Protocol of the Session on November 16, 2007

des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 37 der Abg. Wolfgang Wulf, Dr. Gabriele Andretta, Christina Bührmann, Petra EmmerichKopatsch, Alice Graschtat, Daniela Krause

Behrens, Axel Plaue und Isolde Saalmann (SPD)

Wie will die Landesregierung den neuen Studiengang für die Ausbildung im Lehramt an Realschulen umsetzen?

Die vom Kabinett beschlossene Wiedereinführung eines eigenständigen Realschullehramtes wird vom Niedersächsischen Städtetag, von

den Fachleuten an den lehrerausbildenden

Hochschulen wie auch von Lehrerverbänden stark kritisiert. Es wird festgestellt, dass es kontraproduktiv sei, die gemeinsame Leh

rerausbildung für das Grund-, Haupt- und Realschullehramt zu zerschlagen. Heute bräuchte Schule flexibel einsetzbare Lehrkräfte, wenn es an vielen Orten wegen zurückgehender Schülerzahlen keine eigenständigen oder nur noch einzügige Schulformen gibt. So werden zum Schuljahresbeginn 2007/2008 im 5. Schuljahr bereits nahezu 59 % aller Hauptschulen und fast 8 % aller Realschulen nur noch einzügig geführt. Vor diesem Hintergrund ist es nicht nachvollziehbar, dass die Landesregierung das Instrument des flexiblen Lehrereinsatzes selbst zerschlägt.

Die lehrerausbildenden Hochschulen sind nun gezwungen, nach gerade erfolgter Umstellung auf Bachelor- und Masterstudiengänge erneut eine Studienreform vorzunehmen. Umfangreiche Änderungen von Prüfungsordnungen, Studienordnungen usw. sind notwendig.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

1. An welchen Hochschulen, ab welchem Semester und mit welchen Kapazitäten soll der neue Studiengang angeboten werden?

2. Welche Unterstützung im Hinblick auf die Ausstattung mit Hochschullehrerstellen wird die Landesregierung den lehrerausbildenden Hochschulen gewährleisten, um diesen neuen Studiengang qualitativ hochwertig anbieten zu

können?

3. Wie beurteilt die Landesregierung die zukünftigen Berufschancen der ausgebildeten Realschullehrerinnen und Realschullehrer?

In der Verordnung über Masterabschlüsse für

Lehrämter in Niedersachsen (NMasterVO-Lehr)

werden die fachlichen Voraussetzungen sowohl für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst für die Laufbahn des Lehramts an Grund- und Hauptschulen als auch für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst für die Laufbahn des Lehramts an Realschulen ausgewiesen. Diese erfüllt, wer einen dieser Verordnung entsprechenden Masterab

schluss (Master of Education) an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule in Niedersachsen in einem akkreditierten Masterstudiengang erworben hat.

Zu 1: An der Hochschule Vechta, der Universität Oldenburg und der Technischen Universität Braunschweig werden derzeit Masterstudiengänge für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen angeboten. Es wird erwartet, dass dort die Umstellung auf differenzierte Masterstudiengänge für das

Lehramt an Grund- und Hauptschulen und für das Lehramt an Realschulen erfolgt. An den Universitäten Hildesheim, Lüneburg und Osnabrück wird die Differenzierung zwischen dem Lehramt an Grundund Hauptschulen und dem Lehramt an Realschulen bereits bei der Einführung der Masterstudiengänge zu berücksichtigen sein. Details werden über die Zielvereinbarungen geregelt.

Zu 2: Die Ausbildung wird auch nach der Differenzierung der Lehrämter im Master of Education qualitativ hochwertig angeboten. Die differenzierten Masterstudiengänge beinhalten im Vergleich zu den integrierten Masterstudiengängen nicht

zwingend mehr Module, die spezifisch für das jeweilige Lehramt sind. Die Differenzierung bedingt daher kein zusätzliches Personal, muss jedoch organisatorisch entsprechend abgebildet werden.

Es sei an dieser Stelle erwähnt, dass die Niedersächsische Landesregierung im Rahmen des

Hochschulpaktes 2020 „Mangelfächer“ unterstützt, um Engpässen entgegenzuwirken.

Zu 3: Der Bedarf an Neueinstellungen für die Realschulen wird von 2011 bis 2016 bei ca. 500 Lehrkräften liegen. Die zukünftigen Berufschancen für Realschullehrerinnen und -lehrer hängen davon ab, wie viele Absolventen des Vorbereitungsdienstes mit einer Lehrbefähigung für die Realschulen sich in den jeweiligen Jahren bewerben. Auch sind die studierten Fächer, die Noten und die regionale Mobilität für die Einstellungschancen von Bedeutung. Berechnungen des künftigen Lehrerangebots können vorgenommen werden, sobald entsprechende Daten über die Studierenden nach Lehrämtern und Semestern vorliegen.

Anlage 36

Antwort

des Finanzministeriums auf die Frage 38 der Abg. Ursula Helmhold und Stefan Wenzel (GRÜNE)

Jugendträume eines Ministers

Am 5. November 2007 hat sich der Finanzminister des Landes Niedersachsen laut Presseberichten einen Jugendtraum erfüllt. Er stieg mit einer „Phantom F-4 F“ zu einem einstündigen Rundflug über Wattenmeer, Nordseeküste und Inselwelt auf. Zitat Minister Möllring: „Looping und 1 000 km/h sind kein Problem. Als wir bloß Tempo 470 geflogen sind, kam mir das total lahm vor“ (Bild, 6. November 2007).

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wird der Finanzminister die Kosten für die Erfüllung seines Jugendtraums persönlich

übernehmen?

2. Welche weiteren Jugendträume, z. B. Weltraumflüge, will sich der Finanzminister in der kurzen ihm verbleibenden Amtszeit noch erfüllen?

3. Gibt es im Finanzministerium eine Vormerkliste für interessierte Bürgerinnen und Bürger, die ähnliche Jugendträume wie Minister Möllring realisieren möchten?

Zu 1: Nein.

Zu 2: Entfällt.

Zu 3: Nein.

Anlage 37

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 40 der Abg. Heiner Schönecke und Dr. Karl-Ludwig von Danwitz (CDU)

Gefährdet Bundesverkehrsminister Tiefensee den Ausbau der Heidebahn?

Laut verschiedenen Presseberichten plant Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee im

Zuge der geplanten Teilprivatisierung der Deutschen Bahn AG, in den Ländern zukünftig eine Finanzierung von Stationen, die eine tägliche Anzahl von 100 Ein- und Ausstiegen nicht erreichen, bzw. von Strecken und Bahnstationen, die weniger als 1 000 Reisende-km pro Kilometer-Betriebslänge aufweisen, auszuschließen.

Maßnahmen eines barrierefreien, behindertengerechten Ausbaus an Stationen mit weniger als 1 000 Ein- und Ausstiegen pro Tag sollen künftig ebenfalls nicht mehr von Zuschüssen des Bundes profitieren.

Neben anderen Regionen in Niedersachsen ist insbesondere auch die Lüneburger Heide betroffen, und hier vor allem der nördliche Abschnitt der Heidebahn: die Bahnhöfe Handeloh, Schneverdingen und Soltau sowie die Haltepunkte Suerhop, Holm-Seppensen, Büsenbachtal, Wintermoor, Hemsen, Wolterdingen, HeidePark und Soltau Nord. Betroffen ist auch die Amerikalinie Uelzen - Langwedel - Bremen. Fehlende Bundesmittel für Bahnstrecken und Bahnhöfe hätten auch negative Auswirkungen auf die Bemühungen der Landesregierung und der regionalen Akteure, die erheblichen Potenziale der Lüneburger Heide als eine der wichtigsten Tourismusregionen in Niedersachsen stärker zu fördern.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

1. Wie beurteilt die Landesregierung Aussagen von Bundesverkehrsminister Tiefensee, Bundeszuschüsse für Bahnhöfe, Strecken und auch für den behindergerechten Ausbau von Stationen zu streichen, wenn diese die oben genannten Mindestquoten nicht erfüllen, insbesondere vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Bemühungen, die Lüneburger Heide als Tourismusregion gezielt zu fördern?

2. Welche Bahnhöfe, Haltepunkte und Strecken der Heidebahn wären von den Plänen Tiefensees betroffen, und welche Auswirkungen hätte dies auf schon geplante bzw. zukünftige Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten an diesen Stationen und Strecken?

3. Wie sieht der gegenwärtige Zeitplan für die drei Bauabschnitte der Heidebahn Bennemühlen - Walsrode, Walsrode - Soltau und Soltau Buchholz aus, wann ist jeweils mit einem Baubeginn zu rechnen, und können für den Ausbau der Heidebahn auch EU-Fördermittel eingesetzt werden?

Entsprechend der in Artikel 87 e GG verankerten Infrastrukturverantwortung des Bundes für Schienenwege der Deutschen Bahn AG legt der Bund in eigener Verantwortung die Förderkriterien und die Höhe der zur Verfügung gestellten Bundesmittel fest. So hat der Bund bereits im Jahr 2005 für die Verwendung der Mittel nach dem Bundesschienenwegeausbaugesetz, die für den Aus- oder Neubau von Nahverkehrsstrecken vorgesehen sind, die nachfragebezogenen Schwellenwerte eingeführt, die aktuell im Zusammenhang mit der Bahnprivatisierung diskutiert werden.

Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt: