Brücke und die in Aussicht gestellte Ortsumgehung fungieren. Das Land Niedersachsen wäre Vorhabenträger. Sollte das Land die betreffende Straße herabstufen, müsste der Landkreis Lüchow-Dannenberg neben der Planfeststellung auch als Vorhabenträger auftreten. Angesichts der bekannten Finanzsituation des Landkreises wäre der Kreis auf rechtsverbindliche Finanzierungszusagen angewiesen. Dies gilt insbesondere für Unterhaltungskosten.
2. In welcher Höhe sind im Landeshaushalt 2008 und darüber hinaus in der mittelfristigen Finanzplanung Mittel für den Bau und die Unterhaltung einer Elbbrücke Darchau - Neu Darchau veranschlagt?
Landkreisen und Kommunen verbindliche Zusagen zur Übernahme aller anfallenden Planungs-, Bau- und Unterhaltungskosten zum Bau einer Elbbrücke gemacht?
Die geplante Elbebrücke bei Neu Darchau soll die nordöstlich der Elbe gelegenen Landesteile (Amt Neuhaus) mit dem Landkreis Lüneburg verbinden. Der Landkreis Lüneburg hat eine Verkehrsuntersuchung durchführen lassen, die zu dem Ergebnis kommt, dass der prognostizierte Verkehr überwiegend von örtlicher und regionaler Bedeutung ist. Er belegt damit, dass es sich bei dem geplanten Projekt nicht um eine Maßnahme des Landes, sondern um eine des Landkreises handelt. Dies eröffnet die Möglichkeit einer Finanzierung mit Mitteln nach dem Entflechtungsgesetz (EntflechtG).
Da das Bauvorhaben zum einen im Bereich des Landkreis Lüchow-Dannenberg und zum anderen auf dem Gebiet des Landkreises Lüneburg liegt, wäre Planfeststellungsbehörde für das Vorhaben der für das jeweilige Teilstück örtlich zuständige Landkreis. Wegen der Notwendigkeit einer einheitlichen Planung/Planfeststellung hat MW im Oktober 2003 in analoger Anwendung von § 5 Nds. VerwVerfG entschieden, dass der Landkreis Lüneburg zuständige Planfeststellungsbehörde ist. Dieser Rechtsansicht ist das Verwaltungsgericht Lüneburg (mit Erörterung der Rechtslage) gefolgt. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg, das am 6. Juni 2007 den Planfeststellungsbeschluss aufgehoben hat, teilt diese Ansicht offensichtlich nicht, mit der Folge, dass der Landkreis Lüneburg für die Planfeststellung der kreisübergreifenden Brückenplanung nicht zuständig ist. Das Oberverwaltungs
gericht hat in dieser Rechtsfrage die Revision nicht zugelassen. Der Landkreis Lüneburg hat nach hiesigen Informationen Beschwerde gegen die
Nichtzulassung der Revision beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt. Die Entscheidung bleibt abzuwarten. Der Landkreis Lüneburg will die Zeit nutzen, um im Dialog mit dem Landkreis LüchowDannenberg und den betroffenen Gemeinden eine einvernehmliche Lösung zu finden. Beim Landkreis Lüneburg gibt es Überlegungen hinsichtlich einer modifizierten Planung bei Neu Darchau, die eine Ortsumgehung von Neu Darchau beinhaltet. Diese Entwicklung hat der Niedersächsische Ministerpräsident Christian Wulff vor Ort nachhaltig begrüßt. Die geschätzten Kosten der Elbebrücke einschließlich des geplanten Anschlusses an das übergeordnete Netz belaufen sich bei dieser Variante auf etwa 38 Millionen Euro, die mit EntflechtG-Mitteln in Höhe von ca. 30 Millionen Euro gefördert werden sollen.
EntflechtG zustehenden Mittel betragen insgesamt 864 549 000 Euro, verteilt auf die Jahre 2007 bis 2013.
Zu 2: Im Landeshaushalt 2008 und in der mittelfristigen Finanzplanung konnten Mittel für den Bau und die Unterhalt einer Elbebrücke Darchau - Neu Darchau nicht veranschlagt werden, weil dies die Urteile in den Rechtsverfahren nicht zulassen. Die für den Bau der Brücke einschließlich des geplanten Anschlusses an das übergeordnete Netz erforderlichen Mittel werden bei Kapitel 08 20 Titel 883 62 - Zuweisungen für Investitionen an kommunale Baulastträger - zur Verfügung gestellt. Dies ist seitens des Niedersächsischen Ministerpräsidenten und des Staatssekretärs Werren (MW) zugesagt worden.
haushaltsmäßige Absicherung in Aussicht gestellt vorbehaltlich des Budgetrechts des Parlaments, weil die Landesregierung die Anbindung der Gemeinde Amt Neuhaus an Niedersachsen nachhaltig verbessern will. Mit dem jetzt diskutierten Straßenverlauf in Neu Darchau dürfte dies endlich möglich werden.
Seit 2005 gibt es an der Charité im Institut für Sexualwissenschaft und Sexualmedizin in Berlin das Präventionsprojekt „Kein Täter werden“. Ziel dieses von der Volkswagen-Stiftung finanzierten Forschungsprojektes ist es, für Männer mit pädophiler Neigung präventive therapeutische Maßnahmen anzubieten. Aus klinischen Erfahrungen ist bekannt, dass es (nicht justiz- bekannte) Personen gibt, die auf Kinder gerichtete sexuelle Impulse verspüren und nun aus diesem Grund von sich aus und ohne rechtlichen Druck therapeutische Hilfe wollen, um keine sexuellen Übergriffe auf Kinder mehr zu begehen. Übergeordnetes Ziel dieses Projektes ist die Verhinderung sexuellen Kindesmiss
brauchs. Dieses Projekt wurde nunmehr in Münster mit einem Förderpreis der Stiftung Kriminalprävention geehrt.
2. Hat die Landesregierung Daten über pädophile Straftaten inklusive einer Dunkelzifferschätzung für Niedersachsen?
Projekt zu initiieren bzw. Finanzierungsmittel dafür bereitzustellen, und ist ein solches Projekt z. B. an der MHH geplant?
Prävention ist zum Schutz der Bevölkerung vor Straftaten geboten und deshalb ein wichtiges Ziel der Landespolitik. Dies gilt insbesondere auch für die Verhinderung sexueller Übergriffe auf Kinder. In Niedersachsen liegt der Schwerpunkt der Präventionsarbeit auf opferbezogenen Maßnahmen. Potenzielle Opfer von Sexualdelikten sollen dabei psychisch so gestärkt werden, dass sie gar nicht erst zu Opfern werden. So hat der Landespräventionsrat, der eine Vielzahl von Präventionsprojekten koordiniert, beispielsweise gezielt Projekte zur geschlechtsbewussten Gewaltprävention mit Kindern und Jugendlichen gefördert, die Arbeit der Beratungsstellen für Mädchen und Frauen unterstützt und sich für eine adäquate Sexualerziehung in Familien, Kindertagesstätten und Schulen eingesetzt. Im Bereich der täterbezogenen Präventi
onsarbeit wird derzeit unter der Trägerschaft des Männerbüros in Hannover in Kooperation mit dem Fachbereich Jugend und Familie der Stadt Hannover und der Staatsanwaltschaft Hannover ein Projekt durchgeführt, in dem Gruppenkurse für verurteilte jugendliche Sexualstraftäter angeboten werden.
Dies vorausgeschickt, beantwortete ich die Mündliche Anfrage namens der Niedersächsischen Landesregierung wie folgt:
Zu 1: Das Präventionsprojekt Dunkelfeld (PPD) wird bereits seit seinem Start mit Interesse verfolgt. Bisher liegen jedoch erst Zwischenergebnisse vor, die eine valide Bewertung noch nicht ermöglichen. Die Charité selbst hält eine Fortsetzung des Projektes für erforderlich, um zuverlässige For
nicht vor. In der Strafverfolgungsstatistik wird das Merkmal „pädophile Straftat“ nicht gesondert erfasst. Es liegen lediglich Zahlen über die jeweiligen Tatbestandsgruppen der §§ 174 ff StGB vor. Die klassischen Delikte sind in diesem Zusammenhang der sexuelle Missbrauch von Kindern (§ 176 bis § 176 b des Strafgesetzbuches). Studien gehen allerdings davon aus, dass weniger als 20 % der Täterinnen oder Täter eine pädosexuelle Neigung im wissenschaftlichen Sinne haben. Die Zahlen der Strafverfolgungsstatistik und der Polizeilichen Kriminalstatistik lassen daher keinen Aufschluss darüber zu, in wie vielen Fällen sie einen pädosexuellen Hintergrund haben.
Zu 3: Ein dem Projekt der Charité ähnliches Vorhaben ist der Landesregierung nicht bekannt und auch an der Medizinischen Hochschule Hannover nicht geplant.
des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 22 der Abg. Hans-Jürgen Klein und Dr. Gabriele Heinen-Kljajić (GRÜNE)
Wie der Weser-Kurier vom 25. Oktober 2007 sowie die Tageszeitung vom 26. Oktober 2007 berichten, ist an der Technischen Universität
Clausthal eine Stiftungsprofessur für den Masterstudiengang „Management radioaktiver und umweltgefährdender Abfälle“ eingerichtet worden. Forschungsziel ist ein Beitrag zur Lösung des Problems der Endlagerung radioaktiver Abfälle in Deutschland. Besetzt wird die Professur durch den Mathematiker Klaus-Jürgen Röhling, der zuvor 15 Jahre bei der Gesellschaft für Anlagen und Reaktorsicherheit (GRS) beschäftigt war. Diese Professur, welche als „weltweit einzigartig“ bezeichnet wird, wird für zunächst sieben Jahre als Stiftungsprofessur von der Gesellschaft für Nuklearservice (GNS) gefördert, welche u. a. die Castortransporte abwickelt. Umweltschützer geben zu bedenken, dass dieser Lehrstuhl für Endlagerforschung von der Atomindustrie gesponsert wird, da die GNS eine 100-prozentige Tochter der Atomwirtschaft ist: E.ON Kernkraft (48 %), RWE Power (28 %), Südwestdeutsche Nuklear-Entsorgungs-Gesellschaft (18,5 %) und Vattenfall Europe (5,5 %). Ebenfalls sind die beiden Firmen, welche die Atommüllzwischenlager in Gorleben und Ahaus betreiben, wiederum Töchter der GNS. Die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg beispielsweise befürchtet daher, dass dort keine ergebnisoffene Forschung betrieben wird, sondern vielmehr das Eigeninteresse der Atomwirtschaft verfolgt wird. Dieses bestünde auch darin, ein Untertagelabor im Gorlebener Salzstock einzurichten, die Erkundungsarbeiten in Gorleben unverzüglich fortzusetzen und letztendlich Gorleben endgültig als Endlager festzulegen.
1. An welchen niedersächsischen Universitäten und Fachhochschulen sind in welchen Studiengängen Stiftungsprofessuren von welchen Firmen gestiftet und durch wen besetzt worden, bzw. gibt es direkte berufliche Verbindungen zwischen Stifter und Professoren?
2. Wie will die Landesregierung verhindern, dass das Eigeninteresse der Atomstromkonzerne die Inhalte in Lehre und Forschung, auch im Hinblick auf das Forschungsziel, der von ihnen gestifteten Professur beeinflusst?
3. Wie weit sind die Pläne fortgeschritten, ein Untertagelabor für Versuche mit Atommüll für die Endlagerforscher des Studienganges „Management radioaktiver und umweltgefährdender Abfälle“ der TU Clausthal im Gorlebener Salzstock einzurichten?
und natürlich das Engagement der Stifter, Gelder für Professuren, in der Regel zeitlich befristet, bereitzustellen. Stiftungsprofessuren sind hochwillkommen, um schneller neue thematische Schwerpunkte aufzubauen und damit die Handlungsfähigkeit der Hochschule erweitern zu können. Nach Schätzungen des Bundesverbandes deutscher
Stiftungen gibt es deutschlandweit ca. 450 - meist zeitlich befristete - Stiftungsprofessuren, die den Hochschulen helfen, zusätzlich exzellente Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu gewinnen. Stiftungsprofessuren machen die Hochschulen
zusätzlich zur öffentlichen Finanzierung flexibler, sichern die Qualität der Ausbildung und erhöhen ihre Wettbewerbsfähigkeit.