Daher ist es sachgerecht, ihnen auch einen unterschiedlichen Status zuzuweisen, meine Damen und Herren. Und das tun wir.
Ferner wurde im Rahmen des Zentrale-Orte-Konzeptes die Einführung von Verbünden ermöglicht. Diese Verbünde sollen eine regionale Kooperation stärker als bisher befördern.
Meine Damen und Herren, Kommunen einer Region sollen sich als Verbündete und nicht als Konkurrenten sehen. Nur so können wir für eine Region auch etwas erreichen. Das wollen wir beherzigen, meine Damen und Herren.
dafür, dass in einigen Regionen gefordert wird, die in der Landesraumordnung festgelegten Vorsorgegebiete für Rohstoffsicherung aufzuheben. Wir sind hier stets in einem Widerstreit zwischen örtlichen Interessen und Landesinteressen.
Klar ist: Für die Zukunft muss es auch weiterhin möglich sein, Rohstoffe, die wir beispielsweise in der Baubranche brauchen, in Niedersachsen abzubauen. Klar ist aus meiner Sicht aber auch, dass dies stets in einem Dialog mit den vor Ort betroffenen Bürgern und Kommunen stattfinden muss. Ich bin daher der Meinung, dass wir von Landesseite aus den Bereich der Rohstoffsicherung im Jahr 2009 überarbeiten sollten - die letzte Novelle ist noch nicht ganz so lange her -, um dann die einzelnen Gebiete kritisch unter die Lupe zu nehmen. Deswegen werden wir den Änderungsvorschlägen, die jetzt vorliegen, nicht zustimmen. Sie werden aber 2009 wieder auf die Tagesordnung kommen.
Die beiden letzten von mir vorgesehenen Punkte sind die Themen, die öffentlich sicherlich am intensivsten diskutiert werden: der großflächige Einzel
Zunächst zum großflächigen Einzelhandel - Stichwort „FOC“ -: Lange, meine Damen und Herren, haben wir intern um die beste Lösung gerungen, das Für und Wider abgewogen. Ich sage hier ganz deutlich: Ich finde, dass es keine leichte Entscheidung ist, die wir hier zu treffen haben.
Die zunächst vorgelegte Version, die es ermöglicht hätte, eine Vielzahl von Projekten in Niedersachsen umzusetzen, ging uns als FDP-Fraktion deutlich zu weit. Wir haben in dieser Frage die Ansicht vertreten, dass es sich nur um einen oder keinen Standort handeln kann; denn wir erkennen deutlich, dass der mittelständische Einzelhandel in unseren kleinen und mittleren Städten in der Zukunft zunehmend Schwierigkeiten bekommen wird, sich am Markt zu behaupten. Für die Attraktivität unserer Mittelzentren ist dies aber eine der entscheidenden Fragen. Daher versucht das Wirtschaftsministerium mit verschiedenen Initiativen, diese mittelständische Einzelhandelsstruktur zu
Heide eine Chance für die Region wäre, die touristische Bedeutung weiter zu stärken und die Zugkraft der Region auszubauen. Aus diesem Grunde kann an einem Standort in der Lüneburger Heide ein großflächiges Einzelhandelsprojekt zugelassen werden, wenn die mittelständische Einzelhandelsstruktur in den umliegenden Zentren nicht negativ betroffen ist. Die hierzu erforderlichen Passagen im Landes-Raumordnungsprogramm sollen nach unserem Willen noch einmal präzisiert werden. So steht es in dem vorgeschlagenen Beschluss, Herr Kollege Klein.
Klar ist: Wenn ein Projekt in der Lüneburger Heide verwirklicht werden soll, muss es sich klaren Kriterien mit hohen Hürden unterwerfen. Dieses Landes-Raumordnungsprogramm ist eben kein Freibrief für solche Projekte, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Planungen für Kraftwerksneubauten und Windstrom machen es notwendig, dass in Niedersachsen in den nächsten Jahren etwa 300 km Stromtrassen im Höchstspannungsbereich von 380 kV gebaut werden. Diese Netzverstärkung wird in der dena-Studie aufgezeigt und kann aus meiner Sicht nicht zur Diskussion stehen. Die Raumordnung hat dabei die Aufgabe, eine Trassenführung festzulegen. Dies hätten wir mit dem Landes-Raumordnungsprogramm tun können, und zwar nach dem Verfahrensbeschleunigungsgesetz. Wir verzichten jedoch darauf, um beispielsweise auf der Trasse Wahle - Mecklar gemeinsam mit den Kommunen und den Bürgern eine optimale Trassenführung in einem gesonderten Raumordnungsverfahren zu erreichen.
- Auch in Diele, selbstverständlich. - Die Raumordnung legt dabei zwar nicht fest, in welcher Art und Weise die Trasse realisiert wird, jedoch sind für erdverlegte Leitungen andere Trassenführungen nötig als für oberirdische Leitungen.
Ziel der CDU und der FDP ist es, die zur Stärkung des Leitungsnetzes notwendigen Trassen möglichst zügig zu verwirklichen und dabei auf die berechtigten Sorgen der Menschen einzugehen. Dies geht nur mit einer Erdverlegung der Leitungen. Daher haben CDU und FDP einen Gesetzentwurf eingebracht, der das unterirdische Verlegen solcher Leitungen im Höchstspannungsnetz ermöglicht.
Frau Kollegin Stief-Kreihe, an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass zwischen Herrn Glos und Herrn Wulff keine Abstimmungen vorgenommen worden seien, finde ich schon mehr als komisch. Dies sage ich hier ganz deutlich.
Es ist schon ein interessanter Vorgang, dass ein Gutachten von Herrn Gabriel vorgelegt wird und dass gleichzeitig das Bundeswirtschaftsministerium in unserer Anhörung sagt, dass es von Herrn Gabriel nicht gefragt worden sei - in Klammern: Sie wissen ja, dass CDU und SPD die Bundesregie
rung bilden -, während das Wirtschaftsministerium darauf hinweist, dass es das eigentlich zuständige Ministerium sei. Es ist insgesamt eine interessante Situation.
Frau Kollegin Stief-Kreihe, lassen Sie uns doch nicht den Konsens, den wir in diesem Hause haben, verwerfen, nämlich dass wir für die Menschen eine Erdverlegung der Leitungen erreichen wollen. Das ist unser Ziel, und das sollten wir nicht negieren, meine Damen und Herren.
aufnehmen. Dabei ist es nicht das Ziel, ein andauerndes Auf und Ab zwischen Erdverlegung und überirdischen Leitungen zu verwirklichen - dies sage ich ganz deutlich -; denn dies ist technisch und wirtschaftlich sicherlich nicht sinnvoll.
Da wir mitten in der Beratung der verschiedenen Gesetzentwürfe sind, gehe ich davon aus, dass die Landesregierung den Willen des Parlaments in die endgültige Verordnung zum Landes-Raumord
nungsprogramm aufnehmen wird, um so eine zügige Realisierung des Netzausbaus durch Erdverlegung der Leitungen zu ermöglichen. Das ist der richtige Weg, den wir gehen sollten, meine Damen und Herren. Dafür bitte ich um Unterstützung.
Ich möchte abschließend einen letzten Satz zur Art und Weise des Beratungsverfahrens - dies ist angesprochen worden - sagen. Es ist schon witzig, dass die Kollegen der SPD-Fraktion und von der Fraktion der Grünen sagen, das sei gar nicht richtig diskutiert worden. Mit Verlaub, verehrte Frau Kollegin Stief-Kreihe: Wenn die SPD-Fraktion es erst heute zustande bekommt, als Tischvorlage einen Änderungsvorschlag zur Stellungnahme
nungsgemäße Diskussion dieser Punkte. Sie sollten sich an die eigene Nase fassen, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Danke schön. - Für die Landesregierung hat sich Herr Minister Ehlen zu Wort gemeldet. Bitte schön, Sie haben das Wort.
So beschreibt das novellierte Niedersächsische Gesetz über Raumordnung und Landesplanung in § 1 Satz 1 den Auftrag der Raumordnung und damit den Regelungsumfang des Landes-Raumordnungsprogramms.
Mit der Novelle des Landes-Raumordnungsprogramms legt die Landesregierung ein Zukunftsprogramm für das Land und seine Regionen vor. Das novellierte Landes-Raumordnungsprogramm ist
ein Zukunftsprogramm für wettbewerbsfähige Regionen, ein Zukunftsprogramm zur Stärkung der Handlungsfähigkeit der regionalen Ebene, ein Zukunftsprogramm für nachhaltige Wachstums- und Wettbewerbsfähigkeit und ein Zukunftsprogramm für regionalen Ausgleich und Zusammenhalt. Das neue Landes-Raumordnungsprogramm sorgt für die notwendige Planungssicherheit der Investitions- und Entscheidungsträger und die Standortund Flächenvorsorge zur Realisierung von wichtigen Infrastrukturprojekten.
Räumliche Planung mit ihren langfristigen Orientierungs- und Handlungsstrategien braucht selbstverständlich politische Legitimation und muss in den politischen Gremien beraten und unter deren Beteiligung entschieden werden. Für die kommunale Ebene hat dies bereits im Rahmen der Ent