Protocol of the Session on November 16, 2007

Sofern Landesbedienstete als Referentinnen und Referenten bei Fortbildungsveranstaltungen und Kongressen für ihre Vorträge ein Honorar erhalten, ist darauf zu achten, dass es nicht zu Interessenkonflikten kommt und dass die Nebentätigkeitsbestimmungen eingehalten werden.

Anlage 9

Antwort

des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 11 des Abg. Jörg Bode (FDP)

Wie werden die Niedersachsen im Katastrophenfall gewarnt?

In Deutschland fehlt ein Alarmsystem, welches die Menschen bei Gefahr im Verzug aus den Betten holt. Nach dem Ende des Kalten Krieges schenkte die Bundesregierung den Gemeinden und Städten ihre rund 100 000 Sirenen, welche vorher für die Alarmierung der Bevölkerung vorgesehen waren. Doch die Kommunen bauten diese nach und nach ab, da sie in der Unterhaltung zu teuer waren.

Wenn nun hierzulande Gefahr durch ein nächtliches Hochwasser, durch einen Terroranschlag oder ein zweites Tschernobyl droht, würde die Bevölkerung glatt verschlafen. Es fehlt ein

Wecksignal, das die Niedersachsen dazu

bringt, das Radio einzuschalten, worüber etwa dazu aufgerufen wird, die Fenster zu schließen oder das Erdgeschoss zu räumen.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Wie werden die Niedersachsen im Fall einer Katastrophe gewarnt?

2. Soll das Sirenennetz in Niedersachsen wieder aufgebaut werden?

3. Gibt es alternative Überlegungen, beispielsweise die Bevölkerung per Funkweckruf oder über Massen-SMS zu warnen?

Warnungen und Hinweise an die Bevölkerung sowie Aufrufe an Einsatzkräfte und deren Organisationen bei eingetretenen oder drohenden Katastrophen oder besonderen Gefahrensituationen erfolgen in Niedersachsen mit Durchsagen über Hörfunk oder Fernsehen. Nähere Einzelheiten sind im Runderlass des Ministeriums für Inneres und Sport (MI) vom 14. Oktober 2005 (Nds. MBl.

S. 838) geregelt. Danach haben die Behörden der Gefahrenabwehr eine Warnung zu veranlassen, wenn aufgrund bereits eingetretener oder drohender Ereignisse Lebens- oder erhebliche Gesundheitsgefahr besteht oder zu befürchten ist. Die Warnungen erfolgen als Durchsagen über den Hörfunk und auch als Durchsagen im Fernsehen und/oder als Einblendung von Untertiteln (z. B. mit Hinweisen für Hörfunkdurchsagen) und auf der Nordtexttafel 703 (Verkehrsstudio). Die Warnungen über den Rundfunk und das Fernsehen bieten die Möglichkeiten, nicht nur Gefahren anzukündigen, sondern auch Verhaltensregeln an die Bevöl

kerung weiterzugeben. Anders als Sirenen gewährleisten entsprechende Warnungen nicht nur Alarmierungs-, sondern auch Informationsfunktionen.

Die im Rahmen des Zivilschutzes vom Bund errichtete Sirenenalarmierung wurde auf dessen Veranlassung seit 1995 zurückgebaut. Die Erfassung der vorhandenen Standorte wurde aufgegeben. Nach Einschätzung des Bundesministeriums des Innern vom Herbst 2003 gibt es in Deutschland noch ca. 39 000 kommunale Sirenen. Sie haben in der Mehrzahl ein Betriebsalter von mehr als 30 Jahren, sind nur lokal auslösbar und vom Energienetz abhängig. Die zurzeit in Niedersachsen vorhandenen Sirenen stehen im Eigentum der jeweiligen Kommunen und werden von diesen zur Alarmierung von Kräften der freiwilligen Feuerwehren eingesetzt. In einigen Landkreisen, in deren Gebiet Kernkraftwerke oder besondere Störfallbetriebe

liegen, dienen Sirenen noch zur Alarmierung der Bevölkerung bei Katastrophen.

Für die Planungen im Bereich des Zivilschutzes ist der Bund zuständig; er ergänzt gemäß § 6 des Zivilschutzgesetzes das Instrumentarium zur Warnung für Zwecke des Zivilschutzes. Angesichts der aktuellen Situation, die von sogenannten asymmetrischen Bedrohungen geprägt ist, geht die Landesregierung davon aus, dass eine flächendeckende Bevölkerungswarnung zu den vom Bund zu erledigenden Aufgaben des Zivilschutzes zählt.

Der Bund hat den Neuaufbau von modernen netzstromunabhängigen elektronischen Sirenen ge

prüft. Nach Kostenschätzungen aus dem Jahr 2003 ergeben sich dafür Investitionskosten von mindestens 130 Millionen Euro und jährliche Betriebskosten von mindestens 5,2 Millionen Euro. Die Realisierung des Aufbaus würde bis zu zehn Jahre dauern. Ein Neuaufbau wird vom Bund zurzeit nicht weiterverfolgt.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die Warnung der Bevölkerung im Falle einer Katastrophe erfolgt gemäß Runderlass des MI vom 14. Oktober 2005 grundsätzlich über Hörfunk und Fernsehen. Das Medium Internet kann ergänzend hinzutreten. Bei örtlich begrenzten Ereignissen werden zusätzlich Lautsprecherdurchsagen eingesetzt. Soweit sie vorhanden sind, können zur Alarmierung auch Sirenen benutzt werden.

Zu 2: Siehe Vorbemerkung.

Zu 3: Der Bund hat entsprechend einer Bitte der Länder bislang verschiedene technische Systeme untersucht, um innerhalb des Warnsystems die Weckfunktion zu verstärken. Dabei haben das Telefonfestnetz, der Mobilfunk oder Funkalarmuhren wesentliche Risiken und Nachteile gezeigt, die gegen eine Einbeziehung sprechen. Geprüft wird derzeit noch die Frage der grundsätzlichen Eignung von Rauchwarnmeldern mit integrierter Funkalarmtechnik. Dazu sind u. a. technische Entwicklungen sowie die Problematik der Doppelfunktion solcher Anlagen - der Alarm kann einen Brand signalisieren, bei dem sofort das Gebäude zu verlassen ist, oder eine Bevölkerungswarnung, die zum Verbleiben und Abhören der Medien Anlass gibt - zu beachten.

Anlage 10

Antwort

des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 12 der Abg. Dr. Gabriele Heinen-Kljajić (GRÜNE)

Entwicklung der Studienanfängerzahlen im Wintersemester 2007/2008 vor dem Hintergrund der Vereinbarungen des Hochschulpaktes

Am 14. Juni 2007 wurde von Kanzlerin Merkel und den Ministerpräsidenten der Länder der Hochschulpakt 2020 unterzeichnet. Dieser von Bund und Ländern finanzierte Pakt zur Erhöhung der Studienanfängerzahlen verfolgt in seiner ersten Programmphase das Ziel, bis zum 31. Dezember 2010 bundesweit insgesamt

91 370 zusätzliche Studienanfängerinnen und -anfänger im ersten Hochschulsemester an den Hochschulen aufzunehmen. Zu diesem Zwecke verpflichten sich die neuen Bundesländer und die Stadtstaaten, ihre Studienanfängerzahlen zu erhalten, während sich die übrigen Länder dazu verpflichten, ihre Studienanfängerzahlen zu erhöhen. Für Niedersachsen ist eine Erhöhung der Studienanfängerzahl um 11 193 vereinbart.

Der Hochschulpakt 2020 bezieht sich bezüglich der Aufstockung der Studienanfängerzahlen auf das Basisjahr 2005. In Niedersachsen wurden jedoch im Rahmen des sogenannten Hochschuloptimierungskonzeptes und der Umstellung auf Bachelor und Master seit 2005 Studienplätze abgebaut und somit Aufnahmekapazitäten an niedersächsischen Hochschulen vermindert. Dieser Rückgang der Studienanfängerzahlen seit 2005 soll in Niedersachsen dadurch ausgeglichen werden, dass die Lehrverpflichtung für unbefristet eingestellte wissenschaftliche Mitarbeiter an Universitäten von

acht auf zehn Semesterwochenstunden ange

hoben und der curriculare Normwert an Fachhochschulen abgesenkt wird.

Darüber hinaus hat das Land im Rahmen des Hochschulpaktes für das Wintersemester

2007/2008 vereinbart, die Studienanfängerkapazitäten um 1 610 zusätzliche Studienanfängerinnen und -anfänger im ersten Hochschulsemester auszuweiten. Dafür wurden im Landeshaushalt 2007 3,5 Millionen Euro einge

plant, um die vom Bund finanzierten Mittel gegenfinanzieren zu können. Für einige nicht ausgelastete Studiengänge an niedersächsischen Hochschulen wurden sogenannte Auffüllprä

mien, für ingenieurwissenschaftliche Studiengänge Genderprämien und für andere, bereits ausgelastete Studiengänge ein Ausbau der

Studienanfängerkapazitäten vereinbart. Die

vom Bund finanzierten Mittel sind bei Nichteinhaltung der Vereinbarung zurückzuzahlen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie stellt sich anhand der derzeit an den Hochschulen vorliegenden vorläufigen Zahlen die Entwicklung der Studienanfängerzahlen im Wintersemester 2007/2008 in denjenigen Studiengängen dar, für die im Rahmen des Hochschulpaktes 2020 Vereinbarungen bezüglich

Auffüllprämien geschlossen wurden?

2. Wie lauten die derzeit an den Hochschulen vorliegenden vorläufigen Studienanfängerzahlen im Wintersemester 2007/2008 in denjenigen Studiengängen, für die im Rahmen des Hochschulpaktes 2020 Neuaufwüchse von Studienanfängerzahlen vereinbart wurden?

3. Wie stellt sich die Gesamtentwicklung der Studienanfängerzahlen im Wintersemester

2007/2008 vor dem Hintergrund des Hochschulpaktes 2020 anhand der derzeit an den Hochschulen vorliegenden vorläufigen Studienanfängerzahlen in Niedersachsen insgesamt dar?

Am 14. Juni 2007 wurde der Hochschulpakt (HP) 2020 von der Bundeskanzlerin und den Regierungschefs der Länder unterzeichnet; bereits im Dezember 2006 hatten sich Bund und Länder über die wesentlichen Eckpunkte geeinigt. Die Vereinbarung gilt zunächst bis Ende 2010; sie wird danach fortgeschrieben. Bei der Umsetzung des HP ab 2008 gilt weiterhin, dass sich die Ausweitung der Studienmöglichkeiten auf Studienanfänger im ersten Hochschulsemester (1. HS) bezieht. Die Förderung jedes zusätzlichen Studienanfängers im 1. HS beläuft sich auf vier Jahre (obwohl die meis- ten Bachelorstudiengänge in Deutschland auf drei Jahre angelegt sind).

Für die niedersächsischen Hochschulen stehen im Jahr 2008 Bundes- und Landesmittel in Höhe von rund 19,6 Millionen Euro zur Verfügung. Daraus

sind die zweite Jahresrate für die zusätzlichen Studienanfänger des Jahres 2007 zu finanzieren sowie die erste Jahresrate für die 3 000 neu zu vereinbarenden zusätzlichen Studienanfänger im 1. HS des Jahres 2008. Mit den Hochschulen ist vereinbart worden, dass im Interesse der Kontinuität der Studiengänge die im Jahr 2007 vereinbarten Studienanfängerzahlen im 1. HS „durchge

schrieben“ werden. Sollten alle Hochschulen dies tun, so wären im Jahr 2008 Studienmöglichkeiten für zusätzliche 1 400 Studienanfänger zu vereinbaren. Der Aufwuchs der zusätzlichen Studienanfängerzahlen (1. HS) bis 2010 gestaltet sich wie folgt:

Jahr 2007 2008 2009 2010 insgesamt