Protocol of the Session on November 16, 2007

3. Welchen messbaren Erfolg hat der Messeauftritt der IPA erzielt?

Zu 1: Die IPA hat sich in Abstimmung mit der Landesregierung wegen der hohen Standmieten bislang gegen einen eigenen Messeauftritt auf der EXPO REAL und für das Rotationsprinzip (Teil- nahme an wechselnden kommunalen Ständen) entschieden. Unter Kosten-Nutzen-Überlegungen hat sich diese Form des Messeauftritts bewährt. Ein eigenständiger Messeauftritt wird auch heute noch weder für angemessen noch für zielführend erachtet.

Auch für 2008 wird aus Kostengründen kein eigener Landesauftritt angestrebt, wohl aber soll der Versuch unternommen werden, Niedersachsen auf der EXPO REAL noch sichtbarer als bisher zu machen. Dies könnte z. B. geschehen durch die Einfügung verbindender Gestaltungselemente

(Niedersachsenlogo) , die Veranstaltung eines gemeinsamen Niedersachsen-Events, eine Veranstaltung im Rahmen des EXPO-REAL-Forums und durch Besuche von Mitgliedern der Landesregierung auf der Messe. Die IPA wird daher alle Beteiligten einladen, um mit diesen ein entsprechendes Konzept in der ersten Jahreshälfte 2008 zu entwi

ckeln. Dieses Konzept wird dem Wunsch der kommunalen Partner nach uneingeschränkter

Wahrung der eigenen Identität weiterhin Rechnung tragen.

Zu 2: Der IPA-Anteil an der Gesamtfläche des Messestandes C3.120 betrug bei 14 Partnern und bei insgesamt 125 m2 knapp 9 m2. NPorts war nicht Partner des Standes C3.120.

Zu 3: Die Mitarbeiter der IPA haben auf der Messe bestehende Vorhaben vorangetrieben und konkretisiert, den persönlichen Kontakt mit wichtigen Kunden und Unternehmen gepflegt und klassische Netzwerkarbeit betrieben. Darüber hinaus organisiert die IPA die kostenlose Teilnahme von

KomSIS-Vertretern, sodass auch hier ein Mehrwert für das Land geschaffen wird.

Die professionelle Arbeit während der Messe

macht den Erfolg aus, beispielsweise bei aktuellen Hotelprojekten. Nur im persönlichen Gespräch

können Geschäftschancen erkannt und umgesetzt werden. Ausschlaggebend für den nachhaltigen Erfolg der Messe ist die Vor- und Nacharbeit.

Anlage 34

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 36 der Abg. Rosemarie Tinius, Heiner Bartling, Heinrich Aller, Werner Buß, Daniela Krause-Behrens, Axel Plaue, Bernadette SchusterBarkau, Ingolf Viereck und Amei Wiegel (SPD)

Stockende Umsetzung der EU-Dienstleis

tungsrichtlinie in Niedersachsen: Wird die Entscheidungsschwäche der Landesregierung zur Investitionsbremse für in- und ausländische Dienstleister?

Ende 2006 ist die EU-Dienstleistungsrichtlinie verabschiedet worden, die europaweit die Niederlassungsfreiheit durch Dienstleistungser

bringer sowie den freien Dienstleistungsverkehr erleichtern soll. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, innerhalb von drei Jahren nach Inkrafttreten der Richtlinie u. a. sogenannte Einheitliche Ansprechpartner einzurichten, über die insbesondere alle für die Aufnahme einer Dienstleistung notwendigen Verfahren und Formalitäten abgewickelt werden.

Inzwischen haben sich Bund und Länder darauf verständigt, dass der Einheitliche Ansprechpartner auch für inländische Dienstleistungserbringer zuständig sein soll. Darüber hinaus müssen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass alle Verfahren und Formulare auch problemlos elektronisch abgewickelt werden können. Zu

sätzlich ist ein sogenanntes Normenscreening vorgesehen. Es bedeutet, dass alle Bundesund Landesregelungen sowie kommunale Satzungen daraufhin überprüft werden müssen, ob sie Dienstleistungserbringer diskriminieren.

Falls das der Fall sein sollte, müssen sie geändert werden.

In Niedersachsen stockt die Umsetzung dieser sehr komplexen Anforderungen. So blockieren sich offensichtlich das Wirtschafts- und das Innenministerium gegenseitig in der Frage, wo der Einheitliche Ansprechpartner angesiedelt werden soll - bei den Kammern oder bei den Kommunen. Es entsteht der Eindruck, dass die Landesregierung die notwendige Entscheidung vor der Landtagswahl nicht mehr treffen will, um keinen Streit mit einer der beiden Seiten zu haben.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

1. Wo will die Landesregierung den Einheitlichen Ansprechpartner ansiedeln?

2. Wie will die Landesregierung für ihren Verantwortungsbereich das Normenscreening

durchführen, damit in Niedersachsen investierende Dienstleister nicht diskriminiert werden?

3. Wie will die Landesregierung sicherstellen, dass fristgerecht auch die problemlose Abwicklung aller Verfahren und Formalitäten für in Niedersachsen investierende Dienstleister möglich ist?

Die neue EU-Dienstleistungsrichtlinie regelt das, was schon lange geltendes Recht ist, nämlich das Recht der Dienstleistungsfreiheit innerhalb der

Europäischen Union. Anliegen ist es, den Binnenmarkt für Dienstleistungen zu stärken. Die EUDienstleistungsrichtlinie soll es Dienstleistern erleichtern, ihre Tätigkeit in jedem Mitgliedsstaat der EU ausüben zu können.

Die EU-Dienstleistungsrichtlinie ist lange und kontrovers auf allen europäischen Ebenen diskutiert worden. Im Dezember 2006 wurde die Richtlinie verabschiedet. Sie muss nun bis Ende 2009 in nationales Recht umgesetzt werden. Bund und Länder haben umgehend mit der Arbeit begonnen. Es gilt, eine Vielzahl von Beteiligten einzubeziehen und zahlreiche Aspekte zu berücksichtigen.

Die Steuerung des Gesamtprozesses obliegt einer ressortübergreifenden Arbeitsgruppe. MI und MW arbeiten bei der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie für Niedersachsen eng zusammen. So werden Mitarbeiter beider Ressorts Ende des Monats gemeinsam Kooperationsmodelle in

Schleswig-Holstein als Möglichkeit für die Aufgabe

des sogenannten Einheitlichen Ansprechpartners besuchen.

Der Zeitplan für die Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie steht fest. Niedersachsen agiert im Gleichschritt mit dem Bund und den anderen Ländern. Die Landesregierung liegt in diesem Zeitplan, wenn sie Anfang 2008 die Entscheidung über die Verortung des Einheitlichen Ansprechpartners

treffen wird. Ziel der beteiligten Ressorts ist eine Lösung zum Nutzen der Unternehmen, die am Ende den geringsten bürokratischen Aufwand erzeugt und die Verwaltungs- und Genehmigungsverfahren nicht unnötig verlängert. Dafür müssen mit Bedacht unterschiedliche Modelle genau untersucht und die jeweiligen Kosten berechnet werden.

Dies vorangestellt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die Dienstleistungsrichtlinie erfordert die Einrichtung sogenannter Einheitlicher Ansprechpartner (EA), über die Dienstleister sämtliche die Aufnahme und Ausübung ihrer Tätigkeit in einem Mitgliedsstaat betreffende Verfahren und Formalitäten abwickeln können. Der Bund-Länder

Ausschuss „Dienstleistungswirtschaft“ wird der Wirtschaftsministerkonferenz am

19./20. November, also in der nächsten Woche, ein Anforderungsprofil der EA und ein Optionspapier für die Verortung der EA vorlegen. Wegen der bundesweit wirkenden Tätigkeit der EA wird eine länderübergreifend möglichst harmonisierte Struktur angestrebt. Es geht nicht um den Aufbau einer neuen Bürokratie. Infrage kommen in erster Linie bestehende Behörden oder Kammern. Zu den Varianten „Behörde“ oder „Kammer“ werden auch Kooperationsmodelle - als Mischmodelle - diskutiert.

Zu 2: Das Verfahren zur Identifizierung und Bewertung von Rechtsvorschriften im Rahmen der Normenprüfung wird derzeit in Beratungen zwischen Bund und Ländern, unter maßgeblicher niedersächsischer Beteiligung, abgestimmt. Hierzu gehört u. a. die Schaffung eines elektronischen Prüfrasters, das ab Frühjahr 2008 allen Verwaltungsträgern bereitstehen soll, denen die Prüfung der Vereinbarkeit richtlinienrelevanter Normen des

Landesrechts mit den Vorgaben der Dienstleistungsrichtlinie obliegt. Dieses einheitliche Prüfraster ist auch deshalb notwendig, weil eine umfassende - einheitliche deutsche - Mitteilung an die EU erforderlich ist. Ressorts, Kommunen und

Kammern prüfen die in ihre Zuständigkeit fallenden Normen. Die Normenprüfung soll im Jahr 2008 abgeschlossen werden.

Kein Dienstleister wird diskriminiert. Auch wenn dies nicht von der EU-Dienstleistungsrichtlinie

gefordert wird, so sind sich die Wirtschaftsminister des Bundes und der Länder darin einig, dass die angestrebten Erleichterungen auch für inländische Dienstleister gelten müssen, also der Einheitliche Ansprechpartner allen Dienstleistern - sowohl EUAusländern als auch Inländern - zur Verfügung stehen muss.

Zu 3: Die Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie wird in Niedersachsen durch eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe unter Federführung des MW gesteuert, die zeitlich und inhaltlich eng verzahnt mit dem Bund-Länder-Ausschuss „Dienstleistungswirtschaft“ agiert.

Seit Juli 2007 ist, basierend auf einem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz, die IT-Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie ein priorisiertes Deutschland-Online-Projekt. Es handelt sich um einen bundesweiten Antritt. Das Projekt wurde offiziell am 5. November 2007 gestartet und wird bis Mitte 2008 erste Ergebnisse vorlegen. In Niedersachsen liegt die Federführung hierfür im Innenministerium.

Die Arbeitsschritte zur Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie liegen fest. Bund und Länder stimmen sich fortlaufend in allen Teilbereichen ab. Niedersachsen wird sich auch weiterhin maßgeblich in die Zusammenarbeit von Bund und Ländern einbringen. Damit ist gewährleistet, dass im Sinne der Dienstleistungsunternehmen eine „einheitliche“ und zeitgerechte Umsetzung der Richtlinie in Niedersachsen erfolgt.

Anlage 35

Antwort

des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 37 der Abg. Wolfgang Wulf, Dr. Gabriele Andretta, Christina Bührmann, Petra EmmerichKopatsch, Alice Graschtat, Daniela Krause