Protocol of the Session on October 19, 2007

Auflistung der einzelnen Förderprogramme

a) Förderung der Qualifizierung von Sozialhilfeempfänger/-innen

Das Förderprogramm wurde bereits in 2003 durch das Förderprogramm Arbeit durch Qualifizierung ab

gelöst. Die Neuausrichtung erfolgte aufgrund der Hartz-Gesetze (Hartz IV, Einführung des ALG II)

b) Förderung der Qualifizierung von Nichtsesshaften

Das Land hat die Förderung zum 31. August 2005 aufgrund der Hartz-Gesetze eingestellt. Übernahme

des Personenkreises durch das SGB II.

c) Förderung von beruflichen Qualifizierungen an Behindertenwerkstätten

Das Land hat die Förderung zum 31. Dezember 2006 aufgrund der Hartz-Gesetze eingestellt. Über

nahme der eingliederungsfähigen Behinderten in den Personenkreis des SGB II.

d) Förderung von Jugendlichen an der zweiten Schwelle

Die Mittel für dieses Förderprogramm wurden in das Förderprogramm AdQ umgeschichtet, da die Bun

desanstalt für Arbeit die eigenen Fördermöglichkeiten nach dem SBG II und III verstärkt hat. (4. Ände

rungsgesetz SGB III und 2. Änderungsgesetz SGB II). Die Mittel sollen dort weiterhin für die Zielgruppe

Jugendliche eingesetzt werden.

e) Förderung von Regionalen Arbeitsstellen zur beruflichen Eingliederung junger Menschen in Nie

dersachsen (RAN)

Eingliederung in das Förderprogramm Pro-Aktiv-Centren.

f) Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen an niedersächsischen Hochschulen

Diese Maßnahmen werden künftig im EFRE durchgeführt.

g) Förderung der verlässlichen Grundschule

Die Förderung der verlässlichen Grundschule erfolgte nur in den Jahren 2001 und 2002 als Modellpro

jekt.

h) Förderung der Prävention an Schulen (PRINT)

Entscheidung des MS dies Förderprogramm nicht weiterzuführen.

i) Förderung lokaler Kleinstprojekte im sozialen Bereich sowie

In der Förderperiode 2000 bis 2006 sollten gemäß Artikel 4 Abs. 2 der ESF-Verordnung (VO EG Nr.

1784/1999) mit kleineren Förderbeträgen Akteure auf lokaler Ebene gefördert werden. Diese Projekte

wurden zu 100 % mit ESF-Mitteln gefördert.

Nach der neuen ESF-Verordnung für die Förderperiode 2007 bis 2013 ist eine 100 % Förderung aus

ESF-Mitteln nicht mehr zulässig.

j) Sämtliche ESF-Programme aus dem bisherigen Ziel-2-Programm

In der Förderperiode 2007 bis 2013 ist eine flächendeckende Förderung in Niedersachsen sowohl im

Ziel „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ (RWB) als auch im Ziel „Konvergenz“ möglich.

Es ist keine Gebietskulisse mehr zu beachten. Im „alten Ziel 2“ der Förderperiode 2000 bis 2006 stan

den nur rund 54 Millionen Euro für ESF-Maßnahmen zur Verfügung. Die möglichen Qualifizierungsmaß

nahmen waren mit Maßnahmen des EFRE zu verknüpfen und waren dementsprechend thematisch ein

geschränkt z. B. auf Maßnahmen im IT-Bereich und im Tourismus.