31. Dezember 2007. Über diese Abwicklungsfinanzierung hat die BLK in der Sitzung ihres Ausschusses „Forschungsförderung“ am 16. Oktober 2007 abschließend beraten und folgenden Beschluss gefasst:

„1. Der Ausschuss billigt den Abwicklungsplan für die IWF Wissen und Medien gGmbH. Die gemeinsame Finanzierung der Abwicklung gemäß § 7 Abs. 4 AV-FE beträgt:

2008: 3 316 Euro

2009: 3 594 Euro

2010: 2 797 Euro

Die nach diesem Zeitpunkt noch bestehenden Zahlungsverpflichtungen werden vom Land

Niedersachsen übernommen; hierfür wird im Haushaltsjahr 2011 ein einmaliger, pauschalierter Ausgleich in Höhe von 6 877 Euro gemeinsam finanziert.

Mit dem Gesamtbetrag in Höhe von 16 584 Euro werden die Ausgaben für die Mediensicherung sowie ein Betrag von 3 Millionen Euro für die Zahlung des Gegenwerts an die VBL abgedeckt. Sollte sich der auf der Grundlage einer rechtskräftigen Mitteilung der VBL zu zahlende Gegenwert erhöhen, kann eine Erhöhung der gemeinsamen Abwicklungsfinanzierung ver

handelt werden.

2. Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass Niedersachsen sowohl die Empfehlung des

Wissenschaftsrates vom 25. Mai 2007 zur Archivierung und Zugänglichkeit audiovisueller

Quellen als auch die Empfehlung des Senats der WGL, sich um die Integration erhaltenswerter Materialien der IWF in eine große überregionale Bibliothek zu bemühen, um diese weiterhin für die Nutzung zur Verfügung zu halten, zum Anlass nehmen wird, in den künftigen Verhandlungen mit dem Bund zu versuchen, die hierfür erforderlichen personellen, technischen und räumlichen Voraussetzungen im Haushalt der TIB zu schaffen.“

Im Vorfeld hatte Niedersachsen in intensiven Gesprächen mit dem Bund vergeblich versucht, die

sen davon zu überzeugen, sich auch anderen Abwicklungsszenarien und dem dafür notwendigen zusätzlichen Ressourceneinsatz gegenüber offen zu zeigen.

Wegen des nach § 7 Abs. 3 Satz 2 AV-FE notwendigen Einvernehmens des Sitzlandes mit dem Bund über den zu erstellenden Abwicklungsplan - ansonsten wäre nicht nur die gesamte Abwicklungsfinanzierung, sondern selbst die Finanzierung der IWF im Haushaltsjahr 2008 in voller Höhe infrage gestellt worden -, musste Niedersachsen den vorgelegten Abwicklungsplan mittragen.

Entsprechend Absatz 2 des BLK-Beschlusses wird Niedersachsen jedoch in den künftigen Verhandlungen mit dem Bund und den anderen Ländern versuchen, die für die Umsetzung der Empfehlungen des Wissenschaftsrates und des Senats der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm

Leibniz (WGL) erforderlichen personellen, technischen und räumlichen Voraussetzungen im Haushalt der Technischen Informationsbibliothek (TIB), Hannover, zu schaffen. Die TIB wird auch als Serviceeinrichtung für die Forschung auf der Grundlage der AV-FE von Bund und Ländern gemeinsam gefördert.

Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Zwischen dem sogenannten Abwicklungsplan und den Pressemitteilungen des MWK bezüglich eines Erhalts der IWF besteht kein Widerspruch. Mit dem der BLK vorgelegten Abwicklungsplan kommt das Land einer Forderung aus der AV-FE nach. Parallel dazu arbeitet das MWK gemeinsam mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) weiter intensiv an einer konstruktiven Lösung für die Zukunft der IWF und den Erhalt ihrer Medien.

Ursprünglicher Wunsch des Landes war es, den Abwicklungsplan mit einer parallelen Umstrukturierung und Verlagerung der IWF zu verbinden. Dies wurde allerdings von den Vertragspartnern nicht mitgetragen. Trotzdem wird durch das MWK aktuell eine Strategie entwickelt, wie es gelingen kann, die so wichtigen Aufgabengebiete der IWF zu erhalten. Nach Auffassung des MWK sind in einer modernen Informationsgesellschaft audiovisuelle

Medien unverzichtbare Instrumente der Darstellung und Verfügbarmachung von Wissen in Forschung und Lehre. Audiovisuelle Medien machen Wissenschaft sichtbar und bereichern die Lehre.

Ihre Bedeutung als Qualitätsmerkmal und Imageträger hochwertiger Bildung - bedingt u. a. durch die rasante Entwicklung im Bereich der Internetund Medientechnologie der letzten Jahre - nimmt stetig zu. Auch die heutige Präsenz der öffentlichrechtlichen Rundfunkanbieter mit Angeboten im Internet untermauert aktuell diese Entwicklung. Niedersachsen setzt sich auch deshalb für ein Fortbestehen dieses Bereichs für die universitäre Lehre und Forschung ein und folgt damit der Empfehlung des Wissenschaftsrats vom Mai 2007:

„In Deutschland ist die Archivierung und Verfügbarkeit audiovisueller Medien mangelhaft. Dieses Defizit erweist sich als ein gravierendes Hemmnis für Forschung und Lehre in den Kommunikations- und Medienwissenschaften. Der Wissenschaftsrat bittet Bund, Länder und Produzenten nachdrücklich, in einer konzertierten Aktion dieses Defizit in Deutschland zu beheben, und formuliert aus wissenschaftlicher Sicht Bedingungen für die Realisierung einer systematischen dezentralen Archivierung audiovisueller Medien.“

Das Land sieht bei seinen Umstrukturierungsgesprächen allerdings die Aufgaben der IWF nicht beschränkt auf ein regionales Angebot für die niedersächsische Forschung und Lehre, sondern

darüber hinaus auch weiter auf den nationalen und auch internationalen Raum ausgerichtet. Eine Reduktion des Aufgabengebietes der IWF auf Niedersachsen wäre gerade in Zeiten, in denen durch das Internet lokale Aspekte und regionale Beschränkungen an Bedeutung verlieren, als Rückschritt zu verstehen.

Zu 2: Es liegt im Interesse des Landes, nicht allein die Medien der IWF, sondern möglichst auch die Erfahrung der IWF und ihrer Mitarbeiter für Niedersachsen zu erhalten. Aus diesem Grunde prüft das MWK zurzeit verschiedene Möglichkeiten für einen Erhalt der IWF.

Die Universität Göttingen ist gebeten worden, ein Konzept bezüglich der Integration der IWF in die Universität bzw. die SUB Göttingen zu entwickeln. Eine Antwort liegt mittlerweile dem MWK vor, bedarf aber weiterer klärender Gespräche. Parallel wird von der TIB Hannover ein Konzept erstellt. Hier folgt das Land der Empfehlung des Senats der WGL, sich um die „Integration erhaltenswerter Materialien der IWF in eine große überregionale Bibliothek“ zu bemühen.

Zu 3: Die Frage der Finanzmittel ist abhängig von den Ergebnissen der unter 2. genannten Konzepte. Derzeit trägt das Land aufgrund der gemeinsamen Finanzierung der IWF durch Bund und Länder 15,9 % des Jahresetats (Soll 2007 insgesamt: 4 162 Euro) in Höhe von rund 662 000 Euro.

Aus der Weiterfinanzierung und Weiterentwicklung des innovativen Konzepts der IWF-Campusmedien durch das Land (www.iwf.de/campusmedien) ist ersichtlich, dass sich das Land intensiv um die Zukunft der IWF bemüht. Zurzeit wird im Auftrag des MWK die Integration der IWF-Campusmedien in die landesweit an niedersächsischen Hochschulen eingesetzte Lernplattform Stud.IP umgesetzt.

Anlage 39