Auflistung der einzelnen Förderprogramme
a) Förderung der Qualifizierung von Sozialhilfeempfänger/-innen
Das Förderprogramm wurde bereits in 2003 durch das Förderprogramm Arbeit durch Qualifizierung ab
gelöst. Die Neuausrichtung erfolgte aufgrund der Hartz-Gesetze (Hartz IV, Einführung des ALG II)
b) Förderung der Qualifizierung von Nichtsesshaften
Das Land hat die Förderung zum 31. August 2005 aufgrund der Hartz-Gesetze eingestellt. Übernahme
des Personenkreises durch das SGB II.
c) Förderung von beruflichen Qualifizierungen an Behindertenwerkstätten
Das Land hat die Förderung zum 31. Dezember 2006 aufgrund der Hartz-Gesetze eingestellt. Über
nahme der eingliederungsfähigen Behinderten in den Personenkreis des SGB II.
d) Förderung von Jugendlichen an der zweiten Schwelle
Die Mittel für dieses Förderprogramm wurden in das Förderprogramm AdQ umgeschichtet, da die Bun
desanstalt für Arbeit die eigenen Fördermöglichkeiten nach dem SBG II und III verstärkt hat. (4. Ände
rungsgesetz SGB III und 2. Änderungsgesetz SGB II). Die Mittel sollen dort weiterhin für die Zielgruppe
Jugendliche eingesetzt werden.
e) Förderung von Regionalen Arbeitsstellen zur beruflichen Eingliederung junger Menschen in Nie
Eingliederung in das Förderprogramm Pro-Aktiv-Centren.
f) Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen an niedersächsischen Hochschulen
Diese Maßnahmen werden künftig im EFRE durchgeführt.
g) Förderung der verlässlichen Grundschule
Die Förderung der verlässlichen Grundschule erfolgte nur in den Jahren 2001 und 2002 als Modellpro
h) Förderung der Prävention an Schulen (PRINT)
Entscheidung des MS dies Förderprogramm nicht weiterzuführen.
i) Förderung lokaler Kleinstprojekte im sozialen Bereich sowie
In der Förderperiode 2000 bis 2006 sollten gemäß Artikel 4 Abs. 2 der ESF-Verordnung (VO EG Nr.
1784/1999) mit kleineren Förderbeträgen Akteure auf lokaler Ebene gefördert werden. Diese Projekte
wurden zu 100 % mit ESF-Mitteln gefördert.
Nach der neuen ESF-Verordnung für die Förderperiode 2007 bis 2013 ist eine 100 % Förderung aus
ESF-Mitteln nicht mehr zulässig.
j) Sämtliche ESF-Programme aus dem bisherigen Ziel-2-Programm
In der Förderperiode 2007 bis 2013 ist eine flächendeckende Förderung in Niedersachsen sowohl im
Ziel „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ (RWB) als auch im Ziel „Konvergenz“ möglich.
Es ist keine Gebietskulisse mehr zu beachten. Im „alten Ziel 2“ der Förderperiode 2000 bis 2006 stan
den nur rund 54 Millionen Euro für ESF-Maßnahmen zur Verfügung. Die möglichen Qualifizierungsmaß
nahmen waren mit Maßnahmen des EFRE zu verknüpfen und waren dementsprechend thematisch ein
geschränkt z. B. auf Maßnahmen im IT-Bereich und im Tourismus.