den „Freiwilligenserver“ gestartet. Über 30 000 Vereine, Selbsthilfegruppen und Initiativen sind dort gespeichert und geben Auskunft über Mitwirkungsmöglichkeiten. Der Erfolg des „Freiwilligenservers“ zeigt sich an der großen Zahl von durchschnittlich 120 000 Zugriffen im Monat.
zweites Bundesland bestehende Lücken beim Versicherungsschutz für freiwillig Engagierte geschlossen, indem das Land für alle verantwortlich tätigen Ehrenamtlichen eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat.
sächsischen Sparkassen den „Niedersachsenpreis für Bürgerengagement“ aus, um die Wertschätzung und die öffentliche Anerkennung zu fördern.
Internet eine „Stiftungsdatenbank“ freigeschaltet, die erstmals eine öffentlich zugängliche Übersicht über die rund 1 500 niedersächsischen Stiftungen enthält.
petenznachweis, mit dem das freiwillige Engagement dokumentiert und die erworbenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Qualifikationen sichtbar gemacht werden, angeboten. Dieser Nachweis - in Form einer Urkunde - ist eine Gemeinschaftsinitiative der Landesregierung und des „Niedersachsen-Rings“, dem landesweiten Netzwerk, in dem alle relevanten Organisationen, Verbände, und Initiativen in Niedersachsen zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zusam
ment-Lotsen für Ehrenamtliche in Niedersachsen“ begonnen. Die Landesregierung will mit diesem Angebot den Kommunen helfen, die Strukturen für die ehrenamtliche Arbeit weiter zu stärken und zu entwickeln. Auf Kosten des Landes werden von den Kommunen ausgesuchte Persönlichkeiten qualifiziert, die vor Ort helfen sollen, neue Wege des bürgerschaftlichen Engagements zu identifizieren und zu fördern.
Aufbauend auf den Erfahrungen kommunaler Initiativen (Ehrenamtscard in den Städten Delmen- horst, Oldenburg, Wilhelmshaven, Nordhorn sowie dem Landkreis Friesland) sowie im Sportbereich (SportEhrenamtsCard) , hat die Landesregierung zusammen mit den kommunalen Spitzenverbänden ein Konzept zur Einführung einer Ehrenamtskarte entwickelt und Mindestvoraussetzungen für die Vergabe einer solchen landesweit gültigen Karte vorgeschlagen. Erfahrungen aus Hessen und Thüringen konnten dabei gewinnbringend
Die Ehrenamtskarte ist ein Dokument, das die erbrachten Leistungen der freiwillig Aktiven für das Gemeinwohl würdigt und bescheinigt. Die damit verbundene Würdigung des Engagements be
schränkt sich nicht nur auf anerkennende Worte, sondern auch auf Vergünstigungen beim Besuch städtischer und privater Einrichtungen, Veranstal
tungen usw. Es geht um den „Dank“ an die Aktiven. Die Ehrenamtskarte ist ein weiterer wichtiger Baustein zur Förderung der aktiven Bürgergesellschaft Niedersachsen.
Am 6. September 2007 hat der Ministerpräsident zusammen mit dem Vertreter der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände, Landrat Klaus Wiswe, kommunalen Vertreterinnen und
Vertretern die landesweite Ehrenamtskarte in Hannover vorgestellt. In der Informationsveranstaltung wurde u. a. die Bereitstellung der Werbematerialien im Umfang von bis zu 3 000 Euro je Landkreis und kreisfreier Stadt noch einmal zugesagt.
Zu 2: Die in der Frage aufgestellten Behauptungen sind für die Landesregierung nicht nachvollziehbar. Bisher haben sich 17 Landkreise und kreisfreie Städte gegenüber der Landesregierung zur Einführung der Ehrenamtskarte positiv geäußert. Sechs Landkreise und kreisfreie Städte wollen sofort mit der Einführung der E-Karte beginnen. Im Landkreis Wolfenbüttel werden am 6. Dezember 2007 die ersten Ehrenamtskarten ausgegeben. Am 11. Dezember 2007 folgt der Landkreis Nienburg. Zusätzlich haben weitere elf Landkreise und kreisfreie Städte ihr Interesse an der Einführung der Ehrenamtskarte bekundet und entsprechendes Werbematerial angefordert. Möglicherweise dauert es in einigen Regionen des Landes mit der Einführung etwas länger. Schriftliche Absagen von Landkreisen und kreisfreien Städten liegen der Landesregierung nicht vor.
Der kommunale Finanzausgleich im Jahr 2007 war mit etwa 3,1 Milliarden Euro der höchste in der Geschichte des Landes Niedersachsen, nicht zuletzt dank der Erhöhung der Verbundquote um 0,5 v.-H.-Punkten durch die Landesregierung.
des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 33 der Abg. Dr. Gabriele Heinen-Kljajić (GRÜNE)
Wie beurteilt die Landesregierung die Entwicklung der Finanzhilfen für Volkshochschulen nach dem Niedersächsischen Erwachsenenbildungsgesetz?
Gemäß dem Niedersächsischen Erwachsenenbildungsgesetz errechnet sich die Finanzhilfe für die Förderung der Einrichtungen auf kommunaler Ebene aus einer Grundförderung
(30 v. H.) , die einwohnerbezogen auf das jeweilige Einzugsgebiet der Einrichtung ermittelt wird, und einer Leistungsförderung (70 v. H.), die nach dem Anteil der jeweiligen Einrichtung auf kommunaler Ebene an dem Gesamtarbeitsumfang der berücksichtigungsfähigen Bildungsmaßnahmen aller Volkshochschulen ermittelt wird.
ermittelt, die im Durchschnitt im vorvergangenen und den beiden davor liegenden Kalenderjahren geleistet wurden (vgl. § 5 Abs. 3 NEBG), jeweils gewichtet nach im Gesetz festgeschriebenen Vorgaben (vgl. § 8 NEBG). Steigerungen des Anteils der jeweiligen Einrichtung am Gesamtansatz gegenüber dem vorherigen Dreijahreszeitraum werden auf 7,5 v. H. begrenzt (vgl. § 5 Abs. 4 NEBG).
Seit der Novelle des Gesetzes vom 23. November 2004 errechnet sich die Finanzhilfe für die Volkshochschulen erstmals für 2008 nach dem oben beschriebenen Verfahren. Für die Haushaltsjahre 2005 bis 2007 galten Übergangsvorschriften (vgl. § 13 NEBG). Zudem gab es für diesen Zeitraum eine Vereinbarung zwischen dem Land Niedersachsen und dem Landesverband der Volkshochschulen, nach der sich kein Defizit von mehr als 7,5 % ergeben durfte. Höhere Defizitbeträge waren zu halbieren.
Nach ersten Rückmeldungen einzelner Volkshochschulen zeichnet sich ab, dass es bei den Finanzhilfen für 2008 im Vergleich zur Finanzhilfe in 2007 zum Teil zu großen Verwerfungen kommt. Einzelne Volkshochschulen müssen
trotz Steigerung des eigenen Leistungsumfangs erhebliche Kürzungen hinnehmen. Bei einigen Volkshochschulen sind Einbußen von über
20 % zu erwarten. Problematisch ist dabei, dass die Finanzhilfeentwicklung für die einzelnen Einrichtungen insofern unkalkulierbar
bleibt, als die Deckelung des Gesamtfördertopfes für die Volkshochschulen bedeutet, dass der eigene Leistungsumfang letztendlich nicht in absoluten Zahlen in die Berechnung eingeht, sondern immer nur in Relation zum Gesamtleistungsumfang aller Einrichtungen auf kommuna
ler Ebene. Hinzu kommt, dass sie selbstverständlich keinen Einfluss auf die Entwicklung der Einwohnerzahlen in ihrem Einzugsgebiet haben.
1. Wie hat sich die Finanzhilfe der einzelnen Volkshochschulen von 2004 bis 2008 entwickelt, differenziert nach der Grundförderung sowie der Leistungsförderung, wiederum aufgeschlüsselt nach Art der berücksichtigungsfähigen Bildungsmaßnahmen der jeweiligen Einrichtung?
2. Wie bewertet die Landesregierung die bisherige Entwicklung der Auswirkungen der NEBGNovelle von 2004 auf die Finanzhilfe der Volkshochschulen, differenziert nach Grund- und Leistungsförderung im Allgemeinen und den größeren Städten im Besonderen?
3. Hält die Landesregierung eine Begrenzung der Steigerung des Ansatzes einzelner Volkshochschulen auf 7,5 % für ausreichend, um unkalkulierbare Schwankungen zu vermeiden,
oder erachtet sie es nach den bisherigen Erfahrungen für sinnvoll, diese Deckelung weiter abzusenken oder zusätzlich eine Begrenzung der Finanzhilfeverluste einzuführen?
Veranlasst durch die zunehmenden Anforderungen an die Erwachsenenbildung für die Zukunftssicherung und -entwicklung unseres Landes, wurde das Niedersächsische Gesetz zur Förderung der Erwachsenenbildung (NEBG) im Jahr 2004 novelliert, um für diesen Bildungsbereich bzw. für die Einrichtungen die erforderlichen Grundlagen für mehr Qualität, Innovation, Leistung und für einen effizienteren Mitteleinsatz zu schaffen. Hinzu kam, dass die im Vorgängergesetz festgelegten Fördergrundlagen hinsichtlich der Finanzhilfe für Kommunen gemäß § 6 Abs. 2 sich im Sinne des Leistungsgedankens als nicht zielführend erwiesen und die Regelungen bezüglich der Gemeinwohlorientierten Bildungsmaßnahmen (GWO) nach § 8 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 5 eher zu einer Besserstellung der Einrichtungen in Ballungszentren geführt haben.
Die o. a. Neuausrichtung der Erwachsenenbildung ist nicht nur von der überwiegenden Anzahl der Einrichtungen in der Erwachsenenbildung begrüßt worden, sondern sie fand auch die einhellige Unterstützung des Niedersächsischen Landtages.
Zu 1: Bis zum Jahr 2004 wurde die Finanzhilfe gemäß § 6 NEBG auf der Grundlage des NEBG vom 17. Dezember 1999 an die Kommunen ge
zahlt. Deshalb wurde die Verteilung bzw. Aufteilung der Mittel von den Kommunen vorgenommen. Auf Landesebene ist keine spezifische Berechung des jeweiligen Grundbetrages für die einzelnen kommunalen Einrichtungen vorgenommen worden.